Gutachten 366-0194-18-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013 ANLAGE: 3 Radtyp: 5T6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 15.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller CITROEN, FIAT, PEUGEOT Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 65 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 513078165/KZ2 5T6560/KZ2 ohne 78,1 1350 2450 02/18 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M16x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Y e3*2001/116*0234*.. 74 - 88 205/65R16C 107 11A; 245; 5NK Van; Lkw 250L L773 225/60R16C 11A; 24J; 248; 5MK geschl.Kasten (Serie); 105/103 74 - 130 215/60R16C 108 11A; 24J; 5PA Ohne 215/65R16C 109 11A; 24J; 5PM Radhausverbreiter. 235/65R16C 121 11A; 241; 246; 248 Serie; 88 - 130 215/75R16C 113 11A; 24J; 5SA 10B; 11A; 11G; 11H; 225/75R16C 11A; 24J; 248; 51G 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 744 Y e3*2001/116*0234*.. 74 - 88 205/65R16C 107 12I; 5NK Van; Lkw 250L L773 215/65R16C 106 12I; 5NA geschl.Kasten (Serie); 225/60R16C 12A; 5MK Mit 105/103 74 - 130 215/60R16C 108 12I; 5PA Radhausverbreiterung 215/65R16C 109 12I; 5PM Serie; 215/75R16C 116 12I; 5GK 10B; 11A; 11G; 11H; 225/65R16C 112 12A; 5RI 51A; 71C; 71K; 721; 225/75R16 108 12A; 5EA 725; 73C; 74D; 744 235/65R16C 121 12A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-18-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013 ANLAGE: 3 Radtyp: 5T6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 15.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPER, RELAY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Y e3*2007/46*0046*.. 74 - 88 205/65R16C 107 12I; 5NK Van; Lkw 215/65R16C 106 12I; 5NA geschl.Kasten (Serie); 225/60R16C 12A; 5MK Mit 105/103 74 - 130 215/60R16C 108 12I; 5PA Radhausverbreiterung 215/65R16C 109 12I; 5PM Serie; 215/75R16C 116 12I; 5GK 10B; 11A; 11G; 11H; 225/65R16C 112 12A; 5RI 51A; 71C; 71K; 721; 225/75R16 108 12A; 5EA 725; 73C; 74D; 744 235/65R16C 121 12A Y e3*2007/46*0046*.. 74 - 88 205/65R16C 107 11A; 245; 5NK Van; Lkw 225/60R16C 11A; 24J; 248; 5MK geschl.Kasten (Serie); 105/103 74 - 130 215/60R16C 108 11A; 24J; 5PA Ohne 215/65R16C 109 11A; 24J; 5PM Radhausverbreiter. 235/65R16C 121 11A; 241; 246; 248 Serie; 88 - 130 215/75R16C 113 11A; 24J; 5SA 10B; 11A; 11G; 11H; 225/75R16C 11A; 24J; 248; 51G 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 744 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M16x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Verkaufsbezeichnung: FIAT DUCATO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 230 e3*96/27*0025*.. 50 - 94 205/75R16C 51G Pkw geschlossen; Lkw 230 M K861 215/75R16C 51G geschl.Kasten (Serie); 230L G688 Frontantrieb; 230P G715 10B; 11B; 11G; 11H; 244 e3*98/14*0102*.. 12A; 51A; 530; 54F; 244 B L051 71C; 71K; 721; 725; 244 L K917 73C; 74D 244 M L094 250 e3*2007/46*0031*.. 88 - 115 215/75R16C 116 12I Frontantrieb; 225/75R16C 12A Kraftomnibus; 118/116 235/65R16C 121 12A 10B; 11A; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 744 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-18-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013 ANLAGE: 3 Radtyp: 5T6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 15.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: FIAT DUCATO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 250 e3*2007/46*0031*.. 88 - 115 215/75R16C 116 11A; 24J Frontantrieb; 225/75R16C 11A; 24J; 248 Kraftomnibus; 235/65R16C 121 11A; 241; 246; 248 10B; 11A; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 744 250 e3*2001/116*0232*.., 74 - 88 205/65R16C 107 11A; 245; 5NK Van; Lkw e3*2007/46*0044*.., 225/60R16C 11A; 24J; 248; 5MK geschl.Kasten (Serie); 105/103 e3*2007/46*0049*.., 74 - 130 215/60R16C 108 11A; 24J; 5PA Ohne L778 215/65R16C 109 11A; 24J; 5PM Radhausverbreiter. 250L L779 235/65R16C 121 11A; 241; 246; 248 Serie; 88 - 130 215/75R16C 113 11A; 24J; 5SA 10B; 11A; 11G; 11H; 225/75R16C 11A; 24J; 248; 51G 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 744 250 e3*2001/116*0232*.., 74 - 88 205/65R16C 107 12I; 5NK Van; Lkw e3*2007/46*0044*.., 215/65R16C 106 12I; 5NA geschl.Kasten (Serie); e3*2007/46*0049*.. 225/60R16C 12A; 5MK Mit 105/103 250L L779 74 - 130 215/60R16C 108 12I; 5PA Radhausverbreiterung 215/65R16C 109 12I; 5PM Serie; 215/75R16C 116 12I; 5GK 10B; 11A; 11G; 11H; 225/65R16C 112 12A; 5RI 51A; 71C; 71K; 721; 225/75R16 108 12A; 5EA 725; 73C; 74D; 744 235/65R16C 121 12A Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M16x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Verkaufsbezeichnung: BOXER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Y e3*2007/46*0045*.. 74 - 88 205/65R16C 107 12I; 5NK Van; Lkw 215/65R16C 106 12I; 5NA geschl.Kasten (Serie); 225/60R16C 12A; 5MK Mit 105/103 74 - 130 215/60R16C 108 12I; 5PA Radhausverbreiterung 215/65R16C 109 12I; 5PM Serie; 215/75R16C 116 12I; 5GK 10B; 11A; 11G; 11H; 225/65R16C 112 12A; 5RI 51A; 71C; 71K; 721; 225/75R16 108 12A; 5EA 725; 73C; 74D; 744 235/65R16C 121 12A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-18-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013 ANLAGE: 3 Radtyp: 5T6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 15.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 Verkaufsbezeichnung: BOXER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Y e3*2007/46*0045*.. 74 - 88 205/65R16C 107 11A; 245; 5NK Van; Lkw 225/60R16C 11A; 24J; 248; 5MK geschl.Kasten (Serie); 105/103 74 - 130 215/60R16C 108 11A; 24J; 5PA Ohne 215/65R16C 109 11A; 24J; 5PM Radhausverbreiter. 235/65R16C 121 11A; 241; 246; 248 Serie; 88 - 130 215/75R16C 113 11A; 24J; 5SA 10B; 11A; 11G; 11H; 225/75R16C 11A; 24J; 248; 51G 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 744 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT BOXER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Y e3*2001/116*0233*.. 74 - 88 205/65R16C 107 12I; 5NK Van; Lkw 250L L772 215/65R16C 106 12I; 5NA geschl.Kasten (Serie); 225/60R16C 12A; 5MK Mit 105/103 74 - 130 215/60R16C 108 12I; 5PA Radhausverbreiterung 215/65R16C 109 12I; 5PM Serie; 215/75R16C 116 12I; 5GK 10B; 11A; 11G; 11H; 225/65R16C 112 12A; 5RI 51A; 71C; 71K; 721; 225/75R16 108 12A; 5EA 725; 73C; 74D; 744 235/65R16C 121 12A Y e3*2001/116*0233*.. 74 - 88 205/65R16C 107 11A; 245; 5NK Van; Lkw 250L L772 225/60R16C 11A; 24J; 248; 5MK geschl.Kasten (Serie); 105/103 74 - 130 215/60R16C 108 11A; 24J; 5PA Ohne 215/65R16C 109 11A; 24J; 5PM Radhausverbreiter. 235/65R16C 121 11A; 241; 246; 248 Serie; 88 - 130 215/75R16C 113 11A; 24J; 5SA 10B; 11A; 11G; 11H; 225/75R16C 11A; 24J; 248; 51G 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 744 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-18-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013 ANLAGE: 3 Radtyp: 5T6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 15.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des max imal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination m uss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist . Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-18-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013 ANLAGE: 3 Radtyp: 5T6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 15.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hers teller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beacht en. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5GK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1250kg. 5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1850kg. 5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1900kg. 5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1950kg. 5PA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 2000kg. 5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 2060kg. 5RI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 2240kg. 5SA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 2300kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0194-18-WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013 ANLAGE: 3 Radtyp: 5T6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 15.11.2021 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.