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							               Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                     Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 03.11.2023
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               Fahrzeughersteller                         : FORD, JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND
                                                            ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB), POLESTAR
                                                            PERFORMANCE AB, VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 21 H2             Einpreßtiefe (mm)        : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung           in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                     in kg      in mm     datum
               GD3X                GD3X                       ohne                        63,4                      870      2300    09/23
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
§22 54974*00




                                                            für Typ : DFK; DFHK
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : LSK
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 135 Nm für Typ : DFHK; DFK
                                                            204 Nm für Typ : LSK
                Verkaufsbezeichnung:     FORD KUGA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                DFHK         e13*2018/858*00042*. 112             245/40R21 100                               Frontantrieb; Hybrid;
                              .
                                                                  255/40R21 102     11A; 27I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                              73C; 74D
                DFK           e13*2007/46*2188*.. 88 - 140        245/40R21 100                               Allradantrieb;
                                                                  255/40R21 102     11A; 27I                  Frontantrieb; inkl.
                                                                                                              Hybrid;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                              73C; 74D




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                     Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 03.11.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     Mustang Mach-E, Mustang Mach-E GT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
               LSK          e13*2007/46*2387*.. 200    245/40R21 100 11A; 26P                               Allradantrieb;
                                                                                                            Elektro;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            73C; 74D


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER
                                                            LIMITED (GB)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : NNA
               Zubehör                                    : N250519-C


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : DC; LY; LZ; DH
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm für Typ : DH
                                                            133 Nm für Typ : LZ
§22 54974*00




                                                            140 Nm für Typ : LY
                                                            160 Nm für Typ : DC erhöhtes Anzugsmoment; NNA erhöhtes
                                                            Anzugsmoment
               Verkaufsbezeichnung:     Jaguar F-PACE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               DC           e11*2007/46*3324*.., 120 - 294 265/45R21 104                                    erhöhtes
                                                                                                            Anzugsmoment
                              e5*2007/46*1047*..                                                            160 Nm; Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            73C; 74D; 740; 771

               Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR I-PACE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                        Auflagen zu Reifen      Auflagen
               DH           e11*2007/46*4311*.., 172  255/40R21 102                                         Allradantrieb;
                            e5*2007/46*1052*..        265/45R21 104                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            73C; 74D




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                     Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 03.11.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XJ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               NNA          e11*2007/46*0089*.., 177 - 283 245/35R21 96             11A; 26P; 57E; 58D      erhöhtes
                                                                                                            Anzugsmoment
                              e5*2007/46*1005*..                                                            160 Nm; Limousine;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb; nicht
                                                                                                            für gepanzerte Fz;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 6AA; 71A;
                                                                                                            721; 73C; 74A; 740;
                                                                                                            76A; 978

               Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Evoque
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               LZ           e5*2007/46*0076*.. 110 - 227 245/45R21                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         104W
                                                         255/35R21 98                                       12A; 51A; 71A; 721;
                                                         255/40R21 102                                      73C; 74D
                                                         255/45R21 102

               Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Velar
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               LY           e11*2007/46*3954*.., 132 - 294 265/45R21 104                                    Allradantrieb;
§22 54974*00




                            e5*2007/46*1057*..             275/45R21 110                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            73C; 74D


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : POLESTAR PERFORMANCE AB
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     Polestar 2
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               V            e9*2018/858*11085*.. 80 - 192 245/35R21 96              CF9; 57E                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            73C; 74D; 76A; 77E
               V              e9*2018/858*11085*.. 80 - 192     245/35R21 96                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            73C; 74D; 77E


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : LAND ROVER (GB)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 133 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                       Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 03.11.2023
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                                                                                                                      Seite: 4 von 16
               Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER EVOQUE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                      Auflagen zu Reifen    Auflagen
               LV           e11*2007/46*0223*.. 110 - 213 245/35R21 96                                      Cabrio; Kombi; Coupe;
                                                          245/40R21 100                                     2-türig; 4-türig;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                            721; 729; 73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER EVOQUE VAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                       Auflagen zu Reifen    Auflagen
               LV-A         e3*2007/46*0221*.. 110 - 213 245/35R21 96                                       Cabrio; Kombi; Coupe;
                                                         245/40R21 100                                      2-türig; 4-türig;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                            721; 729; 73C; 74D


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : VOLVO, VOLVO CAR CORPORATION
               Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                              für Typ : X; V
§22 54974*00




               Zubehör                                      : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                              für Typ : Z (Kegelbund lose)
               Zubehör                                      : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                              für Typ : P; U; V; X
               Zubehör                                      : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 140 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     Polestar 2
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen              Auflagen zu Reifen    Auflagen
               V            e9*2007/46*6834*..  160               245/35R21 96                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            73C; 74D; 77E
               V              e9*2007/46*6834*..      160         245/35R21 96        CF9; 57E              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            73C; 74D; 76A; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.11.2023
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                                                                                                                  Seite: 5 von 16
               Verkaufsbezeichnung:     S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen    Auflagen
               P            e4*2007/46*1067*.. 120 - 240 245/35R21 96                         V90 Cross Country;
                                                         245/40R21 100                        Allradantrieb;
                                                         255/35R21 98   11A; 245              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                              73C; 74D; 77E
               P            e4*2007/46*1067*.. 110 - 235 245/35R21 96   51G                   nicht Cross Country;
                                               110 - 240 245/35R21 96   11A; 26P              Kombi; Limousine;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                              73C; 74D; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     S60, V60, V60 Cross Country
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               Z            e4*2007/46*1315*..  110 - 186 245/35R21 96        11A; 24J; 248; 26J        V60 Cross Country;
                                                          255/30R21 93        11A; 241; 246; 248;       nicht Polizei;
                                                                              26J; 27H                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 77E; 83A;
                                                                                                        84V
§22 54974*00




               Verkaufsbezeichnung:     XC40, C40
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               X            e9*2007/46*3146*.. 80 - 183 255/35R21 98          11A; 245; 57E; 6BO        XC40; C40;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 76A; 77E;
                                                                                                        97G
               X             e9*2007/46*3146*..   95 - 184 245/40R21 100                                XC40; nicht Elektro;
                                                           255/40R21 102      11A; 245; 26P             inkl. Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     XC60, XC60 T8 Twin Engine, XC60 Hybrid
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               U            e4*2007/46*1220*.. 110 - 240 245/40R21 100                                  XC60; Nicht 223kW-
                                                         255/40R21 102                                  235kW T8 Twin
                                                                                                        Engine/Hybrid;
                                                                                                        Niveauregulierung;
                                                                                                        Luftfederung;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.11.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 16
               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
§22 54974*00




               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 03.11.2023
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                      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 54974*00




               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.11.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 16
               58D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/35R21
                                   Hinterachse:                         275/30R21
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                    deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                    Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
                    einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6BO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/35R21
                                   Hinterachse:                          285/30R21
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 54974*00




                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                     Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                     Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                     Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                    unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 03.11.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 16
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
                    Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der
                    Vorderachse nicht zulässig.
               84V) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 296mm an der
                    VA nicht zulässig.
               978) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Vorderachse zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                    Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse größer/gleich der des
                    Sonderrades der Hinterachse sein muß.
               97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
§22 54974*00




                    Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                    Hinterachse.
               CF9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/35R21
                                   Hinterachse:                        245/35R21
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.11.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      FORD
                      Fahrzeugtyp:     LSK
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2387*..
                      Handelsbez.:     Mustang Mach-E, Mustang Mach-E GT

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 290              y = 240                  VA
                            26B                     x = 340              y = 290                  VA
                            27I                     x = 250              y = 270                  HA
                            27B                     x = 300              y = 320                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 54974*00




                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 340        y = 290            20                VA
                            26N                  x = 340        y = 290             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 320            25                HA
                            27H                  x = 300        y = 320             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.11.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 11 von 16

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      FORD
                      Fahrzeugtyp:     DFK
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2188*..
                      Handelsbez.:     FORD KUGA

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 350              y = 270                  VA
                            26B                     x = 400              y = 320                  VA
                            27I                     x = 350              y = 380                  HA
                            27B                     x = 400              y = 430                  HA
§22 54974*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.11.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      JAGUAR
                      Fahrzeugtyp:     NNA
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1005*..
                      Handelsbez.:     JAGUAR XJ

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 180              y = 250                  VA
                            26B                     x = 230              y = 300                  VA
                            27I                     x = 230              y = 230                  HA
                            27B                     x = 280              y = 280                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54974*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 230        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 230        y = 300            27                VA
                            27H                  x = 280        y = 280             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 280            16                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.11.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      JAGUAR
                      Fahrzeugtyp:     NNA
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0089*..
                      Handelsbez.:     JAGUAR XJ

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 180              y = 250                  VA
                            26B                     x = 230              y = 300                  VA
                            27I                     x = 230              y = 230                  HA
                            27B                     x = 280              y = 280                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54974*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 230        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 230        y = 300            27                VA
                            27H                  x = 280        y = 280             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 280            16                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.11.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VOLVO
                      Fahrzeugtyp:     P
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1067*..
                      Handelsbez.:     S/V90,V90 C.Country, S/V90 T8 Twin E.,S90 Exc,Polestar1

                      Variante(n):     Frontantrieb, Limousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 240              y = 280                  VA
                            26P                     x = 190              y = 230                  VA
                            27P                     x = 190              y = 220                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 54974*00




                            26N                  x = 240        y = 280             8                VA
                            26J                  x = 240        y = 280            27                VA
                            27H                  x = 240        y = 270             8                HA
                            27F                  x = 240        y = 270            13                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.11.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VOLVO
                      Fahrzeugtyp:     X
                      Genehm.Nr.:      e9*2007/46*3146*..
                      Handelsbez.:     XC40, C40

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 200              y = 200                  HA
                            26P                     x = 150              y = 200                  VA
                            26B                     x = 200              y = 250                  VA
                            27B                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54974*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 200        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 200        y = 250            25                VA
                            27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 250            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 23-00098-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54974
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: TS8521
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 03.11.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 16 von 16

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VOLVO
                      Fahrzeugtyp:     Z
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1315*..
                      Handelsbez.:     S60, V60, V60 Cross Country

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 335              y = 270                  VA
                            27B                     x = 330              y = 320                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 335        y = 270             8                VA
§22 54974*00




                            26J                  x = 335        y = 270            30                VA
                            27H                  x = 330        y = 320             8                HA
                            27F                  x = 330        y = 320            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 8½ J x 21 H2

                     issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 54974*00




                                        special wheels for passenger cars 8½ J x 21 H2


               Genehmigungsnummer: 54974*00
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     TS8521
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 54974*00
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 54974*00




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV SÜD Auto Service GmbH
                     DE-80686 München

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     03.11.2023

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     23-00098-CX-GBM-00
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 54974*00
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1 -18

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 54974*00




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das
                      einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des
                      Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung
                      sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die
                      Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der
                      VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt.
                      National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the
                      proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle
                      or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU)
                      2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1
                      to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 54974*00
               Approval number:

               12.   Die Genehmigung wird erteilt
                     Approval is granted

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Entfällt
                     Not applicable

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       20.11.2023
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 54974*00




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 54974*00
               Approval No.


               Ausgabedatum:        20.11.2023                 letztes Änderungsdatum: --
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                     Test report(s) No.:                                                Date
                     23-00098-CX-GBM-00                                                 03.11.2023

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                     Information document No.:                                          Date
                     TS8521                                                             14.09.2023
§22 54974*00




                     Liste der Änderungen:                                              Datum:
                     List of modifications:                                             Date
                     Entfällt
                     Not applicable
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 54974*00

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 54974

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 54974*00




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 54974*00

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 54974*00




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.