Gutachten 366-0194-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
ANLAGE: 5 Radtyp: 5T6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 15.11.2021
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Fahrzeughersteller VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
512065150/IGX 5T6560/IGX ohne 65,1 1350 2450 03/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 60 mm
Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm für Typ : 2H; 2HS2; 7HC; 7HCA; 7HK; 7HKX0; 7HM; 7HMA;
7J0
200 Nm für Typ : SYMVE; SYMWE; SYN1E; SYN2E; SZN2E
Verkaufsbezeichnung: AMAROK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2H e1*2007/46*0356*.. 90 - 132 205R16C 12T; 51G Nur Pickup (Serie);
2HS2 e1*2007/46*0750*.. 235/70R16 106 12A; 51J Radhausverbreiterung
235/75R16 108 12A; 51J ab Werk;
245/70R16 111 12A Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 74E; 76U
2H e1*2007/46*0356*.. 90 - 132 205R16C 51G Nur Pickup (Serie);
2HS2 e1*2007/46*0750*.. 235/70R16 106 51J Ohne
235/75R16 108 51J Radhausverbreiterung;
245/70R16 111 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74D; 74E; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0194-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
ANLAGE: 5 Radtyp: 5T6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 15.11.2021
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Verkaufsbezeichnung: CALIFORNIA, CALIFORNIA BEACH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HMA e1*2001/116*0289*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK ab
205/65R16C 103 5LK e1*2001/116*0289*25;
225/60R16 102 5LA T6; Lkw geschl.Kasten
225/60R16C 5MK (Serie);
105/103
235/60R16 104 5MA Allradantrieb;
75 215/65R16 106 5NA Frontantrieb;
215/65R16C 106 5NA 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76U
7HMA e1*2001/116*0289*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK ab
205/65R16C 103 5LK e1*2001/116*0289*25;
225/60R16 102 nicht mit Höherlegung; T6; Lkw geschl.Kasten
nicht mit Tieferlegung; (Serie);
5LA Allradantrieb;
225/60R16C nicht mit Höherlegung; Frontantrieb;
105/103 nicht mit Tieferlegung; 10B; 11B; 11G; 11H;
5MK 12A; 51A; 71C; 71K;
235/60R16 104 nicht mit Höherlegung; 721; 725; 73C; 74D;
nicht mit Tieferlegung; 76U
5MA
75 215/65R16 106 5NA
215/65R16C 106 5NA
Verkaufsbezeichnung: CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK T6; ab
205/65R16C 103 5LK e1*2001/116*0220*36;
225/60R16 102 5LA Lkw geschl.Kasten
225/60R16C 5MK (Serie);
105/103
235/60R16 104 5MA Allradantrieb;
75 215/65R16 106 5NA Frontantrieb;
215/65R16C 106 5NA 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76U
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK T6; ab
205/65R16C 103 5LK e1*2001/116*0220*36;
225/60R16 102 nicht mit Höherlegung; Lkw geschl.Kasten
nicht mit Tieferlegung; (Serie);
5LA Allradantrieb;
225/60R16C nicht mit Höherlegung; Frontantrieb;
105/103 nicht mit Tieferlegung; 10B; 11B; 11G; 11H;
5MK 12A; 51A; 71C; 71K;
235/60R16 104 nicht mit Höherlegung; 721; 725; 73C; 74D;
nicht mit Tieferlegung; 76U
5MA
75 215/65R16 106 5NA
215/65R16C 106 5NA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0194-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
ANLAGE: 5 Radtyp: 5T6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 15.11.2021
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Verkaufsbezeichnung: CRAFTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SYMVE e1*2007/46*1953*.. 130 235/65R16C 115 12A Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76U
SYMWE e1*2007/46*1935*.. 130 205/75R16C 12T; 51G Allradantrieb;
215/75R16C 113 12A Frontantrieb;
235/65R16C 115 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76U
Verkaufsbezeichnung: CRAFTER MJ 2017-
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SYN1E e1*2007/46*1613*.. 75 - 130 205/75R16C 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/75R16C 113 12A 51A; 71C; 71K; 721;
235/65R16C 115 12A 725; 73C; 74D; 76U
SYN2E e1*2007/46*1614*.. 75 - 130 235/65R16C 115 12A Frontantrieb;
SZN2E e1*2007/46*1620*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76U
Verkaufsbezeichnung: MULTIVAN-/-STARTLINE, CALIFORNIA-/-BEACH, BUSINESS, TRANSPORTER
FLEX;
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HM e1*2001/116*0218*.. 62 - 85 205/65R16C 12T; 51G T5 ab MJ 2003;
62 - 128 215/65R16C 12T; 51G Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76U
7HM e1*2001/116*0218*.. 62 - 85 205/65R16C 12T; 51G T5 ab MJ 2003;
62 - 128 215/65R16C 12T; 51G Allradantrieb;
225/60R16 102 12A; 5LA Frontantrieb;
235/60R16 104 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0194-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
ANLAGE: 5 Radtyp: 5T6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 15.11.2021
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Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK ab
e1*2007/46*0130*16;
205/65R16C 103 5LK T6; Lkw geschl.Kasten
225/60R16 102 nicht mit Höherlegung; (Serie);
nicht mit Tieferlegung; Allradantrieb;
5LA Frontantrieb;
225/60R16C nicht mit Höherlegung; 10B; 11B; 11G; 11H;
105/103 nicht mit Tieferlegung; 12A; 51A; 71C; 71K;
5MK 721; 725; 73C; 74D;
235/60R16 104 nicht mit Höherlegung; 76U
nicht mit Tieferlegung;
5MA
75 215/65R16 106 5NA
215/65R16C 106 5NA
7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 103 205/65R16 99 12T; 5JK bis
205/65R16C 103 12T; 5LK e1*2007/46*0130*15;
215/65R16 102 12T; 5LA Lkw geschl.Kasten
215/65R16C 106 12T; 5NA (Serie);
225/60R16 102 12A; 5LA 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R16C 12A; 5MK 51A; 71C; 71K; 721;
105/103
725; 73C; 74D; 76U
7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 103 205/65R16C 51G bis
215/65R16C 102 51G e1*2007/46*0130*15;
Lkw geschl.Kasten
(Serie); Lkw offener
Kasten (Serie);
kurzer Radstand;
langer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 744
7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK ab
e1*2007/46*0130*16;
205/65R16C 103 5LK T6; Lkw geschl.Kasten
225/60R16 102 5LA (Serie);
225/60R16C 5MK Allradantrieb;
105/103
235/60R16 104 5MA Frontantrieb;
75 215/65R16 106 5NA 10B; 11B; 11G; 11H;
215/65R16C 106 5NA 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0194-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
ANLAGE: 5 Radtyp: 5T6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 15.11.2021
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Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7J0 L225 62 - 128 205/65R16C 51G Nur mit orig.VW-
215/65R16C 102 51G Pritsche; kurzer
Radstand; langer
Radstand;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 744
Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 103 205/65R16 99 12T; 5JK Ab
7HMA e1*2001/116*0289*.. 205/65R16C 103 12T; 5LK e1*2001/116*0289*11;
215/65R16 102 12T; 5LA Ab
215/65R16C 106 12T; 5NA e1*2001/116*0220*20;
225/60R16 102 12A; 5LA bis
225/60R16C 12A; 5MK e1*2001/116*0289*24;
105/103
bis
e1*2001/116*0220*35;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76U
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 85 205/65R16C 12T; 51G T5 ab MJ 2003; Nur
7HCA e1*2001/116*0286*.. 62 - 128 215/65R16C 12T; 51G bis
7HK L148 e1*2001/116*0289*10;
7HKX0 L148 Allradantrieb;
7HMA e1*2001/116*0289*.. Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76U
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 85 205/65R16C 12T; 51G T5 ab MJ 2003; Nur
7HCA e1*2001/116*0286*.. 62 - 128 215/65R16C 12T; 51G bis
7HK L148 225/60R16 102 12A; 5LA e1*2001/116*0289*10;
7HKX0 L148 235/60R16 104 12A Allradantrieb;
7HMA e1*2001/116*0289*.. Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0194-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
ANLAGE: 5 Radtyp: 5T6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 15.11.2021
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeck ung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0194-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
ANLAGE: 5 Radtyp: 5T6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 15.11.2021
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1700kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1750kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1800kg.
5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1850kg.
5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1900kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0194-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
ANLAGE: 5 Radtyp: 5T6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 15.11.2021
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76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.