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							                             Gutachten 366-0194-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
                             ANLAGE: 3                                                            Radtyp: 5T6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 30.07.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 7


                                             Fahrzeughersteller                           : CITROEN, FIAT, PEUGEOT



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2              Einpreßtiefe (mm)      : 65
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                                    och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                                           Kennzeichnung                        Kennzeichnung       (mm)                     last     umf.     Fertig
                                           Rad                                  Zentrierring                                 (kg)     (mm)     datum
                             513078165/KZ2 5T6560/KZ2                           ohne                     78,1                  1350     2450    02/18
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 52013, Erweiterung 01




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : CITROEN
                             Befestigungsteile                            : Kegelbund-schrauben M16x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                      : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 180 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                             Y            e3*2001/116*0234*.. 74 - 88  205/65R16C 107 11A; 245; 5NK                         Van; Lkw
                             250L         L773                         225/60R16C     11A; 24J; 248; 5MK                    geschl.Kasten (Serie);
                                                                       105/103
                                                              74 - 130 215/60R16C 108 11A; 24J; 5PA                         Ohne
                                                                       215/65R16C 109 11A; 24J; 5PM                         Radhausverbreiter.
                                                                       225/60R16C 112 11A; 24J; 248; 5RI                    Serie;
                                                                       235/65R16C 121 11A; 241; 246; 248                    10B; 11A; 11G; 11H;
                                                              88 - 130 215/75R16C 113 11A; 24J; 5SA                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                       225/75R16C     11A; 24J; 248; 51G                    721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                            744
                             Y              e3*2001/116*0234*..       74 - 88  205/65R16C 107 5NK                           Van; Lkw
                             250L           L773                               215/65R16C 106 5NA                           geschl.Kasten (Serie);
                                                                               225/60R16C     5MK                           Mit
                                                                               105/103
                                                                      74 - 130 215/60R16C 108 5PA                           Radhausverbreiterung
                                                                               215/65R16C 109 5PM                           Serie;
                                                                               215/75R16C 113 51G                           10B; 11A; 11G; 11H;
                                                                               225/65R16C 112 5RI                           12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                               235/65R16C 121                               721; 725; 73C; 74D;
                                                                      88 - 130 225/75R16C 116 51G                           744




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0194-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
                             ANLAGE: 3                                                            Radtyp: 5T6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 30.07.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                      Seite: 2 von 7
                             Verkaufsbezeichnung:     JUMPER, RELAY
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                             Y            e3*2007/46*0046*.. 74 - 88 205/65R16C 107 11A; 245; 5NK                         Van; Lkw
                                                                      225/60R16C     11A; 24J; 248; 5MK                   geschl.Kasten (Serie);
                                                                      105/103
                                                             74 - 130 215/60R16C 108 11A; 24J; 5PA                        Ohne
                                                                      215/65R16C 109 11A; 24J; 5PM                        Radhausverbreiter.
                                                                      225/60R16C 112 11A; 24J; 248; 5RI                   Serie;
                                                                      235/65R16C 121 11A; 241; 246; 248                   10B; 11A; 11G; 11H;
                                                             88 - 130 215/75R16C 113 11A; 24J; 5SA                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                      225/75R16C     11A; 24J; 248; 51G                   721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                          744
                             Y              e3*2007/46*0046*..      74 - 88  205/65R16C 107 5NK                           Van; Lkw
                                                                             215/65R16C 106 5NA                           geschl.Kasten (Serie);
                                                                             225/60R16C     5MK                           Mit
                                                                             105/103
                                                                    74 - 130 215/60R16C 108 5PA                           Radhausverbreiterung
                                                                             215/65R16C 109 5PM                           Serie;
                                                                             215/75R16C 113 51G                           10B; 11A; 11G; 11H;
                                                                             225/65R16C 112 5RI                           12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                             235/65R16C 121                               721; 725; 73C; 74D;
§ 22 52013, Erweiterung 01




                                                                    88 - 130 225/75R16C 116 51G                           744




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M16x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT DUCATO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             230          e3*96/27*0025*..   50 - 94          205/75R16C         51G                      Pkw geschlossen; Lkw
                             230 M        K861                                215/75R16C         51G                      geschl.Kasten (Serie);
                             230L         G688                                                                            Frontantrieb;
                             230P         G715                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                             244          e3*98/14*0102*..                                                                12A; 51A; 530; 54F;
                             244 B        L051                                                                            71C; 71K; 721; 725;
                             244 L        K917                                                                            73C; 74D
                             244 M        L094




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0194-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
                             ANLAGE: 3                                                            Radtyp: 5T6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 30.07.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                      Seite: 3 von 7
                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT DUCATO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen         Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             250          e3*2001/116*0232*.., 74 - 88       205/65R16C 107 11A; 245; 5NK                 Van; Lkw
                                            e3*2007/46*0044*..,              225/60R16C     11A; 24J; 248; 5MK            geschl.Kasten (Serie);
                                                                             105/103
                                            e3*2007/46*0049*..,     74 - 130 215/60R16C 108 11A; 24J; 5PA                 Ohne
                                            L778                             215/65R16C 109 11A; 24J; 5PM                 Radhausverbreiter.
                             250L           L779                             225/60R16C 112 11A; 24J; 248; 5RI            Serie;
                                                                             235/65R16C 121 11A; 241; 246; 248            10B; 11A; 11G; 11H;
                                                                    88 - 130 215/75R16C 113 11A; 24J; 5SA                 12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                             225/75R16C     11A; 24J; 248; 51G            721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                          744
                             250            e3*2001/116*0232*.., 74 - 88     205/65R16C 107 5NK                           Van; Lkw
                                            e3*2007/46*0044*..,              215/65R16C 106 5NA                           geschl.Kasten (Serie);
                                            e3*2007/46*0049*..               225/60R16C     5MK                           Mit
                                                                             105/103
                             250L           L779                    74 - 130 215/60R16C 108 5PA                           Radhausverbreiterung
                                                                             215/65R16C 109 5PM                           Serie;
                                                                             215/75R16C 113 51G                           10B; 11A; 11G; 11H;
                                                                             225/65R16C 112 5RI                           12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                             235/65R16C 121                               721; 725; 73C; 74D;
§ 22 52013, Erweiterung 01




                                                                    88 - 130 225/75R16C 116 51G                           744




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M16x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     BOXER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen         Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             Y            e3*2007/46*0045*.. 74 - 88         205/65R16C 107 11A; 245; 5NK                 Van; Lkw
                                                                             225/60R16C     11A; 24J; 248; 5MK            geschl.Kasten (Serie);
                                                                             105/103
                                                                    74 - 130 215/60R16C 108 11A; 24J; 5PA                 Ohne
                                                                             215/65R16C 109 11A; 24J; 5PM                 Radhausverbreiter.
                                                                             225/60R16C 112 11A; 24J; 248; 5RI            Serie;
                                                                             235/65R16C 121 11A; 241; 246; 248            10B; 11A; 11G; 11H;
                                                                    88 - 130 215/75R16C 113 11A; 24J; 5SA                 12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                             225/75R16C     11A; 24J; 248; 51G            721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                          744




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0194-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
                             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: 5T6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 7
                             Verkaufsbezeichnung:     BOXER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen         Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             Y            e3*2007/46*0045*.. 74 - 88       205/65R16C 107 5NK                          Van; Lkw
                                                                           215/65R16C 106 5NA                          geschl.Kasten (Serie);
                                                                           225/60R16C     5MK                          Mit
                                                                           105/103
                                                                  74 - 130 215/60R16C 108 5PA                          Radhausverbreiterung
                                                                           215/65R16C 109 5PM                          Serie;
                                                                           215/75R16C 113 51G                          10B; 11A; 11G; 11H;
                                                                           225/65R16C 112 5RI                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                           235/65R16C 121                              721; 725; 73C; 74D;
                                                                  88 - 130 225/75R16C 116 51G                          744

                             Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT BOXER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             Y            e3*2001/116*0233*.. 74 - 88  205/65R16C 107 11A; 245; 5NK                    Van; Lkw
                             250L         L772                         225/60R16C     11A; 24J; 248; 5MK               geschl.Kasten (Serie);
                                                                       105/103
                                                              74 - 130 215/60R16C 108 11A; 24J; 5PA                    Ohne
                                                                       215/65R16C 109 11A; 24J; 5PM                    Radhausverbreiter.
                                                                       225/60R16C 112 11A; 24J; 248; 5RI               Serie;
§ 22 52013, Erweiterung 01




                                                                       235/65R16C 121 11A; 241; 246; 248               10B; 11A; 11G; 11H;
                                                              88 - 130 215/75R16C 113 11A; 24J; 5SA                    12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                       225/75R16C     11A; 24J; 248; 51G               721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       744
                             Y              e3*2001/116*0233*..   74 - 88  205/65R16C 107 5NK                          Van; Lkw
                             250L           L772                           215/65R16C 106 5NA                          geschl.Kasten (Serie);
                                                                           225/60R16C     5MK                          Mit
                                                                           105/103
                                                                  74 - 130 215/60R16C 108 5PA                          Radhausverbreiterung
                                                                           215/65R16C 109 5PM                          Serie;
                                                                           215/75R16C 113 51G                          10B; 11A; 11G; 11H;
                                                                           225/65R16C 112 5RI                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                           235/65R16C 121                              721; 725; 73C; 74D;
                                                                  88 - 130 225/75R16C 116 51G                          744

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0194-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
                             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: 5T6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 7
                                   den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                   bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                   dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                   der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
§ 22 52013, Erweiterung 01




                             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0194-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
                             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: 5T6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 7
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
                                  km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
                                  Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
§ 22 52013, Erweiterung 01




                                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                             5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1850kg.
                             5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1900kg.
                             5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1950kg.
                             5PA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 2000kg.
                             5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 2060kg.
                             5RI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 2240kg.
                             5SA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 2300kg.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0194-18-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
                             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: 5T6560
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.07.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 7 von 7
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                                  entnehmen.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
§ 22 52013, Erweiterung 01




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.