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							                             Gutachten 366-0194-18-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
                             ANLAGE: 6                                                            Radtyp: 5T6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 24.01.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 4


                                             Fahrzeughersteller                          : NISSAN EUROPE (F), RENAULT, SOVAB
                                             (Passenger Cars)



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 55
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
                             513089155/KT        5T6560/KT                  ohne                        89,1                  1050     2450    03/19
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§ 22 52013, Erweiterung 02




                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN EUROPE (F)
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 155 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     INTERSTAR
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen         Auflagen zu Reifen          Auflagen
                             FDN          K964                58 - 84           195/65R16C     51G; 56G                    Pkw geschlossen; Lkw
                             F3           L223                58 - 107          205/75R16C     51G                         geschl.Kasten (Serie);
                             J3           e2*2001/116*0273*..                   215/65R16C 109 51G                         10B; 11G; 11H; 12A;
                             NDN          K963                                  225/65R16C     51G                         51A; 54F; 71C; 71K;
                             N3           L226                                                                             721; 725; 73C; 74D
                             J3           e2*2001/116*0273*.. 58 - 84           195/65R16C     51G; 56G                    Pkw geschlossen; Lkw
                                                              58 - 100          205/75R16C     51G                         geschl.Kasten (Serie);
                                                                                215/65R16C 109 51G                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                225/65R16C     51G                         51A; 54F; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74D




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.



                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0194-18-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
                             ANLAGE: 6                                                            Radtyp: 5T6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 24.01.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 2 von 4


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 155 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     INTERSTAR
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen         Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             FDN          K964                58 - 84         195/65R16C     51G; 56G                     Pkw geschlossen; Lkw
                             F3           L223                58 - 107        205/75R16C     51G                          geschl.Kasten (Serie);
                             J3           e2*2001/116*0273*..                 215/65R16C 109 51G                          10B; 11G; 11H; 12A;
                             NDN          K963                                225/65R16C     51G                          51A; 54F; 71C; 71K;
                             N3           L226                                                                            721; 725; 73C; 74D
                             J3           e2*2001/116*0273*.. 58 - 84         195/65R16C     51G; 56G                     Pkw geschlossen; Lkw
                                                              58 - 100        205/75R16C     51G                          geschl.Kasten (Serie);
                                                                              215/65R16C 109 51G                          10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                              225/65R16C     51G                          51A; 54F; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74D
§ 22 52013, Erweiterung 02




                             Verkaufsbezeichnung:     MASTER / MASTER-KOMBI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                             FD           H912              58 - 84 195/65R16C      51G; 56G                              Pkw geschlossen; Lkw
                             JD           e2*93/81*0129*.., 58 - 107 205/75R16C     51G                                   geschl.Kasten (Serie);
                                          e2*98/14*0129*..           215/65R16C 109 51G                                   10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                     225/65R16C     51G                                   51A; 54F; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74D




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SOVAB (Passenger Cars)
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 155 Nm




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0194-18-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
                             ANLAGE: 6                                                         Radtyp: 5T6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 24.01.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     MOVANO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             F9           K155              58 - 84 195/65R16C      51G; 56G                           Pkw geschlossen; Lkw
                             J9           e2*93/81*0130*.., 58 - 107 205/75R16C     51G                                geschl.Kasten (Serie);
                                          e2*98/14*0130*..           215/65R16C 109 51G                                10B; 11G; 11H; 12A;
                             U9           K156                       225/65R16C     51G                                51A; 54F; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
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                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0194-18-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
                             ANLAGE: 6                                                         Radtyp: 5T6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 24.01.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 4
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
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                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.