Gutachten 366-0255-14-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928 ANLAGE: 32 Radtyp: WF6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 21 Fahrzeughersteller SUZUKI, TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 32 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 1143532601/F WF6560/FF PCD114,3 Ø60.1-P-Ø76 60,1 Kunststoff 670 2245 12/19 1143532601/F WF6560/FF PCD114,3 Ø60.1-P-Ø76 60,1 Kunststoff 680 2220 12/19 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. § 22 49928, Erweiterung 06 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : AZ; JT Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: P12 Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : NZ; ((nur VIN NR.: TSM...)) Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: P14 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : AZ; NZ 110 Nm für Typ : JT Verkaufsbezeichnung: GRAND VITARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JT e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 215/70R16-99 2-türig; 4-türig; 225/70R16 102 10B; 11B; 11G; 11H; 235/60R16 100 11A; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0255-14-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928 ANLAGE: 32 Radtyp: WF6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 21 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NZ e4*2007/46*0155*.. 100 195/50R16 84 11A; 21P; 22B; 24J; Frontantrieb; 248; 271 Radschrauben; 205/45R16 83 11A; 22B; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 270 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R16 87 11A; 21P; 22B; 24C; 721; 725; 729; 73C; 24M; 272 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AZ e4*2007/46*1205*.. 103 185/55R16 83 11A; 24J; 248 Frontantrieb; 195/50R16 84 11A; 24J; 248; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 24C; 24M; 26P; 12A; 51A; 71C; 71K; 27I 721; 725; 73C; 74A; 74P § 22 49928, Erweiterung 06 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: P8 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : R1; T25; XA3(a); ZE1HE(EU,M); ZE1HE(EU,M)-TMG 115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment; HE15U(a) erhöhtes Anzugsmoment; HE15U(a)-TMG erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XW4(a) erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm für Typ : AX1T(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment; AX1T(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0255-14-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928 ANLAGE: 32 Radtyp: WF6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 21 Verkaufsbezeichnung: AURIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 205/55R16 91 11A; 24M erhöhtes Anzugsmoment E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 215/50R16 90 11A; 24J; 24M 115 Nm; bis E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 215/55R16 93 11A; 21P; 21S; 24J; e11*2001/116*0305*13; 1 24M 2-türig; 4-türig; 225/50R16 92 11A; 21P; 21S; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76U E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 66 - 97 205/55R16 91 11A; 24M erhöhtes Anzugsmoment E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 215/50R16 90 11A; 24J; 24M 115 Nm; bis E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 215/55R16 93 11A; 24J; 24M e11*2001/116*0305*13; 1 E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. 225/50R16 92 11A; 21S; 24J; 24M 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 § 22 49928, Erweiterung 06 E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 66 - 73 195/55R16 87 11A; 26P erhöhtes Anzugsmoment 195/60R16 89 11A; 26B 115 Nm; AURIS TOURING 205/55R16 91 11A; 24J; 26B; 26N; SPORTS; bis 27H e11*2001/116*0305*13; 215/50R16 90 11A; 24J; 248; 26B; Kombi; Schrägheck; 26N Frontantrieb; 215/55R16 93 11A; 24J; 248; 26B; Verbundlenkerhinterach 26N; 27I se; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76U 225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27I E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 82 - 97 195/55R16 87 11A; 26P erhöhtes Anzugsmoment 195/60R16 89 11A; 26B 115 Nm; AURIS TOURING 205/55R16 91 11A; 24J; 26B; 26N SPORTS; ab 215/50R16 90 11A; 24J; 248; 26B; e11*2001/116*0305*14; 26N Kombi; Schrägheck; 215/55R16 93 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26N Mehrlenkerhinterachse; 225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0255-14-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928 ANLAGE: 32 Radtyp: WF6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 21 Verkaufsbezeichnung: AURIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 205/55R16 11A; 24J; 26B; 26N; erhöhtes 51G Anzugsmoment 115 Nm; AURIS TOURING SPORTS; ab e11*2007/46*0018*05; Frontantrieb; Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76U HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 195/55R16 87 erhöhtes Anzugsmoment 205/55R16 91 115 Nm; bis e11*2007/46*0018*04; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76U § 22 49928, Erweiterung 06 HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. 73 205/55R16 91 11A; 24M erhöhtes Anzugsmoment 115 Nm; ab e11*2007/46*0018*05; 4-türig; Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76U Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Auris Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E15UT(a)-T e13*2007/46*1718*.. 82 - 97 195/55R16 87 11A; 26P erhöhtes MG Anzugsmoment 195/60R16 89 11A; 26B 115 Nm; Kombi; 205/55R16 91 11A; 24J; 26B; 26N Schrägheck; 215/50R16 90 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26N Mehrlenkerhinterachse; 215/55R16 93 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R16 92 11A; 24J; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A; 26N 74P; 740; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0255-14-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928 ANLAGE: 32 Radtyp: WF6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 21 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AURIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen HE15U(a)-T e13*2007/46*1549*.. 73 205/55R16 11A; 24J; 26B; 26N; erhöhtes MG 51G Anzugsmoment 115 Nm; AURIS TOURING SPORTS; Frontantrieb; Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76U HE15U(a)-T e13*2007/46*1549*.. 73 205/55R16 91 11A; 24M erhöhtes MG Anzugsmoment 115 Nm; 4-türig; Mehrlenkerhinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76U Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS § 22 49928, Erweiterung 06 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 205/55R16 91 ab 215/55R16 93 11A; 21P e11*2001/116*0196*05; 225/50R16 92 11A; 21P; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 205/50R16 87W nur bis 205/55R16 90 11A; 21B e11*2001/116*0196*04; 215/50R16 90 11A; 21B 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R16 93 11A; 21B 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R16 92 11A; 21B; 22B 721; 725; 73C; 74A; 74P T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 112 205/60R16 92 erhöhtes Anzugsmoment 215/55R16 93 135 Nm; Limousine; 215/60R16 95 Frontantrieb; 225/55R16 95 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76U T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 112 205/60R16 92 erhöhtes Anzugsmoment 215/55R16 93 135 Nm; Kombi; 215/60R16 95 Frontantrieb; 225/55R16 95 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0255-14-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928 ANLAGE: 32 Radtyp: WF6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 21 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA C-HR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AX1T(EU, e11*2007/46*3641*.., 72 - 85 215/65R16 98 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes M) e6*2007/46*0338*.. 26N; 27I Anzugsmoment 140 Nm; Allradantrieb; AX1T(EU, e13*2007/46*1765*.. 225/60R16 98 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; M)-TMG 26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 225/65R16 100 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26J; 27B; 27H 721; 725; 73C; 74A; 235/60R16 100 11A; 24M; 241; 246; 74P; 740; 76U 26B; 26J; 27B; 27H Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZE1HE(EU,M e6*2007/46*0318*.. 72 - 112 205/55R16 91 Kombilimousine; ) ZE1HE(EU,M e13*2007/46*2012*.. 215/50R16 90 Schräghecklimousine; )-TMG 215/55R16 93 Frontantrieb; 225/50R16 92 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R16 95 11A; 245; 26N; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; § 22 49928, Erweiterung 06 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1 e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R16 92 12A; 51A; 71C; 71K; 215/55R16 93 721; 725; 73C; 74A; 225/50R16 92 11A; 22I; 24J; 24M 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Prius Plus Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW3(a) e6*2007/46*0347*.. 73 205/60R16 92 erhöhtes Anzugsmoment XW4(a) e11*2007/46*0157*.. 215/55R16 93 11A; 26P 135 Nm; Prius Plus; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76U Verkaufsbezeichnung: Toyota Prius Plus TMG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW3(a)- e13*2007/46*1956*.. 73 205/60R16 92 erhöhtes Anzugsmoment TMG 215/55R16 93 11A; 26P 135 Nm; Prius Plus; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0255-14-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928 ANLAGE: 32 Radtyp: WF6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 21 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW3(a) e11*2001/116*0264*.. 73 205/60R16 92 erhöhtes Anzugsmoment 215/55R16 93 11A; 26P 135 Nm; Prius Plus; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76U Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 91 - 114 215/70R16 100 erhöhtes Anzugsmoment XA3(a)- e13*2007/46*1657*.. 215/75R16 103 135 Nm; ab TMG 225/65R16 100 e6*2001/116*0105*09; 235/65R16 103 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; § 22 49928, Erweiterung 06 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76U XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 215/70R16-99 bis 225/65R16 100 11A; 24O e6*2001/116*0105*08; 225/70R16 102 11A; 24O 10B; 11B; 11G; 11H; 235/60R16 100 11A; 24O 12A; 51A; 71C; 71K; 235/70R16 105 11A; 24O 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: TOYOTA VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AR2 e11*2001/116*0350*.. 82 - 108 205/60R16 92 erhöhtes Anzugsmoment 215/55R16 93 135 Nm; Frontantrieb; 215/60R16 95 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76U; MAO Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0255-14-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928 ANLAGE: 32 Radtyp: WF6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 21 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten § 22 49928, Erweiterung 06 Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0255-14-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928 ANLAGE: 32 Radtyp: WF6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 21 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch § 22 49928, Erweiterung 06 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0255-14-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928 ANLAGE: 32 Radtyp: WF6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 21 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit § 22 49928, Erweiterung 06 der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0255-14-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928 ANLAGE: 32 Radtyp: WF6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 21 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu § 22 49928, Erweiterung 06 beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0255-14-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928 ANLAGE: 32 Radtyp: WF6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 21 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: AZ Genehm.Nr.: e4*2007/46*1205*.. Handelsbez.: SWIFT Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 150 y = 150 VA 26B x = 200 y = 200 VA 27I x = 150 y = 250 HA 27B x = 200 y = 300 HA § 22 49928, Erweiterung 06 Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 200 y = 200 8 VA 26J x = 200 y = 200 15 VA 27H x = 200 y = 300 8 HA 27F x = 200 y = 300 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0255-14-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928 ANLAGE: 32 Radtyp: WF6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 21 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M)-TMG Genehm.Nr.: e13*2007/46*1765*.. Handelsbez.: TOYOTA C-HR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49928, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 300 y = 250 30 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0255-14-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928 ANLAGE: 32 Radtyp: WF6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 21 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: ZE1HE(EU,M)-TMG Genehm.Nr.: e13*2007/46*2012*.. Handelsbez.: TOYOTA COROLLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 235 y = 250 VA 26P x = 285 y = 300 VA 27I x = 280 y = 385 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] § 22 49928, Erweiterung 06 26J x = 285 y = 300 8 VA 26N x = 285 y = 300 28 VA 27F x = 280 y = 385 8 HA 27H x = 280 y = 385 18 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0255-14-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928 ANLAGE: 32 Radtyp: WF6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 21 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: E15UT(a)-TMG Genehm.Nr.: e13*2007/46*1718*.. Handelsbez.: TOYOTA Auris Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 330 VA 27I x = 300 y = 350 HA 26P x = 250 y = 280 VA 27B x = 350 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49928, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 330 8 VA 26J x = 300 y = 330 25 VA 27H x = 350 y = 400 8 HA 27F x = 350 y = 400 10 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0255-14-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928 ANLAGE: 32 Radtyp: WF6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 21 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: E15UT(a) Genehm.Nr.: e11*2001/116*0305*.. Handelsbez.: AURIS Variante(n): AURIS TOURING SPORTS, Frontantrieb, Mehrlenkerhinterachse Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 330 VA 27I x = 300 y = 350 HA 26P x = 250 y = 280 VA 27B x = 350 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49928, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 330 8 VA 26J x = 300 y = 330 25 VA 27H x = 350 y = 400 8 HA 27F x = 350 y = 400 10 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0255-14-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928 ANLAGE: 32 Radtyp: WF6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 21 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0338*.. Handelsbez.: TOYOTA C-HR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49928, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 300 y = 250 30 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0255-14-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928 ANLAGE: 32 Radtyp: WF6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 21 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XW4(a) Genehm.Nr.: e11*2007/46*0157*.. Handelsbez.: TOYOTA Prius Plus Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 260 y = 240 VA 26B x = 310 y = 290 VA 27I x = 240 y = 330 HA 27B x = 290 y = 380 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49928, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 310 y = 290 8 VA 26J x = 310 y = 290 13 VA 27H x = 290 y = 380 8 HA 27F x = 290 y = 380 9 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0255-14-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928 ANLAGE: 32 Radtyp: WF6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 21 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M) Genehm.Nr.: e11*2007/46*3641*.. Handelsbez.: TOYOTA C-HR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49928, Erweiterung 06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 300 y = 250 30 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0255-14-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928 ANLAGE: 32 Radtyp: WF6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 21 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: ZE1HE(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0318*.. Handelsbez.: TOYOTA COROLLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 235 y = 250 VA 26P x = 285 y = 300 VA 27I x = 280 y = 385 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] § 22 49928, Erweiterung 06 26J x = 285 y = 300 8 VA 26N x = 285 y = 300 28 VA 27F x = 280 y = 385 8 HA 27H x = 280 y = 385 18 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0255-14-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928 ANLAGE: 32 Radtyp: WF6560 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 20.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 21 Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: HE15U(a) Genehm.Nr.: e11*2007/46*0018*.. Handelsbez.: AURIS Variante(n): ab e11*2007/46*0018*05, AURIS TOURING SPORTS, Mehrlenkerhinterachse, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 330 VA 27I x = 300 y = 350 HA 26P x = 250 y = 280 VA 27B x = 350 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: § 22 49928, Erweiterung 06 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 330 8 VA 26J x = 300 y = 330 25 VA 27H x = 350 y = 400 8 HA 27F x = 350 y = 400 10 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.