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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                              National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 6,5 J x 16 H2

                   issued by:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 52013




                                      special wheels for passenger cars 6,5 J x 16 H2


             Genehmigungsnummer: 52013                         Erweiterung: --
             Approval number:                                  Extension:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   entfällt
                   not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   5T6560
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Genehmigungsnummer: 52013                         Erweiterung: --
             Approval number:                                  Extension:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 52013




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   on the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                   AT-1230 Wien

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   24.07.2018

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   366-0194-18-WIRD
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Genehmigungsnummer: 52013                        Erweiterung: --
             Approval number:                                 Extension:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1-3

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 52013




                   Remarks:
                   Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                   The indications given in the above mentioned test report including its
                   annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

                    Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                    die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                    § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                    The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                    § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                    for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   siehe Prüfbericht
                   see test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval granted
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                       4

             Genehmigungsnummer: 52013                       Erweiterung: --
             Approval number:                                Extension:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   entfällt
                   not applicable

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        02.08.2018
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 52013




             17.   Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                   Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                   erhältlich ist.
                   Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                   competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.

                   Anlagen:
                   Enclosures:
                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                   According to index
             Gutachten 366-0194-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52013
             ANLAGE: 3                                                            Radtyp: 5T6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 24.07.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                        Seite: 1 von 7

             Fahrzeughersteller                           : CITROEN, FIAT, PEUGEOT
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2              Einpreßtiefe (mm)      : 65
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                    och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                           Kennzeichnung                        Kennzeichnung       (mm)                     last     umf.     Fertig
                           Rad                                  Zentrierring                                 (kg)     (mm)     datum
             513078165/KZ2 5T6560/KZ2                           ohne                     78,1                  1350     2450    02/18
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer
             Wegstrecke von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : CITROEN
             Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M16x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
             Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 180 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPER
§ 22 52013




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                    Auflagen
             Y            e3*2001/116*0234*.. 74 - 88  205/65R16C 107 11A; 245; 5NK                         Van; Lkw
             250L         L773                         225/60R16C     11A; 24J; 248; 5MK                    geschl.Kasten (Serie);
                                                       105/103
                                              74 - 130 215/60R16C 108 11A; 24J; 5PA                         Ohne
                                                       215/65R16C 109 11A; 24J; 5PM                         Radhausverbreiter.
                                                       225/60R16C 112 11A; 24J; 248; 5RI                    Serie;
                                                       235/65R16C 121 11A; 241; 246; 248                    10B; 11A; 11G; 11H;
                                              88 - 130 215/75R16C 113 11A; 24J; 5SA                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                       225/75R16C     11A; 24J; 248; 51G                    721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                            744
             Y              e3*2001/116*0234*..       74 - 88  205/65R16C 107 5NK                           Van; Lkw
             250L           L773                               215/65R16C 106 5NA                           geschl.Kasten (Serie);
                                                               225/60R16C     5MK                           Mit
                                                               105/103
                                                      74 - 130 215/60R16C 108 5PA                           Radhausverbreiterung
                                                               215/65R16C 109 5PM                           Serie;
                                                               215/75R16C 113 51G                           10B; 11A; 11G; 11H;
                                                               225/65R16C 112 5RI                           12K; 51A; 71C; 71K;
                                                               235/65R16C 121                               721; 725; 73C; 74D;
                                                      88 - 130 225/75R16C 116 51G                           744




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0194-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52013
             ANLAGE: 3                                                            Radtyp: 5T6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 24.07.2018
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                                                                                                                      Seite: 2 von 7
             Verkaufsbezeichnung:     JUMPER, RELAY
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                   Auflagen
             Y            e3*2007/46*0046*.. 74 - 88 205/65R16C 107 11A; 245; 5NK                         Van; Lkw
                                                      225/60R16C     11A; 24J; 248; 5MK                   geschl.Kasten (Serie);
                                                      105/103
                                             74 - 130 215/60R16C 108 11A; 24J; 5PA                        Ohne
                                                      215/65R16C 109 11A; 24J; 5PM                        Radhausverbreiter.
                                                      225/60R16C 112 11A; 24J; 248; 5RI                   Serie;
                                                      235/65R16C 121 11A; 241; 246; 248                   10B; 11A; 11G; 11H;
                                             88 - 130 215/75R16C 113 11A; 24J; 5SA                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                                      225/75R16C     11A; 24J; 248; 51G                   721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                          744
             Y              e3*2007/46*0046*..      74 - 88  205/65R16C 107 5NK                           Van; Lkw
                                                             215/65R16C 106 5NA                           geschl.Kasten (Serie);
                                                             225/60R16C     5MK                           Mit
                                                             105/103
                                                    74 - 130 215/60R16C 108 5PA                           Radhausverbreiterung
                                                             215/65R16C 109 5PM                           Serie;
                                                             215/75R16C 113 51G                           10B; 11A; 11G; 11H;
                                                             225/65R16C 112 5RI                           12K; 51A; 71C; 71K;
                                                             235/65R16C 121                               721; 725; 73C; 74D;
                                                    88 - 130 225/75R16C 116 51G                           744
§ 22 52013




             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer
             Wegstrecke von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M16x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     FIAT DUCATO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             230          e3*96/27*0025*..   50 - 94          205/75R16C         51G                      Pkw geschlossen; Lkw
             230 M        K861                                215/75R16C         51G                      geschl.Kasten (Serie);
             230L         G688                                                                            Frontantrieb;
             230P         G715                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
             244          e3*98/14*0102*..                                                                12A; 51A; 530; 54F;
             244 B        L051                                                                            71C; 71K; 721; 725;
             244 L        K917                                                                            73C; 74D
             244 M        L094




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0194-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52013
             ANLAGE: 3                                                            Radtyp: 5T6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 24.07.2018
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             Verkaufsbezeichnung:     FIAT DUCATO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen         Auflagen zu Reifen            Auflagen
             250          e3*2001/116*0232*.., 74 - 88       205/65R16C 107 11A; 245; 5NK                 Van; Lkw
                            e3*2007/46*0044*..,              225/60R16C     11A; 24J; 248; 5MK            geschl.Kasten (Serie);
                                                             105/103
                            e3*2007/46*0049*..,     74 - 130 215/60R16C 108 11A; 24J; 5PA                 Ohne
                            L778                             215/65R16C 109 11A; 24J; 5PM                 Radhausverbreiter.
             250L           L779                             225/60R16C 112 11A; 24J; 248; 5RI            Serie;
                                                             235/65R16C 121 11A; 241; 246; 248            10B; 11A; 11G; 11H;
                                                    88 - 130 215/75R16C 113 11A; 24J; 5SA                 12K; 51A; 71C; 71K;
                                                             225/75R16C     11A; 24J; 248; 51G            721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                          744
             250            e3*2001/116*0232*.., 74 - 88     205/65R16C 107 5NK                           Van; Lkw
                            e3*2007/46*0044*..,              215/65R16C 106 5NA                           geschl.Kasten (Serie);
                            e3*2007/46*0049*..               225/60R16C     5MK                           Mit
                                                             105/103
             250L           L779                    74 - 130 215/60R16C 108 5PA                           Radhausverbreiterung
                                                             215/65R16C 109 5PM                           Serie;
                                                             215/75R16C 113 51G                           10B; 11A; 11G; 11H;
                                                             225/65R16C 112 5RI                           12K; 51A; 71C; 71K;
                                                             235/65R16C 121                               721; 725; 73C; 74D;
                                                    88 - 130 225/75R16C 116 51G                           744
§ 22 52013




             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer
             Wegstrecke von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M16x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     BOXER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen         Auflagen zu Reifen            Auflagen
             Y            e3*2007/46*0045*.. 74 - 88         205/65R16C 107 11A; 245; 5NK                 Van; Lkw
                                                             225/60R16C     11A; 24J; 248; 5MK            geschl.Kasten (Serie);
                                                             105/103
                                                    74 - 130 215/60R16C 108 11A; 24J; 5PA                 Ohne
                                                             215/65R16C 109 11A; 24J; 5PM                 Radhausverbreiter.
                                                             225/60R16C 112 11A; 24J; 248; 5RI            Serie;
                                                             235/65R16C 121 11A; 241; 246; 248            10B; 11A; 11G; 11H;
                                                    88 - 130 215/75R16C 113 11A; 24J; 5SA                 12K; 51A; 71C; 71K;
                                                             225/75R16C     11A; 24J; 248; 51G            721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                          744




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0194-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52013
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: 5T6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 24.07.2018
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             Verkaufsbezeichnung:     BOXER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen         Auflagen zu Reifen           Auflagen
             Y            e3*2007/46*0045*.. 74 - 88       205/65R16C 107 5NK                          Van; Lkw
                                                           215/65R16C 106 5NA                          geschl.Kasten (Serie);
                                                           225/60R16C     5MK                          Mit
                                                           105/103
                                                  74 - 130 215/60R16C 108 5PA                          Radhausverbreiterung
                                                           215/65R16C 109 5PM                          Serie;
                                                           215/75R16C 113 51G                          10B; 11A; 11G; 11H;
                                                           225/65R16C 112 5RI                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                           235/65R16C 121                              721; 725; 73C; 74D;
                                                  88 - 130 225/75R16C 116 51G                          744

             Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT BOXER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
             Y            e3*2001/116*0233*.. 74 - 88  205/65R16C 107 11A; 245; 5NK                    Van; Lkw
             250L         L772                         225/60R16C     11A; 24J; 248; 5MK               geschl.Kasten (Serie);
                                                       105/103
                                              74 - 130 215/60R16C 108 11A; 24J; 5PA                    Ohne
                                                       215/65R16C 109 11A; 24J; 5PM                    Radhausverbreiter.
                                                       225/60R16C 112 11A; 24J; 248; 5RI               Serie;
                                                       235/65R16C 121 11A; 241; 246; 248               10B; 11A; 11G; 11H;
                                              88 - 130 215/75R16C 113 11A; 24J; 5SA                    12K; 51A; 71C; 71K;
                                                       225/75R16C     11A; 24J; 248; 51G               721; 725; 73C; 74D;
§ 22 52013




                                                                                                       744
             Y              e3*2001/116*0233*..   74 - 88  205/65R16C 107 5NK                          Van; Lkw
             250L           L772                           215/65R16C 106 5NA                          geschl.Kasten (Serie);
                                                           225/60R16C     5MK                          Mit
                                                           105/103
                                                  74 - 130 215/60R16C 108 5PA                          Radhausverbreiterung
                                                           215/65R16C 109 5PM                          Serie;
                                                           215/75R16C 113 51G                          10B; 11A; 11G; 11H;
                                                           225/65R16C 112 5RI                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                           235/65R16C 121                              721; 725; 73C; 74D;
                                                  88 - 130 225/75R16C 116 51G                          744

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0194-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52013
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: 5T6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 24.07.2018
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                   den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                   bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                   dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                   der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§ 22 52013




                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0194-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52013
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: 5T6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 24.07.2018
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             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
                  km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
                  Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
             5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§ 22 52013




                  Achslast von 1850kg.
             5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1900kg.
             5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1950kg.
             5PA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 2000kg.
             5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 2060kg.
             5RI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 2240kg.
             5SA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 2300kg.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0194-18-WIRD
             zur Erteilung der ABE 52013
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: 5T6560
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 24.07.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 7
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                  entnehmen.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
§ 22 52013




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.