Gutachten 366-0350-23-WIRD zur Erteilung der ABE 54968 ANLAGE: 8 Radtyp: TS7580 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.11.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 12 Fahrzeughersteller ALFA ROMEO S.p.A., CHRYSLER, FCA, FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB Raddaten: Radgröße nach Norm : 7.5J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 511038651/LG2 TS7580/LG2X ohne 65,1 800 2400 07/23 X Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 54968*00 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 135 Nm Verkaufsbezeichnung: Compass Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MX e11*2007/46*4037*.., 88 - 125 205/55R18 91 Allradantrieb; e4*2007/46*1410*.. 215/50R18 92 Frontantrieb; nicht 215/55R18 95 Hybrid; 215/60R18 98 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R18 95 11A; 245; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 225/55R18 98 11A; 245; 248 721; 725; 73C; 74D; 235/45R18 94 76O Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ALFA ROMEO S.p.A., FCA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AV1 135 Nm für Typ : MP Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0350-23-WIRD zur Erteilung der ABE 54968 ANLAGE: 8 Radtyp: TS7580 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.11.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 12 Verkaufsbezeichnung: JEEP COMPASS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MP e3*2007/46*0508*.. 88 - 125 205/55R18 91 Allradantrieb; 215/50R18 92 Frontantrieb; nicht 215/55R18 95 Hybrid; 215/60R18 98 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R18 95 11A; 245; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 225/55R18 98 11A; 245; 248 721; 725; 73C; 74D; 235/45R18 94 76O Verkaufsbezeichnung: TONALE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AV1 e3*2018/858*00061*.. 96 - 132 215/55R18 95 Allradantrieb; 225/50R18 95 Frontantrieb; inkl. 235/50R18 97 Hybrid; 245/45R18 96 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76O; 98F Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT §22 54968*00 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 940; 334 Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 194 Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 939 Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 194; 939; 940 120 Nm für Typ : 334 Verkaufsbezeichnung: ALFA GIULIETTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 940 e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 215/40R18 89W 51J Schrägheck 4-türig; 77 - 177 225/40R18 92 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0350-23-WIRD zur Erteilung der ABE 54968 ANLAGE: 8 Radtyp: TS7580 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.11.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 12 Verkaufsbezeichnung: Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W Alfa 159 (Limousine); 235/45R18 94 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 24M; 54A 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H; 76U; 85C; FGC 939 e3*2001/116*0212*.. 120 - 136 225/40R18 92W 5GM Alfa Brera (Coupe); 120 - 147 225/40R18 92Y 5GM Alfa Spider (Cabrio); 235/45R18 94W 10B; 11B; 11G; 11H; 120 - 191 235/45R18 94Y 12A; 51A; 573; 71C; 245/45R18 96 11A; 24M; 54A 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H; 98F 939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W Alfa 159 (Limousine); 85 - 147 235/45R18 94 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 191 235/45R18 94Y 12A; 51A; 573; 71C; 245/45R18 96 11A; 24M; 54A 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H; 76T; 85C; 98F 939 e3*2001/116*0212*.. 120 - 136 225/40R18 92W 5GM Alfa Brera (Coupe); 120 - 147 225/40R18 92Y 5GM Alfa Spider (Cabrio); 235/45R18 94W 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 96 11A; 24M; 54A 12A; 51A; 573; 71C; §22 54968*00 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H; 76U; 98F; FGC 939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W Alfa 159 Sportwagon 235/45R18 51G (Kombi); 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H; 76U; 85C; FGC 939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W Alfa 159 Sportwagon 85 - 191 235/45R18 51G (Kombi); 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 74H; 76T; 85C; 98F Verkaufsbezeichnung: FIAT CROMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 194 e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 215/45R18 89W 5FM 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 147 215/45R18 93 12A; 51A; 71C; 71K; 225/40R18 92W 721; 725; 73C; 74D; 225/45R18 51G 74H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0350-23-WIRD zur Erteilung der ABE 54968 ANLAGE: 8 Radtyp: TS7580 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.11.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 12 Verkaufsbezeichnung: FIAT 500X Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 334 e3*2007/46*0318*.. 70 - 111 215/45R18 89 Frontantrieb; 225/45R18 91 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R18 94 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D 334 e3*2007/46*0318*.. 100 - 125 215/45R18 89 Allradantrieb; 225/45R18 91 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R18 94 11A; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H/C e4*2001/116*0094*.. 177 225/40R18 51G Nur Astra OPC; Coupe; §22 54968*00 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98 e1*97/27*0086*.., 60 - 147 225/35R18 87 11A; 21B; 22B; 22L; Limousine; Stufenheck; e1*98/14*0086*.. 24J; 24M Schrägheck; T98/NB e1*97/27*0101*.., 225/40R18 88 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0101*.. 24J; 24M; 54A 12A; 51A; 71C; 71K; 62 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 22L; 721; 725; 73C; 74D; 24J; 24M; 5DW 915 62 - 147 225/35R18 83Y 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 24M; 5DW T98/CNG e1*2001/116*0216*.. 60 - 147 225/35R18 87 11A; 21B; 22B; 24J; Kombi; T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., 24M 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0087*.. 225/40R18 88 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M; 54A 721; 725; 73C; 74D; 62 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 24J; 915 24M; 5DW Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0350-23-WIRD zur Erteilung der ABE 54968 ANLAGE: 8 Radtyp: TS7580 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.11.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 12 Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUP E / G-CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98C e1*98/14*0132*.. 74 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 22L; Cabrio; Coupe; 24J; 24M; 5DW 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 147 215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 22M; 12A; 51A; 71C; 71K; 24J; 24M; 5EG 721; 725; 73C; 74D 225/35R18 83Y 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 24M; 5DW 225/35R18 87 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D e1*2001/116*0379*.. 110 215/35R18 80W 11A; 248; 26P; 27H Adam-S; 215/40R18 85 11A; 248; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 225/35R18 83 11A; 248; 26P; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D S-D e1*2001/116*0379*.. 141 215/35R18 84W 11A; 22H; 22M; 24M nur Opel Corsa D OPC; 215/40R18 85W 11A; 21P; 22H; 22M; bis 24M e1*2001/116*0379*29; 225/35R18 87 11A; 21P; 22H; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D §22 54968*00 Verkaufsbezeichnung: MERIVA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S- e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 215/40R18 89 10B; 11G; 11H; 12K; D/MONOCA 225/40R18 51G 51A; 71C; 71K; 721; BB 225/40R18 88 5FE 725; 73C; 74D 225/40R18 92 Verkaufsbezeichnung: MERIVA VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D e4*2007/46*0271*.. 55 - 103 215/40R18 89 10B; 11G; 11H; 12K; MONOCAB 225/40R18 51G 51A; 71C; 71K; 721; B/ V 225/40R18 88 5FE 725; 73C; 74D 225/40R18 92 Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 74 215/35R18 84 11A; 21M; 22L; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D; 24J; 5EA 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0350-23-WIRD zur Erteilung der ABE 54968 ANLAGE: 8 Radtyp: TS7580 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.11.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 12 Verkaufsbezeichnung: SIGNUM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 129 225/40R18 88W 5FE nicht Fz schlechte R, VECTRA 74 - 155 225/40R18 92W Strassen; 225/45R18 51G; 52A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 129 225/40R18 88W 5FE nicht Fz schlechte 74 - 184 225/40R18 92W Strassen; 225/45R18 51G; 52A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 129 225/40R18 88W 11A; 22L; 5FE nicht Fz schlechte Z02 / e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 225/40R18 92 11A; 22L Strassen; e11*2001/116*0235*.. Z18XE 225/45R18 11A; 22L; 51G; 52A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; §22 54968*00 74D Z-C e1*2001/116*0290*.. 74 - 129 225/40R18 88W 11A; 22L; 5FE nicht Fz schlechte 74 - 184 225/40R18 92 11A; 22L Strassen; 74 - 206 225/40R18 92Y 11A; 22L 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R18 11A; 22L; 51G; 52A 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 129 225/40R18 88W 5FE nicht Fz schlechte 74 - 155 225/40R18 92W Strassen; 225/45R18 51G; 52A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 129 225/40R18 88W 5FE nicht Fz schlechte 74 - 184 225/40R18 92W Strassen; 74 - 206 225/40R18 92Y 10B; 10S; 11B; 11G; 225/45R18 51G; 52A 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A- e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 215/40R18 89W 5FM 10B; 11B; 11G; 11H; H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 225/40R18 92W QF1; 5GM 12A; 51A; 52R; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0350-23-WIRD zur Erteilung der ABE 54968 ANLAGE: 8 Radtyp: TS7580 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.11.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 12 Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A- e1*2001/116*0325*.., 177 225/40R18 51G Nur Zafira OPC; H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 52R; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D A- e1*2001/116*0378*.. 69 - 110 225/40R18 92 10B; 11B; 11G; 11H; H/Monocab- 12A; 51A; 52R; 71C; CNG 71K; 721; 725; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A- e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 215/40R18 89W 5FM 10B; 11B; 11G; 11H; H/Monocab/V 225/40R18 92W QF1; 5GM 12A; 51A; 52R; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98MONOC e1*98/14*0110*.. 63 - 147 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 22F; Nur Zafira A OPC und AB 22N; 24J; 24M Edition; §22 54968*00 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3F e4*2001/116*0065*.. 88 - 206 225/45R18 11A; 22L; 51G Kombi; Limousine; YS3F???? e4*2001/116*0065*.. Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 (CABRIO) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3F?7?? e4*2001/116*0077*.. 110 - 184 225/45R18 11A; 22L; 51G Saab 9-3; Saab 9-3 Aero; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0350-23-WIRD zur Erteilung der ABE 54968 ANLAGE: 8 Radtyp: TS7580 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.11.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 12 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. §22 54968*00 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine tec hnischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0350-23-WIRD zur Erteilung der ABE 54968 ANLAGE: 8 Radtyp: TS7580 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.11.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 12 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. §22 54968*00 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heck schürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0350-23-WIRD zur Erteilung der ABE 54968 ANLAGE: 8 Radtyp: TS7580 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.11.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 12 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen §22 54968*00 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig. 52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0350-23-WIRD zur Erteilung der ABE 54968 ANLAGE: 8 Radtyp: TS7580 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.11.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 12 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder §22 54968*00 Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 85C) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO Festsattel und Bremsscheibendurchmesser 305mm an der Vorderachse nicht zuläs sig. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmes sungen und Serienreifengrößen zulässig. 98F) Die Verwendung der Räder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm (Dicke 28mm) des Herstellers "BREMBO" an der Vorderachse. FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig. QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder 225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0350-23-WIRD zur Erteilung der ABE 54968 ANLAGE: 8 Radtyp: TS7580 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.11.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: S-D Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*.. Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM Variante(n): Adam, Adam-S Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 230 y = 350 VA 26B x = 280 y = 400 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 280 y = 400 8 VA §22 54968*00 26J x = 280 y = 400 25 VA 27F x = 240 y = 240 25 HA 27H x = 240 y = 240 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 7½ J x 18 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object §22 54968*00 special wheels for passenger cars 7½ J x 18 H2 Genehmigungsnummer: 54968*00 Approval number: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: MAK S.p.A. IT-25013 Carpenedolo (BS) 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: Entfällt Not applicable 3. Typbezeichnung: Type: TS7580 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Genehmigungsnummer: 54968*00 Approval number: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Genehmigungszeichen Approval identification §22 54968*00 Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: An der Innen- bzw. Außenseite des Rades On the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH AT-1230 Wien 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 20.11.2023 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 366-0350-23-WIRD Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Genehmigungsnummer: 54968*00 Approval number: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1 - 21 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. §22 54968*00 10. Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt. National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU) 2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1 to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: Siehe Prüfbericht See test report Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Genehmigungsnummer: 54968*00 Approval number: 12. Die Genehmigung wird erteilt Approval is granted 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Entfällt Not applicable 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 29.11.2023 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: §22 54968*00 Anlagen: Enclosures: Gemäß Inhaltsverzeichnis According to index Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package Nummer der Genehmigung: 54968*00 Approval No. Ausgabedatum: 29.11.2023 letztes Änderungsdatum: -- Date of issue: last date of amendment: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal Prüfbericht(e) Nr.: Datum: Test report(s) No.: Date 366-0350-23-WIRD 20.11.2023 Beschreibungsbogen Nr.: Datum: Information document No.: Date TS7580 09.10.2023 §22 54968*00 Liste der Änderungen: Datum: List of modifications: Date Entfällt Not applicable Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der Genehmigung: 54968*00 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vorschrift zu kennzeichnen. Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt: KBA 54968 Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs- unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. §22 54968*00 Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Approval No.: 54968*00 - Attachment - Collateral clauses and instruction on right to appeal Collateral clauses All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the applied regulation. The approval identification is as follows: - see German version - The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of the Kraftfahrt-Bundesamt. Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt. Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally prosecuted. §22 54968*00 The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not comply with the requirements of traffic safety or environmental protection. The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhindered access to the production and storage facilities. The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade mark rights of third parties are not affected with this approval. Instruction on right to appeal This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg.