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							               Gutachten 23-00098-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                          Seite: 1 von 21

               Fahrzeughersteller                         : AUDI, MG, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 21 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               W 57,1              W                          Ø57,1-TX-Ø76                57,1                     870      2300    09/23
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : TX1
§22 54974*01




               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm für Typ : F3; GA
                                                            180 Nm für Typ : F3 erhoeht
                Verkaufsbezeichnung:     Q2, SQ2
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
                GA           e1*2007/46*1552*.. 221               245/30R21 91    11A; 24J; 24M; 26P;        SQ2;
                                                                                  27I                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             73C; 74A; 74P; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen          Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                F3           e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 245/40R21 100 11A; 24J; 248                        erhöhtes
                                                                                                             Anzugsmoment
                                                                                                             180 Nm; Q3 Sportback;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             Frontantrieb; inkl.
                                                                                                             Hybrid;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             73C; 74A; 74P; 740




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen          Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               F3           e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 245/40R21 100 11A; 245; 248                        erhöhtes
                                                                                                            Anzugsmoment
                                                                                                            180 Nm; Q3;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb; inkl.
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            73C; 74A; 74P; 740

               Verkaufsbezeichnung:     RS Q3, RS Q3 Sportback
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
               F3           e1*2007/46*2038*.. 294     255/35R21 98                                         RS Q3; RS Q3
                                                                                                            Sportback;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            73C; 74A; 74P; PDH


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MG
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
§22 54974*01




               Zubehör                                    : TX1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     MG HS, ROEWE HS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                       Auflagen zu Reifen        Auflagen
               AS23         e4*2018/858*00111*.. 119 245/30R21 91                 11A; 26P                  Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     MG RX6-, MG HS-, MG eHS-, MG EHS - Plug-in Hybrid
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen          Auflagen zu Reifen                    Auflagen
               AS23P-L      e5*2018/858*00003*.. 119  245/30R21 91    11A; 26P                              Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            73C; 74A; 74P


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT, S.A.
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : TX1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : K1
                                                            140 Nm für Typ : KM; KN




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                      Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                              Stand: 23.02.2024
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                                                                                                                      Seite: 3 von 21
               Verkaufsbezeichnung:     Born
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW                 Reifen           Auflagen zu Reifen     Auflagen
               K1           e9*2018/858*04001*.. 70                 245/35R21 96     11A; 24C; 244; 247;    Heckantrieb; Elektro;
                                                                                     26B; 26N               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    255/30R21 93     11A; 24C; 244; 247;    12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                     26B; 26J; 27H          73C; 74A; 74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     Formentor, Formentor e-Hybrid,              Formentor VZ e-Hybrid
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                      Auflagen zu Reifen     Auflagen
               KM           e9*2007/46*4008*.. 110 - 228 245/30R21 91                11A; 245; 248; 26P     inkl. Hybrid;
                                                         255/30R21 93                11A; 24J; 248; 26P;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     27H                    12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            73C; 74A; 74P; 77E
               KM             e9*2007/46*4008*..      287           255/30R21 93                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            73C; 74A; 74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     Tarraco
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen     Auflagen
               KN           e9*2007/46*6666*..  110 - 180 245/35R21 96               11A; 24J; 26P; 5IE     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          255/35R21 98               11A; 24J; 248; 26P     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            73C; 74A; 74P; 77E
§22 54974*01




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : SKODA
               Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                      : TX1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 120 Nm für Typ : NY
                                                              140 Nm für Typ : 3T
               Verkaufsbezeichnung:     ENYAQ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                   Reifen           Auflagen zu Reifen     Auflagen
               NY           e8*2007/46*0416*.. 70 - 77              255/40R21 102    YCW; 57F               ENYAQ 80; ENYAQ
                                                                                                            80X;
                                                                                                            ENYAQ RS;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            73C; 74A; 74P; 76B;
                                                                                                            77E; FKA
               NY             e8*2007/46*0416*..      70 - 77       235/45R21 101    YCW; 57E               ENYAQ 60; ENYAQ 80;
                                                                    245/40R21 100    YBP; 57E               ENYAQ 50; ENYAQ
                                                                                                            80X;
                                                                                                            ENYAQ RS;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            73C; 74A; 74P; 76A;
                                                                                                            77E; FKA




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.02.2024
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                                                                                                                      Seite: 4 von 21
               Verkaufsbezeichnung:     ENYAQ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                  Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
               NY           e8*2007/46*0416*.. 70                  235/45R21 101                            ENYAQ 60; ENYAQ 50;
                                                                   245/40R21 100                            Heckantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            73C; 74A; 74P; 77E;
                                                                                                            FKA
               NY             e8*2007/46*0416*..      70           255/40R21 102   YCW; 57F                 ENYAQ 60; ENYAQ 50;
                                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            73C; 74A; 74P; 76B;
                                                                                                            77E; FKA

               Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
               3T           e11*2001/116*0326*.., 88 - 206 245/30R21 91            11A; 246; 248; 26P;      inkl. Superb Scout;
                              e8*2007/46*0317*..                                   27P; 5GG                 ab
                                                                                                            e11*2001/116*0326*32;
                                                                                                            Kombi; Limousine;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54974*01




                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            73C; 74A; 74P


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : VOLKSWAGEN
               Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                     : TX1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : E1; E2
                                                             120 Nm ( bis *0487*14 bzw. *0450*NT23 ) für Typ : 5N
                                                             140 Nm für Typ : 5N
               Verkaufsbezeichnung:     ID.3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW           Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
               E1           e1*2007/46*2033*..        70           245/35R21 96    11A; 24C; 244; 247;      ID.3 PRO 150KW; ID.3
                                                                                   26B                      PRO S 150KW; ID.3
                                                                                                            PRO
                                                                   255/30R21 93    11A; 24C; 244; 247;      107kW; ID.3 PURE
                                                                                   26B; 26N                 110kW; ID.3 PURE
                                                                                                            93kW;
                                                                                                            Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            73C; 74A; 74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 21
               Verkaufsbezeichnung:     ID.4, ID.5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               E2           e1*2018/858*00004*.. 77         235/45R21 101     YCW; 57E                  GTX 220kW; ID.4; PRO
                                                            245/40R21 100     YBP; 57E                  4MOTION 195kW;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 76A;
                                                                                                        77E; FKA
               E2            e1*2018/858*00004*.. 70        255/40R21 102     YCW; 57F                  PRO 150kW; ID.4; PRO
                                                                                                        128kW; Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 76B;
                                                                                                        77E; FKA
               E2            e1*2018/858*00004*.. 70 - 77   235/45R21 101     YCW; 57E                  ID.5 GTX; ID.5 PRO;
                                                            245/40R21 100     YBP; 11A; 245; 57E        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 76A;
                                                                                                        77E; FKA
               E2            e1*2018/858*00004*.. 77        255/40R21 102     YCW; 57F                  GTX 220kW; ID.4; PRO
                                                                                                        4MOTION 195kW;
§22 54974*01




                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 76B;
                                                                                                        77E; FKA
               E2            e1*2018/858*00004*.. 70        235/45R21 101     YCW; 57E                  PRO 150kW; PURE
                                                                                                        109kW;
                                                            245/40R21 100     YBP; 57E                  PURE 125kW; ID.4;
                                                                                                        PRO
                                                                                                        128kW; Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 76A;
                                                                                                        77E; FKA
               E2            e1*2018/858*00004*.. 70        255/40R21 102     YCW; 57F                  PURE 109kW; PURE
                                                                                                        125kW; ID.4;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 76B;
                                                                                                        77E; FKA
               E2            e1*2018/858*00004*.. 70        235/45R21 101Y                              PURE 109kW; PURE
                                                            245/40R21 100                               125kW; ID.4;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 77E;
                                                                                                        FKA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 21
               Verkaufsbezeichnung:     ID.4, ID.5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               E2           e1*2018/858*00004*.. 70 - 77     255/40R21 102    YCW; 57F                  ID.5 GTX; ID.5 PRO;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 76B;
                                                                                                        77E; FKA

               Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               5N           e1*2001/116*0450*.., 85 - 180 245/35R21 96                                  ab
                            e1*2007/46*0487*..   85 - 235 255/35R21 98        11A; 27I                  e1*2001/116*0450*24;
                                                                                                        mit R-Line; ab
                                                                                                        e1*2007/46*0487*15;
                                                                                                        nicht Allspace;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P
               5N            e1*2001/116*0450*.., 81 - 155   245/30R21 91     11A; 22I                  mit R-Line; bis
                             e1*2007/46*0487*..              255/30R21 93     11A; 22I                  e1*2007/46*0487*14;
§22 54974*01




                                                                                                        bis
                                                                                                        e1*2001/116*0450*23;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 23.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 21
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                      der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
§22 54974*01




                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeck t sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzust ellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 23.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 21
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 54974*01




               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                    Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                    am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 23.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 21
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1230kg.
               5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1420kg.
               71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                    unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
§22 54974*01




                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
               PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 23.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 21
               YBP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/40R21
                                   Hinterachse:                         275/35R21
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YCW) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        235/45R21
                                  Hinterachse:                        255/40R21
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 54974*01




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 11 von 21


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      AUDI
                      Fahrzeugtyp:     GA
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1552*..
                      Handelsbez.:     Q2, SQ2

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 210              y = 230                  VA
                            26P                     x = 260              y = 280                  VA
                            27B                     x = 230              y = 210                  HA
                            27I                     x = 280              y = 260                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54974*01




                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 260        y = 280             8                VA
                            27F                  x = 280        y = 260            20                HA
                            27H                  x = 280        y = 260             8                HA
                            26J                  x = 260        y = 280            15                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MG
                      Fahrzeugtyp:     AS23P-L
                      Genehm.Nr.:      e5*2018/858*00003*..
                      Handelsbez.:     MG RX6-, MG HS-, MG eHS-, MG EHS - Plug-in Hybrid

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 315              y = 340                  VA
                            26P                     x = 265              y = 290                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 315        y = 340             5                VA
§22 54974*01




                            26N                  x = 315        y = 340             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MG
                      Fahrzeugtyp:     AS23
                      Genehm.Nr.:      e4*2018/858*00111*..
                      Handelsbez.:     MG HS, ROEWE HS

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 315              y = 340                  VA
                            26P                     x = 265              y = 290                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 315        y = 340             5                VA
§22 54974*01




                            26N                  x = 315        y = 340             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SEAT
                      Fahrzeugtyp:     KN
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*6666*..
                      Handelsbez.:     Tarraco

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 290                  VA
                            26P                     x = 240              y = 240                  VA
                            27B                     x = 325              y = 300                  HA
                            27I                     x = 275              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54974*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 290        y = 290            28                VA
                            26N                  x = 290        y = 290             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SEAT
                      Fahrzeugtyp:     KM
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*4008*..
                      Handelsbez.:     Formentor, Formentor e-Hybrid, Formentor VZ e-Hybrid

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 235              y = 265                  VA
                            26B                     x = 285              x = 315                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 285        y = 315            25                VA
§22 54974*01




                            26N                  x = 285        y = 315             8                VA
                            27F                  x = 295        y = 300            15                HA
                            27H                  x = 295        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SEAT
                      Fahrzeugtyp:     K1
                      Genehm.Nr.:      e9*2018/858*04001*..
                      Handelsbez.:     Born

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 295              y = 295                  VA
                            26P                     x = 245              y = 245                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 295        y = 295            25                VA
§22 54974*01




                            26N                  x = 295        y = 295             8                VA
                            27F                  x = 310        y = 300            15                HA
                            27H                  x = 310        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SKODA
                      Fahrzeugtyp:     3T
                      Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0326*..
                      Handelsbez.:     SUPERB

                      Variante(n):     ab e11*2001/116*0326*32, Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Limousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 310              y = 300                  VA
                            26P                     x = 260              y = 250                  VA
                            27P                     x = 300              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 54974*01




                            26J                  x = 310        y = 300            23                VA
                            26N                  x = 310        y = 300             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 300            23                HA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.02.2024
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                                                                                                                  Seite: 18 von 21

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SKODA
                      Fahrzeugtyp:     3T
                      Genehm.Nr.:      e8*2007/46*0317*..
                      Handelsbez.:     SUPERB

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 310              y = 300                  VA
                            26P                     x = 260              y = 250                  VA
                            27P                     x = 300              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 54974*01




                            26J                  x = 310        y = 300            23                VA
                            26N                  x = 310        y = 300             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 300            23                HA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VW
                      Fahrzeugtyp:     E1
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2033*..
                      Handelsbez.:     ID.3

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 310              y = 290                  VA
                            26P                     x = 260              y = 240                  VA
                            27B                     x = 290              y = 300                  HA
                            27I                     x = 240              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54974*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 310        y = 290            15                VA
                            26N                  x = 310        y = 290             8                VA
                            27F                  x = 290        y = 300            10                HA
                            27H                  x = 290        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VW
                      Fahrzeugtyp:     5N
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0487*..
                      Handelsbez.:     TIGUAN

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 300              y = 330                  HA
                            27I                     x = 250              y = 280                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 300        y = 330             8                HA
§22 54974*01




                            27F                  x = 300        y = 330            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VW
                      Fahrzeugtyp:     5N
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0450*..
                      Handelsbez.:     TIGUAN

                      Variante(n):     ab e1*2001/116*0450*24, Allradantrieb, Frontantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 300              y = 330                  HA
                            27I                     x = 250              y = 280                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 300        y = 330             8                HA
§22 54974*01




                            27F                  x = 300        y = 330            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 8½ J x 21 H2

                     issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 54974*01




                                        special wheels for passenger cars 8½ J x 21 H2


               Genehmigungsnummer: 54974*01
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     TS8521
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 54974*01
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 54974*01




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV SÜD Auto Service GmbH
                     DE-80686 München

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     23.02.2024

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     23-00098-CX-GBM-01
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 54974*01
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1 -19

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 54974*01




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das
                      einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des
                      Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung
                      sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die
                      Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der
                      VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt.
                      National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the
                      proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle
                      or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU)
                      2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1
                      to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 54974*01
               Approval number:

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application

                     Aktualisierung der Ausführungen
                     Update of the versions

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       08.03.2024
                     Date:
§22 54974*01




               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 54974*01
               Approval No.


               Ausgabedatum:        20.11.2023                 letztes Änderungsdatum: 08.03.2024
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                     Test report(s) No.:                                               Date
                     23-00098-CX-GBM-00                                                03.11.2023
                     23-00098-CX-GBM-01                                                23.02.2024

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                     Information document No.:                                         Date
§22 54974*01




                     TS8521                                                            14.09.2023
                     TS8521                                                            30.01.2024

                     Liste der Änderungen:                                             Datum:
                     List of modifications:                                            Date
                     Siehe Punkt V.5. des Prüfberichtes
                     See point V.5. of the test report
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 54974*01

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 54974

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 54974*01




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 54974*01

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 54974*01




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.