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							Gutachten 366-0194-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
ANLAGE: 3                                                             Radtyp: 5T6560
Hersteller: MAK S.p.A.                                                Stand: 15.11.2021
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                 Fahrzeughersteller             CITROEN, FIAT, PEUGEOT




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)          : 65
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/5                       Zentrierart                : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.      gültig
                                                                       och     werkstoff          Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung           in mm                      last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                       in kg     in mm     datum
513078165/KZ2       5T6560/KZ2                 ohne                         78,1                     1350      2450    02/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : CITROEN
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M16x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 180 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen           Auflagen
 Y            e3*2001/116*0234*.. 74 - 88  205/65R16C          107 11A; 245; 5NK                Van; Lkw
 250L         L773                         225/60R16C              11A; 24J; 248; 5MK           geschl.Kasten (Serie);
                                           105/103
                                  74 - 130 215/60R16C          108   11A;   24J;   5PA          Ohne
                                           215/65R16C          109   11A;   24J;   5PM          Radhausverbreiter.
                                           235/65R16C          121   11A;   241;   246; 248     Serie;
                                  88 - 130 215/75R16C          113   11A;   24J;   5SA          10B; 11A; 11G; 11H;
                                           225/75R16C                11A;   24J;   248; 51G     12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                744
 Y              e3*2001/116*0234*.. 74 - 88       205/65R16C 107     12I; 5NK                   Van; Lkw
 250L           L773                              215/65R16C 106     12I; 5NA                   geschl.Kasten (Serie);
                                                  225/60R16C         12A; 5MK                   Mit
                                                  105/103
                                         74 - 130 215/60R16C 108     12I; 5PA                   Radhausverbreiterung
                                                  215/65R16C 109     12I; 5PM                   Serie;
                                                  215/75R16C 116     12I; 5GK                   10B; 11A; 11G; 11H;
                                                  225/65R16C 112     12A; 5RI                   51A; 71C; 71K; 721;
                                                  225/75R16 108      12A; 5EA                   725; 73C; 74D; 744
                                                  235/65R16C 121     12A



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0194-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
ANLAGE: 3                                                            Radtyp: 5T6560
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 15.11.2021
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Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPER, RELAY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
Y            e3*2007/46*0046*.. 74 - 88  205/65R16C 107            12I; 5NK                  Van; Lkw
                                         215/65R16C 106            12I; 5NA                  geschl.Kasten (Serie);
                                         225/60R16C                12A; 5MK                  Mit
                                         105/103
                                74 - 130 215/60R16C 108            12I; 5PA                  Radhausverbreiterung
                                         215/65R16C 109            12I; 5PM                  Serie;
                                         215/75R16C 116            12I; 5GK                  10B; 11A; 11G; 11H;
                                         225/65R16C 112            12A; 5RI                  51A; 71C; 71K; 721;
                                         225/75R16 108             12A; 5EA                  725; 73C; 74D; 744
                                         235/65R16C 121            12A
Y            e3*2007/46*0046*.. 74 - 88  205/65R16C 107            11A; 245; 5NK             Van; Lkw
                                         225/60R16C                11A; 24J; 248; 5MK        geschl.Kasten (Serie);
                                         105/103
                                74 - 130 215/60R16C 108            11A;   24J;   5PA         Ohne
                                         215/65R16C 109            11A;   24J;   5PM         Radhausverbreiter.
                                         235/65R16C 121            11A;   241;   246; 248    Serie;
                                88 - 130 215/75R16C 113            11A;   24J;   5SA         10B; 11A; 11G; 11H;
                                         225/75R16C                11A;   24J;   248; 51G    12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74D;
                                                                                             744




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M16x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FIAT DUCATO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
230          e3*96/27*0025*..   50 - 94          205/75R16C        51G                       Pkw geschlossen; Lkw
230 M        K861                                215/75R16C        51G                       geschl.Kasten (Serie);
230L         G688                                                                            Frontantrieb;
230P         G715                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
244          e3*98/14*0102*..                                                                12A; 51A; 530; 54F;
244 B        L051                                                                            71C; 71K; 721; 725;
244 L        K917                                                                            73C; 74D
244 M        L094
250          e3*2007/46*0031*.. 88 - 115         215/75R16C 116 12I                          Frontantrieb;
                                                 225/75R16C     12A                          Kraftomnibus;
                                                 118/116
                                                 235/65R16C 121 12A                          10B; 11A; 11G; 11H;
                                                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74D; 744




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0194-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
ANLAGE: 3                                                             Radtyp: 5T6560
Hersteller: MAK S.p.A.                                                Stand: 15.11.2021
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Verkaufsbezeichnung:     FIAT DUCATO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                    Auflagen
250          e3*2007/46*0031*.. 88 - 115 215/75R16C 116 11A; 24J                              Frontantrieb;
                                         225/75R16C     11A; 24J; 248                         Kraftomnibus;
                                         235/65R16C 121 11A; 241; 246; 248                    10B; 11A; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74D;
                                                                                              744
250            e3*2001/116*0232*.., 74 - 88     205/65R16C     107 11A; 245; 5NK              Van; Lkw
               e3*2007/46*0044*..,              225/60R16C         11A; 24J; 248; 5MK         geschl.Kasten (Serie);
                                                105/103
               e3*2007/46*0049*..,     74 - 130 215/60R16C     108   11A;   24J;   5PA        Ohne
               L778                             215/65R16C     109   11A;   24J;   5PM        Radhausverbreiter.
250L           L779                             235/65R16C     121   11A;   241;   246; 248   Serie;
                                       88 - 130 215/75R16C     113   11A;   24J;   5SA        10B; 11A; 11G; 11H;
                                                225/75R16C           11A;   24J;   248; 51G   12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74D;
                                                                                              744
250            e3*2001/116*0232*.., 74 - 88     205/65R16C 107       12I; 5NK                 Van; Lkw
               e3*2007/46*0044*..,              215/65R16C 106       12I; 5NA                 geschl.Kasten (Serie);
               e3*2007/46*0049*..               225/60R16C           12A; 5MK                 Mit
                                                105/103
250L           L779                    74 - 130 215/60R16C 108       12I; 5PA                 Radhausverbreiterung
                                                215/65R16C 109       12I; 5PM                 Serie;
                                                215/75R16C 116       12I; 5GK                 10B; 11A; 11G; 11H;
                                                225/65R16C 112       12A; 5RI                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                225/75R16 108        12A; 5EA                 725; 73C; 74D; 744
                                                235/65R16C 121       12A




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M16x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung:     BOXER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
Y            e3*2007/46*0045*.. 74 - 88         205/65R16C 107       12I; 5NK                 Van; Lkw
                                                215/65R16C 106       12I; 5NA                 geschl.Kasten (Serie);
                                                225/60R16C           12A; 5MK                 Mit
                                                105/103
                                       74 - 130 215/60R16C 108       12I; 5PA                 Radhausverbreiterung
                                                215/65R16C 109       12I; 5PM                 Serie;
                                                215/75R16C 116       12I; 5GK                 10B; 11A; 11G; 11H;
                                                225/65R16C 112       12A; 5RI                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                225/75R16 108        12A; 5EA                 725; 73C; 74D; 744
                                                235/65R16C 121       12A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0194-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: 5T6560
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 15.11.2021
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                                                                                                     Seite: 4 von 7
Verkaufsbezeichnung:     BOXER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW          Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
Y            e3*2007/46*0045*.. 74 - 88     205/65R16C     107 11A; 245; 5NK              Van; Lkw
                                            225/60R16C         11A; 24J; 248; 5MK         geschl.Kasten (Serie);
                                            105/103
                                   74 - 130 215/60R16C     108   11A;   24J;   5PA        Ohne
                                            215/65R16C     109   11A;   24J;   5PM        Radhausverbreiter.
                                            235/65R16C     121   11A;   241;   246; 248   Serie;
                                   88 - 130 215/75R16C     113   11A;   24J;   5SA        10B; 11A; 11G; 11H;
                                            225/75R16C           11A;   24J;   248; 51G   12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          744

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT BOXER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
Y            e3*2001/116*0233*.. 74 - 88  205/65R16C 107         12I; 5NK                 Van; Lkw
250L         L772                         215/65R16C 106         12I; 5NA                 geschl.Kasten (Serie);
                                          225/60R16C             12A; 5MK                 Mit
                                          105/103
                                 74 - 130 215/60R16C 108         12I; 5PA                 Radhausverbreiterung
                                          215/65R16C 109         12I; 5PM                 Serie;
                                          215/75R16C 116         12I; 5GK                 10B; 11A; 11G; 11H;
                                          225/65R16C 112         12A; 5RI                 51A; 71C; 71K; 721;
                                          225/75R16 108          12A; 5EA                 725; 73C; 74D; 744
                                          235/65R16C 121         12A
Y            e3*2001/116*0233*.. 74 - 88  205/65R16C 107         11A; 245; 5NK            Van; Lkw
250L         L772                         225/60R16C             11A; 24J; 248; 5MK       geschl.Kasten (Serie);
                                          105/103
                                 74 - 130 215/60R16C 108         11A;   24J;   5PA        Ohne
                                          215/65R16C 109         11A;   24J;   5PM        Radhausverbreiter.
                                          235/65R16C 121         11A;   241;   246; 248   Serie;
                                 88 - 130 215/75R16C 113         11A;   24J;   5SA        10B; 11A; 11G; 11H;
                                          225/75R16C             11A;   24J;   248; 51G   12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          744


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0194-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: 5T6560
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 15.11.2021
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                                                                                                    Seite: 5 von 7
       ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
       den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
       bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des max imal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination m uss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist . Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0194-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: 5T6560
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 15.11.2021
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       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hers teller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beacht en.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5GK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1250kg.
5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1850kg.
5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1900kg.
5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1950kg.
5PA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 2000kg.
5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 2060kg.
5RI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 2240kg.
5SA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 2300kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0194-18-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
ANLAGE: 3                                                        Radtyp: 5T6560
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 15.11.2021
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.