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							               Gutachten 366-0205-18-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52014
               ANLAGE: 1                                                            Radtyp: 5T36560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 22.10.2020
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                               Fahrzeughersteller                  FORD




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2              Einpreßtiefe (mm)      : 60
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 160/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                   Kennzeichnung                  Kennzeichnung      in mm                    last      umf.      Fertig
                                   Rad                            Zentrierring                                in kg     in mm     datum
               516065160/TG        5T36560/TG                     ohne                     65,1                  1150      2450    03/18
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : FORD
§22 52014*01




               Befestigungsteile                            : Flachbund-muttern M14x2
               Zubehör                                      : Nabenkappe: MAK60; Radbefestigung: Serie


               Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 200 Nm
               Verkaufsbezeichnung:    FORD TRANSIT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                    Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FAAY         K708             55 - 107              195/65R16C      51G; 51J; 56G             Pkw geschlossen; Lkw
               FABY         K585                                   205/75R16C      51G; 51J                  geschl.Kasten (Serie);
               FACY         K586                                   215/75R16C      51G                       Heckantrieb;
               FADY         K709                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
               FCCY         K713                                                                             12K; 51A; 54F; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74D; 744; FGO
               FAEY           K710                      55 - 92    195/65R16C     51G; 56G                   Pkw geschlossen; Lkw
               FAFY           K711                                 205/60R16C 100 5KA                        geschl.Kasten (Serie);
               FAGY           K712                                 205/65R16C     5NK; 51G                   Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74D; 744




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0205-18-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52014
               ANLAGE: 1                                                         Radtyp: 5T36560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.10.2020
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               Verkaufsbezeichnung:     TRANSIT-EUROLINE/NUGGET
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
               FZEY         e11*98/14*0172*.. 55 - 92 195/65R16C                51G; 56G                 Pkw geschlossen; Lkw
                                                      205/60R16C 100            5KA                      geschl.Kasten (Serie);
                                                      205/65R16C                5NK; 51G                 Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74D; 744

               Verkaufsbezeichnung:     TRANSIT/TOURNEO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
               FAA6         L740                 74 - 107 205/75R16C            51G                      Pkw geschlossen; Lkw
               FAB6         L741                          215/75R16C            51G                      geschl.Kasten (Serie);
               FAC6         L742                                                                         Heckantrieb;
               FDA6         e11*2001/116*0276*..                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
               FDB6         e11*2001/116*0277*..                                                         51A; 71C; 71K; 721;
               FDC6         e11*2001/116*0278*..                                                         725; 73C; 74D; 744
               FSA6         e11*2001/116*0279*..
               FSB6         e11*2001/116*0280*..
               FSC6         e11*2001/116*0281*..
               FAE6         L744                 63 - 96 205/65R16C 103         5LM; 51G                 Pkw geschlossen; Lkw
               FBE6         e11*2001/116*0282*..          205/65R16C 107        5NK; 51G                 geschl.Kasten (Serie);
               FDE6         e11*2001/116*0283*..                                                         Frontantrieb;
               FSE6         e11*2001/116*0286*..                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
§22 52014*01




               FZE6         e11*2001/116*0289*..                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74D; 744
               FAF6           L745                 63 - 96   205/65R16C         5LM; 51G                 Pkw geschlossen; Lkw
               FDF6           e11*2001/116*0284*..                                                       geschl.Kasten (Serie);
               FSF6           e11*2001/116*0287*..                                                       Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74D; 744
               FAG6           L746                 63 - 96   205/65R16C         5LM; 51G                 Pkw geschlossen; Lkw
               FDG6           e11*2001/116*0285*..                                                       geschl.Kasten (Serie);
               FSG6           e11*2001/116*0288*..                                                       Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74D; 744
               FBEY           e11*98/14*0151*..    55 - 92   195/65R16C     51G; 56G                     Pkw geschlossen; Lkw
               FDEY           e11*98/14*0152*..              205/60R16C 100 5KA                          geschl.Kasten (Serie);
               FDFY           e11*98/14*0153*..              205/65R16C     5NK; 51G                     Frontantrieb;
               FDGY           e11*98/14*0154*..                                                          10B; 11G; 11H; 12A;
               FSEY           e11*98/14*0155*..                                                          51A; 71C; 71K; 721;
               FSFY           e11*98/14*0156*..                                                          725; 73C; 74D; 744
               FSGY           e11*98/14*0157*..
               FDAY           e11*98/14*0149*..    55 - 107 195/65R16C          51G; 51J; 56G            Pkw geschlossen; Lkw
               FDBY           e11*98/14*0124*..             205/75R16C          51G; 51J                 geschl.Kasten (Serie);
               FDCY           e11*98/14*0125*..             215/75R16C          51G                      Heckantrieb;
               FSAY           e11*98/14*0150*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
               FSBY           e11*98/14*0126*..                                                          12K; 51A; 54F; 71C;
               FSCY           e11*98/14*0127*..                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74D; 744; FGO




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0205-18-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52014
               ANLAGE: 1                                                         Radtyp: 5T36560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.10.2020
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               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
§22 52014*01




                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0205-18-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52014
               ANLAGE: 1                                                         Radtyp: 5T36560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.10.2020
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                     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1600kg.
               5LM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1760kg.
               5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1950kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
§22 52014*01




                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                    entnehmen.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               FGO) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die
                    serienmäßig mit der Radgröße 5 J x 16 ET105,5 ausgerüstet sind.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.