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							               Gutachten 366-0205-18-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52014
               ANLAGE: 2                                                            Radtyp: 5T36560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 22.10.2020
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                               Fahrzeughersteller              FORD




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 60
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 160/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                             Kennzeichnung                    Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                             Rad                              Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               516065160/TGY 5T36560/TGY                      ohne                        65,1                   1150      2450    03/18
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
§22 52014*01




               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : EUS; EDL; ESS; EBS; EDS; EAS; EAL; ESL
               Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK60; Radbefestigung: Serie


               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FCD; FCC;
                                                            FED; FDD; FAD; FAC
               Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK60; Radbefestigung: Serie


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm für Typ : EAL; EAS; EBS; EDL; EDS; ESL; ESS; EUS
                                                            200 Nm für Typ : FAC; FAD; FCC; FCD; FDD; FED
               Verkaufsbezeichnung:     FORD TRANSIT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen         Auflagen zu Reifen                     Auflagen
               EAL          F808, H278         50 - 85 205/65R16C 107 5NK; 51J                               Pkw geschlossen; Lkw
               EAS          F756, G248                 215/65R16C     5PM                                    geschl.Kasten (Serie);
                                                       109/107
               EBS          e11*93/81*0040*..,                                                               Heckantrieb;
                              F792                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
               EDL            e11*93/81*0041*..,                                                             12A; 51A; 54F; 71C;
                              F811                                                                           71K; 721; 725; 73C;
               EDS            e11*93/81*0038*..,                                                             74D; 744; 76Y; FGN
                              F778, G261
               ESL            e11*93/81*0042*..,
                              H378
               ESS            e11*93/81*0039*..,
                              F812
               EUS            G408



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0205-18-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52014
               ANLAGE: 2                                                         Radtyp: 5T36560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.10.2020
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               Verkaufsbezeichnung:     Tourneo Custom / Transit Custom
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
               FAC          e11*2007/46*0676*.. 62 - 136 215/65 R16C                                     kurzer Radstand;
                                                                                                         langer Radstand;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74D;
                                                                                                         76U

               Verkaufsbezeichnung:     TRANSIT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
               FAD          e11*2007/46*0801*.. 74 - 125 215/65R16C 109 Frontantrieb; 5PM                ab
                                                                                                         e1*2007/46*1096*01;
               FCD            e1*2007/46*1100*..             225/70R16 107 Frontantrieb; 5NK             nicht Fzg. mit
               FDD            e1*2007/46*1098*..             235/60R16 104 5MA                           Zwillingsbereifung
               FED            e1*2007/46*1096*..             235/65R16 107 5NK                           Serie;
                                                             235/65R16C 115                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74D
               FED            e1*2007/46*1096*..   74 - 114 215/65R16C          51G                      ab
                                                                                                         e1*2007/46*1096*01;
                                                             235/65R16C         51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
§22 52014*01




                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     TRANSIT CUSTOM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
               FCC          e1*2007/46*1005*.. 62 - 136 215/65 R16C             51G                      kurzer Radstand;
                                                                                                         langer Radstand;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74D; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     TRANSIT CUSTOM, TOURNEO CUSTOM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen      Auflagen zu Reifen                   Auflagen
               FAC          e5*2007/46*1034*.. 62 - 136 215/65 R16C                                      kurzer Radstand;
                                                                                                         langer Radstand;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74D;
                                                                                                         76U

               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0205-18-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52014
               ANLAGE: 2                                                         Radtyp: 5T36560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.10.2020
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                                                                                                                   Seite: 3 von 4
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
§22 52014*01




               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1800kg.
               5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1950kg.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0205-18-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52014
               ANLAGE: 2                                                         Radtyp: 5T36560
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.10.2020
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               5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 2060kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                    entnehmen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
§22 52014*01




               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
               76Y) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                    14-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
               FGN) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die
                    serienmäßig mit der Radgröße 6 J x 15 ET70 bzw. mit der Radgröße 5½ J x 15 ET116 ausgerüstet sind.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.