Gutachten 366-0205-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52014
ANLAGE: 1 Radtyp: 5T36560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 22.10.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 4
Fahrzeughersteller FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 60
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 160/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
516065160/TG 5T36560/TG ohne 65,1 1150 2450 03/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
§22 52014*01
Befestigungsteile : Flachbund-muttern M14x2
Zubehör : Nabenkappe: MAK60; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 200 Nm
Verkaufsbezeichnung: FORD TRANSIT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FAAY K708 55 - 107 195/65R16C 51G; 51J; 56G Pkw geschlossen; Lkw
FABY K585 205/75R16C 51G; 51J geschl.Kasten (Serie);
FACY K586 215/75R16C 51G Heckantrieb;
FADY K709 10B; 11B; 11G; 11H;
FCCY K713 12K; 51A; 54F; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74D; 744; FGO
FAEY K710 55 - 92 195/65R16C 51G; 56G Pkw geschlossen; Lkw
FAFY K711 205/60R16C 100 5KA geschl.Kasten (Serie);
FAGY K712 205/65R16C 5NK; 51G Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 744
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0205-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52014
ANLAGE: 1 Radtyp: 5T36560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 22.10.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 4
Verkaufsbezeichnung: TRANSIT-EUROLINE/NUGGET
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FZEY e11*98/14*0172*.. 55 - 92 195/65R16C 51G; 56G Pkw geschlossen; Lkw
205/60R16C 100 5KA geschl.Kasten (Serie);
205/65R16C 5NK; 51G Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 744
Verkaufsbezeichnung: TRANSIT/TOURNEO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FAA6 L740 74 - 107 205/75R16C 51G Pkw geschlossen; Lkw
FAB6 L741 215/75R16C 51G geschl.Kasten (Serie);
FAC6 L742 Heckantrieb;
FDA6 e11*2001/116*0276*.. 10B; 11G; 11H; 12A;
FDB6 e11*2001/116*0277*.. 51A; 71C; 71K; 721;
FDC6 e11*2001/116*0278*.. 725; 73C; 74D; 744
FSA6 e11*2001/116*0279*..
FSB6 e11*2001/116*0280*..
FSC6 e11*2001/116*0281*..
FAE6 L744 63 - 96 205/65R16C 103 5LM; 51G Pkw geschlossen; Lkw
FBE6 e11*2001/116*0282*.. 205/65R16C 107 5NK; 51G geschl.Kasten (Serie);
FDE6 e11*2001/116*0283*.. Frontantrieb;
FSE6 e11*2001/116*0286*.. 10B; 11G; 11H; 12A;
§22 52014*01
FZE6 e11*2001/116*0289*.. 51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 744
FAF6 L745 63 - 96 205/65R16C 5LM; 51G Pkw geschlossen; Lkw
FDF6 e11*2001/116*0284*.. geschl.Kasten (Serie);
FSF6 e11*2001/116*0287*.. Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 744
FAG6 L746 63 - 96 205/65R16C 5LM; 51G Pkw geschlossen; Lkw
FDG6 e11*2001/116*0285*.. geschl.Kasten (Serie);
FSG6 e11*2001/116*0288*.. Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 744
FBEY e11*98/14*0151*.. 55 - 92 195/65R16C 51G; 56G Pkw geschlossen; Lkw
FDEY e11*98/14*0152*.. 205/60R16C 100 5KA geschl.Kasten (Serie);
FDFY e11*98/14*0153*.. 205/65R16C 5NK; 51G Frontantrieb;
FDGY e11*98/14*0154*.. 10B; 11G; 11H; 12A;
FSEY e11*98/14*0155*.. 51A; 71C; 71K; 721;
FSFY e11*98/14*0156*.. 725; 73C; 74D; 744
FSGY e11*98/14*0157*..
FDAY e11*98/14*0149*.. 55 - 107 195/65R16C 51G; 51J; 56G Pkw geschlossen; Lkw
FDBY e11*98/14*0124*.. 205/75R16C 51G; 51J geschl.Kasten (Serie);
FDCY e11*98/14*0125*.. 215/75R16C 51G Heckantrieb;
FSAY e11*98/14*0150*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
FSBY e11*98/14*0126*.. 12K; 51A; 54F; 71C;
FSCY e11*98/14*0127*.. 71K; 721; 725; 73C;
74D; 744; FGO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0205-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52014
ANLAGE: 1 Radtyp: 5T36560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 22.10.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 4
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
§22 52014*01
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0205-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52014
ANLAGE: 1 Radtyp: 5T36560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 22.10.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 4
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
5LM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1760kg.
5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1950kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
§22 52014*01
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
FGO) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die
serienmäßig mit der Radgröße 5 J x 16 ET105,5 ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.