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							               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 13.02.2024
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                               Fahrzeughersteller          Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, DAIMLER
                                                           (D), MERCEDES, MERCEDES-BENZ, PORSCHE




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 8 1/2 J X 19 H2            Einpreßtiefe (mm)       : 20
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                             Kennzeichnung                Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                             Rad                          Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               5112206645/WS TS8590/WS                    ohne                        66,45                    860      2300    06/23
               _VA+HA
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 54971*00




               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: TP9590 KBA: 54973 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder
               Radtyp: TP9590 KBA: 54973 Lochkreis: 5x112 ET: 42 oder


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KC1Q, KC1R




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                            Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 13.02.2024
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: TP9590 KBA: 54973 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder
               Radtyp: TP9590 KBA: 54973 Lochkreis: 5x112 ET: 42


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KC1Q, KC1R
               Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                      : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


               Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 140 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     BMW Z REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen  Auflagen
               G4Z          e1*2007/46*1949*.. 120 - 250 255/35R19 92               GAS; YBA; 11A; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    26N; 57E; KC1Q      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        76A; 97L

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
§22 54971*00




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G2C          e1*2018/858*00123*.. 115 - 180 245/35R19 93             YAZ; 11A; 24J; 26N;     Allradantrieb;
                                                                                    26P; 57E; 572;          Heckantrieb; inkl.
                                                                                    KC1Q; KC1R              Hybrid;
                                                      115 - 275 225/40R19 93        GA4; YBC; YFS; 11A;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    26P; 57E; KC1Q;         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    KC1R                    721; 725; 73C; 74D;
                                                                 235/35R19 91       AFN; 11A; 26P; 57E;     76A; 765; 97K
                                                                                    676; KC1Q; KC1R
                                                                 235/40R19 92       11A; 26P; 57E; 67H;
                                                                                    KC1Q; KC1R
                                                                 255/35R19 92       XF0; 11A; 24J; 26B;
                                                                                    26N; 57E; 58G;
                                                                                    KC1Q; KC1R
                                                      275        245/35R19 93       YAZ; 11A; 24J; 26N;
                                                                                    26P; 57E; 572; 6AG;
                                                                                    KC1Q; KC1R

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G3K          e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 225/40R19 93                XFC; 57E; 672;          Allradantrieb;
                                                                                    KC1Q; KC1R              Heckantrieb;
                                                                 245/35R19 93       GAQ; 11A; 24J; 57E;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    KC1Q; KC1R              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 255/35R19 96       GAU; 11A; 24J; 57E;     721; 725; 73C; 74D;
                                                                                    KC1Q; KC1R              76A; FKA




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 13.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen  Auflagen
               G3K          e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 255/35R19 96            BA0; 11A; 244; 247; Allradantrieb;
                                                                                27H; 5IE; 57F; 672  Heckantrieb;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                    721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                    76B; FKA
               G3L           e1*2007/46*1947*..   85 - 275 255/35R19 96         11A; 244; 247; 27H; Allradantrieb;
                                                                                57F; 672            Heckantrieb;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                    721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                    76B; FKA
               G3L           e1*2007/46*1947*..   85 - 275 225/40R19 93         XFC; YBC; 57E; 672; Allradantrieb;
                                                                                KC1Q; KC1R          Heckantrieb;
                                                             245/35R19 93       GAQ; 11A; 24J; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KC1Q; KC1R          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             255/35R19 96       GAU; 11A; 24J; 57E; 721; 725; 73C; 74D;
                                                                                KC1Q; KC1R          76A; FKA

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen  Auflagen
               G3C          e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 255/35R19 96           GA4; 11A; 244; 247; Cabrio; Coupe; inkl.
§22 54971*00




                                                                                5IE; 57F; 58X       Hybrid;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                    721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                    76B; FKA
               G3C           e1*2007/46*2126*..   120 - 275 225/40R19 93        GA4; 57E; 58X;      Cabrio; Coupe; inkl.
                                                                                KC1Q; KC1R          Hybrid;
                                                             235/40R19 96       GAR; 11A; 26P; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KC1Q; KC1R          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                    721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                    76A; FKA
               G4C           e1*2018/858*00122*.. 125        245/40R19 94       CEK; CEL; CEM;      BMW i4 M50; Ohne
                                                                                YEB; 11A; 24J; 26P; Radhausverbreiter.
                                                                                57E; 580; KC1Q;     Serie; Allradantrieb;
                                                                                KC1R
                                                             255/40R19 100      XFR; 11A; 24J; 26P; Elektro;
                                                                                57E; 58A; 68Y; KC1R 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                    721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                    76A; 97D
               G4C           e1*2018/858*00122*.. 80 - 105   245/40R19 98       CEK; CEL; CEM;      BMW i4; Heckantrieb;
                                                                                YEB; 11A; 24J; 26P; Elektro;
                                                                                57E; 580; KC1Q;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KC1R
                                                             255/40R19 100      XFR; 11A; 24J; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                57E; 58A; 68Y; KC1R 721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                    76A; FKA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 44
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G4C          e1*2018/858*00122*.. 120 - 275 245/40R19 98         XFX; YEB; 11A; 24J;     nicht BMW i4; nicht
                                                                                26P; 57E; KC1Q;         BMW i4 M50;
                                                                                KC1R                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/35R19 96        XF0; YED; 11A; 24J;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                26P; 57E; KC1Q;         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                KC1R                    76A; FKA
               G4C           e1*2018/858*00122*.. 125       245/40R19 94        CEK; CEL; CEM;          BMW i4 M50; Mit
                                                                                YEB; 11A; 24J; 26P;     Radhausverbreiterung
                                                                                57E; 580; KC1Q;         Serie; Allradantrieb;
                                                                                KC1R
                                                            255/40R19 100       XFR; 11A; 24J; 26P;     Elektro;
                                                                                57E; 58A; 68Y; KC1R     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        76A; 97D

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 7ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen  Auflagen
               7L           e1*2007/46*0276*.. 155 - 390 245/45R19 98Y          GAE; 11A; 26P; 57E; ab
                                                                                KC1Q; KC1R          e1*2007/46*0276*10;
                                                                                                    Allradantrieb;
                                                            255/45R19 100       YA7; 11A; 245; 26P; Heckantrieb;
§22 54971*00




                                                                                57E; KC1Q; KC1R     Luftfederung;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                    721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                    76A

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 8ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G8C          e1*2007/46*1906*.. 235 - 250 245/40R19 94           GAA; 11A; 245; 26P;     Gran Coupe; Cabrio;
                                                                                57E; KC1Q; KC1R         Coupe;
                                                            255/40R19 96        11A; 24J; 26B; 26N;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                57E; 58A; KC1Q;         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                KC1R                    721; 725; 73C; 74D;
                                                  235 - 390 245/40R19 M+S       GAA; 11A; 245; 26P;     76A; 765; 77E; 97G
                                                                                52J; 57E; KC1Q;
                                                                                KC1R
                                                            255/40R19 M+S       11A; 24J; 26B; 26N;
                                                                                52J; 57E; 58A;
                                                                                KC1Q; KC1R




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: TP9590 KBA: 54973 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder
               Radtyp: TP9590 KBA: 54973 Lochkreis: 5x112 ET: 42




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                            Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 13.02.2024
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                                                                                                                      Seite: 5 von 44

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KC1Q, KC1R
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 209
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: B250L27517


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : R2CGLC; R2CS; R2CW; 204 X
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: B450L28517


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : R2EW (Kugelbund)
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: B450L28517


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : R2CW; 204; R2CS; 221; 204 X; R2CGLC; 212; R1ECLS; 219
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: B450L28517
§22 54971*00




               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : 209
                                                            130 Nm für Typ : 204; 219
                                                            150 Nm für Typ : R1ECLS; R2CGLC; R2CS; R2CW; R2EW; 204 X;
                                                            212; 221
               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen  Auflagen
               R2CS         e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 225/40R19 93             GA4; 11A; 24C; 26B; nicht All-Terrain;
                                                                                    26J; 57E; 58X;      nicht C 300 e; nicht
                                                                                    KC1Q; KC1R          C 300 de; nicht C 300
                                                                235/40R19 96        YDB; 11A; 24C; 26B; de 4MATIC;
                                                                                    26J; 57E; 67H;      Kombilimousine;
                                                                                    KC1Q; KC1R          Allradantrieb;
                                                                255/35R19 96        XF0; 11A; 24C; 26B; Heckantrieb;
                                                                                    26J; 57E; 58G;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    KC1Q; KC1R          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        76A; FKA
               R2CS           e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 255/35R19 96           GA4; 11A; 24D; 27B; nicht All-Terrain;
                                                                                    27F; 5IE; 57F       nicht C 300 e; nicht
                                                                                                        C 300 de; nicht C 300
                                                                                                        de 4MATIC;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        76B; FKA




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen  Auflagen
               R2CW         e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 225/40R19 93         GA4; 11A; 24C; 26B; nicht C 300 e; nicht
                                                                                26J; 57E; 58X;      C 300 e 4MATIC; nicht
                                                                                KC1Q; KC1R          C 400 e 4MATIC; nicht
                                                            235/40R19 96        YDB; 11A; 24C; 26B; C 300 de; nicht C 300
                                                                                26J; 57E; 67H;      de 4MATIC; Limousine;
                                                                                KC1Q; KC1R          Allradantrieb;
                                                            255/35R19 96        XF0; 11A; 24C; 26B; Heckantrieb;
                                                                                26J; 57E; 58G;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KC1Q; KC1R          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                    76A; FKA
               R2CW          e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 255/35R19 96        GA4; 11A; 24D; 27B; nicht C 300 e; nicht
                                                                                27F; 57F            C 300 e 4MATIC; nicht
                                                                                                    C 400 e 4MATIC; nicht
                                                                                                    C 300 de; nicht C 300
                                                                                                    de 4MATIC; Limousine;
                                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                    76B; FKA
§22 54971*00




               204           e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 225/40R19 93Y        11A; 24C; 26B; 26J; Nur Baureihe 205; nur
                                                                                57E; 672; KC1R      Fzg.-Breite 1839mm;
                                                            235/40R19 96        11A; 24C; 26B; 26J; Allradantrieb; nicht
                                                                                57E; 67H; KC1R      Hybrid;
                                                            245/35R19 93Y       11A; 24C; 26B; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                57E; 68R; KC1R      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                    76A; FKA

               Verkaufsbezeichnung:     CLK-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               209          e1*98/14*0184*..   225 - 270 235/35R19 87Y          11A; 21B; 21L; 24J;     Nur CLK 500; Nur CLK
                                                                                5ET; 57E; 68X;          55 AMG; Cabrio;
                                                                                KC1Q                    Coupe;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A; 76A

               Verkaufsbezeichnung:     CLS-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               R1ECLS       e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 245/40R19 94           GAA; 11A; 24J; 26N;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                26P; 57E; KC1Q          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            255/40R19 96        11A; 24J; 26B; 26J;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                57E; 68G; KC1Q          76A
               219           e1*2001/116*0295*.. 155 - 285 255/35R19 96         11A; 21P; 24J; 57E;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                675; KC1Q               12A; 51A; 530; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 76A




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 44
               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen  Auflagen
               R2EW         e1*2018/858*00213*.. 120 - 150 235/45R19 99         11A; 26N; 26P; 57E; nicht E 300 e; nicht
                                                                                58I; KC1Q; KC1R     E 300 e 4MATIC; nicht
                                                            245/45R19 98        GAE; 11A; 24J; 26B; E 300 de; nicht E 300
                                                                                26N; 57E; KC1Q;     de 4MATIC; nicht E
                                                                                KC1R                350 e; nicht E 350 e
                                                            255/40R19 100       11A; 24J; 26B; 26J; 4MATIC; nicht E 400 e
                                                                                57E; 58A; KC1Q;     4MATIC; Allradantrieb;
                                                                                KC1R                Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                    76A; 765
               212           e1*2001/116*0501*.. 143 - 155 245/40R19 98         GAA; 11A; 24J; 26B; Baureihe W213;
                                                                                26J; 57E; KC1Q;     E300de;
                                                                                KC1R                E300e; nur Limousine
                                                                                                    Frontantrieb;
                                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                    76A
§22 54971*00




               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen  Auflagen
               R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 120 - 198 255/50R19 103        YCU; 11A; 24D; 27B; nicht GLC 300 e
                                                                                27H; 57F            4MATIC; nicht GLC 300
                                                                                                    de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                                    350 e 4MATIC; nicht
                                                                                                    GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                                    nicht Coupe; mit
                                                                                                    Radhausverbreiterung
                                                                                                    (Flap) Serie;
                                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                                    Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                    76B; 765; FKA
               R2CGLC        e1*2018/858*00186*.. 120 - 198 235/55R19 101       YCU; YC0; 11A; 245; nicht GLC 300 e
                                                                                26P; 57E; KC1Q      4MATIC; nicht GLC 300
                                                            255/50R19 103       YBM; 11A; 24J; 26B; de 4MATIC; nicht GLC
                                                                                26N; 57E; KC1Q      350 e 4MATIC; nicht
                                                            265/50R19 106       GCG; 11A; 24C; 26B; GLC 400 e 4MATIC;
                                                                                26N; 57E; KC1Q      nicht Coupe; mit
                                                                                                    Radhausverbreiterung
                                                                                                    (Flap) Serie;
                                                                                                    Allradantrieb;
                                                                                                    Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                    76A; 765; FKA



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 13.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen  Auflagen
               R2CGLC       e1*2018/858*00186*.. 145 - 185 235/55R19 101        YCU; YC0; 11A; 245; GLC 300 e 4MATIC;
                                                                                26P; 57E; KC1Q      GLC
                                                                                                    300 de 4MATIC; GLC
                                                            255/50R19 107       YBM; 11A; 24J; 26B; 400 e 4MATIC; nicht
                                                                                26N; 57E; KC1Q      Coupe; mit
                                                            265/50R19 106       GCG; 11A; 24C; 26B; Radhausverbreiterung
                                                                                26N; 57E; KC1Q      (Flap) Serie;
                                                                                                    Allradantrieb; Hybrid;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                    76A; 765; 97G

               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
               204 X        e1*2001/116*0480*.. 145    235/55R19 101    YBJ; YC0; 11A; 242;         EQC-Klasse;
                                                                        245; 26P; 57E               Allradantrieb;
                                                       245/50R19 101    YBL; 11A; 24C; 26P;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        57E                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       245/55R19 103    YBK; 11A; 24C; 26P;         721; 725; 73C; 74A;
                                                                        57E                         76A; FKA
               204 X        e1*2001/116*0480*.. 145    255/50R19 103    YBJ; 11A; 24M; 57F          EQC-Klasse;
§22 54971*00




                                                       265/50R19 106    YBK; 11A; 24D; 57F          Allradantrieb;
                                                       275/45R19 104    YBL; 11A; 24M; 57F          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                    76B; FKA
               204 X         e1*2001/116*0480*.. 350 - 375 235/55R19 101        YBJ; YC0; 12Q; 57E; AMG GLC 63; Coupe;
                                                                                KC1Q                SUV; Allradantrieb;
                                                            255/50R19 103       YBM; 11A; 12A; 245; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                26P; 57E; KC1Q      51A; 71C; 71K; 721;
                                                            265/50R19 106       XF5; 11A; 12A; 24J; 725; 73C; 74A; 76A;
                                                                                26P; 57E; KC1Q      97G
                                                            275/45R19 104       YB3; 11A; 12A; 26P;
                                                                                57E; KC1Q

               Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               R2S          e1*2007/46*2115*..  210 - 370 245/45R19 102         11A; 24J; 57E; 6BL;     nicht S 580 e; nicht
                                                                                KC1Q; KC1R              S 580 e 4MATIC; nicht
                                                            255/45R19 100       YA7; 11A; 24J; 57E;     S 450 e; inkl. Hybrid;
                                                                                KC1Q; KC1R              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        76A
               R2S           e1*2007/46*2115*..   220 - 270 255/45R19 100       YA7; 11A; 24J; 57E;     S 580 e; S 580 e
                                                                                KC1Q; KC1R              4MATIC; S 450 e;
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        76A; 765


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                            Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 13.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               221          e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 245/45R19 102             GAE; 11A; 24J; 26P;     ab Mj.2014 (Baureihe
                                                                                    57E; KC1Q; KC1R         217); Cabrio; Coupe;
                                                                255/45R19 100       YA7; 11A; 24J; 26B;     Allradantrieb;
                                                                                    26N; 57E; KC1Q;         Heckantrieb;
                                                                                    KC1R                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            76A




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MERCEDES


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: TP9590 KBA: 54973 Lochkreis: 5x112 ET: 20 oder
               Radtyp: TP9590 KBA: 54973 Lochkreis: 5x112 ET: 42


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KC1Q, KC1R
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
§22 54971*00




               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: B450L28517


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen  Auflagen
               R2S          e1*2007/46*2115*..  210 - 370 245/45R19 102             11A; 24J; 57E; 6BL; nicht S 580 e; nicht
                                                                                    KC1Q; KC1R          S 580 e 4MATIC; nicht
                                                                255/45R19 100       YA7; 11A; 24J; 57E; S 450 e; inkl. Hybrid;
                                                                                    KC1Q; KC1R          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        76A
               R2S            e1*2007/46*2115*..      220 - 270 255/45R19 100       YA7; 11A; 24J; 57E; S 580 e; S 580 e
                                                                                    KC1Q; KC1R          4MATIC; S 450 e;
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        76A; 765
               221            e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 245/45R19 102           GAE; 11A; 24J; 26P; ab Mj.2014 (Baureihe
                                                                                    57E; KC1Q; KC1R     217); Cabrio; Coupe;
                                                                255/45R19 100       YA7; 11A; 24J; 26B; Allradantrieb;
                                                                                    26N; 57E; KC1Q;     Heckantrieb;
                                                                                    KC1R                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        76A




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                            Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PORSCHE

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: TP9590 KBA: 54973 Lochkreis: 5x112 ET: 20


               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KC1Q
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: B450L28517


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
               95BN         e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 245/50R19 105 57E; 6AL; KC1Q                      ab
                                                          245/55R19 103 52J; 57E; 6AM;                      e13*2007/46*1164*02;
                                                                        KC1Q                                Kombilimousine;
                                                          255/50R19 103 11A; 245; 57E; 6AN;                 Allradantrieb;
                                                                        KC1Q                                10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54971*00




                                                                                                            12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                            74A; 76A; PDG

               Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN,                       MACAN GTS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               95B          e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 245/50R19 105 57E; 6AL; KC1Q                     ab
                                                          245/55R19 103 52J; 57E; 6AM;                     e13*2007/46*1165*02;
                                                                        KC1Q                               Kombilimousine;
                                                          255/50R19 103 11A; 245; 57E; 6AN;                Allradantrieb;
                                                                        KC1Q                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                           74A; 76A; PDG


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 13.02.2024
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                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten M uster bescheinigen zu
                     lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichti gung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
§22 54971*00




               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hint er der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereic h abgedeckt sein.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.02.2024
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               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrz euges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
§22 54971*00




               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitt e und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkei t
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.02.2024
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               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
                    km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
                    Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        245/35R19
                                    Hinterachse:                        285/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
§22 54971*00




                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               580) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         245/40R19
                                    Hinterachse:                         275/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        255/40R19
                                    Hinterachse:                        285/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.02.2024
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                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               58G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         255/35R19
                                    Hinterachse:                         285/30R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               58I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         235/45R19
                                    Hinterachse:                         265/40R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 54971*00




                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               58X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         225/45R19
                                    Hinterachse:                         285/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1420kg.
               672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        225/40R19
                                    Hinterachse:                        255/35R19
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/35R19
                                   Hinterachse:                          285/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführt e Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/35R19
                                   Hinterachse:                          275/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 54971*00




                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/40R19
                                   Hinterachse:                          265/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/40R19
                                   Hinterachse:                          285/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (AB V) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 13.02.2024
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                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/35R19
                                   Hinterachse:                          275/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/35R19
                                   Hinterachse:                          265/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
§22 54971*00




                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68Y) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/40R19
                                   Hinterachse:                          295/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beacht en.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                    deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                    Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
                    einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/35R19
                                   Hinterachse:                        255/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 17 von 44
               6AL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/50R19
                                   Hinterachse:                        275/45R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/55R19
                                   Hinterachse:                        265/50R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        255/50R19
                                   Hinterachse:                        285/45R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54971*00




               6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/45R19
                                   Hinterachse:                          275/40R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                     Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wid empfohlen eine
                     Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren
                     mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucks ensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.02.2024
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               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               97D) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1/2 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                    Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse kleiner/gleich der des
                    Sonderrades der Hinterachse sein muß.
               97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist z ulässig. Die Maulweite des
§22 54971*00




                    Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                    Hinterachse.
               97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               97L) Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1/2 Zoll kleiner sein als die des
                    Sonderrades der Hinterachse.
               AFN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         235/35R19
                                   Hinterachse:                         265/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                     Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
                     Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
               BA0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/40R19
                                   Hinterachse:                           255/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.02.2024
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                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Die
                     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beac hten.
               CEK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/40R19
                                   Hinterachse:                         285/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               CEL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/40R19
                                   Hinterachse:                         295/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
§22 54971*00




                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifent yp sein.
               CEM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/40R19
                                   Hinterachse:                         315/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
               GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/40R19
                    Hinterachse: 255/35R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.02.2024
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               GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/40R19
                    Hinterachse: 275/35R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAE) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/45R19
                    Hinterachse: 275/40R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrz eugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/35R19
                    Hinterachse: 275/30R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 54971*00




               GAR) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 235/40R19
                    Hinterachse: 265/35R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAS) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 255/35R19
                    Hinterachse: 275/35R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 255/35R19
                    Hinterachse: 285/30R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherst ellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GCG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                  Vorderachse:                           265/50R19
                                  Hinterachse:                           295/45R19



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 13.02.2024
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                     Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                     der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               KC1Q) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse TP9590 KBA: 54973 Lochkreis 5x112 ET: 20
               KC1R) Im Fall einer Kombination mit einem andere n Radtyp ist zulässig:
                     Hinterachse TP9590 KBA: 54973 Lochkreis 5x112 ET: 42
               PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)!
               XF0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/35R19
                                   Hinterachse:                          295/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               XF5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§22 54971*00




                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          265/50R19
                                   Hinterachse:                          295/45R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         225/40R19
                                   Hinterachse:                         265/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               XFR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        255/40R19
                                   Hinterachse:                        265/40R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.02.2024
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                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/40R19
                                   Hinterachse:                          285/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/45R19
                                   Hinterachse:                          285/40R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§22 54971*00




                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YAZ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                    Reifengröße:
                    Vorderachse:245/35R19
                    Hinterachse:275/30R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YB3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          275/45R19
                                   Hinterachse:                          285/45R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        255/35R19
                                   Hinterachse:                        265/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführt e Reifengröße


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 23 von 44
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         225/40R19
                                   Hinterachse:                         245/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        235/55R19
                                   Hinterachse:                        255/50R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54971*00




               YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/55R19
                                   Hinterachse:                         265/50R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/50R19
                                   Hinterachse:                          275/45R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/50R19
                                   Hinterachse:                          285/45R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                         Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               YC0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/55R19
                                   Hinterachse:                          285/45R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YCU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        235/55R19
                                  Hinterachse:                        255/50R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               YDB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         235/40R19
                                   Hinterachse:                         305/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 54971*00




                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YEB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/40R19
                                   Hinterachse:                         255/40R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YED) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         255/35R19
                                   Hinterachse:                         265/35R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YFS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         225/40R19
                                   Hinterachse:                         285/30R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54971*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 26 von 44


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       BMW
                      Fahrzeugtyp:      G4C
                      Genehm.Nr.:       e1*2018/858*00122*..
                      Handelsbez.:      BMW 4ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 275              y = 275                 VA
                            26P                      x = 225              y = 225                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 275        y = 275           15                VA
§22 54971*00




                            26N                   x = 275        y = 275            8                VA
                            27F                   x = 285        y = 300           30                HA
                            27H                   x = 285        y = 300            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 27 von 44

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       BMW
                      Fahrzeugtyp:      G3K
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*2017*..
                      Handelsbez.:      BMW 3ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 290              y = 305                 VA
                            26P                      x = 240              y = 255                 VA
                            27B                      x = 290              y = 300                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
§22 54971*00




                            26J                   x = 290        y = 305           20                VA
                            26N                   x = 290        y = 305            8                VA
                            27F                   x = 290        y = 300           30                HA
                            27H                   x = 290        y = 300            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 28 von 44

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       BMW
                      Fahrzeugtyp:      G2C
                      Genehm.Nr.:       e1*2018/858*00123*..
                      Handelsbez.:      BMW 2ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 270              y = 250                 VA
                            26P                      x = 220              y = 200                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 270        y = 250           25                VA
§22 54971*00




                            26N                   x = 270        y = 250            8                VA
                            27F                   x = 285        y = 300           30                HA
                            27H                   x = 285        y = 300            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 29 von 44

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       BMW
                      Fahrzeugtyp:      G4C
                      Genehm.Nr.:       e1*2018/858*00122*..
                      Handelsbez.:      BMW 4ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 280              y = 270                 VA
                            26P                      x = 230              y = 220                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 280        y = 270           10                VA
§22 54971*00




                            26N                   x = 280        y = 270            8                VA
                            27F                   x = 295        y = 295           25                HA
                            27H                   x = 295        y = 295            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       BMW
                      Fahrzeugtyp:      G8C
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1906*..
                      Handelsbez.:      BMW 8ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 200              y = 250                 VA
                            26B                      x = 200              y = 300                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 200        y = 300            8                VA
§22 54971*00




                            26J                   x = 200        y = 300           20                VA
                            27H                   x = 250        y = 350            8                HA
                            27F                   x = 250        y = 350           20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 31 von 44

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       BMW
                      Fahrzeugtyp:      G4Z
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1949*..
                      Handelsbez.:      BMW Z REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 270              y = 300                 VA
                            27B                      x = 280              y = 285                 HA
                            27I                      x = 230              y = 235                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
§22 54971*00




                            26J                   x = 270        y = 300           30                VA
                            26N                   x = 270        y = 300            8                VA
                            27F                   x = 280        y = 285           30                HA
                            27H                   x = 280        y = 285            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 32 von 44

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       BMW
                      Fahrzeugtyp:      G3C
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*2126*..
                      Handelsbez.:      BMW 4ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 275              y = 305                 VA
                            26P                      x = 225              y = 255                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 275        y = 305           10                VA
§22 54971*00




                            26N                   x = 275        y = 305            8                VA
                            27F                   x = 270        y = 320           30                HA
                            27H                   x = 270        y = 320            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 33 von 44

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       BMW
                      Fahrzeugtyp:      G3L
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1947*..
                      Handelsbez.:      BMW 3ER REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 290              y = 305                 VA
                            26P                      x = 240              y = 255                 VA
                            27B                      x = 290              y = 300                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
§22 54971*00




                            26J                   x = 290        y = 305           20                VA
                            26N                   x = 290        y = 305            8                VA
                            27F                   x = 290        y = 300           30                HA
                            27H                   x = 290        y = 300            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 13.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       BMW AG
                      Fahrzeugtyp:      7L
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0276*..
                      Handelsbez.:      BMW 7ER REIHE

                      Variante(n):      ab e1*2007/46*0276*10, Allradantrieb, Hinterachslenkung, Luftfederung

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 380              y = 270                 VA
                            26P                      x = 330              y = 220                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 380        y = 270           18                VA
§22 54971*00




                            26N                   x = 380        y = 270            8                VA
                            27F                   x = 270        y = 300           30                HA
                            27H                   x = 270        y = 300            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 35 von 44

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:      204 X
                      Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0480*..
                      Handelsbez.:      GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 315              y = 310                  VA
                            26P                     x = 265              y = 260                  VA
                            27B                     x = 325              y = 315                  HA
                            27I                     x = 275              y = 265                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54971*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 315        y = 310            10                VA
                            26N                  x = 315        y = 310             8                VA
                            27F                  x = 325        y = 315            10                HA
                            27H                  x = 325        y = 315             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 36 von 44

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:      221
                      Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0335*..
                      Handelsbez.:      S-Klasse

                      Variante(n):      Allradantrieb, Coupe

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 300              y = 350                 VA
                            26P                      x = 250              y = 300                 VA
                            27B                      x = 300              y = 400                 HA
                            27I                      x = 260              y = 350                 HA
                            27U                      x = 240              y = 400                 HA
                            27V                      x = 240              y = 400                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54971*00




                                Auflagen                Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 300        y = 350           19                VA
                            26N                   x = 300        y = 350            8                VA
                            27F                   x = 300        y = 400           28                HA
                            27H                   x = 300        y = 400            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 13.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:      204
                      Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0431*..
                      Handelsbez.:      C-Klasse

                      Variante(n):      ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 300              y = 350                 VA
                            26P                      x = 240              y = 285                 VA
                            27B                      x = 300              y = 350                 HA
                            27I                      x = 250              y = 300                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 54971*00




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 300        y = 350           30                VA
                            26N                   x = 300        y = 350            8                VA
                            27F                   x = 300        y = 350           30                HA
                            27H                   x = 300        y = 350            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 13.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:      212
                      Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0501*..
                      Handelsbez.:      E-Klasse

                      Variante(n):      Baureihe W213

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 350              y = 300                 VA
                            26P                      x = 300              y = 250                 VA
                            27P                      x = 280              y = 400                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
§22 54971*00




                            26N                   x = 350        y = 300            8                VA
                            26J                   x = 350        y = 300           30                VA
                            27H                   x = 280        y = 400            8                HA
                            27F                   x = 280        y = 400           30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 39 von 44

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:      204 X
                      Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0480*..
                      Handelsbez.:      GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 260                  VA
                            26B                     x = 250              y = 310                  VA
                            27I                     x = 285              y = 300                  HA
                            27B                     x = 335              y = 350                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54971*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 250        y = 310             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 310            10                VA
                            27H                  x = 335        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 335        y = 350            10                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 40 von 44

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:      R1ECLS
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1818*..
                      Handelsbez.:      CLS-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 200              y = 230                 VA
                            26B                      x = 250              y = 280                 VA
                            27I                      x = 230              y = 250                 HA
                            27B                      x = 280              y = 300                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 54971*00




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 250        y = 280            8                VA
                            26J                   x = 250        y = 280           20                VA
                            27H                   x = 280        y = 300            8                HA
                            27F                   x = 280        y = 300           20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 13.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:      R2CGLC
                      Genehm.Nr.:       e1*2018/858*00186*..
                      Handelsbez.:      GLC-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 310              y = 270                 VA
                            26P                      x = 260              y = 220                 VA
                            27B                      x = 275              y = 295                 HA
                            27I                      x = 225              y = 245                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 54971*00




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 310        y = 270           20                VA
                            26N                   x = 310        y = 270            8                VA
                            27F                   x = 275        y = 295           30                HA
                            27H                   x = 275        y = 295            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 13.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:      R2EW
                      Genehm.Nr.:       e1*2018/858*00213*..
                      Handelsbez.:      E-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 250              y = 230                 VA
                            26B                      x = 300              y = 280                 VA
                            27I                      x = 260              y = 270                 HA
                            27B                      x = 310              y = 320                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 54971*00




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 300        y = 280            8                VA
                            26J                   x = 300        y = 280           30                VA
                            27H                   x = 310        y = 320            8                HA
                            27F                   x = 310        y = 320           30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 13.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:      R2CS
                      Genehm.Nr.:       e1*2018/858*00017*..
                      Handelsbez.:      C-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 305              y = 255                 VA
                            26P                      x = 255              y = 205                 VA
                            27B                      x = 285              y = 360                 HA
                            27I                      x = 235              y = 310                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 54971*00




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 305        y = 255           30                VA
                            26N                   x = 305        y = 255            8                VA
                            27F                   x = 285        y = 360           30                HA
                            27H                   x = 285        y = 360            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0336-23-WIRD
               zur Erteilung der ABE 54971
               ANLAGE: 7                                                        Radtyp: TS8590
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 13.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 44 von 44

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:      R2CW
                      Genehm.Nr.:       e1*2018/858*00016*..
                      Handelsbez.:      C-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 305              y = 255                 VA
                            26P                      x = 255              y = 205                 VA
                            27B                      x = 285              y = 360                 HA
                            27I                      x = 235              y = 310                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 54971*00




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 305        y = 255           30                VA
                            26N                   x = 305        y = 255            8                VA
                            27F                   x = 285        y = 360           30                HA
                            27H                   x = 285        y = 360            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 8½ J x 19 H2

                     issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 54971*00




                                        special wheels for passenger cars 8½ J x 19 H2


               Genehmigungsnummer: 54971*00
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     TS8590
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 54971*00
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 54971*00




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                     AT-1230 Wien

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     13.02.2024

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     366-0336-23-WIRD
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 54971*00
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1 - 24

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 54971*00




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das
                      einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des
                      Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung
                      sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die
                      Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der
                      VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt.
                      National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the
                      proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle
                      or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU)
                      2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1
                      to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 54971*00
               Approval number:

               12.   Die Genehmigung wird erteilt
                     Approval is granted

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Entfällt
                     Not applicable

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       26.02.2024
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 54971*00




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 54971*00
               Approval No.


               Ausgabedatum:        26.02.2024                 letztes Änderungsdatum: --
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                     Test report(s) No.:                                                Date
                     366-0336-23-WIRD                                                   13.02.2024

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                     Information document No.:                                          Date
                     TS8590                                                             27.09.2023
§22 54971*00




                     Liste der Änderungen:                                              Datum:
                     List of modifications:                                             Date
                     Entfällt
                     Not applicable
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 54971*00

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 54971

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 54971*00




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 54971*00

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 54971*00




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.