Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 50644*01
Gerät: Sonderräder für Pkw
6,5 J x 16 H2
Typ: 5S6560
§ 22 50644*01
Inhaber der ABE und MAK S.p.A.
Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 50644
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 50644*01
Die ABE-Nr. 50644*01 erstreckt sich auf die Räder 6,5 J x 16 H2, Typ 5S6560, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55803315 (2. Ausfertigung) vom 16.02.2017
beschrieben.
Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n
6 1. Ausfertigung
1-5 2. Ausfertigung
des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
§ 22 50644*01
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Rades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 16.02.2017
festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 31.03.2017
Im Auftrag
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50644 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55803315 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ 5S6560
Hersteller MAK s.p.a.
Seite 1 von 8
Auftraggeber MAK s.p.a.
Via C. Colombo
I-25013 Carpenedolo (BS)
QM-Nr.: 01 06 007
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell STONE 5
Typ 5S6560
Radgröße 6,5J x 16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
FN2Y 5S6560/FN2Y / ohne Ring 5/114,3/66,1 45 825 2100
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 50644
Herstellerzeichen MAK
Radtyp und Ausführung 5S6560...(s.o)
Radgröße 6,5J x 16H2
§ 22 50644*01
Einpresstiefe ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal Made in Taiwan
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge Artikel-Nr.
Befestigungsmittel (mm)
S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 110 - N225521-C
S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 145 28 B450L28517
S04 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - N225521-C
S05 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 115 - N225521-C
S06 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 160 30 B450L30519
S07 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 27 B250L27517
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Dacia
Nissan
Opel
Renault
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50644 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55803315 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ 5S6560
Hersteller MAK s.p.a.
Seite 2 von 8
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster 4WD 66-92 215/65R16 A31 A14 A19 A56
SD/SR 66-92 225/60R16 A12 KOV S07
e2*2001/116*0314*..; 66-92 235/60R16 A12
e2*2001/116*0323*..;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Nissan Almera Tino 78 205/55R16 A01 G46 A12 A14 A19
V10 78 205/55R16 X11 S04
e9*98/14*0035*.. 78-100 205/50R16 R37
82-100 205/55R16
Nissan Juke 2WD 69-147 205/60R16 A13 A14 A19 A58
F15 69-147 205/65R16 A12 B16 S02
e11*2007/46*0132*..; 69-147 215/60R16 A13
e3*2007/46*0162*.. 69-147 225/55R16 A12
- incl. Facelift 2014
Nissan Juke 4WD 140, 147 205/60R16 A13 A14 A19 A56
F15 140, 147 205/65R16 A12 B16 S02
§ 22 50644*01
e11*2007/46*0132*.. 140, 147 215/60R16 A13
- incl. Facelift 2014 140, 147 225/55R16 A12
Nissan Maxima 103-142 205/55R16 T89 A12 A14 A19
A32 103-142 205/60R16 S04
e1*93/81*0011*..
Nissan Primera 80-103 205/60R16 A11 A14 A19 B03
P12 80-103 215/55R16 A12 Car Lim V16
e11*98/14*0183*.. 80-103 225/50R16 A12 S04
80-103 225/55R16 A01 A12 K45
Nissan Pulsar 81, 85 195/55R16 A12 A14 A19
C13 81-140 195/60R16 A58 Flh S05
e9*2007/46*3086*.. 81-140 205/55R16
Nissan X-Trail 104-127 215/65R16 A13 A14 A19 B03
T31 104-127 225/60R16 A12 S02
e1*2001/116*0432*.. 104-127 235/60R16 A12
- incl. MJ 2011
Opel Vivaro-B 66-103 205/65R16C A33 R09 165 A14 A19 A58
X83, F7 66-107 215/60R16C A12 165 S06
e1*98/14*0170*30-..; 66-107 215/65R16 A12 T02 165
e1*2007/46*0575*12-.. 66-107 215/65R16C A12 165
- geschl. Aufbau
(FIN: WOL..7...)
Renault Fluence 63-103 205/60R16 A11 A14 A19 Sth
Z 63-103 215/55R16 A91 S07
e2*2001/116*0373*..; 63-103 225/55R16 A12
e2*2007/46*0010*.. 63-103 235/50R16 A12
- Limousine
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50644 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55803315 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ 5S6560
Hersteller MAK s.p.a.
Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Laguna 81-110 195/60R16 A11 T89 A14 A19 B03
T 81-110 205/55R16 A11 T91 Car Flh L05
e2*2001/116*0363*..; 81-110 205/60R16 A11 T91 T92 V16 S03
e2*2007/46*0012*.. 81-110 215/55R16 A11 T91 T93
81-110 225/50R16 A33 T92 T93
81-110 225/55R16 A30
Renault Latitude 81,103 195/60R16 A13 A14 A19 B03
T 81,103 205/60R16 A13 Lim S03
e2*2001/116*0363*.. 81,103 215/55R16 A13
81,103 215/60R16 A12
81,103 225/55R16 A12
Renault Megane (III) 78-103 205/55R16 A11 A14 A19 B03
Z 78-103 215/50R16 A11 Cbo V16 S07
e2*2001/116*0373*..; 78-103 215/55R16 A33
- Cabriolet 78-103 225/50R16 A12
Renault Megane (III) 63-103 205/55R16 A11 A14 A19 B03
Z 63-103 215/50R16 A11 Car V16 S07
e2*2001/116*0373*..; 63-103 215/55R16 A33
e2*2007/46*0010*.. 63-103 225/50R16 A12
§ 22 50644*01
- Grandtour
Renault Megane (III) 63-103 205/55R16 A11 A14 A19 B03
Z 63-103 215/50R16 A11 Cpe Flh V16
e2*2001/116*0373*..; 63-103 215/55R16 A33 S07
e2*2007/46*0010*.. 63-103 225/50R16 A12
- Fließheck
- Coupé
Renault Megane (IV) 66-97 195/55R16 A11 A14 A19 A58
RFB 66-97 195/60R16 A11 Car Flh L05
e2*2007/46*0546*.. 66-97 205/55R16 A31 V16 S07
66-97 215/55R16 A12
66-97 225/50R16 A12
Renault Scenic (III) 63-103 205/55R16 A13 T91 T92 T94 A14 A19 A58
JZ 63-103 205/60R16 A13 T92 T96 A60 B03 V16
e2*2001/116*0379*.., 63-103 215/55R16 A13 S07
e2*2007/46*0011*.. 63-103 225/50R16 A33 T92 T93
- Scenic / Gr. Scenic 63-103 225/55R16 A33
Renault Trafic (III) 66-103 205/65R16C A33 R09 165 A14 A19 A58
JL, L 66-107 215/60R16C A12 165 S06
e2*98/14*0213*48-..; 66-107 215/65R16 A12 T02 165
e2*2007/46*0014*21-.. 66-107 215/65R16C A12 165
- geschl. Aufbau
(FIN: ?????L...)
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50644 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55803315 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ 5S6560
Hersteller MAK s.p.a.
Seite 4 von 8
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
§ 22 50644*01
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
165 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1650 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50644 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55803315 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ 5S6560
Hersteller MAK s.p.a.
Seite 5 von 8
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
§ 22 50644*01
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
B16 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 296
mm an Achse 1.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
G46 Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50644 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55803315 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ 5S6560
Hersteller MAK s.p.a.
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K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
§ 22 50644*01
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50644 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55803315 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ 5S6560
Hersteller MAK s.p.a.
Seite 7 von 8
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/50R16 205/45R16
Nr. 2 195/40R16 215/35R16
Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16
Nr. 4 195/50R16 215/45R16
Nr. 5 205/45R16 225/40R16
Nr. 6 205/50R16 225/45R16
Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16
Nr. 8 205/60R16 225/55R16
Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16
Nr. 10 215/55R16 235/50R16
Nr. 11 225/40R16 245/35R16
§ 22 50644*01
Nr. 12 225/50R16 245/45R16
Nr. 13 225/55R16 245/50R16
Nr. 14 225/60R16 245/55R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
X11 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 16. Februar 2017 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50644 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55803315 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ 5S6560
Hersteller MAK s.p.a.
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2014.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 16. Februar 2017
§ 22 50644*01
Schmidt 00265453.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim