Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51737 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55812217 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx20EH2+ Typ LD9520
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                     Seite 1 von 7

                             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                                             Via C. Colombo
                                                             I-25013 Carpenedolo (BS)


                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
                             Modell                          SPECIALE-D
                             Typ                             LD9520
                             Radgröße                        9,5Jx20EH2+
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                              (mm)
                             I6BX         LD9520 I6BX/ ohne Ring              5/120/72,6          44         800    2300

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      51737
§ 22 51737, Erweiterung 02




                             Herstellerzeichen               MAK
                             Radtyp und Ausführung           LD9520 (s.o.)
                             Radgröße                        9,5Jx20EH2+
                             Einpresstiefe                   ET (s.o)
                             Herkunftsmerkmal                Made in Italy
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.    Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                    Befestigungsmittel
                             S01    Serienschraube          Kegel 60°   130                      27,5               O.E
                                    M14x1,25

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      BMW

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51737 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55812217 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,5Jx20EH2+ Typ LD9520
                             Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                                                    Seite 2 von 7

                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             BMW 3er-Reihe (VI)      85-265         255/30R20   K2b R03 T92                           A01 A12 A14
                             3L                      85-265         265/25R20   K2a K2b R03 T89                       A18 A57 Lim
                             e1*2007/46*0314*05-..                                                                    V20 HA2 S01
                             - ab Modell 2012
                             - incl. Facelift 2015
                             BMW 3er-Touring (VI)    85-265         255/30R20   K2b R03 T92                           A01 A12 A14
                             3K, 3K-N1                                                                                A18 A57 Car
                             e1*2007/46*0315*06-..                                                                    V20 HA2 S01
                             e24*2007/46*0022*03-
                             - ab Modell 2013
                             - incl. Facelift 2015
                             BMW 4er-GranCoupé       100-265        255/30R20   K2b R03 T92                           A01 A12 A14
                             3C                                                                                       A18 A57 Lim
                             e1*2007/46*0316*10-..                                                                    V20 HA2 S01
                             BMW 4er-Reihe           100-265        255/30R20   A01 Cbo Cpe K2b R03 T88 T92           A12 A14 A18
                             3C                      100-265        265/25R20   A01 Cpe K2b R03 T89                   A57 V20 HA2
§ 22 51737, Erweiterung 02




                             e1*2007/46*0316*08-..                                                                    S01
                             BMW 5er ActiveHybrid    225, 235       275/30R20   R03 T97                               A12 A14 A18
                             HY                      225, 235       285/30R20   A01 K2b R03                           A58 L05 Lim
                             e1*2007/46*0323*..                                                                       V20 HA2 S01
                             - ohne Allradlenkung
                             BMW 5er-Reihe           100-330        275/30R20   R03 T93 T97                           A12 A14 A18
                             5L                                                                                       A58 L04 Lim
                             e1*2007/46*0363*..                                                                       V20 HA2 S01
                             - mit Allradlenkung
                             BMW 5er-Reihe           100-330        275/30R20   R03 T93 T97                           A12 A14 A18
                             5L                      100-330        285/30R20   A01 K2b R03 T95 T99                   A57 L05 Lim
                             e1*2007/46*0363*..                                                                       V20 HA2 S01
                             - ohne Allradlenkung
                             BMW 5er-Touring         100-330        275/30R20   R03 T97                               A12 A14 A18
                             5K, K-N1                                                                                 A57 Car F40
                             e1*2007/46*0455*..,                                                                      L05 V20 HA2
                             e1*2007/46*0508*..                                                                       S01
                             - ohne Allradlenkung
                             BMW 6er-Reihe           230-330        275/30R20   R03 T93 T97                           A12 A14 A18
                             6C                      230-330        285/30R20   A01 K2b R03 T95                       Cbo Cpe L06
                             e1*2007/46*0562*..                                                                       V20 HA2 S01

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51737 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55812217 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20EH2+ Typ LD9520
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                   Seite 3 von 7

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%
§ 22 51737, Erweiterung 02




                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51737 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55812217 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx20EH2+ Typ LD9520
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                      Seite 4 von 7

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Cabrio-Limousine, Roadster.

                             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Coupé.

                             F40     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

                             HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
                             zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 24, Gutachten Nummer 55812117, Ausfertigung 2
                             (RADTYP EC8520) für die Achse 1 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
§ 22 51737, Erweiterung 02




                             Auflagen und Hinweise.

                             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
                             Allradlenkung (4WS).

                             L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
                             mit Allradlenkung (4WS).

                             L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                             Allradlenkung (4WS).

                             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51737 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55812217 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx20EH2+ Typ LD9520
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                      Seite 5 von 7

                             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.
§ 22 51737, Erweiterung 02




                             T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51737 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55812217 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20EH2+ Typ LD9520
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                      Seite 6 von 7

                             V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse   Hinterachse

                             Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
                             Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                             Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
                             Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
                             Nr. 5    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                             Nr. 6    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                             Nr. 7    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
                             Nr. 8    245/45R20     275/40R20
                             Nr. 9    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
                             Nr. 10   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
                             Nr. 11   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
                             Nr. 12   255/45R20     285/40R20
                             Nr. 13   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
                             Nr. 14   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
§ 22 51737, Erweiterung 02




                             Nr. 15   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
                             Nr. 16   265/45R20     295/40R20
                             Nr. 17   265/50R20     295/45R20
                             Nr. 18   275/35R20     305/30R20
                             Nr. 19   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
                             Nr. 20   275/45R20     305/40R20
                             Nr. 21   275/50R20     305/45R20
                             Nr. 22   285/40R20     325/35R20
                             Nr. 23   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 6. August 2019 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51737 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55812217 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20EH2+ Typ LD9520
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                     Seite 7 von 7

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2017.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 6. August 2019
§ 22 51737, Erweiterung 02




                             Schmidt                                                                      00326054.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim