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							                             Gutachten 366-0194-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
                             ANLAGE: 4                                                            Radtyp: 5T6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 30.07.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 12


                                             Fahrzeughersteller                          : BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D),
                                             MERCEDES-BENZ



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 50
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.       gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-     Abroll     ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.       Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)       datum
                             51127650/VK2        5T6560/VK2                 Ø66,6-SX-Ø76                66,6                  1350     2450      03/19
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§ 22 52013, Erweiterung 01




                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
                             Befestigungsteile                           : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                     : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: SX13
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     MINI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW       Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             FMCA         e1*2007/46*1679*..          55 - 155 185/55R16 87                                COOPER (F57); ONE
                                                                               185/60R16 86                                (F57); Cabrio;
                                                                               195/50R16 84W                               Frontantrieb;
                                                                               195/55R16 87                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                           74P; 76U
                             FML2           e1*2007/46*1678*..        55 - 155 185/55R16 87                                COOPER (F56); ONE
                                                                               185/60R16 86                                (F56);
                                                                               195/50R16 84W                               Schräghecklimousine;
                                                                               195/55R16 87                                Frontantrieb;
                                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                           74P; 76U; 83L




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0194-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
                             ANLAGE: 4                                                            Radtyp: 5T6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 30.07.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 2 von 12
                             Verkaufsbezeichnung:     MINI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                             FML4         e1*2007/46*1680*..        55 - 155 185/55R16 87                                 COOPER (F55); ONE
                                                                             185/60R16 86                                 (F55); Kombilimousine;
                                                                             195/50R16 84W                                Frontantrieb;
                                                                             195/55R16 87                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74P; 76U

                             Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                             UKL-L        e1*2007/46*0371*..  55 - 155 185/55R16 87                                       Mini F55/F56/F57; ab
                                                                       185/60R16 86                                       e1*2007/46*0371*10;
                                                                       195/50R16 84W                                      Cabrio;
                                                                       195/55R16 87                                       Schräghecklimousine;
                                                                                                                          3-türig; 5-türig;
                                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
§ 22 52013, Erweiterung 01




                                                                                                                          74P; 76U; AGD




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                          für Typ : 168
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: SX16
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                          für Typ : 246; 204 K; 176; 204; 245G; 117
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: SX4
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                          für Typ : 639; 639/4; 638/2; 639/2; 638; 639/5
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: SX17
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : 168
                                                                          130 Nm für Typ : 117; 176; 204; 204 K; 245G; 246
                                                                          140 Nm für Typ : 638; 638/2
                                                                          150 Nm für Typ : 639; 639/2; 639/4; 639/5
                                                                          180 Nm für Typ : 639/2; 639/4




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0194-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: 5T6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 12
                             Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             168          e1*96/79*0073*..  44 - 92        195/50R16-84       MA0; 10N; 11A; 21B;      kurzer Radstand;
                                                                                              22B; 24J; 24M            langer Radstand;
                                                                 44 - 103 205/45R16-83        MA0; 10N; 11A; 21B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              24J; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 103       195/50R16          10N; 11A; 21B; 22B;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              24J; 24M; 51G; 52J       74P; 915; FFJ; MB0
                             176            e1*2007/46*0928*..   66 - 90  195/55R16 91        12R                      A-Klasse;
                                                                          195/60R16 89        12I                      Frontantrieb;
                                                                 66 - 125 205/50R16 91        124                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          205/55R16           124; 51G                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                                          215/55R16 93        12A                      725; 729; 73C; 74A;
                                                                          225/50R16 92        12A                      74P; 76U; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             246          e1*2007/46*0751*.. 66 - 135 205/50R16 91            12Q                      B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                                      205/55R16 91            12Q                      nicht Natural Gas
                                                                      215/55R16 93            12A                      Drive; nicht Electric
                                                                      225/50R16 92            12A; 57T                 Drive; Kombi;
§ 22 52013, Erweiterung 01




                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P; 76U; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             245G         e1*2001/116*0470*.. 66 - 90  195/55R16 91 12R                                A-Klasse;
                                                                       195/60R16 89 12I                                Frontantrieb;
                                                              66 - 125 205/50R16 91 124                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       205/55R16    124; 51G                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                       215/55R16 93 12A                                725; 729; 73C; 74A;
                                                                       225/50R16 92 12A                                74P; 76U; 77E
                             245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 125 215/55R16 93 12A                                CLA; nicht
                                                                       225/50R16 92 12A; 57T                           Sportfahrwerk; CLA
                                                                                                                       Limousine; CLA
                                                                                                                       Shooting brake;
                                                                                                                       Kombilimousine;
                                                                                                                       Limousine;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                       76U; 77E




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0194-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: 5T6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 12
                             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             245G         e1*2001/116*0470*.. 66 - 135 205/50R16 91 12Q                                B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                                       205/55R16 91 12Q                                nicht Natural Gas
                                                                       215/55R16 93 12A                                Drive; nicht Electric
                                                                       225/50R16 92 12A; 57T                           Drive; Kombi;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P; 76U; 77E
                             245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 125 215/55R16 93       11A; 26N; 26P            CLA; Sportfahrwerk;
                                                                                                                       CLA Limousine; CLA
                                                                                                                       Shooting brake;
                                                                                                                       Kombilimousine;
                                                                                                                       Limousine;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 76U; 77E
§ 22 52013, Erweiterung 01




                             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 155 225/50R16 96           12R                      Nur Baureihe 205;
                             204 K        e1*2001/116*0457*..          225/55R16 95           12R                      neue C-Klasse; nicht
                                                                                                                       Hybrid 150-155kW;
                                                                                                                       Kombilimousine;
                                                                                                                       Limousine;
                                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                       76U; 82N; 98A; AGD;
                                                                                                                       DEN

                             Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 125 215/55R16 93            12A                      CLA; nicht
                                                                      225/50R16 92            12A; 57T                 Sportfahrwerk; CLA
                                                                                                                       Limousine; CLA
                                                                                                                       Shooting brake;
                                                                                                                       Kombilimousine;
                                                                                                                       Limousine;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                       76U; 77E




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0194-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: 5T6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 5 von 12
                             Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 125 215/55R16 93            11A; 26N; 26P            CLA; Sportfahrwerk;
                                                                                                                       CLA Limousine; CLA
                                                                                                                       Shooting brake;
                                                                                                                       Kombilimousine;
                                                                                                                       Limousine;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 76U; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen             Auflagen
                             639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 100 195/65R16         51G                            V-Klasse; Vito; Vito
                                                             65 - 120 205/65R16                                        Tourer; Vito Mixto;
                                                                      215/60R16                                        ab
                                                                                                                       e1*2007/46*0457*09;
                                                                          215/65R16                                    Frontantrieb;
                                                                 65 - 140 225/55R16                                    Heckantrieb;
§ 22 52013, Erweiterung 01




                                                                          225/60R16                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          235/60R16                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 76U; AGD

                             Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES VITO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             638          e9*2001/116*0005*.., 58 - 105 215/60R16-99                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        Reinf
                                          e9*93/81*0005*..,             225/55R16             DD3; 11A; 367            12A; 51A; 71C; 71K;
                                          e9*98/14*0005*..              225/55R16-99          11A; 367                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                        Reinf
                                                                                                                       74P
                             638/2          e9*2001/116*0020*.., 72 - 128 215/60R16-95        5HR                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                            e9*95/54*0020*..,             215/60R16-99                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           Reinf
                                            e9*98/14*0020*..               225/55R16-95       5HR                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                           225/55R16-99                                74P
                                                                           Reinf

                             Verkaufsbezeichnung:    VITO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             639/4        L275                   65 - 110 195/65R16C          51G; 56G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 65 - 160 205/65R16C          51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                          225/60R16 102                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                          225/60R16C          51G                      74P
                                                                 65 - 170 195/65R16C          51G; 52J; 56G
                                                                 170      205/65R16C          51G; 52J




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0194-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: 5T6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 6 von 12
                             Verkaufsbezeichnung:     VITO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             639/4        e1*2007/46*0458*..     70 - 100 195/65R16C          51G; 56G                 bis
                             639/5        e1*2007/46*0459*..,    70 - 165 205/65R16C          51G                      e1*2007/46*0459*05;
                                            L720                          225/60R16 102       11A; 248                 bis
                                                                          225/60R16C          11A; 248; 51G            e1*2007/46*0458*07;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 76U; AGD

                             Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 110 195/65R16C             51G; 56G                 Heckantrieb;
                                                              65 - 160 205/65R16C             51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       225/60R16 102                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       225/60R16C             51G                      721; 725; 73C; 74A;
                                                              65 - 170 195/65R16C             51G; 52J; 56G            74P
                                                              170      205/65R16C             51G; 52J
§ 22 52013, Erweiterung 01




                             Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 100 195/65R16C              51G; 56G                 bis
                                                             70 - 165 205/65R16C              51G                      e1*2007/46*0457*08;
                                                                      225/60R16 102           11A; 248                 Allradantrieb;
                                                                      225/60R16C              11A; 248; 51G            Heckantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 76U; AGD

                             Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW         Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             639/4        e1*2007/46*0458*.. 65 - 100 195/65R16               51G                      V-Klasse; Vito; Vito
                                                             65 - 120 205/65R16                                        Tourer; Vito Mixto;
                                                                        215/60R16                                      ab
                                                                                                                       e1*2007/46*0458*08;
                                                                          215/65R16                                    Frontantrieb;
                                                                 65 - 140 225/55R16                                    Heckantrieb;
                                                                          225/60R16                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          235/60R16                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 76U; AGD

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0194-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: 5T6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 7 von 12
                             10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                                  Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                                  Reifenfabrikate verwendet werden.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
§ 22 52013, Erweiterung 01




                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                    wird, möglich.
                             12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0194-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: 5T6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 8 von 12
                                   Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                   (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§ 22 52013, Erweiterung 01




                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        205/55R16
                                                 Hinterachse:                        225/50R16
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0194-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: 5T6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 9 von 12
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                                  10% nach ETRTO zulässig.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
§ 22 52013, Erweiterung 01




                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             82N) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305x28mm
                                  des Herstellers Brembo an der Vorderachse nicht zulässig.
                             83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
                                  Vorderachse nicht zulässig!
                             915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                                  5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                                  Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                                  zulässig.
                             98A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 318x30mm an
                                  der Vorderachse nicht zulässig.
                             AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
                                  Vorderachse nicht zulässig.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0194-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: 5T6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 10 von 12
                             DD3) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                                  erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             DEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342mm an der
                                  Vorderachse nicht zulässig.
                             FFJ) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 260 mm an
                                  der Vorderachse nicht zulässig.
                             MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der
                                  Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind.
                             MB0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 275 mm
                                  (Dicke 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 52013, Erweiterung 01




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0194-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: 5T6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:      117
                                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1007*..
                                    Handelsbez.:      CLA-Klasse

                                    Variante(n):      Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 280             y = 330                    VA
                                          26P                      x = 230             y = 280                    VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 52013, Erweiterung 01




                                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27F                    x = 300       y = 320            18                HA
                                          27H                    x = 300       y = 320             8                HA
                                          26J                    x = 280       y = 330             8                VA
                                          26N                    x = 280       y = 330            30                VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0194-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: 5T6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 12 von 12

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       DAIMLER
                                    Fahrzeugtyp:      245G
                                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0470*..
                                    Handelsbez.:      B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                                    Variante(n):      Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 280             y = 330                    VA
                                          26P                      x = 230             y = 280                    VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27F                    x = 300       y = 320            18                HA
§ 22 52013, Erweiterung 01




                                          27H                    x = 300       y = 320             8                HA
                                          26J                    x = 280       y = 330             8                VA
                                          26N                    x = 280       y = 330            30                VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.