Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							                             Gutachten 366-0194-18-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
                             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: 5T6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 24.01.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 4


                                             Fahrzeughersteller                          : CITROEN, FIAT, PEUGEOT



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 65
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 118/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
                             511871165/D3        5T6560/D3                  ohne                        71,1                  1350     2450    02/18
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 52013, Erweiterung 02




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben 14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             Y            e3*2001/116*0234*.. 74 - 130 215/75R16C                                          Lkw geschl.Kasten
                             250          L774                         225/75R16C                                          (Serie); Lkw offener
                             250D         L939                                                                             Kasten (Serie);
                             250L         L773                                                                             10B; 11A; 11G; 11H;
                                                                                                                           12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                           744

                             Verkaufsbezeichnung:     JUMPER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             YB           e2*2007/46*0252*.. 74 - 130 215/75R16C                                           Lkw geschl.Kasten
                             YC           e2*2007/46*0254*..          225/75R16C                                           (Serie); Lkw offener
                                                                                                                           Kasten (Serie);
                                                                                                                           10B; 11A; 11G; 11H;
                                                                                                                           12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                           744




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0194-18-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
                             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: 5T6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 24.01.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 2 von 4
                             Verkaufsbezeichnung:     JUMPER, RELAY
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             Y            e3*2007/46*0046*.. 74 - 130 215/75R16C                                          Lkw geschl.Kasten
                                                                      225/75R16C                                          (Serie); Lkw offener
                                                                                                                          Kasten (Serie);
                                                                                                                          10B; 11A; 11G; 11H;
                                                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                          744




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
§ 22 52013, Erweiterung 02




                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben 14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT DUCATO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             250          e3*2001/116*0232*.., 74 - 130 215/75R16C                                        Lkw geschl.Kasten
                                          e3*2007/46*0044*..,           225/75R16C                                        (Serie); Lkw offener
                                            L778                                                                          Kasten (Serie);
                             250L           L779                                                                          10B; 11A; 11G; 11H;
                                                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                          744

                             Verkaufsbezeichnung:    FIAT Ducato Natural Power
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             250 M        N413              74 - 130 215/75R16C                                           Lkw geschl.Kasten
                                                                     225/75R16C                                           (Serie); Lkw offener
                                                                                                                          Kasten (Serie);
                                                                                                                          10B; 11A; 11G; 11H;
                                                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                          744




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0194-18-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
                             ANLAGE: 2                                                            Radtyp: 5T6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 24.01.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 3 von 4
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben 14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     BOXER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             Y            e3*2007/46*0045*.. 74 - 130 215/75R16C                                          Lkw geschl.Kasten
                             250D         L936                        225/75R16C                                          (Serie); Lkw offener
                                                                                                                          Kasten (Serie);
                                                                                                                          10B; 11A; 11G; 11H;
                                                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                          744
§ 22 52013, Erweiterung 02




                             Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT BOXER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             Y            e3*2001/116*0233*.. 74 - 130 215/75R16C                                         Lkw geschl.Kasten
                             250          L771                         225/75R16C                                         (Serie); Lkw offener
                             250L         L772                                                                            Kasten (Serie);
                                                                                                                          10B; 11A; 11G; 11H;
                                                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                          744

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0194-18-WIRD/N2
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
                             ANLAGE: 2                                                         Radtyp: 5T6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 24.01.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 4
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
§ 22 52013, Erweiterung 02




                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                                  entnehmen.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.