Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                             National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 8 J x 18 H2

                   issued by:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 52200




                                      special wheels for passenger cars 8 J x 18 H2


             Nummer der Genehmigung: 52200                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   entfällt
                   not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   6T8080
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Nummer der Genehmigung: 52200                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 52200




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   on the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   TÜV SÜD Auto Service GmbH
                   DE-80686 München

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   21.06.2018

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   366-0168-18-MURD
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Nummer der Genehmigung: 52200                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1-9

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 52200




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   siehe Prüfbericht
                   see test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval granted
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg



                                                         4

             Nummer der Genehmigung: 52200                      Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                       Extension No.:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   entfällt
                   not applicable

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        28.06.2018
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 52200




             17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                    Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                    erhältlich ist.
                    Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                    competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                    -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                         Index to the information package

                    -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                         Collateral clauses and instruction on right to appeal

                    -    Beschreibungsunterlagen
                         Information package
             Gutachten 366-0168-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52200
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: 6T8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.06.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 1 von 5

             Fahrzeughersteller                      : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 15
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 139,7/6                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
             VH2X                VH2X                    ohne                    106,1                     1215     2450    04/18
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
             Befestigungsteile                       : Flachbundmuttern M12x1,5
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 105 Nm für Typ : AN1P(EU,N); AN1P(EU,N)-TMG; N2(EU,TMT);
                                                       N2(EU,TSAM); N2-TSAM-TMG
                                                       113 Nm für Typ : J12 (EU)
             Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
§ 22 52200




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
             AN1P(EU,     e11*2007/46*2587*.. 110          235/60R18 107                                nur Fzg.-Breite
             N)                                            235/65R18 110                                1855mm;
             AN1P(EU,     e13*2007/46*1698*..              255/55R18 109                                10B; 11B; 11G; 11H;
             N)-TMG                                        255/60R18 108                                12A; 51A; 71K; 723;
                                                           265/55R18 108     11A; 24J; 247              73C; 74D; 746; FH2
                                                           265/60R18 110     11A; 24J; 247
                                                           275/50R18 107     11A; 24J; 247
                                                           275/60R18 113     11A; 24J; 247
                                                           285/50R18 109     11A; 24J; 24M
                                                           285/55R18 113     11A; 24J; 24M
             N2-TSAM-       e1*2007/46*1219*..   106 - 126 225/60R18 100     5KA                        Hilux N26; Lkw
             TMG                                           225/65R18 103     5LK                        offener Kasten
                                                           235/55R18 100     5KA                        (Serie); Mit
                                                           235/60R18 107                                Radhausverbreiterung
                                                           235/65R18 106                                Serie; Allradantrieb;
                                                           245/60R18 105     5MK                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           255/55R18 109     11A; 245                   12A; 51A; 54F; 573;
                                                           255/60R18 108     11A; 245                   71K; 723; 729; 73C;
                                                           265/60R18 110     11A; 24J; 24M              74D; 746
                                                           285/50R18 109     11A; 24M; 241; 246
                                                           285/55R18 113     11A; 24M; 241; 246
             Gutachten 366-0168-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52200
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: 6T8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.06.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 2 von 5
             Verkaufsbezeichnung:     Toyota Hilux
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             N2-TSAM-     e1*2007/46*1219*.. 106 - 126 225/60R18 100         11A; 24C; 24D; 5KA       Hilux N26; Lkw
             TMG                                       225/65R18 103         11A; 24C; 24D; 5LK       offener Kasten
                                                       235/55R18 100         11A; 24C; 24D; 5KA       (Serie); Ohne
                                                       235/60R18 107         11A; 24C; 24D            Radhausverbreiter.
                                                       235/65R18 106         11A; 24C; 24D            Serie; Allradantrieb;
                                                       245/60R18 105         11A; 24C; 24D; 5MK       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       255/55R18 109         11A; 24C; 24D            12A; 51A; 54F; 573;
                                                       255/60R18 108         11A; 24C; 24D            71K; 723; 729; 73C;
                                                       265/60R18 110         11A; 24C; 24D            74D; 746
                                                       285/50R18 109         11A; 24C; 24D
                                                       285/55R18 113         11A; 24C; 24D

             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA HILUX
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
             N2(EU,       e11*2007/46*0149*.. 106 - 126     225/60R18 100    11A; 24C; 24D; 5KA       Lkw offener Kasten
             TMT)                                           225/65R18 103    11A; 24C; 24D; 5LK       (Serie); Ohne
             N2(EU,       e11*2007/46*0148*..               235/55R18 100    11A; 24C; 24D; 5KA       Radhausverbreiter.
             TSAM)                                          235/60R18 107    11A; 24C; 24D            Serie; Allradantrieb;
                                                            235/65R18 106    11A; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/60R18 105    11A; 24C; 24D; 5MK       12A; 51A; 54F; 573;
                                                            255/55R18 109    11A; 24C; 24D            71K; 723; 729; 73C;
                                                            255/60R18 108    11A; 24C; 24D            74D; 746
§ 22 52200




                                                            265/60R18 110    11A; 24C; 24D
                                                            285/50R18 109    11A; 24C; 24D
                                                            285/55R18 113    11A; 24C; 24D
             N2(EU,         e11*2007/46*0149*..   106 - 126 225/60R18 100    5KA                      Lkw offener Kasten
             TMT)                                           225/65R18 103    5LK                      (Serie); Mit
             N2(EU,         e11*2007/46*0148*..             235/55R18 100    5KA                      Radhausverbreiterung
             TSAM)                                          235/60R18 107                             Serie; Allradantrieb;
                                                            235/65R18 106                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/60R18 105    5MK                      12A; 51A; 54F; 573;
                                                            255/55R18 109    11A; 245                 71K; 723; 729; 73C;
                                                            255/60R18 108    11A; 245                 74D; 746
                                                            265/60R18 110    11A; 24J; 24M
                                                            285/50R18 109    11A; 24M; 241; 246
                                                            285/55R18 113    11A; 24M; 241; 246

             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA LAND CRUISER
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             J12 (EU)     e6*2001/116*0089*.. 120 - 183 235/65R18 106        XDC; 11A; 12H            10B; 10S; 11B; 11G;
                                                        255/60R18 112        XDC; 11A; 12H            11H; 12A; 51A; 573;
                                                        265/55R18 108        XDC; 11A; 12A            581; 71K; 723; 73C;
                                                        265/60R18 110        XDC; 11A; 12A            74D; 746
                                                        285/55R18 113        XDC; 11A; 12A

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             Gutachten 366-0168-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52200
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: 6T8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.06.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 5
             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
§ 22 52200




                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12H) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
                  auftragen, ist an der Hinterachse möglich.
             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
             Gutachten 366-0168-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52200
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: 6T8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.06.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 5
                   Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                   im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§ 22 52200




                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
                  Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
                  werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
             5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1600kg.
             5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1750kg.
             Gutachten 366-0168-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 52200
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: 6T8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 21.06.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 5
             5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1850kg.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             746) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig
                  Radbefestigungsteile mit Flachbund verwenden.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             FH2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn eine über die Radanschlußfläche stehende
                  Radbolzenlänge von mindestens 23 mm vorhanden ist, gegebenenfalls sind die Radbolzen
                  auszutauschen.
             XDC) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 225/70 R 17 sind zusätzliche Teile zur Abdeckung der
§ 22 52200




                  Reifenlaufflächen an der Vorder - und Hinterachse anzubauen.