Gutachten 366-0194-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
ANLAGE: 2 Radtyp: 5T6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 24.01.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 4
Fahrzeughersteller : CITROEN, FIAT, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 65
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 118/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
511871165/D3 5T6560/D3 ohne 71,1 1350 2450 02/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§ 22 52013, Erweiterung 02
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben 14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y e3*2001/116*0234*.. 74 - 130 215/75R16C Lkw geschl.Kasten
250 L774 225/75R16C (Serie); Lkw offener
250D L939 Kasten (Serie);
250L L773 10B; 11A; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
744
Verkaufsbezeichnung: JUMPER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YB e2*2007/46*0252*.. 74 - 130 215/75R16C Lkw geschl.Kasten
YC e2*2007/46*0254*.. 225/75R16C (Serie); Lkw offener
Kasten (Serie);
10B; 11A; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
744
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0194-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
ANLAGE: 2 Radtyp: 5T6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 24.01.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 4
Verkaufsbezeichnung: JUMPER, RELAY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y e3*2007/46*0046*.. 74 - 130 215/75R16C Lkw geschl.Kasten
225/75R16C (Serie); Lkw offener
Kasten (Serie);
10B; 11A; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
744
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
§ 22 52013, Erweiterung 02
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben 14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung: FIAT DUCATO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
250 e3*2001/116*0232*.., 74 - 130 215/75R16C Lkw geschl.Kasten
e3*2007/46*0044*.., 225/75R16C (Serie); Lkw offener
L778 Kasten (Serie);
250L L779 10B; 11A; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
744
Verkaufsbezeichnung: FIAT Ducato Natural Power
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
250 M N413 74 - 130 215/75R16C Lkw geschl.Kasten
225/75R16C (Serie); Lkw offener
Kasten (Serie);
10B; 11A; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
744
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0194-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
ANLAGE: 2 Radtyp: 5T6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 24.01.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 4
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben 14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung: BOXER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y e3*2007/46*0045*.. 74 - 130 215/75R16C Lkw geschl.Kasten
250D L936 225/75R16C (Serie); Lkw offener
Kasten (Serie);
10B; 11A; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
744
§ 22 52013, Erweiterung 02
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT BOXER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y e3*2001/116*0233*.. 74 - 130 215/75R16C Lkw geschl.Kasten
250 L771 225/75R16C (Serie); Lkw offener
250L L772 Kasten (Serie);
10B; 11A; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74D;
744
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0194-18-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
ANLAGE: 2 Radtyp: 5T6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 24.01.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 4
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
§ 22 52013, Erweiterung 02
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.