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							Gutachten 366-0119-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53008
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: UN9521
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 11.05.2020
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                Fahrzeughersteller              AUDI, PORSCHE, QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 21 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
              Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
5112256645/WS UN9521/WS1X                      ohne                    66,45                       950     2450     02/20
1X
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : F2; 4G; F8; 4H; 4G1
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C070; Kit: B450L30517R14


Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm, für
                                             Typ : 4L1; 4L; GE; FY
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C070; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : F2; 4G; 4G1
                                             140 Nm für Typ : F2
                                             145 Nm für Typ : F8 erhöhtes Anzugsmoment; 4H erhöhtes
                                             Anzugsmoment
                                             160 Nm für Typ : 4L; 4L1
                                             165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
                                             180 Nm für Typ : GE erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  140 - 245 255/30R21 93Y            11A; 26B; 260; 271;       A7 Sportback; S7
4G1          e13*2007/46*1147*..                                    5HA                       Sportback; Coupe; 4-
                                 140 - 331 265/30R21 96Y            11A; 245; 248; 26B;       türig; Allradantrieb;
                                                                    261; 272                  Frontantrieb;
                                                   275/30R21 98     11A; 245; 246; 248;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    26N; 27F                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 729;
                                                                                              73C; 74A; 77E



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53008
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: UN9521
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.05.2020
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
4G           e1*2007/46*0436*..  100 - 331 255/30R21 93Y nicht Kombi                      A6; nicht A6 allroad
4G1          e13*2007/46*1147*..                         Allradantrieb; 11A; 241;         quattro; S6; Kombi;
                                                         244; 246; 247; 26B;              Stufenheck;
                                                         261; 273; 5HA                    Allradantrieb;
                                           265/30R21 96Y 11A; 24C; 244; 247;              Frontantrieb;
                                                         26B; 262; 274                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 77E

Verkaufsbezeichnung:     Audi e-tron
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
GE           e1*2007/46*1914*..  158          265/40R21 105      11A; 245; 248           erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              265/45R21 108      11A; 245; 248           180 Nm; e-tron;
                                              275/45R21 110      11A; 245; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              285/40R21 109      11A; 24J; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         740

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/45R21 104Y        11A; 26P                 ab
                                 155 - 320 285/40R21 109         11A; 245; 248; 26P       e13*2007/46*1081*06;
                                 320       265/45R21 M+S         11A; 26P; 52J            Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          74E; PDH

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q7 TFSI, Q8, SQ8,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/45R21 104Y 11A; 26P                        ab
                                 155 - 320 285/40R21 109 11A; 245; 248; 26P               e1*2001/116*0350*20;
                                 320       265/45R21 M+S 11A; 26P; 52J                    Q7,SQ7; Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          74E; PDH
4L             e1*2001/116*0350*..   170 - 250 275/45R21 110                              Q8;
                                               285/40R21 109                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               285/45R21 109                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53008
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: UN9521
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.05.2020
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Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim./Avant, A6 allroad quattro
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
F2           e1*2007/46*1801*.. 150 - 250 245/35R21 96  11A; 26P; 5IE                     A7 Sportback;
                                          255/35R21 98  11A; 248; 26B; 26N                10B; 11B; 11G; 11H;
                                          265/30R21 96  11A; 248; 26B; 26N;               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        5IE                               721; 725; 73C; 74A
                                          265/35R21 101 11A; 248; 26B; 26N
                                          275/30R21 98  11A; 245; 248; 26B;
                                                        26J
F2           e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 245/35R21 96  11A; 241; 244; 246;               A6; Kombilimousine;
                                                        247; 26B; 27H; 5IE                Limousine;
                                          255/35R21 98  11A; 241; 244; 246;               Allradantrieb;
                                                        247; 26B; 26N; 27F                Frontantrieb;
                                          265/30R21 96  11A; 24C; 244; 247;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        26B; 26N; 27F; 5IE                12A; 51A; 71C; 71K;
                                          265/35R21 101 11A; 24C; 244; 247;               721; 725; 73C; 74A;
                                                        26B; 26N; 27F                     858
                                          275/30R21 98  11A; 24C; 24D; 26B;
                                                        26J; 27F
                                          285/30R21 100 11A; 24C; 24D; 26B;
                                                        26J; 27F
F2           e1*2007/46*1801*.. 170 - 257 245/40R21 100 11A; 24J; 248; 26B;               A6 ALLROAD
                                                        26N; 27H                          QUATTRO;
                                                                                          Allradantrieb;
                                              255/40R21 102      11A; 24J; 244; 26B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 26J; 27F                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              265/35R21 101      11A; 241; 244; 246;      721; 725; 73C; 74A
                                                                 247; 26B; 26J; 27F

Verkaufsbezeichnung:     A8 L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
F8           e1*2007/46*1751*..  210 - 250 255/35R21 98          11A; 248; 26B; 27I; 5JA erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                         145 Nm;
                                              265/35R21 101      11A; 245; 248; 26B; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                              275/30R21 98       11A; 24J; 248; 26B;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                 27B; 5JA                740
                                              275/35R21 99       11A; 24J; 248; 26B;
                                                                 27B

Verkaufsbezeichnung:     A8L, A8, S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
4H           e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 255/35R21 98           11A; 21B; 22I; 260;      erhöhtes
                                                                 270; 51J                 Anzugsmoment
                                                                                          145 Nm; kurzer
                                              265/35R21 101      11A; 21B; 22B; 245;      Radstand; langer
                                                                 248; 260; 270            Radstand;
                                              275/35R21          11A; 21B; 22B; 24J;      Allradantrieb;
                                                                 248; 260; 271; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 740



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53008
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: UN9521
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 11.05.2020
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Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen     Auflagen
FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/40R21 100 11A; 241; 244; 246; 26J erhöhtes
                                                                                Anzugsmoment
                                                                                165 Nm; Q5; SQ5;
                                          255/40R21 102 11A; 241; 244; 246;     Allradantrieb;
                                                         26J; 26P; 27I          Frontantrieb;
                                          265/40R21 105 11A; 24C; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         26J; 26P; 27I          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                721; 725; 73C; 74D;
                                                                                740




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : 4G (Schraubenbund lose)
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C070; Kit: B450L30517R14


Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm,
                                             für Typ : FY
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C070; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : 4G
                                             165 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen         Auflagen zu Reifen                     Auflagen
4G           e1*2007/46*0544*.. 412    285/30R21      51G                                    nur AUDI RS 6 AVANT;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             77E; PDH




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53008
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: UN9521
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 11.05.2020
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Verkaufsbezeichnung:     Q5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
FY           e1*2007/46*1685*..        100 - 260 245/40R21 100      11A; 241; 244; 246; 26J erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                                                                            165 Nm; Q5;
                                                 255/40R21 102      11A; 241; 244; 246;     Allradantrieb;
                                                                    26J; 26P; 27I           Frontantrieb;
                                                 265/40R21 105      11A; 24C; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    26J; 26P; 27I           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74D;
                                                                                            740




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PORSCHE
Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C070; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
95BN         e13*2007/46*1164*.. 155 - 324 245/40R21 100 57E; 6AQ                            ab
                                           255/40R21 102 57E; 6AR                            e13*2007/46*1164*02;
                                           265/40R21 105 GBB; 57E                            Kombilimousine;
                                           285/35R21 105 57F; 6AR                            Allradantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74D; PDG

Verkaufsbezeichnung:     MACAN S, MACAN TURBO, MACAN S DIESEL, MACAN, MACAN GTS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
95B          e13*2007/46*1165*.. 155 - 324 245/40R21 100 57E; 6AQ           ab
                                           255/40R21 102 57E; 6AR           e13*2007/46*1165*02;
                                           265/40R21 105 GBB; 57E           Kombilimousine;
                                           285/35R21 105 57F; 6AR           Allradantrieb;
                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            12A; 51A; 6AA; 71C;
                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                            74D; PDG




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53008
ANLAGE: 2                                                            Radtyp: UN9521
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 11.05.2020
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                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP C070; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 310 265/45R21 104                                      erhöhtes
                                                                                             Anzugsmoment
                                                 285/40R21 109      11A; 245                 180 Nm;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74D;
                                                                                             740; 77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53008
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: UN9521
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.05.2020
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       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53008
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: UN9521
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.05.2020
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      Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53008
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: UN9521
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.05.2020
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271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
274) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 28,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53008
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Hersteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 11.05.2020
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5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 1420kg.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1500kg.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        245/40R21
                     Hinterachse:                        275/35R21
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        255/40R21
                     Hinterachse:                        285/35R21
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.05.2020
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      4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
      zu überprüfen.
      5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
      nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
858) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 350mm
     an der Vorderachse zulässig.
GBB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         265/40R21
                    Hinterachse:                         295/35R21
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
PDG) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Keramik-Bremsscheiben (PCCB)!
PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!




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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.05.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       AUDI
       Fahrzeugtyp:      F2
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:      A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim./Avant, A6 allroad quattro

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 200            y = 200                     VA
             26B                      x = 250            y = 250                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 250       y = 250              8                VA
             26J                   x = 250       y = 250             30                VA
             27H                   x = 250       y = 300              8                HA
             27F                   x = 250       y = 300             20                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.05.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:       AUDI
       Fahrzeugtyp:      GE
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1914*..
       Handelsbez.:      Audi e-tron

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 300            y = 300                     VA
             26B                      x = 350            y = 350                     VA
             27I                      x = 200            y = 250                     HA
             27B                      x = 200            y = 300                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 350       y = 350              8                VA
             26J                   x = 350       y = 350             10                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 53008
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: UN9521
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.05.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:       AUDI
       Fahrzeugtyp:      FY
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1550*..
       Handelsbez.:      Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 250            y = 300                     HA
             27I                      x = 250            y = 250                     HA
             26B                      x = 250            y = 250                     VA
             26P                      x = 250            y = 200                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250             10                VA
             26N                   x = 250       y = 250             10                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 2                                                         Radtyp: UN9521
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.05.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:       AUDI
       Fahrzeugtyp:      4G
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:      AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):      Allradantrieb, Coupe, Nur A7

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 230            y = 250                     VA
             26P                      x = 180            y = 200                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 230       y = 250             28                VA
             26N                   x = 230       y = 250              8                VA
             27F                   x = 270       y = 350             27                HA
             27H                   x = 270       y = 350              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53008
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: UN9521
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.05.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:       AUDI
       Fahrzeugtyp:      4G
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0436*..
       Handelsbez.:      AUDI A6, S6, A7, S7

       Variante(n):      Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 400            y = 200                     VA
             26P                      x = 350            y = 150                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                    x = 400       y = 200            22                VA
             26N                    x = 400       y = 200             8                VA
             27F                    x = 270       y = 400            30                HA
             27H                    x = 270       y = 400             8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53008
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: UN9521
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.05.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:       AUDI
       Fahrzeugtyp:      F2
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:      A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim./Avant, A6 allroad quattro

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 200            y = 300                     VA
             26B                      x = 250            y = 350                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 250       y = 350              8                VA
             26J                   x = 250       y = 350             30                VA
             27H                   x = 200       y = 350              8                HA
             27F                   x = 200       y = 350             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53008
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: UN9521
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.05.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:       AUDI
       Fahrzeugtyp:      F8
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1751*..
       Handelsbez.:      A8 L, A8, S8

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 250            y = 250                     VA
             27I                      x = 200            y = 200                     HA
             27B                      x = 250            y = 250                     HA
             26P                      x = 200            y = 200                     VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53008
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: UN9521
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.05.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:       AUDI
       Fahrzeugtyp:      4L
       Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0350*..
       Handelsbez.:      AUDI Q7, Q7 e-tron, SQ7, Q7 TFSI, Q8, SQ8,

       Variante(n):      ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 350            y = 400                     VA
             26P                      x = 300            y = 350                     VA
             27I                      x = 260            y = 290                     HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0119-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53008
ANLAGE: 2                                                         Radtyp: UN9521
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.05.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:       QUATTRO
       Fahrzeugtyp:      FY
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1685*..
       Handelsbez.:      Q5

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 250            y = 300                     HA
             27I                      x = 250            y = 250                     HA
             26B                      x = 250            y = 250                     VA
             26P                      x = 250            y = 200                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250             10                VA
             26N                   x = 250       y = 250             10                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.