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							Gutachten 366-0194-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
ANLAGE: 6                                                            Radtyp: 5T6560
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 15.11.2021
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                Fahrzeughersteller              NISSAN EUROPE (F), RENAULT, SOVAB (Passenger Cars)




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 55
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
513089155/KT        5T6560/KT                  ohne                        89,1                   1050      2450    03/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN EUROPE (F)
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 155 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     INTERSTAR
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen         Auflagen zu Reifen          Auflagen
 FDN          K964                58 - 84          195/65R16C     51G; 56G                    Pkw geschlossen; Lkw
 F3           L223                58 - 107         205/75R16C     51G                         geschl.Kasten (Serie);
 J3           e2*2001/116*0273*..                  215/65R16C 109 51G                         10B; 11G; 11H; 12A;
 NDN          K963                                 225/65R16C     51G                         51A; 54F; 71C; 71K;
 N3           L226                                                                            721; 725; 73C; 74D
 J3           e2*2001/116*0273*.. 58 - 84          195/65R16C     51G; 56G                    Pkw geschlossen; Lkw
                                  58 - 100         205/75R16C     51G                         geschl.Kasten (Serie);
                                                   215/65R16C 109 51G                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                   225/65R16C     51G                         51A; 54F; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74D




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 155 Nm



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0194-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
ANLAGE: 6                                                            Radtyp: 5T6560
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 15.11.2021
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Verkaufsbezeichnung:     INTERSTAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen         Auflagen zu Reifen           Auflagen
FDN          K964                58 - 84         195/65R16C     51G; 56G                     Pkw geschlossen; Lkw
F3           L223                58 - 107        205/75R16C     51G                          geschl.Kasten (Serie);
J3           e2*2001/116*0273*..                 215/65R16C 109 51G                          10B; 11G; 11H; 12A;
NDN          K963                                225/65R16C     51G                          51A; 54F; 71C; 71K;
N3           L226                                                                            721; 725; 73C; 74D
J3           e2*2001/116*0273*.. 58 - 84         195/65R16C     51G; 56G                     Pkw geschlossen; Lkw
                                 58 - 100        205/75R16C     51G                          geschl.Kasten (Serie);
                                                 215/65R16C 109 51G                          10B; 11G; 11H; 12A;
                                                 225/65R16C     51G                          51A; 54F; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     MASTER / MASTER-KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                    Auflagen
FD           H912              58 - 84  195/65R16C     51G; 56G                              Pkw geschlossen; Lkw
JD           e2*93/81*0129*.., 58 - 107 205/75R16C     51G                                   geschl.Kasten (Serie);
             e2*98/14*0129*..           215/65R16C 109 51G                                   10B; 11G; 11H; 12A;
                                        225/65R16C     51G                                   51A; 54F; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74D




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SOVAB (Passenger Cars)
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 155 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MOVANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                    Auflagen
F9           K155              58 - 84  195/65R16C     51G; 56G                              Pkw geschlossen; Lkw
J9           e2*93/81*0130*.., 58 - 107 205/75R16C     51G                                   geschl.Kasten (Serie);
             e2*98/14*0130*..           215/65R16C 109 51G                                   10B; 11G; 11H; 12A;
U9           K156                       225/65R16C     51G                                   51A; 54F; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74D


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0194-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
ANLAGE: 6                                                         Radtyp: 5T6560
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 15.11.2021
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lass en.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.