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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              50644*01



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             6,5 J x 16 H2


                Typ:                         5S6560
§ 22 50644*01




                 Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
                 Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 50644


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 50644*01


                Die ABE-Nr. 50644*01 erstreckt sich auf die Räder 6,5 J x 16 H2, Typ 5S6560, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55803315 (2. Ausfertigung) vom 16.02.2017
                beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                6                                             1. Ausfertigung
                1-5                                           2. Ausfertigung

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
§ 22 50644*01




                Stellen gut lesbar und dauerhaft,

                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 16.02.2017
                festgehaltenen Angaben.

                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 31.03.2017
                Im Auftrag
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50644 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55803315 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ 5S6560
                Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                         Seite 1 von 8

                Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                                Via C. Colombo
                                                I-25013 Carpenedolo (BS)
                                                QM-Nr.: 01 06 007

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Modell                          STONE 5
                Typ                             5S6560
                Radgröße                        6,5J x 16H2
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-     Abrollumfang
                führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last     (mm)
                                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                 (mm)
                FN2Y         5S6560/FN2Y / ohne Ring             5/114,3/66,1        45           825   2100

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      50644
                Herstellerzeichen               MAK
                Radtyp und Ausführung           5S6560...(s.o)
                Radgröße                        6,5J x 16H2
§ 22 50644*01




                Einpresstiefe                   ET...(s.o)
                Herkunftsmerkmal                Made in Taiwan
                Herstelldatum                   Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.    Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge     Artikel-Nr.
                       Befestigungsmittel                                           (mm)
                S02    Mutter M12x1,25         Kegel 60°   110                      -               N225521-C
                S03    Schraube M14x1,5        Kegel 60°   145                      28              B450L28517
                S04    Mutter M12x1,25         Kegel 60°   100                      -               N225521-C
                S05    Mutter M12x1,25         Kegel 60°   115                      -               N225521-C
                S06    Schraube M14x1,5        Kegel 60°   160                      30              B450L30519
                S07    Schraube M12x1,5        Kegel 60°   110                      27              B250L27517

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Dacia
                                                Nissan
                                                Opel
                                                Renault

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50644 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55803315 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ 5S6560
                Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                                  Seite 2 von 8


                Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Dacia Duster 4WD        66-92          215/65R16    A31                            A14 A19 A56
                SD/SR                   66-92          225/60R16    A12                            KOV S07
                e2*2001/116*0314*..;    66-92          235/60R16    A12
                e2*2001/116*0323*..;
                e2*2007/46*0013*..;
                e2*2007/46*0030*..
                Nissan Almera Tino      78             205/55R16    A01 G46                        A12 A14 A19
                V10                     78             205/55R16    X11                            S04
                e9*98/14*0035*..        78-100         205/50R16    R37
                                        82-100         205/55R16
                Nissan Juke 2WD         69-147         205/60R16    A13                            A14 A19 A58
                F15                     69-147         205/65R16    A12                            B16 S02
                e11*2007/46*0132*..;    69-147         215/60R16    A13
                e3*2007/46*0162*..      69-147         225/55R16    A12
                - incl. Facelift 2014
                Nissan Juke 4WD         140, 147       205/60R16    A13                            A14 A19 A56
                F15                     140, 147       205/65R16    A12                            B16 S02
§ 22 50644*01




                e11*2007/46*0132*..     140, 147       215/60R16    A13
                - incl. Facelift 2014   140, 147       225/55R16    A12
                Nissan Maxima           103-142        205/55R16    T89                            A12 A14 A19
                A32                     103-142        205/60R16                                   S04
                e1*93/81*0011*..
                Nissan Primera          80-103         205/60R16    A11                            A14 A19 B03
                P12                     80-103         215/55R16    A12                            Car Lim V16
                e11*98/14*0183*..       80-103         225/50R16    A12                            S04
                                        80-103         225/55R16    A01 A12 K45
                Nissan Pulsar           81, 85         195/55R16                                   A12 A14 A19
                C13                     81-140         195/60R16                                   A58 Flh S05
                e9*2007/46*3086*..      81-140         205/55R16
                Nissan X-Trail          104-127        215/65R16    A13                            A14 A19 B03
                T31                     104-127        225/60R16    A12                            S02
                e1*2001/116*0432*..     104-127        235/60R16    A12
                - incl. MJ 2011
                Opel Vivaro-B           66-103         205/65R16C   A33 R09 165                    A14 A19 A58
                X83, F7                 66-107         215/60R16C   A12 165                        S06
                e1*98/14*0170*30-..;    66-107         215/65R16    A12 T02 165
                e1*2007/46*0575*12-..   66-107         215/65R16C   A12 165
                - geschl. Aufbau
                (FIN: WOL..7...)
                Renault Fluence         63-103         205/60R16    A11                            A14 A19 Sth
                Z                       63-103         215/55R16    A91                            S07
                e2*2001/116*0373*..;    63-103         225/55R16    A12
                e2*2007/46*0010*..      63-103         235/50R16    A12
                - Limousine




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50644 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55803315 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ 5S6560
                Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                  Seite 3 von 8
                Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Renault Laguna         81-110        195/60R16    A11 T89                           A14 A19 B03
                T                      81-110        205/55R16    A11 T91                           Car Flh L05
                e2*2001/116*0363*..;   81-110        205/60R16    A11 T91 T92                       V16 S03
                e2*2007/46*0012*..     81-110        215/55R16    A11 T91 T93
                                       81-110        225/50R16    A33 T92 T93
                                       81-110        225/55R16    A30
                Renault Latitude       81,103        195/60R16    A13                               A14 A19 B03
                T                      81,103        205/60R16    A13                               Lim S03
                e2*2001/116*0363*..    81,103        215/55R16    A13
                                       81,103        215/60R16    A12
                                       81,103        225/55R16    A12
                Renault Megane (III)   78-103        205/55R16    A11                               A14 A19 B03
                Z                      78-103        215/50R16    A11                               Cbo V16 S07
                e2*2001/116*0373*..;   78-103        215/55R16    A33
                - Cabriolet            78-103        225/50R16    A12
                Renault Megane (III)   63-103        205/55R16    A11                               A14 A19 B03
                Z                      63-103        215/50R16    A11                               Car V16 S07
                e2*2001/116*0373*..;   63-103        215/55R16    A33
                e2*2007/46*0010*..     63-103        225/50R16    A12
§ 22 50644*01




                - Grandtour
                Renault Megane (III)   63-103        205/55R16    A11                               A14 A19 B03
                Z                      63-103        215/50R16    A11                               Cpe Flh V16
                e2*2001/116*0373*..;   63-103        215/55R16    A33                               S07
                e2*2007/46*0010*..     63-103        225/50R16    A12
                - Fließheck
                - Coupé
                Renault Megane (IV)   66-97          195/55R16    A11                               A14 A19 A58
                RFB                   66-97          195/60R16    A11                               Car Flh L05
                e2*2007/46*0546*..    66-97          205/55R16    A31                               V16 S07
                                      66-97          215/55R16    A12
                                      66-97          225/50R16    A12
                Renault Scenic (III)  63-103         205/55R16    A13 T91 T92 T94                   A14 A19 A58
                JZ                    63-103         205/60R16    A13 T92 T96                       A60 B03 V16
                e2*2001/116*0379*.., 63-103          215/55R16    A13                               S07
                e2*2007/46*0011*..    63-103         225/50R16    A33 T92 T93
                - Scenic / Gr. Scenic 63-103         225/55R16    A33
                Renault Trafic (III)  66-103         205/65R16C   A33 R09 165                       A14 A19 A58
                JL, L                 66-107         215/60R16C   A12 165                           S06
                e2*98/14*0213*48-..;  66-107         215/65R16    A12 T02 165
                e2*2007/46*0014*21-.. 66-107         215/65R16C   A12 165
                - geschl. Aufbau
                (FIN: ?????L...)


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50644 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55803315 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ 5S6560
                Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                         Seite 4 von 8

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.
§ 22 50644*01




                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                165      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1650 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
                Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50644 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55803315 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ 5S6560
                Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                       Seite 5 von 8

                A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

                A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.
§ 22 50644*01




                A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                B16   Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 296
                mm an Achse 1.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
                Roadster.

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
                erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
                Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
                eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50644 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55803315 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ 5S6560
                Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                         Seite 6 von 8

                K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
                mit Allradlenkung (4WS).

                Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.
§ 22 50644*01




                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

                T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50644 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55803315 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ 5S6560
                Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                         Seite 7 von 8

                T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    185/50R16      205/45R16
                Nr. 2    195/40R16      215/35R16
                Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
                Nr. 4    195/50R16      215/45R16
                Nr. 5    205/45R16      225/40R16
                Nr. 6    205/50R16      225/45R16
                Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
                Nr. 8    205/60R16      225/55R16
                Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
                Nr. 10   215/55R16      235/50R16
                Nr. 11   225/40R16      245/35R16
§ 22 50644*01




                Nr. 12   225/50R16      245/45R16
                Nr. 13   225/55R16      245/50R16
                Nr. 14   225/60R16      245/55R16

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                X11     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
                195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 16. Februar 2017 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50644 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55803315 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ 5S6560
                Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                                       Seite 8 von 8
                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2014.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 16. Februar 2017
§ 22 50644*01




                Schmidt                                                                     00265453.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim