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							Gutachten 366-0232-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53021
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: UN8521
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 27.09.2021
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                Fahrzeughersteller              AUDI, QUATTRO GmbH




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 21 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 33
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
              Rad                              Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
5112336645/WS UN8521/WS1X                      ohne                        66,45                    950      2450    02/20
1X
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : 4G; F2; 4G1
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C070; Kit: B450L30517R14


Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                             Typ : FY; 8R
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C070; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : F2; 4G; 4G1
                                             140 Nm für Typ : F2
                                             165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 8R erhöhtes
                                             Anzugsmoment
 Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
 8R           e1*2001/116*0473*.. 230 - 260 255/40R21 102          11A; 24N; 24O              erhöhtes
                                                                                              Anzugsmoment
                                                                                              165 Nm;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                              51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74D;
                                                                                              740




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0232-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53021
ANLAGE: 2                                                        Radtyp: UN8521
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 27.09.2021
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Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen           Auflagen
4G1          e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 255/30R21 93Y 11A; 26P; 5HA                  A7 Sportback; S7
                                                                                        Sportback; Coupe; 4-
                                                                                        türig; Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 721; 725; 729;
                                                                                        73C; 74A; 77E
4G1           e13*2007/46*1147*.. 100 - 245 245/30R21 91Y      nicht Kombi; 11A; 26P; A6; nicht A6 allroad
                                                               270; 5GG                 quattro; S6; Kombi;
                                   100 - 331 255/30R21 93Y     nicht Kombi              Stufenheck;
                                                               Allradantrieb; 11A; 245; Allradantrieb;
                                                               248; 26P; 271; 5HA       Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                        74A; 77E

Verkaufsbezeichnung:     A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen       Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 255/30R21 93Y 11A; 26P; 5HA             A7 Sportback; S7
                                                                                  Sportback; Coupe; 4-
                                                                                  türig; Allradantrieb;
                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                  71K; 721; 725; 729;
                                                                                  73C; 74A; 77E
4G           e1*2007/46*0436*.. 100 - 245 245/30R21 91Y nicht Kombi; 11A; 26P; A6; nicht A6 allroad
                                                         270; 5GG                 quattro; S6; Kombi;
                                100 - 331 255/30R21 93Y nicht Kombi               Stufenheck;
                                                         Allradantrieb; 11A; 245; Allradantrieb;
                                                         248; 26P; 271; 5HA       Frontantrieb;
                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                  74A; 77E

Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                         TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
F2          e1*2007/46*1801*..  150 - 257 245/40R21 100                        A6 ALLROAD
                                                                               QUATTRO;
                                          255/40R21 102 11A; 26P               Allradantrieb;
                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                               721; 725; 73C; 74A
F2          e1*2007/46*1801*..  120 - 250 255/35R21 98                         A7 Sportback;
                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                               721; 725; 73C; 74A




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0232-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53021
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: UN8521
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 27.09.2021
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Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                         TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
F2          e1*2007/46*1801*..  100 - 250 245/35R21 96  11A; 248; 26P; 5IE     A6; Kombilimousine;
                                          255/35R21 98  11A; 245; 248; 26P;    Limousine;
                                                        5JA                    Allradantrieb;
                                                                               Frontantrieb;
                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                               721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen           Auflagen zu Reifen                Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/40R21 100 11A; 248                             erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                                 255/40R21 102     11A; 245; 248; 26N        165 Nm; Q5; SQ5; Q5
                                                                                             Sportback; SQ5
                                                                                             Sportback;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb; inkl.
                                                                                             Hybrid;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74D;
                                                                                             740




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C070; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 165 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..        100 - 260 245/40R21 100     11A; 248                  erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                                 255/40R21 102     11A; 245; 248; 26N        165 Nm; Q5; Q5
                                                                                             Sportback; SQ5
                                                                                             Sportback;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb; inkl.
                                                                                             Hybrid;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74D;
                                                                                             740




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0232-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53021
ANLAGE: 2                                                        Radtyp: UN8521
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 27.09.2021
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0232-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53021
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: UN8521
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 27.09.2021
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       30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
       Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
       (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
       Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlic h anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
       oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
       FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RU NGS NUMMER auf einem
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderli ch, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 1420kg.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0232-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53021
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: UN8521
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 27.09.2021
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5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1500kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53021
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Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 27.09.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       AUDI
       Fahrzeugtyp:      4G
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:      A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback

       Variante(n):      Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230              y = 250                 VA
             26P                      x = 180              y = 200                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 230        y = 250           28                VA
             26N                   x = 230        y = 250            8                VA
             27F                   x = 270        y = 350           27                HA
             27H                   x = 270        y = 350            8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0232-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53021
ANLAGE: 2                                                        Radtyp: UN8521
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 27.09.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       AUDI
       Fahrzeugtyp:      F2
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:      A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200              y = 300                 VA
             26B                      x = 250              y = 350                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 250        y = 350            8                VA
             26J                   x = 250        y = 350           30                VA
             27H                   x = 200        y = 350            8                HA
             27F                   x = 200        y = 350           30                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0232-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53021
ANLAGE: 2                                                        Radtyp: UN8521
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 27.09.2021
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                                                                                                   Seite: 9 von 11

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       AUDI
       Fahrzeugtyp:      4G
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:      A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback

       Variante(n):      Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 400              y = 200                 VA
             26P                      x = 350              y = 150                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 400        y = 200           22                VA
             26N                   x = 400        y = 200            8                VA
             27F                   x = 270        y = 400           30                HA
             27H                   x = 270        y = 400            8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0232-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53021
ANLAGE: 2                                                        Radtyp: UN8521
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 27.09.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       AUDI
       Fahrzeugtyp:      FY
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1550*..
       Handelsbez.:      Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250              y = 250                 VA
             26P                      x = 250              y = 200                 VA
             27B                      x = 250              y = 300                 HA
             27I                      x = 250              y = 250                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250        y = 250           10                VA
             26N                   x = 250        y = 250           10                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0232-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53021
ANLAGE: 2                                                        Radtyp: UN8521
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 27.09.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       QUATTRO
       Fahrzeugtyp:      FY
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1685*..
       Handelsbez.:      Q5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 250              y = 250                 VA
             26P                      x = 250              y = 200                 VA
             27B                      x = 250              y = 300                 HA
             27I                      x = 250              y = 250                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250        y = 250           10                VA
             26N                   x = 250        y = 250           10                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.