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							               Gutachten 24-00004-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55303
               zu V.1. ANLAGE: 13                                                   Radtyp: TK9020
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 27.06.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Fahrzeughersteller                         : Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED
                                                            (GB), LAND ROVER (GB), ROVER
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 42
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               IRR                 IRR                        ohne                        72,6                   1005      2519    02/24
               IRR                 IRR                        ohne                        72,6                   1050      2410    02/24
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
§22 55303*01




               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER LIMITED
                                                            (GB)
               Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M14x1,5,
                                                            für Typ : LR; LG; LW; LE
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Flachbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 24 mm, für Typ : LK; L1;
                                                            (Kegelbund lose)
               Zubehör                                    : B450L24519


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 133 Nm für Typ : LG; LW
                                                            140 Nm für Typ : LE; LR
                                                            150 Nm für Typ : LK; L1
                Verkaufsbezeichnung:     Discovery
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                LR           e11*2007/46*3784*.., 132 - 250 255/50R20       109                              Kombi; Allradantrieb;
                             e5*2007/46*1055*..             255/55R20       110                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            265/50R20       107W                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                            275/50R20       109     11A; 24J                 73C; 74D
                                                            285/45R20       112




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00004-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55303
               zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: TK9020
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.06.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     Land Rover Defender 90, Land Rover Defender 110
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
               LE           e5*2007/46*0125*.. 147 - 294 255/55R20 110                                  Defender 90;
                                                         255/60R20 113V                                 Allradantrieb;
                                                         275/55R20 113                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 74E
               LE            e5*2007/46*0125*..   183 - 294 255/55R20 110                               Defender 130;
                                                            255/60R20 113V                              Allradantrieb;
                                                            275/55R20 113                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 74E; 75I
               LE            e5*2007/46*0125*..   147 - 294 255/55R20 110                               Defender 110;
                                                            255/60R20 113V                              Allradantrieb;
                                                            275/55R20 113                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 74E

               Verkaufsbezeichnung:     Land Rover Defender 90, Land Rover Defender 110, Land Rover Defender 130
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen          Auflagen zu Reifen  Auflagen
               LE           e5*2007/46*0092*.. 313 - 386 255/55R20 110                       Defender 130;
                                                         255/60R20 113                       Allradantrieb;
                                                         275/55R20 113                       10B; 11B; 11G; 11H;
§22 55303*01




                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                             73C; 74D; 74E; 75I
               LE           e5*2007/46*0092*.. 313 - 386 255/55R20 110                       Defender 110;
                                                         255/60R20 113                       Allradantrieb;
                                                         275/55R20 113                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                             73C; 74D; 74E
               LE           e5*2007/46*0092*.. 183 - 294 255/55R20 110                       Defender 130;
                                                         255/60R20 113V                      Allradantrieb;
                                                         275/55R20 113                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                             73C; 74D; 74E; 75I
               LE           e5*2007/46*0092*.. 147 - 294 255/55R20 110                       Defender 110;
                                                         255/60R20 113V                      Allradantrieb;
                                                         275/55R20 113                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                             73C; 74D; 74E
               LE           e5*2007/46*0092*.. 313 - 386 255/55R20 110                       Defender 90;
                                                         255/60R20 113                       Allradantrieb;
                                                         275/55R20 113                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                             73C; 74D; 74E
               LE           e5*2007/46*0092*.. 147 - 294 255/55R20 110                       Defender 90;
                                                         255/60R20 113V                      Allradantrieb;
                                                         275/55R20 113                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                             73C; 74D; 74E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00004-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55303
               zu V.1. ANLAGE: 13                                                   Radtyp: TK9020
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 27.06.2025
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                                                                                                                      Seite: 3 von 10
               Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               LG           e11*2007/46*0649*.., 155 - 415 255/55R20        110     11A; 245; 26N           Allradantrieb; inkl.
                            e5*2007/46*1053*..             265/50R20        107     11A; 245; 26N; 26P      Hybrid;
                                                           275/50R20        109     11A; 245; 26J; 26P      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           275/55R20        113     11A; 245; 26J; 26P      12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            73C; 74D
               LK             e9*2018/858*11120*.. 183 - 294 255/60R20 113                                  mit
                                                                265/60R20 112                               Radhausverbreiterung
                                                      183 - 390 275/55R20 113                               (Flap) Serie;
                                                                                                            Allradantrieb; inkl.
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            73C; 74A; 74E; 75I;
                                                                                                            768; 817

               Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Sport
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               LW           e11*2007/46*0909*.., 155 - 423 255/55R20 110            11A; 245; 26N           Allradantrieb;
                            e5*2007/46*1056*..             265/50R20 111            11A; 24J; 248; 26N;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    26P                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                275/50R20 109       11A; 24J; 248; 26J;     73C; 74D; 768
                                                                                    26P
§22 55303*01




               Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER SPORT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               L1           e9*2018/858*11229*.. 183 - 294 255/60R20 113                                    mit
                                                           265/60R20 112                                    Radhausverbreiterung
                                                 183 - 390 275/55R20 113                                    (Flap) Serie;
                                                                                                            Allradantrieb; inkl.
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            73C; 74A; 74E; 768;
                                                                                                            817


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : LAND ROVER (GB), ROVER
               Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M14x1,5
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00004-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55303
               zu V.1. ANLAGE: 13                                                Radtyp: TK9020
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 27.06.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     DISCOVERY 3,DISCOVERY            4
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               LA           e11*2001/116*0233*.. 140 - 276 255/50R20     109     11A; 24J                Discovery 3;
                                                           265/50R20     111     11A; 24J; 24M; 54A      Discovery 4;
                                                           275/40R20     106     11A; 24J                Allradantrieb; nicht
                                                           275/45R20     106     11A; 24J                für gepanzerte Fz;
                                                                                                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                         11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                                         71A; 721; 73C; 74D;
                                                                                                         744

               Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               LM           e11*98/14*0185*.. 130 - 291 255/50R20        109     11A; 24J; 24M           nicht für gepanzerte
                                                        265/50R20        107     11A; 22I; 24C; 24M      Fz;
                                                        275/40R20        106W    11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        275/45R20        106W    11A; 24J; 24M           12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74D; 744

               Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER SPORT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               LS           e11*2001/116*0243*.. 140 - 287 265/45R20 108                                 10B; 10S; 11B; 11G;
                                                           275/40R20 106         11A; 24J                11H; 12A; 51A; 573;
§22 55303*01




                                                                                                         71A; 721; 73C; 74D;
                                                                                                         74E; 744


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Ac hslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten B efassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00004-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55303
               zu V.1. ANLAGE: 13                                                Radtyp: TK9020
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 27.06.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 10
                      Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                      Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                      vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 55303*01




               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferleg ung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00004-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55303
               zu V.1. ANLAGE: 13                                                Radtyp: TK9020
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 27.06.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
§22 55303*01




                    unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                    entnehmen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               817) Die Brems- bzw. Lenkungsaggregate (insbesondere Schwingungsdämpfer Teil.Nr.: LR152785 +
                    LR152786) müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand der
                    20" Rad-/Reifenkombination entsprechen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00004-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55303
               zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: TK9020
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.06.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      JAGUAR
                      Fahrzeugtyp:     LW
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1056*..
                      Handelsbez.:     Range Rover Sport

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 260              y = 260                  VA
                            26B                     x = 310              y = 310                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 55303*01




                            26J                  x = 310        y = 420            30                VA
                            26N                  x = 310        y = 420            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00004-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55303
               zu V.1. ANLAGE: 13                                                 Radtyp: TK9020
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 27.06.2025
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      JAGUAR
                      Fahrzeugtyp:     LG
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0649*..
                      Handelsbez.:     RANGE ROVER

                      Variante(n):     Allradantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                       von [mm]             bis [mm]
                            26P                         x = 260              y = 260              VA
                            26B                         x = 310              y = 310              VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]          um [mm]
                            26J                   x = 310        y = 420             30                VA
§22 55303*01




                            26N                   x = 310        y = 420             10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00004-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55303
               zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: TK9020
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 27.06.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 10

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      JAGUAR
                      Fahrzeugtyp:     LG
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1053*..
                      Handelsbez.:     RANGE ROVER

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 260              y = 260                  VA
                            26B                     x = 310              y = 310                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 310        y = 420            30                VA
§22 55303*01




                            26N                  x = 310        y = 420            10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00004-CX-GBM-01
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55303
               zu V.1. ANLAGE: 13                                                 Radtyp: TK9020
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 27.06.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      JAGUAR
                      Fahrzeugtyp:     LW
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0909*..
                      Handelsbez.:     Range Rover Sport

                      Variante(n):     Allradantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                       von [mm]             bis [mm]
                            26P                         x = 260              y = 260              VA
                            26B                         x = 310              y = 310              VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]          um [mm]
                            26J                   x = 310        y = 420             30                VA
§22 55303*01




                            26N                   x = 310        y = 420             10                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                               National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 9 J x 20 H2

                     issued by:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 55303*01




                                        special wheels for passenger cars 9 J x 20 H2


               Genehmigungsnummer: 55303*01
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     TK9020
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 55303*01
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 55303*01




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV SÜD Auto Service GmbH
                     DE-80686 München

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     27.06.2025

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     24-00004-CX-GBM-01
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 55303*01
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
                     Pkw“ nur gemäß
                     The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
                     accordance with

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1 - 19

                     und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
                     and under the specified conditions mentioned there.

               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
§22 55303*01




                     Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                        4

               Genehmigungsnummer: 55303*01
               Approval number:

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       14.07.2025
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 55303*01




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 55303*01
               Approval No.


               Ausgabedatum:        15.03.2024                 letztes Änderungsdatum: 14.07.2025
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                     Test report(s) No.:                                               Date
                     24-00004-CX-GBM-00                                                05.03.2024
                     24-00004-CX-GBM-01                                                27.06.2025

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                     Information document No.:                                         Date
§22 55303*01




                     TK9020                                                            19.12.2023
                     TK9020                                                            27.06.2025

                     Liste der Änderungen:                                             Datum:
                     List of modifications:                                            Date
                     Siehe Anlage "Liste der Änderungen" des Prüfberichtes
                     See appendix "List of modifications" of the test report
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 55303*01

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
               schrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

               KBA 55303

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
               ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 55303*01




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
               te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
               den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
               zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
               gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
               ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
               nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
               entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 55303*01

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
               ecuted.
§22 55303*01




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
               signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
               ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
               dered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.
						
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