Gutachten 366-0255-14-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928
ANLAGE: 2 Radtyp: WF6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.02.2024
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Fahrzeughersteller FUJI HEAVY IND.(J), MG, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
100535561/P WF6560/P PCD100 Ø56.1-I-Ø72 56,1 Kunststoff 575 2100 07/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FUJI HEAVY IND.(J)
§22 49928*08
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I3
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
100 Nm für Typ : G3
120 Nm für Typ : GC/GF; ZC
Verkaufsbezeichnung: FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SH e13*2001/116*0982*.. 108 - 110 205/60R16 51G Kombi; Allradantrieb;
SHS e1*2001/116*0485*.. 205/65R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
108 - 169 215/60R16 95 11A; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
215/65R16 98 11A; 24J 721; 725; 73C; 74A;
225/55R16 95 11A; 24J; 24M 74P; 75I; 76U
225/60R16 98 11A; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BL/BP e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 205/60R16 51G nur Outback;
e1*2001/116*0256*.. 215/55R16 51G Allradantrieb;
BL/BPS e1*2001/116*0256*.. 215/60R16 95 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 75I; 76U; 82Ä
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0255-14-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928
ANLAGE: 2 Radtyp: WF6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.02.2024
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Verkaufsbezeichnung: SUBARU FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SG e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 205/60R16 11A; 24J; 51G ab e13*98/14*0087*03;
e13*98/14*0087*.. 205/65R16 11A; 24J; 51G ab
215/55R16 11A; 24J; 24M; 51G e1*2001/116*0209*07;
215/60R16 95 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 11A; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/60R16 98 11A; 21B; 22B; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24M 74P; 76U
SG e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 205/60R16 51G nur bis
e13*98/14*0087*.. 205/65R16 51G e13*98/14*0087*02;
215/55R16 51G nur bis
215/60R16 95 e1*2001/116*0209*06;
225/55R16 95 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R16 98 11A; 21B; 22B 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3 e1*2001/116*0438*.. 79 195/55R16 87 11A; 24J; 51J Schrägheck;
195/60R16 89 11A; 24J; 51J Allradantrieb;
79 - 169 205/55R16 91 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 49928*08
215/55R16 93 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71C;
225/50R16 92 11A; 22I; 24C; 24M 71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: SUBARU Z (BRZ)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZC e13*2007/46*1281*.. 147 205/50R16 87 12N Coupe; Heckantrieb;
205/55R16 91 12N 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 12A; 22M; 24J; 51A; 71C; 71K; 721;
26P; 57T 725; 729; 73C; 74A;
74P; 76U; 84T
Verkaufsbezeichnung: SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GC/GF e13*2001/116*0026*.. 147 205/50R16 87 12N Coupe; Heckantrieb;
205/55R16 91 12N 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 12A; 22M; 24J; 51A; 71C; 71K; 721;
26P; 57T 725; 729; 73C; 74A;
74P; 76U; 84T
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I5
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0255-14-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928
ANLAGE: 2 Radtyp: WF6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.02.2024
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Verkaufsbezeichnung: MG ZS, ROEWE ZS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SZS1 e11*2007/46*4150*.. 82 205/60R16 92 12R nur Ausführung mit
215/55R16 93 12I 205/60R16 OE;
225/50R16 92 11A; 12A; 26P Frontantrieb; nicht
225/55R16 95 11A; 12A; 26P Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
Verkaufsbezeichnung: MG ZS, ROEWE ZS, MG ZS EV, ROEWE ZS EV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SZS1 e4*2007/46*1435*.. 81 - 82 205/60R16 92 12R nur Ausführung mit
215/55R16 93 12I 215/50R17 OE;
225/50R16 92 11A; 12A; 26P Frontantrieb; nicht
225/55R16 95 11A; 12A; 26P Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
SZS1 e4*2007/46*1435*.. 78 - 82 205/60R16 92 12R nur Ausführung mit
215/55R16 93 12I 215/55R17 OE;
215/60R16 95 12I Frontantrieb; nicht
§22 49928*08
225/55R16 95 11A; 12A; 26P Elektro;
235/55R16 98 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I3
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZN e13*2007/46*1287*.. 147 205/50R16 87 12N Coupe; Heckantrieb;
205/55R16 91 12N 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 12A; 22M; 24J; 51A; 71C; 71K; 721;
26P; 57T 725; 729; 73C; 74A;
74P; 76U; 84T
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0255-14-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928
ANLAGE: 2 Radtyp: WF6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.02.2024
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der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 49928*08
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0255-14-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928
ANLAGE: 2 Radtyp: WF6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.02.2024
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22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
§22 49928*08
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0255-14-WIRD/N8
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ANLAGE: 2 Radtyp: WF6560
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71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
§22 49928*08
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
82Ä) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 316mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
84T) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO Festsattel und
Bremsscheibendurchmesser 326mm an der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0255-14-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928
ANLAGE: 2 Radtyp: WF6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.02.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MG
Fahrzeugtyp: SZS1
Genehm.Nr.: e11*2007/46*4150*..
Handelsbez.: MG ZS, ROEWE ZS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 240 VA
26P x = 230 y = 190 VA
27B x = 260 y = 260 HA
27I x = 210 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 49928*08
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 260 y = 260 10 HA
27H x = 260 y = 260 8 HA
26J x = 280 y = 240 10 VA
26N x = 280 y = 240 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0255-14-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928
ANLAGE: 2 Radtyp: WF6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.02.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MG
Fahrzeugtyp: SZS1
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1435*..
Handelsbez.: MG ZS, ROEWE ZS, MG ZS EV, ROEWE ZS EV
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 240 VA
26P x = 230 y = 190 VA
27B x = 260 y = 260 HA
27I x = 210 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 49928*08
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 260 y = 260 10 HA
27H x = 260 y = 260 8 HA
26J x = 280 y = 240 10 VA
26N x = 280 y = 240 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0255-14-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49928
ANLAGE: 2 Radtyp: WF6560
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.02.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: ZN
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1287*..
Handelsbez.: TOYOTA Z (GT86)
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 320 y = 395 VA
26P x = 270 y = 345 VA
27B x = 360 y = 355 HA
27I x = 310 y = 305 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 49928*08
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 360 y = 355 3 HA
26J x = 320 y = 395 10 VA
26N x = 320 y = 395 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 6½ J x 16 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
§22 49928*08
special wheels for passenger cars 6½ J x 16 H2
Genehmigungsnummer: 49928*08
Approval number:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
MAK S.p.A.
IT-25013 Carpenedolo (BS)
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
Entfällt
Not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
WF6560
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Genehmigungsnummer: 49928*08
Approval number:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
Genehmigungszeichen
Approval identification
§22 49928*08
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
On the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
AT-1230 Wien
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
11.04.2024
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
366-0255-14-WIRD/N8
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Genehmigungsnummer: 49928*08
Approval number:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
gemäß:
The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
restricted to the application listed:
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1 - 36
unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
conditions.
§22 49928*08
10. Bemerkungen:
Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for the wheel/tire combinations listed in this ABE.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das
einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des
Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung
sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die
Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der
VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt.
National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the
proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle
or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU)
2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1
to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
Siehe Prüfbericht
See test report
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Genehmigungsnummer: 49928*08
Approval number:
12. Die Genehmigung wird erweitert
Approval is extended
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Aktualisierung des Verwendungsbereiches
Update of the range of application
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 17.04.2024
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
§22 49928*08
Anlagen:
Enclosures:
Gemäß Inhaltsverzeichnis
According to index
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
Nummer der Genehmigung: 49928*08
Approval No.
Ausgabedatum: 29.08.2014 letztes Änderungsdatum: 17.04.2024
Date of issue: last date of amendment:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
Test report(s) No.: Date
366-0255-14-WIRD 23.07.2014
366-0255-14-WIRD/N1 08.10.2015
366-0255-14-WIRD/N2 28.07.2016
366-0255-14-WIRD/N3 02.09.2016
366-0255-14-WIRD/N4 25.10.2017
§22 49928*08
366-0255-14-WIRD/N5 13.09.2019
366-0255-14-WIRD/N6 20.04.2020
366-0255-14-WIRD/N7 18.01.2022
366-0255-14-WIRD/N8 11.04.2024
Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
Information document No.: Date
WF6560 03.07.2014
WF6560 22.02.2024
Liste der Änderungen: Datum:
List of modifications: Date
Siehe Punkt V.4. des Prüfberichtes
See point V.4. of the test report
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 49928*08
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 49928
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 49928*08
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Approval No.: 49928*08
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
prosecuted.
§22 49928*08
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
unhindered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.