Gutachten 366-0107-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53002 ANLAGE: 6 Radtyp: UN9020 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 30 Fahrzeughersteller AUDI, QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 29 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 5112296645/WS UN9020/WSX ohne 66,45 950 2450 02/20 X Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : F2; B8; 4G; F8; B81; 4H; 4G1 Zubehör : Nabenkappe: CAP C070; Kit: B450L30517R14 Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 4L1; 4L; FY; 8R2; 8R1; 8R; GE Zubehör : Nabenkappe: CAP C070; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81; F2; 4G; 4G1 140 Nm für Typ : F2 145 Nm für Typ : F8 erhöhtes Anzugsmoment; 4H erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm für Typ : 4L; 4L1 165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm für Typ : GE erhöhtes Anzugsmoment Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0107-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53002 ANLAGE: 6 Radtyp: UN9020 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 30 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 11A; AUDI A5 Sportback bis 21P; 5GA; 51J MJ2016; 4-türig; 100 - 245 255/30R20 92 11A; 21P; 51J; 54F Allradantrieb; 265/30R20 11A; 24O; 51G Frontantrieb; 265/30R20 94 11A; 21B; 21N; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 54F 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 180 245/35R20 95 Nur A4 Allroad 255/30R20 92 11A; 21P; 22I; 245; 248 Quattro bis MJ2015; 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R20 93 11A; 21P; 22I; 245; 248 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 260 255/30R20 92Y YBD; YB9; 11A; 248 A5 Coupé (B9) ab 265/30R20 94Y YB9; 11A; 245; 248; MJ2016; A5 Sportback 26P; 27P (B9) ab MJ2016; S5 Sportback (B9) ab MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 11A; 245; 248; 26P; Nicht A4 Allroad 27I; 5GA Quattro; AUDI A4 (B9) 90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 24J; 24M; 26B; ab MJ2016; AUDI S4 26N; 27B (B9) ab MJ2016; Kombi; 255/30R20 92Y 11A; 241; 244; 246; Limousine; 247; 26B; 26N; 27B; Allradantrieb; 27H 265/30R20 94Y 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb; 247; 26B; 26J; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H 260 225/35R20 M+S 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K; 27I; 5GA; 52J 721; 725; 73C; 74A; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 22F; AUDI A4 bis MJ2015; 24C; 24D; 5GA; 51J Kombi; Frontantrieb; 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D; 54F 12A; 51A; 71C; 71K; 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 729; 73C; 24C; 24D; 54F 74A; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0107-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53002 ANLAGE: 6 Radtyp: UN9020 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 30 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22F; AUDI A4 bis MJ2015; 24C; 24D; 5GA; 51J Nicht A4 Allroad 100 - 200 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; Quattro; AUDI S4 bis 24C; 24D; 54F MJ2016; Kombi; 100 - 245 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; Allradantrieb; 24C; 24D; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 210 235/35R20 92 11A; 26P; 27H A4 Allroad Quattro ab MJ2016; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 11A; AUDI A5 Sportback bis 21P; 5GA; 51J MJ2016; 4-türig; 100 - 245 255/30R20 92 11A; 21P; 51J; 54F Allradantrieb; 265/30R20 11A; 24O; 51G Frontantrieb; 265/30R20 94 11A; 21B; 21N; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 54F 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/35R20 95 Nur A4 Allroad 255/30R20 92 11A; 21P; 22I; 245; 248 Quattro bis MJ2015; 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R20 93 11A; 21P; 22I; 245; 248 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 260 255/30R20 92Y YBD; YB9; 11A; 248 A5 Coupé (B9) ab 265/30R20 94Y YB9; 11A; 245; 248; MJ2016; A5 Sportback 26P; 27P (B9) ab MJ2016; S5 Sportback (B9) ab MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Coupé (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 210 235/35R20 92 11A; 26P; 27H A4 Allroad Quattro ab MJ2016; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0107-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53002 ANLAGE: 6 Radtyp: UN9020 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 30 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90 11A; 21B; 22B; 22F; AUDI A4 bis MJ2015; 24C; 24D; 5GA; 51J Limousine; 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; Frontantrieb; 24C; 24D; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 71C; 71K; 24C; 24D; 54F 721; 725; 729; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 260 245/30R20 90 51J AUDI S5 Coupé (8T) 255/30R20 92 11A; 22I; 22M; 51J; bis MJ2016; AUDI A5 54F Coupe (8T) bis MJ2016; 265/30R20 51G Allradantrieb; 265/30R20 94 11A; 21P; 22I; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H; 24J; 54F 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; AUDI A4 bis MJ2015; 24C; 24D; 54F AUDI S4 bis MJ2016; 100 - 245 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22F; Limousine; 24C; 24D; 5GA; 51J Allradantrieb; 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D; 54F 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 11A; AUDI A5 Cabrio (8T) 21P; 5GA; 51J bis MJ2016; 105 - 245 255/30R20 92 11A; 21P; 51J; 54F Allradantrieb; 265/30R20 51G Frontantrieb; 265/30R20 94 11A; 21B; 21N; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 54F 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 245/30R20 90Y 51J AUDI A5 Coupe (8T) 255/30R20 92 11A; 22I; 22M; 51J; bis MJ2016; 54F Frontantrieb; 265/30R20 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 265/30R20 94 11A; 21P; 22I; 22M; 12A; 51A; 71C; 71K; 24J; 54F 721; 725; 729; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90W 11A; 21B; 22B; 22F; AUDI A4 bis MJ2015; 24C; 24D; 5GA; 51J Kombi; Frontantrieb; 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D; 54F 12A; 51A; 71C; 71K; 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 729; 73C; 24C; 24D; 54F 74A; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0107-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53002 ANLAGE: 6 Radtyp: UN9020 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 30 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 11A; 245; 248; 26P; Nicht A4 Allroad 27I; 5GA Quattro; AUDI A4 (B9) 90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 24J; 24M; 26B; ab MJ2016; AUDI S4 26N; 27B (B9) ab MJ2016; Kombi; 255/30R20 92Y 11A; 241; 244; 246; Limousine; 247; 26B; 26N; 27B; Allradantrieb; 27H 265/30R20 94Y 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb; 247; 26B; 26J; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H 260 225/35R20 M+S 11A; 245; 248; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K; 27I; 5GA; 52J 721; 725; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22F; AUDI A4 bis MJ2015; 24C; 24D; 5GA; 51J Nicht A4 Allroad 100 - 200 265/30R20 94 11A; 21B; 22B; 22F; Quattro; AUDI S4 bis 24C; 24D; 54F MJ2016; Kombi; 100 - 245 255/30R20 92 11A; 21B; 22B; 22F; Allradantrieb; 24C; 24D; 54F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 265/30R20 51G AUDI A5 Coupe (8T) bis MJ2016; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0107-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53002 ANLAGE: 6 Radtyp: UN9020 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 30 Verkaufsbezeichnung: AUDI A6, S6, A7, S7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 150 265/30R20 94 11A; 241; 244; 246; A6; nicht A6 allroad 4G1 e13*2007/46*1147*.. 247; 26B; 260; 272; quattro; S6; Kombi; 5HI; 67J Stufenheck; 100 - 245 235/35R20 92Y 11A; 245; 26P; 5GM; Allradantrieb; 57E; 67J; 67X Frontantrieb; 245/35R20 95Y 11A; 245; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 271 12A; 51A; 573; 71C; 100 - 331 255/30R20 92Y nicht Kombi; 11A; 24J; 71K; 721; 725; 73C; 248; 26B; 260; 271; 74A; 77E 5GM 255/35R20 97Y 11A; 24J; 248; 26B; 260; 271 265/35R20 95Y 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 260; 272 275/30R20 97Y 11A; 244; 247; 273; 57F; 67X; 68U 180 - 331 265/30R20 94Y nicht Kombi; 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 260; 272; 5HI; 67J 309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 245; 248; 26P; 271; 52J 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/40R20 99 11A; 245; 27B; 51J Nur A6 allroad 4G1 e13*2007/46*1147*.. 255/35R20 97 11A; 24J; 248; 26P; quattro; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 97 11A; 24J; 248; 26P; 12A; 51A; 573; 71C; 27B; 27H 71K; 721; 725; 73C; 265/35R20 99 11A; 24J; 248; 26P; 74A; 77E 27B; 27H 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 255/30R20 92 11A; 26B; 270; 5GM A7 Sportback; S7 4G1 e13*2007/46*1147*.. 255/35R20 93 11A; 26B; 270; 5HA Sportback; Coupe; 4- 140 - 245 245/35R20 95 11A; 26P türig; Allradantrieb; 140 - 331 255/35R20 97 11A; 26B; 270 Frontantrieb; 265/30R20 94Y 11A; 26B; 260; 270; 10B; 11B; 11G; 11H; 5HI 12A; 51A; 573; 71C; 265/35R20 95Y 11A; 26B; 260; 270 71K; 721; 725; 729; 309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 26P; 52J 73C; 74A; 77E Verkaufsbezeichnung: Audi e-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE e1*2007/46*1914*.. 158 255/50R20 109 erhöhtes Anzugsmoment 265/45R20 108 180 Nm; e-tron; 265/50R20 107 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 275/45R20 106 12A; 51A; 71C; 71K; 285/45R20 112 11A; 245; 248 721; 725; 73C; 74D; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0107-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53002 ANLAGE: 6 Radtyp: UN9020 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 30 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 8R1 e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O 165 Nm; 275/40R20 102 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 740 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O 165 Nm; 275/40R20 102 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 740 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O 165 Nm; 275/40R20 102 11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74D; 740 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L1 e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 255/50R20 109 ab 265/45R20 108 e13*2007/46*1081*06; 265/50R20 107 11A; 26P Allradantrieb; 275/45R20 106 10B; 11B; 11G; 11H; 155 - 320 285/45R20 112 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 320 255/50R20 M+S 52J 721; 725; 73C; 74D; 265/45R20 M+S 52J 74E; PDH 265/50R20 M+S 11A; 26P; 52J 275/45R20 M+S 52J Verkaufsbezeichnung: AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q7 TFSI, Q8, SQ8, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 255/50R20 109 ab 265/45R20 108 e1*2001/116*0350*20; 265/50R20 107 11A; 26P Q7,SQ7; Allradantrieb; 275/45R20 106 10B; 11B; 11G; 11H; 155 - 320 285/45R20 112 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 320 255/50R20 M+S 52J 721; 725; 73C; 74D; 265/45R20 M+S 52J 74E; PDH 265/50R20 M+S 11A; 26P; 52J 275/45R20 M+S 52J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0107-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53002 ANLAGE: 6 Radtyp: UN9020 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 30 Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim./Avant, A6 allroad quattro Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 245/40R20 99 A7 Sportback; 255/35R20 97 11A; 26P; 5IM 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 101 11A; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 265/35R20 99 11A; 26N; 26P 721; 725; 73C; 74A 275/35R20 98 11A; 248; 26B; 26N F2 e1*2007/46*1801*.. 170 - 257 235/45R20 100 11A; 26P A6 ALLROAD QUATTRO; 245/40R20 99 11A; 248; 26N; 26P Allradantrieb; 245/45R20 99 11A; 248; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 101 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N; 27H 721; 725; 73C; 74A 255/45R20 101 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27H 265/35R20 99 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27H 265/40R20 100 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27H F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 235/45R20 100 11A; 245; 248; 26P A6; Kombilimousine; 235/45R20 100 11A; 245; 248; 26P Limousine; 245/40R20 99 11A; 245; 248; 26B Allradantrieb; 255/35R20 97 11A; 24J; 244; 26B; Frontantrieb; 27H; 5IM 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 101 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 27H 721; 725; 73C; 74A; 255/40R20 101 11A; 24J; 244; 26B; 858 27H 265/35R20 99 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26N; 27H 265/40R20 100 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26N; 27H 275/35R20 98 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26N; 27F Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 255/40R20 101 11A; 26P erhöhtes Anzugsmoment 265/40R20 100 11A; 26P 145 Nm; 275/35R20 102 11A; 248; 26B; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 275/40R20 102 11A; 248; 26B; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0107-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53002 ANLAGE: 6 Radtyp: UN9020 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 30 Verkaufsbezeichnung: A8L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 245/40R20 99 11A; 21P; 52J erhöhtes Anzugsmoment 255/40R20 101 11A; 21P 145 Nm; kurzer 265/40R20 11A; 21P; 22I; 260; Radstand; langer 51G Radstand; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/45R20 99 11A; 245; 248; 26N erhöhtes Anzugsmoment 255/40R20 97 11A; 24J; 244; 26N 165 Nm; Q5; SQ5; 255/45R20 101 11A; 24J; 244; 26N Allradantrieb; 265/40R20 100 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb; 26J; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 265/45R20 104 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 71C; 71K; 26J; 26P; 27I 721; 725; 73C; 74D; 275/40R20 102 11A; 241; 244; 246; 740 26J; 26P; 27I Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : 4G Zubehör : Nabenkappe: CAP C070; Kit: B450L30517R14 Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für Typ : FY Zubehör : Nabenkappe: CAP C070; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 4G 165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0107-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53002 ANLAGE: 6 Radtyp: UN9020 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 30 Verkaufsbezeichnung: AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0544*.. 412 245/40R20 99 52J nur AUDI RS 6 AVANT; 255/40R20 101 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 265/35R20 99 52J 12A; 51A; 71C; 71K; 275/35R20 102 52J 721; 725; 73C; 74A; 77E Verkaufsbezeichnung: Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 245/45R20 99 11A; 245; 248; 26N erhöhtes Anzugsmoment 255/40R20 97 11A; 24J; 244; 26N 165 Nm; Q5; 255/45R20 101 11A; 24J; 244; 26N Allradantrieb; 265/40R20 100 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb; 26J; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 265/45R20 104 11A; 241; 244; 246; 12A; 51A; 71C; 71K; 26J; 26P; 27I 721; 725; 73C; 74D; 275/40R20 102 11A; 241; 244; 246; 740 26J; 26P; 27I Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm Zubehör : Nabenkappe: CAP C070; Radbefestigung: Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: TOUAREG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 310 265/45R20 104 10B; 11B; 11G; 11H; 265/50R20 107 12A; 51A; 71C; 71K; 275/45R20 106 721; 725; 73C; 74D; 285/45R20 112 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0107-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53002 ANLAGE: 6 Radtyp: UN9020 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 30 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0107-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53002 ANLAGE: 6 Radtyp: UN9020 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 30 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0107-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53002 ANLAGE: 6 Radtyp: UN9020 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 30 Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0107-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53002 ANLAGE: 6 Radtyp: UN9020 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 30 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0107-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53002 ANLAGE: 6 Radtyp: UN9020 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 30 Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0107-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53002 ANLAGE: 6 Radtyp: UN9020 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 30 68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 858) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 350mm an der Vorderachse zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0107-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53002 ANLAGE: 6 Radtyp: UN9020 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 30 PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben! YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 255/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0107-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53002 ANLAGE: 6 Radtyp: UN9020 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 30 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 250 VA 26P x = 180 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 230 y = 250 28 VA 26N x = 230 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 350 27 HA 27H x = 270 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0107-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53002 ANLAGE: 6 Radtyp: UN9020 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 30 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B81 Genehm.Nr.: e13*2007/46*1084*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 310 VA 26P x = 230 y = 260 VA 27P x = 240 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 310 11 VA 26N x = 280 y = 310 8 VA 27F x = 240 y = 300 19 HA 27H x = 240 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0107-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53002 ANLAGE: 6 Radtyp: UN9020 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 30 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA 27F x = 270 y = 400 30 HA 27H x = 270 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0107-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53002 ANLAGE: 6 Radtyp: UN9020 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 30 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Variante(n): Allradantrieb, AUDI A5 Coupé (B9) ab MJ2016, Coupe, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 310 VA 26P x = 230 y = 260 VA 27P x = 240 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 310 11 VA 26N x = 280 y = 310 8 VA 27F x = 240 y = 300 19 HA 27H x = 240 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0107-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53002 ANLAGE: 6 Radtyp: UN9020 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 30 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 27I x = 250 y = 300 HA 26B x = 300 y = 250 VA 27B x = 300 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 25 VA 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0107-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53002 ANLAGE: 6 Radtyp: UN9020 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 30 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim./Avant, A6 allroad quattro Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0107-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53002 ANLAGE: 6 Radtyp: UN9020 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 30 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: AUDI A6, S6, A7, S7 Variante(n): Nur A6 allroad quattro Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 450 y = 270 VA 26P x = 400 y = 220 VA 27B x = 325 y = 390 HA 27I x = 275 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 450 y = 270 7 VA 27H x = 325 y = 390 8 HA 27F x = 325 y = 390 18 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0107-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53002 ANLAGE: 6 Radtyp: UN9020 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 30 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*.. Handelsbez.: Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0107-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53002 ANLAGE: 6 Radtyp: UN9020 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 30 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F8 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*.. Handelsbez.: A8 L, A8, S8 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0107-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53002 ANLAGE: 6 Radtyp: UN9020 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 30 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 20 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0107-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53002 ANLAGE: 6 Radtyp: UN9020 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 30 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4L Genehm.Nr.: e1*2001/116*0350*.. Handelsbez.: AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q7 TFSI, Q8, SQ8, Variante(n): ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 350 VA 27I x = 260 y = 290 HA 26B x = 350 y = 400 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0107-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53002 ANLAGE: 6 Radtyp: UN9020 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 30 Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim./Avant, A6 allroad quattro Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 30 VA 27H x = 200 y = 350 8 HA 27F x = 200 y = 350 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0107-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53002 ANLAGE: 6 Radtyp: UN9020 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 30 Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*.. Handelsbez.: Q5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.