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							               Gutachten 366-0233-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54855
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: TP9520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 24.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                               Fahrzeughersteller          DAIMLER (D), DB, MERCEDES-BENZ




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 9 1/2 J X 20 H2            Einpreßtiefe (mm)       : 50
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                Kennzeichnung             Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                Rad                       Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               511250666/VK5    TP9520/VK5                Ø66,6-SX-Ø76                66,6                     870      2450    03/23
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
§22 54855*01




               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: TS8520 KBA: 54853 Lochkreis: 5x112 ET: 27 oder
               Radtyp: TS8520 KBA: 54853 Lochkreis: 5x112 ET: 45 oder
               Radtyp: TS8520 KBA: 54853 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCQN, KCQO, KCQP




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0233-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54855
               ANLAGE: 5                                                            Radtyp: TP9520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 24.06.2024
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DB


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: TS8520 KBA: 54853 Lochkreis: 5x112 ET: 27

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCQN, KCQO, KCQP
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: SX4


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen   Auflagen
               R1EC         e1*2007/46*1666*..  120 - 270 275/30R20 97Y           GAB; YAT; 57F; KCQO Coupé; Cabrio;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 76B
               R1ES           e1*2007/46*1560*..      143 - 270 275/35R20 102     57F; 6BN; KCQO       All Terrain; Kombi;
§22 54855*01




                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; FKA
               R1ES           e1*2007/46*1560*..      110 - 270 275/30R20 97Y     GAB; YAT; 5IM; 57F;  Baureihe W213; nicht
                                                                                  KCQO                 All Terrain; nicht
                                                                                                       E300de; nicht E300e;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 76B
               R2ES           e1*2018/858*00214*.. 145 - 280 275/35R20 102        GAF; 12T; 57F; KCQN; nicht E 300 e; nicht
                                                                                  KCQO                 E 300 e 4MATIC; nicht
                                                                                                       E 300 de; nicht E 300
                                                                                                       de 4MATIC; nicht E
                                                                                                       350 e; nicht E 350 e
                                                                                                       4MATIC; nicht E 400 e
                                                                                                       4MATIC; nicht All-
                                                                                                       Terrain;
                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                       Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                       76B; 768; FKA




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0233-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54855
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: TP9520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 24.06.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen   Auflagen
               R2ES         e1*2018/858*00214*.. 145 - 150 275/35R20          GAF; 12T; 57F; 953;  E 300 e; E 300 de; E
                                                                              KCQN; KCQO           300 de 4MATIC; nicht
                                                                                                   All-Terrain;
                                                                                                   Allradantrieb;
                                                                                                   Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                   725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                   75I; 76B; 768; 97H
               R2EW          e1*2018/858*00213*.. 145 - 185 275/35R20         GAF; 12T; 57F; 953;  E 300 e; E 300 e
                                                                              KCQN; KCQO           4MATIC; E 300 de; E
                                                                                                   300 de 4MATIC; E 400
                                                                                                   e 4MATIC;
                                                                                                   Allradantrieb;
                                                                                                   Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                   725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                   75I; 76B; 768; 97H
               R2EW          e1*2018/858*00213*.. 120 - 280 275/35R20 102     GAF; 12T; 57F; KCQN; nicht E 300 e; nicht
                                                                              KCQO                 E 300 e 4MATIC; nicht
                                                                                                   E 300 de; nicht E 300
§22 54855*01




                                                                                                   de 4MATIC; nicht E
                                                                                                   350 e; nicht E 350 e
                                                                                                   4MATIC; nicht E 400 e
                                                                                                   4MATIC; Allradantrieb;
                                                                                                   Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                   725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                   76B; 768; FKA
               212           e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/30R20 97       GAB; YAT; 57F; KCQO Baureihe W213; nicht
                                                                                                   E300de; Allradantrieb;
                                                                                                   Heckantrieb;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                   74P; 76B; FKA
               212           e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 285/25R20 93Y      11A; 22B; 244; 247;  Baureihe W212; nicht
                                                                              56G; 57F; 68Z; KCQP AMG-Paket;
                                                                                                   Stufenheck;
                                                                                                   Heckantrieb;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                   721; 725; 729; 73C;
                                                                                                   74A; 74P; 76B




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0233-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54855
               ANLAGE: 5                                                            Radtyp: TP9520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 24.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 4 von 23
               In diesem Fall ist   sie zu   kombinieren mit:
               Radtyp: TS8520        KBA:     54853 Lochkreis:    5x112 ET:      27 oder
               Radtyp: TS8520        KBA:     54853 Lochkreis:    5x112 ET:      45 oder
               Radtyp: TS8520        KBA:     54853 Lochkreis:    5x112 ET:      35

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCQN, KCQO, KCQP
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: SX4


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : 204; 204 AMG; 204 K; 204 K AMG; 218
                                                            130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                                                            150 Nm für Typ : E2EQEW; R1EC; R2CLECA; R2CS; R2CW; R2ES;
                                                            R2EW; 164; 166; 204 X; 251
                                                            150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
                                                            150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R2CS         e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 265/30R20 94           11A; 248; 5HI; 57F;       nicht All-Terrain;
                                                                                  67J; KCQO                 nicht C 300 e; nicht
                                                                                                            C 300 de; nicht C 300
                                                                                                            de 4MATIC;
                                                                                                            Kombilimousine;
§22 54855*01




                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 76B; FKA
               R2CW           e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 265/30R20 94         11A; 248; 5HI; 57F;       nicht C 300 e; nicht
                                                                                  67J; KCQO                 C 300 e 4MATIC; nicht
                                                                                                            C 400 e 4MATIC; nicht
                                                                                                            C 300 de; nicht C 300
                                                                                                            de 4MATIC; Limousine;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 76B
               204            e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 255/30R20 92Y         YAP; 11A; 248; 57F;       Nur Baureihe 205; nur
                                                                                  KCQO                      Fzg.-Breite 1839mm;
                                                                 265/30R20 94Y    XFA; 11A; 248; 57F;       Allradantrieb; nicht
                                                                                  KCQO                      Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 576; 71C;
                                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                            74A; 74P; 76B




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0233-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54855
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: TP9520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 24.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 23
               Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               204          e1*2001/116*0431*.. 350 - 375 275/30R20 97        11A; 27I; 57F; 58K;       C63 AMG; ab
               204 AMG      e1*2001/116*0464*..                               KCQO                      e1*2001/116*0457*25;
               204 K        e1*2001/116*0457*..                                                         AMG C 63;
               204 K        e1*2001/116*0463*..                                                         Kombilimousine;
               AMG                                                                                      Limousine;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76B; 864; 97H

               Verkaufsbezeichnung:     CLE-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R2CLECA      e1*2018/858*00311*.. 280        275/30R20 97      GAB; 11A; 248; 27H;       Coupe; Allradantrieb;
                                                                              57F; KCQN; KCQP           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            285/30R20 95      YAQ; 11A; 24M; 27F;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              57F; KCQN; KCQP           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76B; 768; 97H
               R2CLECA       e1*2018/858*00311*.. 145 - 190 275/30R20 97      GAB; 11A; 248; 27H;       nicht e-/de Modelle
                                                                              57F; KCQN; KCQP           (PHEV); Coupe;
                                                            285/30R20 95      YAQ; 11A; 24M; 27F;       Allradantrieb;
                                                                              57F; KCQN; KCQP           Heckantrieb;
§22 54855*01




                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76B; 768

               Verkaufsbezeichnung:     CLS-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               218          e1*2007/46*0485*.. 300 - 430 265/30R20 94         BEL; 11A; 248; 27B;       AMG Sportpaket;
                                                                              27H                       Coupe;
                                                                                                        4-türig;
                                                            295/25R20 95Y     DBV; 11A; 244; 247;       Allradantrieb;
                                                                              27B; 27F; 57F; KCQO       Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76B
               218           e1*2007/46*0485*..   300 - 430 265/30R20 94Y     BEL; 11A; 248; 27B;       AMG Sportpaket;
                                                                              27H                       Kombilimousine;
                                                            295/25R20 95      DBV; 11A; 244; 247;       Allradantrieb;
                                                                              27B; 27F; 57F; KCQO       Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76B




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0233-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54855
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: TP9520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 24.06.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     CLS-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               218          e1*2007/46*0485*.. 300 - 430 295/25R20 95Y        DBV; 11A; 244; 247;       AMG Sportpaket;
                                                                              27B; 27F; 57F; KCQO       Coupe;
                                                                                                        4-türig;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76B
               218           e1*2007/46*0485*..   120 - 300 255/30R20 92Y     YBD                       nicht AMG Sportpaket;
                                                                                                        Coupe; 4-türig;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76B
               218           e1*2007/46*0485*..   120 - 300 265/30R20 94Y     BEL; 11A; 248; 27B;       nicht AMG Sportpaket;
                                                                              27H                       Kombilimousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54855*01




                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76B

               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen  Auflagen
               R1EC         e1*2007/46*1666*..  120 - 270 275/30R20 97Y       GAB; YAT; 57F; KCQO Coupé; Cabrio;
                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                  Heckantrieb;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                  74P; 76B
               R1ES          e1*2007/46*1560*..   143 - 270 275/35R20 102     57F; 6BN; KCQO      All Terrain; Kombi;
                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                  74P; FKA
               R1ES          e1*2007/46*1560*..   110 - 270 275/30R20 97Y     GAB; YAT; 5IM; 57F; Baureihe W213; nicht
                                                                              KCQO                All Terrain; nicht
                                                                                                  E300de; nicht E300e;
                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                  Heckantrieb;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                  74P; 76B




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0233-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54855
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: TP9520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 24.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 23
               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen   Auflagen
               R2ES         e1*2018/858*00214*.. 145 - 280 275/35R20 102      GAF; 12T; 57F; KCQN; nicht E 300 e; nicht
                                                                              KCQO                 E 300 e 4MATIC; nicht
                                                                                                   E 300 de; nicht E 300
                                                                                                   de 4MATIC; nicht E
                                                                                                   350 e; nicht E 350 e
                                                                                                   4MATIC; nicht E 400 e
                                                                                                   4MATIC; nicht All-
                                                                                                   Terrain;
                                                                                                   Allradantrieb;
                                                                                                   Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                   725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                   76B; 768; FKA
               R2ES          e1*2018/858*00214*.. 145 - 150 275/35R20         GAF; 12T; 57F; 953;  E 300 e; E 300 de; E
                                                                              KCQN; KCQO           300 de 4MATIC; nicht
                                                                                                   All-Terrain;
                                                                                                   Allradantrieb;
                                                                                                   Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                   725; 73C; 74A; 74P;
§22 54855*01




                                                                                                   75I; 76B; 768; 97H
               R2EW          e1*2018/858*00213*.. 145 - 185 275/35R20         GAF; 12T; 57F; 953;  E 300 e; E 300 e
                                                                              KCQN; KCQO           4MATIC; E 300 de; E
                                                                                                   300 de 4MATIC; E 400
                                                                                                   e 4MATIC;
                                                                                                   Allradantrieb;
                                                                                                   Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                   725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                   75I; 76B; 768; 97H
               R2EW          e1*2018/858*00213*.. 120 - 280 275/35R20 102     GAF; 12T; 57F; KCQN; nicht E 300 e; nicht
                                                                              KCQO                 E 300 e 4MATIC; nicht
                                                                                                   E 300 de; nicht E 300
                                                                                                   de 4MATIC; nicht E
                                                                                                   350 e; nicht E 350 e
                                                                                                   4MATIC; nicht E 400 e
                                                                                                   4MATIC; Allradantrieb;
                                                                                                   Heckantrieb; Hybrid;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                   725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                   76B; 768; FKA
               212           e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/30R20 97       GAB; YAT; 57F; KCQO Baureihe W213; nicht
                                                                                                   E300de; Allradantrieb;
                                                                                                   Heckantrieb;
                                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                   74P; 76B; FKA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0233-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54855
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: TP9520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 24.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 23
               Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               212          e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 285/25R20 93Y       11A; 22B; 244; 247;       Baureihe W212; nicht
                                                                              56G; 57F; 68Z; KCQP       AMG-Paket;
                                                                                                        Stufenheck;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76B

               Verkaufsbezeichnung:     EQE-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               E2EQEW       e1*2018/858*00036*.. 109 - 135 245/40R20 99       5JK                       nicht AMG EQE 43
                                                                                                        4MATIC; Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 768; FHI

               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
§22 54855*01




               204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 245/40R20 99  CF5; 57F; KCQP                  GLK-Klasse;
                                                          255/40R20 101 GDE; 57F; KCQP                  Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76B; 977
               204 X         e1*2001/116*0480*.. 270        285/40R20 104     YBN; 11A; 27B; 57F;       GLC Coupé;
                                                                              KCQO                      Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               204 X         e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 285/40R20 104      YBN; 11A; 27I; 57F;       GLC Coupé;
                                                                              KCQO                      Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; FKA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0233-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54855
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: TP9520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 24.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 23
               Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
               251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 200 255/45R20            11A; 24J; 24M; 5KK       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          101W
                                                          275/40R20            11A; 24D; 24J            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          102W
                                                140 - 225 255/45R20     101Y   11A;   24J; 24M; 5KK     721; 725; 73C; 74A;
                                                          265/45R20     104    11A;   24J; 24M          74P
                                                          275/40R20     102Y   11A;   24D; 24J
                                                          285/40R20     104    11A;   24C; 24D

               Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
               164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 200 275/40R20            11A; 24J; 24M; 5LA       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          102W
                                                140 - 225 265/45R20 104        11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          275/40R20 106        11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                                          285/40R20 104        11A; 24C; 24M            74P

               Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
               166          e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/45R20 105                                  nicht GLE Coupé; GLE
                                                         265/40R20 104 11A; 248                         SUV; nicht GL-Klasse;
§22 54855*01




                                                         265/45R20 104 11A; 248                         nicht GLS;
                                                         275/40R20      11A; 246; 248                   Allradantrieb;
                                                         102W
                                                         275/45R20 106 11A; 246; 248                    10B;   11B; 11G; 11H;
                                                         285/40R20 104 11A; 246; 248                    12A;   51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K;   721; 725; 729;
                                                                                                        73C;   74A; 74P; 75I;
                                                                                                        DEL


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0233-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54855
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: TP9520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 24.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 23
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale
                    Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der
                    Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
§22 54855*01




                    herzustellen.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beacht ung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürz e und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0233-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54855
               ANLAGE: 5                                                         Radtyp: TP9520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 24.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
§22 54855*01




                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigk eit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0233-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54855
               ANLAGE: 5                                                         Radtyp: TP9520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 24.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 12 von 23
                      sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es is t eine
                      Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
                      den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               58K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         255/30R20
                                    Hinterachse:                         275/30R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 54855*01




               5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1340kg.
               5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1460kg.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1650kg.
               5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1700kg.
               67J)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/35R20
                                    Hinterachse:                          265/30R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        245/30R20
                                    Hinterachse:                        285/25R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0233-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54855
               ANLAGE: 5                                                         Radtyp: TP9520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 24.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6BN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/40R20
                                    Hinterachse:                          275/35R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nic ht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                      Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                      Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
§22 54855*01




               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hi nweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0233-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54855
               ANLAGE: 5                                                         Radtyp: TP9520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 24.06.2024
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               864) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsanlagen des Herstellers
                    "Akebono" an der Vorderachse nicht zulässig.
               953) Der mindestens erforderliche Geschwindigkeits-Kennbuchstabe sowie die Tragfähigkeits-Kennzahl der
                    vorgesehenen Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
               977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
                    Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
                    Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
                    sein.
                    Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßt iefe des Sonderrades
                    an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreit en-Differenz zwischen der
                    Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
                    Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
               97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               BEL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/30R20
                                    Hinterachse:                          265/30R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
§22 54855*01




                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1,5% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
                      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
               CF5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        245/40R20
                                    Hinterachse:                        245/40R20
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifent yp sein.
               DBV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          255/30R20
                                    Hinterachse:                          295/25R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
                    390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
               FHI)   Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit der verbauten Bremsanlage des Herstellers
                      BREMBO nicht zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0233-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54855
               ANLAGE: 5                                                         Radtyp: TP9520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 24.06.2024
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               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
               GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/35R20
                    Hinterachse: 275/30R20
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/40R20
                    Hinterachse: 275/35R20
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                  Vorderachse:                          235/45R20
                                  Hinterachse:                          255/40R20
§22 54855*01




                     Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                     der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               KCQN) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TS8520 KBA: 54853 Lochkreis 5x112 ET: 35
               KCQO) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TS8520 KBA: 54853 Lochkreis 5x112 ET: 27
               KCQP) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TS8520 KBA: 54853 Lochkreis 5x112 ET: 45
               XFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/35R20
                                   Hinterachse:                          265/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% is t. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YAP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        225/35R20
                                   Hinterachse:                        255/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0233-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54855
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: TP9520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 24.06.2024
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                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/35R20
                                   Hinterachse:                          285/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          265/30R20
                                   Hinterachse:                          275/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§22 54855*01




                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          245/30R20
                                   Hinterachse:                          255/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        255/45R20
                                   Hinterachse:                        285/40R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0233-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54855
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: TP9520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 24.06.2024
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                                                                                                                  Seite: 17 von 23


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:      204 X
                      Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0480*..
                      Handelsbez.:      GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse

                      Variante(n):      GLC Coupé

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 280              y = 280                 VA
                            26P                      x = 230              y = 230                 VA
                            27B                      x = 360              y = 350                 HA
                            27I                      x = 310              y = 300                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54855*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 280        y = 280             3                VA
                            26J                  x = 280        y = 280             6                VA
                            27H                  x = 360        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 360        y = 350            11                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0233-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54855
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: TP9520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 24.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 18 von 23

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:      204 K AMG
                      Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0463*..
                      Handelsbez.:      C-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 350              y = 300                 VA
                            26P                      x = 300              y = 250                 VA
                            27B                      x = 270              y = 370                 HA
                            27I                      x = 220              y = 320                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 54855*01




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 350        y = 300           15                VA
                            26N                   x = 350        y = 300            8                VA
                            27F                   x = 270        y = 370           20                HA
                            27H                   x = 270        y = 370            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0233-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54855
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: TP9520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 24.06.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:      204 K
                      Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0457*..
                      Handelsbez.:      C-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 350              y = 300                 VA
                            26P                      x = 300              y = 250                 VA
                            27B                      x = 270              y = 370                 HA
                            27I                      x = 220              y = 320                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 54855*01




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 350        y = 300           15                VA
                            26N                   x = 350        y = 300            8                VA
                            27F                   x = 270        y = 370           20                HA
                            27H                   x = 270        y = 370            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0233-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54855
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: TP9520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 24.06.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:      204
                      Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0431*..
                      Handelsbez.:      C-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 350              y = 300                 VA
                            26P                      x = 300              y = 250                 VA
                            27B                      x = 270              y = 370                 HA
                            27I                      x = 220              y = 320                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 54855*01




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 350        y = 300           15                VA
                            26N                   x = 350        y = 300            8                VA
                            27F                   x = 270        y = 370           20                HA
                            27H                   x = 270        y = 370            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0233-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54855
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: TP9520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 24.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:      218
                      Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0485*..
                      Handelsbez.:      CLS-Klasse

                      Variante(n):      Allradantrieb, Kombilimousine

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 250              y = 330                 VA
                            26P                      x = 200              y = 280                 VA
                            27B                      x = 280              y = 310                 HA
                            27I                      x = 230              y = 260                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 54855*01




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 250        y = 330           20                VA
                            26N                   x = 250        y = 330            8                VA
                            27F                   x = 250        y = 330           25                HA
                            27H                   x = 250        y = 330            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0233-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54855
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: TP9520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 24.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:      204 AMG
                      Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0464*..
                      Handelsbez.:      C-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 350              y = 300                 VA
                            26P                      x = 300              y = 250                 VA
                            27B                      x = 270              y = 370                 HA
                            27I                      x = 220              y = 320                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 54855*01




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 350        y = 300           15                VA
                            26N                   x = 350        y = 300            8                VA
                            27F                   x = 270        y = 370           20                HA
                            27H                   x = 270        y = 370            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0233-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54855
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: TP9520
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 24.06.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       MERCEDES
                      Fahrzeugtyp:      R2CLECA
                      Genehm.Nr.:       e1*2018/858*00311*..
                      Handelsbez.:      CLE-Klasse

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 300              y = 290                 VA
                            26P                      x = 250              y = 240                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26N                   x = 300        y = 290            8                VA
§22 54855*01




                            26J                   x = 300        y = 290           30                VA
                            27H                   x = 310        y = 320            8                HA
                            27F                   x = 310        y = 320           30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 9½ J x 20 H2

                     issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 54855*01




                                        special wheels for passenger cars 9½ J x 20 H2


               Genehmigungsnummer: 54855*01
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     TP9520
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 54855*01
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 54855*01




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                     AT-1230 Wien

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     24.06.2024

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     366-0233-23-WIRD/N1
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 54855*01
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Enclosure/s of the test report
                     1-8

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 54855*01




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das
                      einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des
                      Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung
                      sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die
                      Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der
                      VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt.
                      National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the
                      proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle
                      or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU)
                      2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1
                      to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 54855*01
               Approval number:

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application

               14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:        03.07.2024
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 54855*01




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 54855*01
               Approval No.


               Ausgabedatum:        01.08.2023                 letztes Änderungsdatum: 03.07.2024
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                     Test report(s) No.:                                               Date
                     366-0233-23-WIRD                                                  12.07.2023
                     366-0233-23-WIRD/N1                                               24.06.2024

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                     Information document No.:                                         Date
§22 54855*01




                     TP9520                                                            12.05.2023
                     TP9520                                                            13.05.2024

                     Liste der Änderungen:                                             Datum:
                     List of modifications:                                            Date
                     Siehe Punkt V.4. des Prüfberichtes
                     See item V.4. of the test report
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 54855*01

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
               schrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 54855

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
               ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 54855*01




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
               te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
               den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
               zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
               gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
               ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
               nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
               entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 54855*01

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
               ecuted.
§22 54855*01




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
               signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
               ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
               dered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.