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							Gutachten 366-0261-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53326
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: UN1022
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 01.09.2021
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                Fahrzeughersteller               AUDI, AUDI AG, VOLKSWAGEN




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 10 J X 22 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 19
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
              Kennzeichnung                     Kennzeichnung         in mm                    last      umf.      Fertig
              Rad                               Zentrierring                                   in kg     in mm     datum
5112196645/WS UN1022/WSX                        ohne                       66,45                  1050      2450    02/20
X
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI, AUDI AG
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : F2
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C070; Kit: B450L30517R14


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                             Typ : 4L; 4L1; GE
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C070; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : F2
                                             140 Nm für Typ : F2
                                             160 Nm für Typ : GE; 4L; 4L1
 Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
 F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 255/35R22 99  11A; 24C; 244; 247;    A6 ALLROAD
                                                         26B; 26J; 27F          QUATTRO;
                                                                                Allradantrieb;
                                           265/30R22 97  11A; 24C; 24D; 26B;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         26J; 27F; 5IM          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                721; 725; 73C; 74A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0261-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53326
ANLAGE: 2                                                        Radtyp: UN1022
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.09.2021
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Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 265/30R22 98  11A; 24C; 24D; 26B;    A6; Kombilimousine;
                                                        26J; 27F; 5JA          Limousine;
                                                                               Allradantrieb;
                                                                               Frontantrieb;
                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                               721; 725; 73C; 74A
F2           e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 265/30R22 98  11A; 24J; 244; 247;    A7 Sportback;
                                                        26B; 26J; 27H          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                               721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     e-tron /-S, e-tron 50/-55, e-tron Sportback 50/-55/-S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen           Auflagen zu Reifen   Auflagen
GE           e1*2007/46*1914*..   158       255/40R22 103 11A; 245; 248; 5LK      e-tron; e-tron
                                            265/40R22 106 11A; 24J; 248; 26P; 27I Sportback;
                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                            275/35R22 104 11A; 241; 244; 246;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             247; 26P; 27I; 5MA   721; 725; 73C; 74D;
                                            275/40R22 107 11A; 241; 244; 246;     BF1
                                                             247; 26P; 27I
                                            285/35R22 106 11A; 241; 244; 246;
                                                             247; 26B; 26N; 27B

Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 e-tron, SQ7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 11A; 245; 248; 26P;            ab
                                                          5LA                            e13*2007/46*1081*06;
                                 155 - 373 285/35R22 106 11A; 245; 248; 26B              Allradantrieb;
                                 320 - 373 265/35R22 M+S 11A; 245; 248; 26P;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          5LA; 52J                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         PDH

Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen     Auflagen
4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 11A; 245; 248; 26P;     ab
                                                           5LA                    e1*2001/116*0350*20;
                                 155 - 373 285/35R22 106 11A; 245; 248; 26B       Q7,SQ7; Allradantrieb;
                                 320 - 373 265/35R22 M+S 11A; 245; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           5LA; 52J               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                  721; 725; 73C; 74D;
                                                                                  PDH
4L           e1*2001/116*0350*.. 170 - 373 275/40R22 107                          Q8; SQ8;
                                           285/35R22 106                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                           285/40R22 110                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                           295/35R22 108                          721; 725; 73C; 74D;
                                           305/35R22 110 11A; 245                 PDH




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0261-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53326
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: UN1022
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 01.09.2021
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Verkaufsbezeichnung:     Q7, RS Q8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen          Auflagen zu Reifen          Auflagen
4L           e1*2001/116*0367*.. 441             275/40R22   M+S 12T; 52J                    RS Q8; Allradantrieb;
                                                 285/40R22   M+S 12A; 52J                    Hybrid;
                                                 295/35R22   108 12A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 295/40R22   112 12A                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74D




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C070; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 340 255/40R22 103                                      inkl. Hybrid;
                                          265/35R22 102            11A; 245; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          285/35R22 106            11A; 24J; 248; 26N;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                   27H                       721; 725; 73C; 74D;
                                                 295/35R22 108     11A; 241; 244; 246;       77E
                                                                   247; 26N; 27F
                                                 305/35R22 110     11A; 24C; 244; 247;
                                                                   26J; 27F


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0261-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53326
ANLAGE: 2                                                        Radtyp: UN1022
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.09.2021
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      gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind di e dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen B etriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 01.09.2021
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       hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
       des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maxim al möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel i st die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53326
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: UN1022
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 01.09.2021
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5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1460kg.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1500kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1700kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1750kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1800kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Sc haftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
BF1) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 400mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53326
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       AUDI
       Fahrzeugtyp:      GE
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1914*..
       Handelsbez.:      e-tron /-S, e-tron 50/-55, e-tron Sportback 50/-55/-S

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen                Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
             26P                       x = 300              y = 300                VA
             26B                       x = 350              y = 350                VA
             27I                       x = 200              y = 250                HA
             27B                       x = 200              y = 300                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                    x = 350        y = 350             8                VA
             26J                    x = 350        y = 350            10                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0261-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53326
ANLAGE: 2                                                        Radtyp: UN1022
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.09.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       AUDI
       Fahrzeugtyp:      F2
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:      A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200              y = 300                 VA
             26B                      x = 250              y = 350                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 250        y = 350            8                VA
             26J                   x = 250        y = 350           30                VA
             27H                   x = 200        y = 350            8                HA
             27F                   x = 200        y = 350           30                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0261-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53326
ANLAGE: 2                                                        Radtyp: UN1022
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.09.2021
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                                                                                                   Seite: 9 von 11

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       AUDI
       Fahrzeugtyp:      F2
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:      A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200              y = 200                 VA
             26B                      x = 250              y = 250                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 250        y = 250            8                VA
             26J                   x = 250        y = 250           30                VA
             27H                   x = 250        y = 300            8                HA
             27F                   x = 250        y = 300           20                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0261-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53326
ANLAGE: 2                                                        Radtyp: UN1022
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.09.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       AUDI
       Fahrzeugtyp:      4L
       Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0350*..
       Handelsbez.:      Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,

       Variante(n):      ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 300              y = 350                 VA
             27I                      x = 260              y = 290                 HA
             26B                      x = 350              y = 400                 VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0261-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53326
ANLAGE: 2                                                        Radtyp: UN1022
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.09.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       VW
       Fahrzeugtyp:      CR
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1827*..
       Handelsbez.:      TOUAREG

       Variante(n):


Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250        y = 300           20                VA
             26N                   x = 200        y = 250            8                VA
             27F                   x = 250        y = 250           25                HA
             27H                   x = 200        y = 200            8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.