Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54974
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: TS8521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.11.2023
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Fahrzeughersteller : AUDI, MG, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 21 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
W 57,1 W Ø57,1-TX-Ø76 57,1 870 2300 09/23
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : TX1
§22 54974*00
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : F3; GA
180 Nm für Typ : F3 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: Q2, SQ2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GA e1*2007/46*1552*.. 221 245/30R21 91 11A; 24J; 24M; 26P; SQ2;
27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 245/40R21 100 11A; 24J; 248 erhöhtes
Anzugsmoment
180 Nm; Q3 Sportback;
Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P; 740
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54974
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: TS8521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.11.2023
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Verkaufsbezeichnung: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 245/40R21 100 11A; 245; 248 erhöhtes
Anzugsmoment
180 Nm; Q3;
Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: RS Q3, RS Q3 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F3 e1*2007/46*2038*.. 294 255/35R21 98 RS Q3; RS Q3
Sportback;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P; PDH
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
§22 54974*00
Zubehör : TX1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: MG HS, ROEWE HS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AS23 e4*2018/858*00111*.. 119 245/30R21 91 11A; 26P Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MG RX6-, MG HS-, MG eHS-, MG EHS - Plug-in Hybrid
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AS23P-L e5*2018/858*00003*.. 119 245/30R21 91 11A; 26P Frontantrieb; Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, S.A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : TX1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : K1
140 Nm für Typ : KM; KN
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54974
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: TS8521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.11.2023
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Verkaufsbezeichnung: Born
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K1 e9*2018/858*04001*.. 70 245/35R21 96 11A; 24C; 244; 247; Heckantrieb; Elektro;
26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R21 93 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71A; 721;
26B; 26J; 27H 73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: Formentor, Formentor e-Hybrid, Formentor VZ e-Hybrid
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KM e9*2007/46*4008*.. 110 - 228 245/30R21 91 11A; 245; 248; 26P inkl. Hybrid;
255/30R21 93 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P; 77E
KM e9*2007/46*4008*.. 287 255/30R21 93 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P; 77E
Verkaufsbezeichnung: Tarraco
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KN e9*2007/46*6666*.. 110 - 180 245/35R21 96 11A; 24J; 26P; 5IE 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R21 98 11A; 24J; 248; 26P 12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P; 77E
§22 54974*00
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : TX1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : NY
140 Nm für Typ : 3T
Verkaufsbezeichnung: ENYAQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NY e8*2007/46*0416*.. 70 - 77 255/40R21 102 YCW; 57F ENYAQ 80; ENYAQ
80X;
ENYAQ RS;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P; 76B;
77E; FKA
NY e8*2007/46*0416*.. 70 - 77 235/45R21 101 YCW; 57E ENYAQ 60; ENYAQ 80;
245/40R21 100 YBP; 57E ENYAQ 50; ENYAQ
80X;
ENYAQ RS;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P; 76A;
77E; FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54974
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: TS8521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.11.2023
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Verkaufsbezeichnung: ENYAQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NY e8*2007/46*0416*.. 70 235/45R21 101 ENYAQ 60; ENYAQ 50;
245/40R21 100 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P; 77E;
FKA
NY e8*2007/46*0416*.. 70 255/40R21 102 YCW; 57F ENYAQ 60; ENYAQ 50;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P; 76B;
77E; FKA
Verkaufsbezeichnung: SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3T e11*2001/116*0326*.., 88 - 206 245/30R21 91 11A; 246; 248; 26P; inkl. Superb Scout;
e8*2007/46*0317*.. 27P; 5GG ab
e11*2001/116*0326*32;
Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54974*00
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : TX1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : E1; E2
120 Nm ( bis *0487*14 bzw. *0450*NT23 ) für Typ : 5N
140 Nm für Typ : 5N
Verkaufsbezeichnung: ID.3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E1 e1*2007/46*2033*.. 70 245/35R21 96 11A; 24C; 244; 247; ID.3 PRO 150KW; ID.3
26B PRO S 150KW; ID.3
PRO
255/30R21 93 11A; 24C; 244; 247; 107kW; ID.3 PURE
26B; 26N 110kW; ID.3 PURE
93kW;
Heckantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54974
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: TS8521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.11.2023
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Verkaufsbezeichnung: ID.4, ID.5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E2 e1*2018/858*00004*.. 77 235/45R21 101 YCW; 57E GTX 220kW; ID.4; PRO
245/40R21 100 YBP; 57E 4MOTION 195kW;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P; 76A;
77E; FKA
E2 e1*2018/858*00004*.. 70 255/40R21 102 YCW; 57F Pro 150 kW; ID.4; Pro
128 kW; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P; 76B;
77E; FKA
E2 e1*2018/858*00004*.. 70 - 77 255/40R21 102 YCW; 57F ID.5 GTX; ID.5 PRO;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P; 76B;
77E; FKA
E2 e1*2018/858*00004*.. 77 255/40R21 102 YCW; 57F GTX 220kW; ID.4; PRO
4MOTION 195kW;
§22 54974*00
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P; 76B;
77E; FKA
E2 e1*2018/858*00004*.. 70 235/45R21 101 YCW; 57E Pro 150 kW; Pure 109
245/40R21 100 YBP; 57E kW; Pure 125 kW; ID.4;
Pro 128 kW;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P; 76A;
77E; FKA
E2 e1*2018/858*00004*.. 70 255/40R21 102 YCW; 57F Pure 109 kW; Pure 125
kW; ID.4; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P; 76B;
77E; FKA
E2 e1*2018/858*00004*.. 70 235/45R21 101Y Pure 109 kW; Pure 125
245/40R21 100 kW; ID.4; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P; 77E;
FKA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54974
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: TS8521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.11.2023
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Verkaufsbezeichnung: ID.4, ID.5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E2 e1*2018/858*00004*.. 70 - 77 235/45R21 101 YCW; 57E ID.5 GTX; ID.5 PRO;
245/40R21 100 YBP; 11A; 245; 57E Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P; 76A;
77E; FKA
Verkaufsbezeichnung: TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5N e1*2001/116*0450*.., 85 - 180 245/35R21 96 ab
e1*2007/46*0487*.. 85 - 235 255/35R21 98 11A; 27I e1*2001/116*0450*24;
mit R-Line; ab
e1*2007/46*0487*15;
nicht Allspace;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P
5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 245/30R21 91 11A; 22I mit R-Line; bis
e1*2007/46*0487*.. 255/30R21 93 11A; 22I e1*2007/46*0487*14;
§22 54974*00
bis
e1*2001/116*0450*23;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54974
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: TS8521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.11.2023
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dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
§22 54974*00
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeck t sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzust ellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54974
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: TS8521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.11.2023
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24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 54974*00
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maß e / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage z u entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54974
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: TS8521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.11.2023
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57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beac hten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
§22 54974*00
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefes tigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54974
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: TS8521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.11.2023
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YBP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R21
Hinterachse: 275/35R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beac hten.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YCW) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R21
Hinterachse: 255/40R21
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 54974*00
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54974
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: TS8521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.11.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: AUDI
Fahrzeugtyp: GA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1552*..
Handelsbez.: Q2, SQ2
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 210 y = 230 VA
26P x = 260 y = 280 VA
27B x = 230 y = 210 HA
27I x = 280 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54974*00
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 260 8 HA
26J x = 260 y = 280 15 VA
26N x = 260 y = 280 8 VA
27F x = 280 y = 260 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54974
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: TS8521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.11.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MG
Fahrzeugtyp: AS23P-L
Genehm.Nr.: e5*2018/858*00003*..
Handelsbez.: MG RX6-, MG HS-, MG eHS-, MG EHS - Plug-in Hybrid
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 315 y = 340 VA
26P x = 265 y = 290 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 315 y = 340 5 VA
§22 54974*00
26N x = 315 y = 340 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54974
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: TS8521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.11.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MG
Fahrzeugtyp: AS23
Genehm.Nr.: e4*2018/858*00111*..
Handelsbez.: MG HS, ROEWE HS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 315 y = 340 VA
26P x = 265 y = 290 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 315 y = 340 5 VA
§22 54974*00
26N x = 315 y = 340 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54974
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: TS8521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.11.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: KM
Genehm.Nr.: e9*2007/46*4008*..
Handelsbez.: Formentor, Formentor e-Hybrid, Formentor VZ e-Hybrid
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 235 y = 265 VA
26B x = 285 x = 315 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 295 y = 300 15 HA
§22 54974*00
27H x = 295 y = 300 8 HA
26J x = 285 y = 315 25 VA
26N x = 285 y = 315 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54974
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: TS8521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.11.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: KN
Genehm.Nr.: e9*2007/46*6666*..
Handelsbez.: Tarraco
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 290 VA
26P x = 240 y = 240 VA
27B x = 325 y = 300 HA
27I x = 275 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54974*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 290 28 VA
26N x = 290 y = 290 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54974
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: TS8521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.11.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SEAT
Fahrzeugtyp: K1
Genehm.Nr.: e9*2018/858*04001*..
Handelsbez.: Born
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 295 y = 295 VA
26P x = 245 y = 245 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 310 y = 300 15 HA
§22 54974*00
27H x = 310 y = 300 8 HA
26J x = 295 y = 295 25 VA
26N x = 295 y = 295 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54974
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: TS8521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.11.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 3T
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0326*..
Handelsbez.: SUPERB
Variante(n): ab e11*2001/116*0326*32, Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
27P x = 300 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54974*00
27F x = 300 y = 300 23 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
26J x = 310 y = 300 23 VA
26N x = 310 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54974
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: TS8521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.11.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SKODA
Fahrzeugtyp: 3T
Genehm.Nr.: e8*2007/46*0317*..
Handelsbez.: SUPERB
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 300 VA
26P x = 260 y = 250 VA
27P x = 300 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 54974*00
27F x = 300 y = 300 23 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
26J x = 310 y = 300 23 VA
26N x = 310 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54974
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: TS8521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.11.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 5N
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0487*..
Handelsbez.: TIGUAN
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 330 HA
27I x = 250 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 330 8 HA
§22 54974*00
27F x = 300 y = 330 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54974
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: TS8521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.11.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: E1
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2033*..
Handelsbez.: ID.3
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 290 VA
26P x = 260 y = 240 VA
27B x = 290 y = 300 HA
27I x = 240 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 54974*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 290 y = 300 10 HA
27H x = 290 y = 300 8 HA
26J x = 310 y = 290 15 VA
26N x = 310 y = 290 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 54974
zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: TS8521
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 03.11.2023
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Seite: 21 von 21
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 5N
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0450*..
Handelsbez.: TIGUAN
Variante(n): ab e1*2001/116*0450*24, Allradantrieb, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 300 y = 330 HA
27I x = 250 y = 280 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 330 8 HA
§22 54974*00
27F x = 300 y = 330 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 8½ J x 21 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
§22 54974*00
special wheels for passenger cars 8½ J x 21 H2
Genehmigungsnummer: 54974*00
Approval number:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
MAK S.p.A.
IT-25013 Carpenedolo (BS)
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
Entfällt
Not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
TS8521
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Genehmigungsnummer: 54974*00
Approval number:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
Genehmigungszeichen
Approval identification
§22 54974*00
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
On the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV SÜD Auto Service GmbH
DE-80686 München
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
03.11.2023
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
23-00098-CX-GBM-00
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Genehmigungsnummer: 54974*00
Approval number:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
gemäß:
The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
restricted to the application listed:
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1 -18
unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
conditions.
§22 54974*00
10. Bemerkungen:
Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for the wheel/tire combinations listed in this ABE.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das
einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des
Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung
sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die
Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der
VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt.
National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the
proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle
or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU)
2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1
to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
Siehe Prüfbericht
See test report
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Genehmigungsnummer: 54974*00
Approval number:
12. Die Genehmigung wird erteilt
Approval is granted
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Entfällt
Not applicable
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 20.11.2023
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
§22 54974*00
Anlagen:
Enclosures:
Gemäß Inhaltsverzeichnis
According to index
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
Nummer der Genehmigung: 54974*00
Approval No.
Ausgabedatum: 20.11.2023 letztes Änderungsdatum: --
Date of issue: last date of amendment:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
Test report(s) No.: Date
23-00098-CX-GBM-00 03.11.2023
Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
Information document No.: Date
TS8521 14.09.2023
§22 54974*00
Liste der Änderungen: Datum:
List of modifications: Date
Entfällt
Not applicable
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 54974*00
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 54974
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 54974*00
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
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Approval No.: 54974*00
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.
§22 54974*00
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.