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							               Gutachten 366-0235-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54853
               ANLAGE: 13                                                           Radtyp: TS8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 24.06.2024
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                               Fahrzeughersteller              HONDA, Tesla Motors Inc.




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               5114340641/FF       TS8520/FF                  Ø64,1-R-Ø76                 64,1                     870      2450    03/23
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
§22 54853*01




               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : RSA; (Kugelbund)
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: R4


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : RW; FN1;
                                                            RE6; RU; CU3; FK; FK1; FN3; RE7; CU2; CW1; CW2; FK2; FC; FE;
                                                            CU1; FK3; RE5; RV; FN2; CW3
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: R4


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FC; FE; FK;
                                                            FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3; RE5; RE6; RE7; RU; RW
                                                            120 Nm für Typ : RV
                                                            127 Nm für Typ : RSA
                Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 148 225/35R20 90W 11A; 21P; 21S; 24J                  Kombi; Frontantrieb;
                CW2          e6*2001/116*0121*..           245/30R20 90W 11A; 21B; 21T; 22I;                 10B; 11B; 11G; 11H;
                CW3          e6*2001/116*0122*..                         24C; 24M                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0235-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54853
               ANLAGE: 13                                                       Radtyp: TS8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 24.06.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FE           e6*2018/858*00064*.. 95 - 134 235/30R20 88        11A; 248; 26P; 27H        mit
                                                          245/30R20 90        11A; 24J; 24M; 26B;       Radhausverbreiterung
                                                                              26N; 27H                  (Flap) Serie;
                                                                                                        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 235/30R20 88         11A; 26B; 26N             CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
               FK           e6*2007/46*0256*..           245/30R20 86         11A; 245; 248; 26B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              26J; 27I                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 235/30R20 88        11A; 21B; 22B; 22H;       nur bis
               FK2          e11*2001/116*0256*..                              24J; 24M; 54A             e11*2001/116*0255*06;
§22 54853*01




               FK3          e11*2001/116*0257*..                                                        nur bis
                                                                                                        e11*2001/116*0256*06;
                                                                                                        nur bis
                                                                                                        e11*2001/116*0257*05;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RW           e6*2007/46*0265*..    107 - 142 235/45R20   96                              Allradantrieb;
                                                            245/45R20   99    11A; 245                  Frontantrieb;
                                                            255/45R20   101   11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            265/45R20   104   11A; 24J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     e:Ny1
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RSA          e6*2018/858*00269*.. 60         225/35R20 90      11A; 24J; 248; 26P        mit
                                                            235/35R20 88      11A; 241; 246; 248;       Radhausverbreiterung
                                                                              26P                       (Flap) Serie;
                                                            245/35R20 91      11A; 24C; 248; 26B;       Frontantrieb; Elektro;
                                                                              27H                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0235-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54853
               ANLAGE: 13                                                       Radtyp: TS8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 24.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 15
               Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 148 225/35R20 90W 11A; 21P; 21S; 24J;             Stufenheck;
               CU2          e6*2001/116*0114*..                         24M                             Frontantrieb;
               CU3          e6*2001/116*0115*..           245/30R20 90W 11A; 21B; 21T; 22I;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        24C; 24D                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  235/30R20 88            11A; 21B; 22B; 24D;       10B; 11B; 11G; 11H;
               FN3          e11*2001/116*0298*..                              24J; 54A                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A; 74P
               FN2           e11*2001/116*0306*.. 148        235/30R20 88     11A; 21B; 22B; 24D;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24J                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RE5          e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 245/40R20 95       11A; 24J                  bis
               RE6          e11*2001/116*0302*..           255/35R20 93       11A; 24J; 24M             e11*2001/116*0301*05;
§22 54853*01




               RE7          e11*2001/116*0322*..                                                        bis
                                                                                                        e11*2001/116*0302*05;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               RE5           e11*2001/116*0301*.. 88 - 118   245/40R20 95     11A; 24J; 27I             ab
               RE6           e11*2001/116*0302*..            245/45R20 99     11A; 24J; 27I             e11*2001/116*0301*06;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e11*2001/116*0302*06;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     HR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RU           e6*2007/46*0158*..    88 - 134 235/30R20 88       11A; 24C; 244; 247;       Frontantrieb;
                                                                              26B; 26J; 27H; 27I        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/35R20 88     11A; 24C; 244; 247;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              26B; 26J; 27H; 27I        721; 725; 73C; 74A;
                                                             245/30R20 86     11A; 24C; 244; 247;       74P; 77E
                                                                              26B; 26J; 27H; 27I
                                                             255/30R20 88     11A; 24C; 244; 247;
                                                                              26B; 26J; 27B; 27H




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0235-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54853
               ANLAGE: 13                                                           Radtyp: TS8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 24.06.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     HR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RV           e6*2018/858*00063*.. 79             225/40R20   94    11A; 24J; 248; 26P        Frontantrieb; Hybrid;
                                                                235/35R20   88    11A; 24J; 248; 26P        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                245/35R20   91    11A; 24C; 248; 26B        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                255/35R20   93    11A; 24C; 244; 26B;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                  26N; 27I                  74P; 77E




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Tesla Motors Inc.
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: R14


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 175 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     Tesla Model 3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               003          e4*2007/46*1293*.. 88 - 153 235/35R20 92                                        TESLA MODEL 3;
                                                        245/35R20 95                                        Facelift ab MJ2024;
                                                        255/30R20 92                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
§22 54853*01




                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74H; 74P
               003            e4*2007/46*1293*..      88 - 155 235/35R20 92Y                                TESLA MODEL 3; nicht
                                                               245/35R20 95                                 Facelift ab MJ2024;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74H; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0235-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54853
               ANLAGE: 13                                                        Radtyp: TS8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 24.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 15
                      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                      der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale
                    Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der
                    Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
§22 54853*01




                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kot flügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0235-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54853
               ANLAGE: 13                                                        Radtyp: TS8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 24.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte B reite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
§22 54853*01




                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0235-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54853
               ANLAGE: 13                                                        Radtyp: TS8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 24.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§22 54853*01




                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0235-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54853
               ANLAGE: 13                                                        Radtyp: TS8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 24.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 15
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§22 54853*01




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0235-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54853
               ANLAGE: 13                                                       Radtyp: TS8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 24.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 15


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       HONDA
                      Fahrzeugtyp:      RV
                      Genehm.Nr.:       e6*2018/858*00063*..
                      Handelsbez.:      HR-V

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 305              y = 275                 VA
                            26P                      x = 255              y = 225                 VA
                            27B                      x = 280              y = 320                 HA
                            27I                      x = 230              y = 270                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 54853*01




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 305        y = 275           10                VA
                            26N                   x = 305        y = 275            8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0235-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54853
               ANLAGE: 13                                                       Radtyp: TS8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 24.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       HONDA
                      Fahrzeugtyp:      RSA
                      Genehm.Nr.:       e6*2018/858*00269*..
                      Handelsbez.:      e:Ny1

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 270              y = 230                 VA
                            26B                      x = 320              y = 280                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 320        y = 280            8                VA
§22 54853*01




                            26J                   x = 320        y = 280           10                VA
                            27H                   x = 315        y = 310            8                HA
                            27F                   x = 315        y = 310           10                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0235-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54853
               ANLAGE: 13                                                       Radtyp: TS8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 24.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       HONDA
                      Fahrzeugtyp:      RU
                      Genehm.Nr.:       e6*2007/46*0158*..
                      Handelsbez.:      HR-V

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 300              y = 300                 VA
                            27I                      x = 225              y = 250                 HA
                            27B                      x = 275              y = 300                 HA
                            26P                      x = 250              y = 250                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 54853*01




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 300        y = 300            8                VA
                            26J                   x = 300        y = 300           25                VA
                            27H                   x = 275        y = 300            8                HA
                            27F                   x = 275        y = 300           15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0235-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54853
               ANLAGE: 13                                                       Radtyp: TS8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 24.06.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       HONDA
                      Fahrzeugtyp:      FC
                      Genehm.Nr.:       e11*2007/46*3633*..
                      Handelsbez.:      CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 300                  VA
                            26B                     x = 300              y = 350                  VA
                            27I                     x = 200              y = 250                  HA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54853*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 350            25                VA
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 300            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0235-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54853
               ANLAGE: 13                                                       Radtyp: TS8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 24.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 15

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       HONDA
                      Fahrzeugtyp:      FK
                      Genehm.Nr.:       e6*2007/46*0256*..
                      Handelsbez.:      CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 300                  VA
                            26B                     x = 300              y = 350                  VA
                            27I                     x = 200              y = 250                  HA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54853*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 350            25                VA
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 300            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0235-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54853
               ANLAGE: 13                                                          Radtyp: TS8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 24.06.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       HONDA
                      Fahrzeugtyp:      RE5
                      Genehm.Nr.:       e11*2001/116*0301*..
                      Handelsbez.:      HONDA CR-V

                      Variante(n):      Allradantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich               Achse
                                                        von [mm]             bis [mm]
                            26B                          x = 260              y = 270              VA
                            26P                          x = 210              y = 220              VA
                            27B                          x = 330              y = 450              HA
                            27I                          x = 280              y = 420              HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§22 54853*01




                                                  von [mm]       bis [mm]          um [mm]
                            26J                    x = 260        y = 270             15                VA
                            26N                    x = 260        y = 270              8                VA
                            27F                    x = 330        y = 450             15                HA
                            27H                    x = 330        y = 450              8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0235-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54853
               ANLAGE: 13                                                       Radtyp: TS8520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 24.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 15 von 15

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       HONDA
                      Fahrzeugtyp:      FE
                      Genehm.Nr.:       e6*2018/858*00064*..
                      Handelsbez.:      CIVIC

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 320              y = 230                 VA
                            26P                      x = 270              y = 180                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 320        y = 230           30                VA
§22 54853*01




                            26N                   x = 320        y = 230            8                VA
                            27F                   x = 290        y = 330           30                HA
                            27H                   x = 290        y = 330            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 8½ J x 20 H2

                     issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 54853*01




                                        special wheels for passenger cars 8½ J x 20 H2


               Genehmigungsnummer: 54853*01
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     TS8520
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 54853*01
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 54853*01




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                     AT-1230 Wien

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     24.06.2024

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     366-0235-23-WIRD/N1
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 54853*01
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Enclosure/s of the test report
                     1 - 18

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 54853*01




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das
                      einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des
                      Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung
                      sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die
                      Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der
                      VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt.
                      National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the
                      proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle
                      or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU)
                      2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1
                      to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 54853*01
               Approval number:

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application

                     Aktualisierung der Ausführungen
                     Update of the versions

               14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:        03.07.2024
                     Date:
§22 54853*01




               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 54853*01
               Approval No.


               Ausgabedatum:        01.08.2023                 letztes Änderungsdatum: 03.07.2024
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                     Test report(s) No.:                                               Date
                     366-0235-23-WIRD                                                  12.07.2023
                     366-0235-23-WIRD/N1                                               24.06.2024

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                     Information document No.:                                         Date
§22 54853*01




                     TS8520                                                            12.05.2023
                     TS8520                                                            13.05.2024

                     Liste der Änderungen:                                             Datum:
                     List of modifications:                                            Date
                     Siehe Punkt V.4. des Prüfberichtes
                     See item V.4. of the test report
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 54853*01

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
               schrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 54853

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
               ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 54853*01




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
               te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
               den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
               zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
               gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
               ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
               nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
               entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 54853*01

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
               ecuted.
§22 54853*01




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
               signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
               ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
               dered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.