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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51860 nach §22 StVZO

                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55813417 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx19EH2+ Typ LD9590
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                     Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                                             Via C. Colombo
                                                             I-25013 Carpenedolo (BS)


                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          SPECIALE-D
                             Typ                             LD9590
                             Radgröße                        9,5Jx19EH2+
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                              (mm)
                             I4BX         LD9590 I4BX / ohne Ring             5/120/72,6          40         800    2300

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      51860
§ 22 51860, Erweiterung 02




                             Herstellerzeichen               MAK
                             Radtyp und Ausführung           LD9590 (s.o.)
                             Radgröße                        9,5Jx19EH2+
                             Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
                             Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.    Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                    Befestigungsmittel
                             S01    Serienschraube          Kegel 60°   130                      27,5               O.E
                                    M14x1,25
                             S02    Serienschraube          Kegel 60°   140                      32                 O.E
                                    M14x1,5

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      BMW

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51860 nach §22 StVZO

                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55813417 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,5Jx19EH2+ Typ LD9590
                             Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                                                    Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             BMW X3                  100-230        255/40R19   K1a K2b T00 T96                       A01 A12 A14
                             X3, X-N1                100-230        285/35R19   K2a K2b K4i K4w K6x K8a R03           A21 B90 V19
                             e1*2007/46*0512*..;                                                                      S01
                             e1*2007/46*0454*..
                             - incl. Facelift 2014
                             BMW X4                  100-230        255/40R19   K1a K2b T00 T96                       A01 A12 A14
                             X3, X-N1                100-230        285/35R19   K2a K2b K4i K4w K6x K8a R03           A21 B90 V19
                             e1*2007/46*                                                                              S01
                             0512*11-..;
                             e1*2007/46*
                             0454*13-..
                             BMW X4                  100-230        255/40R19   T00 T96                               A12 A14 A21
                             X3, X-N1                100-230        285/35R19   A01 K2b K4i K4w K6x K8a R03           B90 KMV V19
                             e1*2007/46*                                                                              S01
                             0512*11-..;
                             e1*2007/46*
§ 22 51860, Erweiterung 02




                             0454*13-..
                             - mit M-Paket -
                             Verbreiterungen
                             BMW X5 (I)              135-235        255/45R19   K1a K2b R37 T00 160                   A01 A07 A12
                             X53                     135-235        255/50R19   K1a K2b R70 160                       A14 A21 V19
                             e1*98/14*0153*..,       135-235        285/45R19   K2b R03 160                           S02
                             e1*2001/116*0153*..

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51860 nach §22 StVZO

                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55813417 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx19EH2+ Typ LD9590
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                      Seite 3 von 6

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§ 22 51860, Erweiterung 02




                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             160      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1600 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
                             aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
                             Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55813417 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx19EH2+ Typ LD9590
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                     Seite 4 von 6

                             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
                             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
                             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
                             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
                             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             B90    Räder nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an
                             Achse 1.

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 51860, Erweiterung 02




                             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K4w An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw.
                             Kotflügelverbreiterungen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen
                             bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


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                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55813417 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx19EH2+ Typ LD9590
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                      Seite 5 von 6

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
§ 22 51860, Erweiterung 02




                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
                             Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                             Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
                             Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
                             Nr. 5    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                             Nr. 6    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
                             Nr. 7    235/45R19      255/40R19
                             Nr. 8    235/50R19      255/45R19
                             Nr. 9    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
                             Nr. 10   245/30R19      305/25R19
                             Nr. 11   245/35R19      275/30R19, 285/30R19
                             Nr. 12   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
                             Nr. 13   245/45R19      275/40R19
                             Nr. 14   245/50R19      275/45R19
                             Nr. 15   255/30R19      305/25R19, 315/25R19
                             Nr. 16   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
                             Nr. 17   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
                             Nr. 18   255/45R19      285/40R19
                             Nr. 19   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
                             Nr. 20   255/55R19      275/50R19
                             Nr. 21   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
                             Nr. 22   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
                             Nr. 23   265/40R19      295/35R19
                             Nr. 24   265/45R19      295/40R19
                             Nr. 25   265/50R19      295/45R19
                             Nr. 26   275/30R19      315/25R19

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55813417 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,5Jx19EH2+ Typ LD9590
                             Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                                                    Seite 6 von 6

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 13. Januar 2020 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2017.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
§ 22 51860, Erweiterung 02




                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 13. Januar 2020




                             Schmidt                                                                     00335496.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim