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							             Gutachten 366-0500-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53014
             ANLAGE: 1                                                            Radtyp: UA8590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 23.01.2020
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                             Fahrzeughersteller                          : AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, VOLKSWAGEN



             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 20
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                           Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
             511220571/WSX UA8590/WSX                       Ø57,1-VE-Ø66,45             57,1     Kunststoff     820     2450     10/19
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
§ 22 53014




             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
                                                          für Typ : 8U1; 8U
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C070; Kit: AW


             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                                          Typ : 4F1; 4F
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C070; Kit: AW3


             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : 4F; 4F1
                                                          165 Nm für Typ : 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes
                                                          Anzugsmoment
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
             4F           e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/40R19     11A; 21B; 22B; 24C;                 Nur Allroad Quattro;
                          e13*2007/46*1080*..                          24D; 51G                            10B; 11B; 11G; 11H;
             4F1          e13*2007/46*1080*..            245/40R19 94  11A; 21B; 22B; 24C;                 12A; 51A; 573; 71C;
                                                                       24D                                 71K; 721; 725; 729;
                                                         255/35R19 96  11A; 21B; 22B; 24C;                 73C; 74A; 74P
                                                                       24D
                                                         255/40R19 96  11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                       24D; 54A
                                               155 - 257 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                       24D; 5HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0500-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53014
             ANLAGE: 1                                                            Radtyp: UA8590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 23.01.2020
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             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q3
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
             8U           e1*2007/46*0591*..  88 - 162 225/45R19 92              Mit                      erhöhtes
             8U1          e13*2007/46*1163*..                                    Radhausverbreiterung     Anzugsmoment
                                                                                 Serie; 11A; 245; 248;    165 Nm;
                                                                                 26B; 260; 27B; 270;      Kombilimousine;
                                                                                 51J                      Allradantrieb;
                                                              225/45R19 92       Ohne                     Frontantrieb;
                                                                                 Radhausverbreiterung;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 11A; 245; 248; 26B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 260; 27B; 270; 51J
                                                              235/40R19 92       Ohne                     721; 725; 73C; 74D;
                                                                                 Radhausverbreiterung;    74P; 740
                                                                                 11A; 241; 244; 246;
                                                                                 26B; 27B
                                                              235/40R19 92       Mit
                                                                                 Radhausverbreiterung
                                                                                 Serie; 11A; 245; 248;
                                                                                 26B; 27B
                                                              245/40R19 94       Ohne
                                                                                 Radhausverbreiterung;
                                                                                 11A; 241; 244; 246;
                                                                                 247; 26B; 27B
                                                              245/40R19 94       Mit
                                                                                 Radhausverbreiterung
§ 22 53014




                                                                                 Serie; 11A; 24J; 248;
                                                                                 26B; 27B
                                                              255/40R19 96       Ohne
                                                                                 Radhausverbreiterung;
                                                                                 11A; 241; 244; 246;
                                                                                 247; 26B; 261; 27B;
                                                                                 271
                                                              255/40R19 96       Mit
                                                                                 Radhausverbreiterung
                                                                                 Serie; 11A; 241; 244;
                                                                                 246; 247; 26B; 261;
                                                                                 27B; 271




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C070; Kit: AW3




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0500-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53014
             ANLAGE: 1                                                            Radtyp: UA8590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 23.01.2020
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             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4,RS4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
             QB6          e1*2001/116*0243*.. 309    235/40R19                   11A; 21P; 22P; 51G;      Kombi; Limousine;
                                                                                 52J                      Allradantrieb;
                                                              255/35R19 96       11A; 21P; 22H; 22P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 24J; 24M                 12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                                          73C; 74A; 74P; 76T

             Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS6
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             4B           e1*2001/116*0190*.., 331 - 353 255/35R19               11A; 21B; 22F; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                            e1*98/14*0190*..                                     24M; 51G                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 74P




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§ 22 53014




             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C070; Kit: AW


             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 165 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     RS Q3
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
             8U           e1*2007/46*0590*.. 228 - 250 255/40R19 96              11A; 24J; 24M; 26B;      erhöhtes
                                                                                 26J; 27B; 27F            Anzugsmoment
                                                                                                          165 Nm; Kombi;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                          74P; 740




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0500-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53014
             ANLAGE: 1                                                            Radtyp: UA8590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 23.01.2020
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             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C070; Kit: AW3


             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     SEAT ALHAMBRA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen              Auflagen zu Reifen             Auflagen
             7N           e1*2007/46*0402*.., 85 - 125 225/40R19 93        11A; 21B; 24J; 244;            Allradantrieb;
                            e1*2007/46*0435*..                             247; 270; 5HA                  Frontantrieb;
                                                    85 - 162 225/40R19 93W 11A; 21B; 24J; 244;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           247; 270; 5HA                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                                          73C; 74A; 74P
§ 22 53014




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
             Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C070; Kit: AW3


             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : 13
                                                          120 Nm ( bis *0487*14 bzw. *0450*NT23 ) für Typ : 5N
                                                          140 Nm für Typ : 7N




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0500-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53014
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: UA8590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.01.2020
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             Verkaufsbezeichnung:     SCIROCCO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             13           e1*2001/116*0471*.. 90 - 130 235/35R19 87W 11A; 21P; 22B; 24C;               Coupe; Frontantrieb;
                                                                     24D                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              90 - 155 225/35R19 88W 11A; 22B; 24C; 24D;               12A; 32I; 51A; 71C;
                                                                     51J                               71K; 721; 725; 73C;
                                                       245/35R19 89  11A; 21P; 22B; 24C;               74A; 74P
                                                                     24D
                                              90 - 195 235/35R19 91  11A; 21P; 22B; 24C;
                                                                     24D
                                              90 - 206 225/35R19 88Y 11A; 22B; 24C; 24D;
                                                                     51J
                                                       245/35R19 89Y 11A; 21P; 22B; 24C;
                                                                     24D
                                                       255/30R19 91  11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                     673

             Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             5N           e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 225/45R19 92          11A; 21P; 22B            mit R-Line; bis
                          e1*2007/46*0487*..            235/40R19 92          11A; 21P; 22B; 22H       e1*2007/46*0487*14;
                                                        235/45R19 95          11A; 21P; 22B            bis
                                                        245/40R19 94          11A; 21P; 22B; 22H       e1*2001/116*0450*23;
                                                        245/45R19 98          11A; 21P; 22B; 22H       Allradantrieb;
§ 22 53014




                                                        255/40R19 96          11A; 21B; 21N; 22B;      Frontantrieb;
                                                                              22H                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P
             5N             e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 235/40R19 92        11A; 21P; 22B; 22H;      ohne R-Line; bis
                            e1*2007/46*0487*..                                24D; 24J; 51J            e1*2007/46*0487*14;
                                                           245/40R19 94       11A; 21P; 22B; 22H;      bis
                                                                              24C; 24D                 e1*2001/116*0450*23;
                                                           245/45R19 98       11A; 21P; 22B; 22H;      Allradantrieb;
                                                                              22P; 24C; 24D            Frontantrieb;
                                                           255/40R19 96       11A; 21P; 22B; 22F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24C; 24D                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P

             Verkaufsbezeichnung:     VW SHARAN
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen           Auflagen zu Reifen             Auflagen
             7N           e1*2007/46*0401*.., 85 - 125 225/40R19 93     11A; 21B; 24J; 244;            Allradantrieb;
                            e1*2007/46*0434*..                          247; 270; 5HA                  Frontantrieb;
                                                 85 - 162 225/40R19 93W 11A; 21B; 24J; 244;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        247; 270; 5HA                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74A; 74P

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0500-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53014
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: UA8590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.01.2020
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                                                                                                                  Seite: 6 von 12
                   nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                   der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                   Abrollumfanges.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
§ 22 53014




                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0500-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53014
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: UA8590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.01.2020
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             22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
§ 22 53014




                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0500-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53014
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: UA8590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.01.2020
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                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
§ 22 53014




                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             32I)   Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen
                    "Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des
                    geänderten Fahrwerks ist zu beachten.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0500-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53014
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: UA8590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.01.2020
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                                                                                                                  Seite: 9 von 12
                   Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                   des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1300kg.
             673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/35R19
                                 Hinterachse:                          255/30R19
§ 22 53014




                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0500-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53014
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: UA8590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.01.2020
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                   1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                   2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                   3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                   Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                   4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                   zu überprüfen.
                   5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                   nochmals zu überprüfen.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
§ 22 53014




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0500-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53014
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: UA8590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.01.2020
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:       AUDI
                    Fahrzeugtyp:      8U
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0591*..
                    Handelsbez.:      AUDI Q3

                    Variante(n):      Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 290             y = 390                    VA
                          26P                      x = 240             y = 340                    VA
                          27B                      x = 335             y = 400                    HA
                          27I                      x = 285             y = 355                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 53014




                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                    x = 290       y = 390            30                VA
                          26N                    x = 290       y = 390            10                VA
                          27F                    x = 335       y = 400            30                HA
                          27H                    x = 335       y = 400            10                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0500-19-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53014
             ANLAGE: 1                                                         Radtyp: UA8590
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 23.01.2020
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       QUATTRO
                    Fahrzeugtyp:      8U
                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0590*..
                    Handelsbez.:      RS Q3

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 290             y = 390                    VA
                          26P                      x = 240             y = 340                    VA
                          27B                      x = 335             y = 400                    HA
                          27I                      x = 285             y = 355                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 290       y = 390             30                VA
                          26N                   x = 290       y = 390             10                VA
§ 22 53014




                          27F                   x = 335       y = 400             30                HA
                          27H                   x = 335       y = 400             10                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.