Gutachten 366-0205-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52014 ANLAGE: 2 Radtyp: 5T36560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller FORD Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 60 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 160/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 516065160/TGY 5T36560/TGY ohne 65,1 1150 2450 03/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD §22 52014*01 Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EUS; EDL; ESS; EBS; EDS; EAS; EAL; ESL Zubehör : Nabenkappe: MAK60; Radbefestigung: Serie Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FCD; FCC; FED; FDD; FAD; FAC Zubehör : Nabenkappe: MAK60; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm für Typ : EAL; EAS; EBS; EDL; EDS; ESL; ESS; EUS 200 Nm für Typ : FAC; FAD; FCC; FCD; FDD; FED Verkaufsbezeichnung: FORD TRANSIT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EAL F808, H278 50 - 85 205/65R16C 107 5NK; 51J Pkw geschlossen; Lkw EAS F756, G248 215/65R16C 5PM geschl.Kasten (Serie); 109/107 EBS e11*93/81*0040*.., Heckantrieb; F792 10B; 11B; 11G; 11H; EDL e11*93/81*0041*.., 12A; 51A; 54F; 71C; F811 71K; 721; 725; 73C; EDS e11*93/81*0038*.., 74D; 744; 76Y; FGN F778, G261 ESL e11*93/81*0042*.., H378 ESS e11*93/81*0039*.., F812 EUS G408 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0205-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52014 ANLAGE: 2 Radtyp: 5T36560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: Tourneo Custom / Transit Custom Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FAC e11*2007/46*0676*.. 62 - 136 215/65 R16C kurzer Radstand; langer Radstand; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74D; 76U Verkaufsbezeichnung: TRANSIT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FAD e11*2007/46*0801*.. 74 - 125 215/65R16C 109 Frontantrieb; 5PM ab e1*2007/46*1096*01; FCD e1*2007/46*1100*.. 225/70R16 107 Frontantrieb; 5NK nicht Fzg. mit FDD e1*2007/46*1098*.. 235/60R16 104 5MA Zwillingsbereifung FED e1*2007/46*1096*.. 235/65R16 107 5NK Serie; 235/65R16C 115 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D FED e1*2007/46*1096*.. 74 - 114 215/65R16C 51G ab e1*2007/46*1096*01; 235/65R16C 51G 10B; 11G; 11H; 12K; §22 52014*01 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: TRANSIT CUSTOM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FCC e1*2007/46*1005*.. 62 - 136 215/65 R16C 51G kurzer Radstand; langer Radstand; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 76U Verkaufsbezeichnung: TRANSIT CUSTOM, TOURNEO CUSTOM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FAC e5*2007/46*1034*.. 62 - 136 215/65 R16C kurzer Radstand; langer Radstand; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74D; 76U Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0205-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52014 ANLAGE: 2 Radtyp: 5T36560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). §22 52014*01 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1800kg. 5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1950kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0205-18-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52014 ANLAGE: 2 Radtyp: 5T36560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 22.10.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 2060kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. §22 52014*01 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76Y) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 14-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. FGN) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Radgröße 6 J x 15 ET70 bzw. mit der Radgröße 5½ J x 15 ET116 ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.