Gutachten 366-0194-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
ANLAGE: 3 Radtyp: 5T6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 30.07.2019
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Fahrzeughersteller : CITROEN, FIAT, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 65
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
513078165/KZ2 5T6560/KZ2 ohne 78,1 1350 2450 02/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§ 22 52013, Erweiterung 01
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M16x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung: CITROEN JUMPER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y e3*2001/116*0234*.. 74 - 88 205/65R16C 107 11A; 245; 5NK Van; Lkw
250L L773 225/60R16C 11A; 24J; 248; 5MK geschl.Kasten (Serie);
105/103
74 - 130 215/60R16C 108 11A; 24J; 5PA Ohne
215/65R16C 109 11A; 24J; 5PM Radhausverbreiter.
225/60R16C 112 11A; 24J; 248; 5RI Serie;
235/65R16C 121 11A; 241; 246; 248 10B; 11A; 11G; 11H;
88 - 130 215/75R16C 113 11A; 24J; 5SA 12K; 51A; 71C; 71K;
225/75R16C 11A; 24J; 248; 51G 721; 725; 73C; 74D;
744
Y e3*2001/116*0234*.. 74 - 88 205/65R16C 107 5NK Van; Lkw
250L L773 215/65R16C 106 5NA geschl.Kasten (Serie);
225/60R16C 5MK Mit
105/103
74 - 130 215/60R16C 108 5PA Radhausverbreiterung
215/65R16C 109 5PM Serie;
215/75R16C 113 51G 10B; 11A; 11G; 11H;
225/65R16C 112 5RI 12K; 51A; 71C; 71K;
235/65R16C 121 721; 725; 73C; 74D;
88 - 130 225/75R16C 116 51G 744
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0194-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
ANLAGE: 3 Radtyp: 5T6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 30.07.2019
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Verkaufsbezeichnung: JUMPER, RELAY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y e3*2007/46*0046*.. 74 - 88 205/65R16C 107 11A; 245; 5NK Van; Lkw
225/60R16C 11A; 24J; 248; 5MK geschl.Kasten (Serie);
105/103
74 - 130 215/60R16C 108 11A; 24J; 5PA Ohne
215/65R16C 109 11A; 24J; 5PM Radhausverbreiter.
225/60R16C 112 11A; 24J; 248; 5RI Serie;
235/65R16C 121 11A; 241; 246; 248 10B; 11A; 11G; 11H;
88 - 130 215/75R16C 113 11A; 24J; 5SA 12K; 51A; 71C; 71K;
225/75R16C 11A; 24J; 248; 51G 721; 725; 73C; 74D;
744
Y e3*2007/46*0046*.. 74 - 88 205/65R16C 107 5NK Van; Lkw
215/65R16C 106 5NA geschl.Kasten (Serie);
225/60R16C 5MK Mit
105/103
74 - 130 215/60R16C 108 5PA Radhausverbreiterung
215/65R16C 109 5PM Serie;
215/75R16C 113 51G 10B; 11A; 11G; 11H;
225/65R16C 112 5RI 12K; 51A; 71C; 71K;
235/65R16C 121 721; 725; 73C; 74D;
§ 22 52013, Erweiterung 01
88 - 130 225/75R16C 116 51G 744
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M16x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung: FIAT DUCATO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
230 e3*96/27*0025*.. 50 - 94 205/75R16C 51G Pkw geschlossen; Lkw
230 M K861 215/75R16C 51G geschl.Kasten (Serie);
230L G688 Frontantrieb;
230P G715 10B; 11B; 11G; 11H;
244 e3*98/14*0102*.. 12A; 51A; 530; 54F;
244 B L051 71C; 71K; 721; 725;
244 L K917 73C; 74D
244 M L094
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0194-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
ANLAGE: 3 Radtyp: 5T6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 30.07.2019
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Verkaufsbezeichnung: FIAT DUCATO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
250 e3*2001/116*0232*.., 74 - 88 205/65R16C 107 11A; 245; 5NK Van; Lkw
e3*2007/46*0044*.., 225/60R16C 11A; 24J; 248; 5MK geschl.Kasten (Serie);
105/103
e3*2007/46*0049*.., 74 - 130 215/60R16C 108 11A; 24J; 5PA Ohne
L778 215/65R16C 109 11A; 24J; 5PM Radhausverbreiter.
250L L779 225/60R16C 112 11A; 24J; 248; 5RI Serie;
235/65R16C 121 11A; 241; 246; 248 10B; 11A; 11G; 11H;
88 - 130 215/75R16C 113 11A; 24J; 5SA 12K; 51A; 71C; 71K;
225/75R16C 11A; 24J; 248; 51G 721; 725; 73C; 74D;
744
250 e3*2001/116*0232*.., 74 - 88 205/65R16C 107 5NK Van; Lkw
e3*2007/46*0044*.., 215/65R16C 106 5NA geschl.Kasten (Serie);
e3*2007/46*0049*.. 225/60R16C 5MK Mit
105/103
250L L779 74 - 130 215/60R16C 108 5PA Radhausverbreiterung
215/65R16C 109 5PM Serie;
215/75R16C 113 51G 10B; 11A; 11G; 11H;
225/65R16C 112 5RI 12K; 51A; 71C; 71K;
235/65R16C 121 721; 725; 73C; 74D;
§ 22 52013, Erweiterung 01
88 - 130 225/75R16C 116 51G 744
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M16x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung: BOXER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y e3*2007/46*0045*.. 74 - 88 205/65R16C 107 11A; 245; 5NK Van; Lkw
225/60R16C 11A; 24J; 248; 5MK geschl.Kasten (Serie);
105/103
74 - 130 215/60R16C 108 11A; 24J; 5PA Ohne
215/65R16C 109 11A; 24J; 5PM Radhausverbreiter.
225/60R16C 112 11A; 24J; 248; 5RI Serie;
235/65R16C 121 11A; 241; 246; 248 10B; 11A; 11G; 11H;
88 - 130 215/75R16C 113 11A; 24J; 5SA 12K; 51A; 71C; 71K;
225/75R16C 11A; 24J; 248; 51G 721; 725; 73C; 74D;
744
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0194-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
ANLAGE: 3 Radtyp: 5T6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 30.07.2019
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Verkaufsbezeichnung: BOXER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y e3*2007/46*0045*.. 74 - 88 205/65R16C 107 5NK Van; Lkw
215/65R16C 106 5NA geschl.Kasten (Serie);
225/60R16C 5MK Mit
105/103
74 - 130 215/60R16C 108 5PA Radhausverbreiterung
215/65R16C 109 5PM Serie;
215/75R16C 113 51G 10B; 11A; 11G; 11H;
225/65R16C 112 5RI 12K; 51A; 71C; 71K;
235/65R16C 121 721; 725; 73C; 74D;
88 - 130 225/75R16C 116 51G 744
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT BOXER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y e3*2001/116*0233*.. 74 - 88 205/65R16C 107 11A; 245; 5NK Van; Lkw
250L L772 225/60R16C 11A; 24J; 248; 5MK geschl.Kasten (Serie);
105/103
74 - 130 215/60R16C 108 11A; 24J; 5PA Ohne
215/65R16C 109 11A; 24J; 5PM Radhausverbreiter.
225/60R16C 112 11A; 24J; 248; 5RI Serie;
§ 22 52013, Erweiterung 01
235/65R16C 121 11A; 241; 246; 248 10B; 11A; 11G; 11H;
88 - 130 215/75R16C 113 11A; 24J; 5SA 12K; 51A; 71C; 71K;
225/75R16C 11A; 24J; 248; 51G 721; 725; 73C; 74D;
744
Y e3*2001/116*0233*.. 74 - 88 205/65R16C 107 5NK Van; Lkw
250L L772 215/65R16C 106 5NA geschl.Kasten (Serie);
225/60R16C 5MK Mit
105/103
74 - 130 215/60R16C 108 5PA Radhausverbreiterung
215/65R16C 109 5PM Serie;
215/75R16C 113 51G 10B; 11A; 11G; 11H;
225/65R16C 112 5RI 12K; 51A; 71C; 71K;
235/65R16C 121 721; 725; 73C; 74D;
88 - 130 225/75R16C 116 51G 744
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0194-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
ANLAGE: 3 Radtyp: 5T6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 30.07.2019
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den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
§ 22 52013, Erweiterung 01
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0194-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
ANLAGE: 3 Radtyp: 5T6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 30.07.2019
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
§ 22 52013, Erweiterung 01
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1850kg.
5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1900kg.
5NK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1950kg.
5PA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 2000kg.
5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 2060kg.
5RI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 2240kg.
5SA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 2300kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0194-18-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52013
ANLAGE: 3 Radtyp: 5T6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 30.07.2019
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
§ 22 52013, Erweiterung 01
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.