Gutachten 366-0194-18-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013 ANLAGE: 2 Radtyp: 5T6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 24.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : CITROEN, FIAT, PEUGEOT Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 65 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 118/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 511871165/D3 5T6560/D3 ohne 71,1 1350 2450 02/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. § 22 52013, Erweiterung 02 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben 14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Y e3*2001/116*0234*.. 74 - 130 215/75R16C Lkw geschl.Kasten 250 L774 225/75R16C (Serie); Lkw offener 250D L939 Kasten (Serie); 250L L773 10B; 11A; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 744 Verkaufsbezeichnung: JUMPER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YB e2*2007/46*0252*.. 74 - 130 215/75R16C Lkw geschl.Kasten YC e2*2007/46*0254*.. 225/75R16C (Serie); Lkw offener Kasten (Serie); 10B; 11A; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 744 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-18-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013 ANLAGE: 2 Radtyp: 5T6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 24.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: JUMPER, RELAY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Y e3*2007/46*0046*.. 74 - 130 215/75R16C Lkw geschl.Kasten 225/75R16C (Serie); Lkw offener Kasten (Serie); 10B; 11A; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 744 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT § 22 52013, Erweiterung 02 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben 14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Verkaufsbezeichnung: FIAT DUCATO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 250 e3*2001/116*0232*.., 74 - 130 215/75R16C Lkw geschl.Kasten e3*2007/46*0044*.., 225/75R16C (Serie); Lkw offener L778 Kasten (Serie); 250L L779 10B; 11A; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 744 Verkaufsbezeichnung: FIAT Ducato Natural Power Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 250 M N413 74 - 130 215/75R16C Lkw geschl.Kasten 225/75R16C (Serie); Lkw offener Kasten (Serie); 10B; 11A; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 744 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-18-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013 ANLAGE: 2 Radtyp: 5T6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 24.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben 14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Verkaufsbezeichnung: BOXER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Y e3*2007/46*0045*.. 74 - 130 215/75R16C Lkw geschl.Kasten 250D L936 225/75R16C (Serie); Lkw offener Kasten (Serie); 10B; 11A; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 744 § 22 52013, Erweiterung 02 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT BOXER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Y e3*2001/116*0233*.. 74 - 130 215/75R16C Lkw geschl.Kasten 250 L771 225/75R16C (Serie); Lkw offener 250L L772 Kasten (Serie); 10B; 11A; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 744 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-18-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013 ANLAGE: 2 Radtyp: 5T6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 24.01.2020 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. § 22 52013, Erweiterung 02 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.