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							               Gutachten 14-00273-CC-GBM-10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
               zu V.1. ANLAGE: 23                                                   Radtyp: WF7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.01.2022
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               Fahrzeughersteller                         : HONDA, ROVER
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               WF7070/F 64,1       F                          Ø64,1-R-Ø76                 64,1                     725      2260    10/19
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : R4
§22 49846*10




               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CU1; CU3; CW1; CW3; FC; FD3;
                                                            FK; FK1; FK2; FK3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7
                                                            110 Nm für Typ : DC2; EP1; EP2; EP3; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8;
                                                            EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RA1; RA3; RD1; RD3; RN1; RN3;
                                                            ZC; ZF1
                Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
                CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 215/50R17        91    11A; 24J; 24M; 51J         Kombi; Frontantrieb;
                CW3          e6*2001/116*0122*..           215/55R17        94    11A; 24J; 24M; 51J         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/50R17        94    11A; 24J; 24M              12A; 51A; 71K; 723;
                                                           235/50R17        96    11A; 21P; 21S; 22I;        73C; 74A; 74P; 76S;
                                                                                  24C; 24M                   76T; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
                FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 205/50R17         89    11A; 26P                   CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
                FK           e6*2007/46*0256*..           215/45R17         87    11A; 26P                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          215/50R17         91    11A; 26B; 26N              12A; 51A; 71K; 723;
                                                          225/45R17         91    11A; 26N; 26P              73C; 74A; 74P; 76S;
                                                                                                             77E

                Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
                FD3          e11*2001/116*0271*.. 70    205/50R17 89              11A; 21B                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        215/45R17 87              11A; 21P                   12A; 51A; 71K; 723;
                                                        225/45R17 91              11A; 21B; 24M              73C; 74A; 74P; 77E;
                                                                                                             SC4



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 14-00273-CC-GBM-10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
               zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: WF7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 205/50R17 89        11A; 24J; 26B             ab
               FK2          e11*2001/116*0256*..          215/45R17 87W       11A; 26P; 5ET             e11*2001/116*0255*07;
               FK3          e11*2001/116*0257*..          225/45R17 91        11A; 24J; 26B; 26N; 27I   ab
                                                                                                        e11*2001/116*0256*07;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e11*2001/116*0257*06;
                                                                                                        CIVIC TOURER;
                                                                                                        Schrägheck;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76S; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ZF1          e11*2007/46*0100*.. 84 - 89      195/45R17   81   51J                       2-türig; Frontantrieb;
                                                             205/45R17   84   11A; 21P; 245             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/40R17   83   11A; 21P; 22I; 245        12A; 51A; 71K; 723;
                                                             215/45R17   87   11A; 21P; 22I; 245        729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        77E
§22 49846*10




               Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 215/50R17      91   11A; 24J; 24M; 51J        Stufenheck;
               CU3          e6*2001/116*0115*..           215/55R17      94   11A; 24J; 24M; 51J        Frontantrieb;
                                                          225/50R17      94   11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/50R17      96   11A; 21P; 21S; 22I;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                              24C; 24D                  73C; 74A; 74P; 76S;
                                                                                                        76T; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA      CIVIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               EP1          e11*98/14*0173*..      66 - 81  205/40R17    80   5DA                       10B; 11B; 11G; 11H;
               EP2          e11*98/14*0174*..               205/40R17    84                             12A; 51A; 71K; 723;
               EP4          e11*98/14*0188*..      66 - 118 205/45R17    84                             73C; 74A; 74P; 77E
               EU5          e11*98/14*0158*..               215/40R17    83
               EU6          e11*98/14*0159*..               215/45R17         11A; 21P; 22I; 51G
               EU7          e11*98/14*0160*..
               EU8          e11*98/14*0161*..
               EU9          e11*98/14*0189*..
               EV1          e11*2001/116*0198*..
               EP3          e11*98/14*0175*..      147       205/45R17 84     11A; 21B; 22B             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/40R17 83     11A; 21B; 22B; 24J;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                              24M                       73C; 74A; 74P; 77E
                                                             215/45R17        11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                              24M; 51G




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 14-00273-CC-GBM-10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
               zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: WF7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 13
               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
               RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 225/50R17-94            11A; 22B; 22F; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
               RD3          e6*98/14*0076*..                                   24D; 367                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                       225/55R17 97            11A; 22B; 22F; 24C;      73C; 74A; 74P; 77E
                                                                               24D; 367
               RD8           e11*98/14*0190*..    110        225/50R17 94      11A; 22B; 24C; 24M       nur bis
                                                             225/55R17 97      11A; 22B; 24C; 24M       e11*98/14*0190*01;
                                                             235/50R17 96      11A; 22B; 24C; 24D       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 77E
               RD8           e11*98/14*0190*..    110        225/55R17 97      11A;   22B; 24J; 24M     ab e11*98/14*0190*02;
                                                             235/55R17 99      11A;   22B; 22H; 24C;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               24M                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                             245/50R17 99      11A;   22B; 22F; 24C;    73C; 74A; 74P; 77E
                                                                               24D
               RD9           e11*2001/116*0234*.. 103        225/55R17 97      11A;   22B; 24J; 24M     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/55R17 99      11A;   22B; 22H; 24C;    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                               24M                      73C; 74A; 74P; 77E
                                                             245/50R17 99      11A;   22B; 22F; 24C;
                                                                               24D
               RE5           e11*2001/116*0301*.. 88 - 118   225/65R17   102   11A;   24J; 27I          ab
               RE6           e11*2001/116*0302*..            235/55R17   99    11A;   24J; 27I          e11*2001/116*0301*06;
§22 49846*10




                                                             235/60R17   102   11A;   24J; 27I          ab
                                                             245/55R17   102   11A;   24C; 24M; 27B     e11*2001/116*0302*06;
                                                             255/50R17   101   11A;   24C; 24M; 27B     Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 76S;
                                                                                                        77E
               RE5           e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/65R17 102      11A;   24J               bis
               RE6           e11*2001/116*0302*..           235/55R17 99       11A;   24J; 24M          e11*2001/116*0301*05;
               RE7           e11*2001/116*0322*..           235/60R17 102      11A;   24J; 24M          bis
                                                             245/55R17 102     11A;   22I; 24C; 24M     e11*2001/116*0302*05;
                                                             255/50R17 101     11A;   22I; 24C; 24M     Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 76S;
                                                                                                        77E

               Verkaufsbezeichnung:     Honda e
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
               ZC           e6*2007/46*0425*.. 60            205/45R17 88      GC7; 11A; 246; 26N;      Schräghecklimousine;
                                                                               57E                      Heckantrieb;
                                                             215/40R17 87      GC8; 11A; 24J; 26J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               57E                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 76A;
                                                                                                        77E; 97H




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 14-00273-CC-GBM-10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
               zu V.1. ANLAGE: 23                                                   Radtyp: WF7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.01.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110         205/50R17   89                             10B; 11B; 11G; 11H;
               BE3          e6*2001/116*0100*..                  215/45R17   87   5ET                       12A; 51A; 71K; 723;
               BE5          e6*2001/116*0104*..                  215/45R17   91                             73C; 74A; 74P; 77E
                                                                 225/45R17   90

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA HR-V
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                 Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GH1          e6*98/14*0062*..  77 - 91            215/50R17-91     11A; 24C; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
               GH2          e6*98/14*0063*..                     225/45R17 91     11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 723;
               GH3          e6*98/14*0067*..                                                                73C; 74A; 74P; 77E
               GH4          e6*98/14*0068*..

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA INTEGRA TYPE R
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                       Auflagen zu Reifen        Auflagen
               DC2          e6*95/54*0052*..  140    205/40R17-80                 11A; 21B; 22B; 24C;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  24M                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                 215/40R17-83     11A; 21B; 22B; 24C;       73C; 74A; 74P; 77E
                                                                                  24D
                                                                 225/35R17-82     11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                                  24D; 66V
§22 49846*10




               Verkaufsbezeichnung:     HONDA SHUTTLE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                        Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RA1          e6*93/81*0002*..  110   215/50R17 95                  11A; 22I; 24D; 24J        10B; 11B; 11G; 11H;
               RA3          e6*95/54*0050*..                                                                12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA STREAM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RN1          e6*98/14*0081*..  92 - 115 205/50R17 89               11A; 21B; 22B; 22L;       10B; 11B; 11G; 11H;
               RN3          e6*98/14*0082*..                                      24J; 24M                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                       215/45R17 91               11A; 21B; 22B; 22L;       73C; 74A; 74P; 77E
                                                                                  24J; 24M
                                                                 225/45R17 90     11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                                  24J; 24M


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : R4


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     FREELANDER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
               LN           e11*96/79*0082*.. 72 - 130 225/55R17 97               11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
               LND          e1*98/14*0134*..                                                                12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                                            76S; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 14-00273-CC-GBM-10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
               zu V.1. ANLAGE: 23                                                Radtyp: WF7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 17.01.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
§22 49846*10




                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausaussc hnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 14-00273-CC-GBM-10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
               zu V.1. ANLAGE: 23                                                Radtyp: WF7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 17.01.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 49846*10




               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügel s oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 14-00273-CC-GBM-10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
               zu V.1. ANLAGE: 23                                                Radtyp: WF7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 17.01.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbrei te nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
§22 49846*10




                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zuläss igen
                    Achslast von 900kg.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               66V) Sofern Reifen der Größe 225/35 R 17 auf der Felge 7 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                    Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                    mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 14-00273-CC-GBM-10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
               zu V.1. ANLAGE: 23                                                Radtyp: WF7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 17.01.2022
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                      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                      Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmess sensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder z u streichen.
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
§22 49846*10




               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               GC7) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        205/45R17r Hinterachse:          225/45R17
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GC8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          215/40R17
                                    Hinterachse:                          235/40R17
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitz uführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
                    Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: . .......... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
                    3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
                    eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 14-00273-CC-GBM-10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
               zu V.1. ANLAGE: 23                                                Radtyp: WF7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 17.01.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
§22 49846*10




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 14-00273-CC-GBM-10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
               zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: WF7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     FK
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0256*..
                      Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 200              y = 250                  HA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            26P                     x = 250              y = 300                  VA
                            26B                     x = 300              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 49846*10




                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 350            25                VA
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 300            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 14-00273-CC-GBM-10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
               zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: WF7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     FK1
                      Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0255*..
                      Handelsbez.:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                       Variante(n):   ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
               Frontantrieb, Schrägheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbe reich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 245              y = 360                  HA
                            27B                     x = 295              y = 410                  HA
                            26P                     x = 195              y = 320                  VA
                            26B                     x = 245              y = 370                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 49846*10




                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 245        y = 370             8                VA
                            26J                  x = 245        y = 370            27                VA
                            27H                  x = 295        y = 410             8                HA
                            27F                  x = 295        y = 410            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 14-00273-CC-GBM-10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
               zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: WF7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     FC
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3633*..
                      Handelsbez.:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 200              y = 250                  HA
                            27B                     x = 250              y = 300                  HA
                            26P                     x = 250              y = 300                  VA
                            26B                     x = 300              y = 350                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 49846*10




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 350             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 350            25                VA
                            27H                  x = 250        y = 300             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 300            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 14-00273-CC-GBM-10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
               zu V.1. ANLAGE: 23                                                 Radtyp: WF7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 17.01.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 13

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     RE5
                      Genehm.Nr.:      e11*2001/116*0301*..
                      Handelsbez.:     HONDA CR-V

                      Variante(n):     Allradantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                Achse
                                                       von [mm]             bis [mm]
                            27B                         x = 330              y = 450              HA
                            27I                         x = 280              y = 420              HA
                            26B                         x = 260              y = 270              VA
                            26P                         x = 210              y = 220              VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich                Aufweiten           Achse
§22 49846*10




                                                 von [mm]       bis [mm]          um [mm]
                            26J                   x = 260        y = 270             15                VA
                            26N                   x = 260        y = 270              8                VA
                            27F                   x = 330        y = 450             15                HA
                            27H                   x = 330        y = 450              8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                               National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2

                     issued by:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 49846*10




                                        special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2


               Genehmigungsnummer: 49846*10
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     WF7070
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 49846*10
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 49846*10




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV SÜD Auto Service GmbH
                     DE-80686 München

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     17.01.2022

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     14-00273-CC-GBM-10
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 49846*10
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1 - 25

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 49846*10




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                      2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                      von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                      wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                      The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                      2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                      are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                      essential systems - are met.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 49846*10
               Approval number:

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application

               14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:        26.01.2022
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 49846*10




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 49846*10
               Approval No.


               Ausgabedatum:        25.07.2014                 letztes Änderungsdatum: 26.01.2022
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                     Test report(s) No.:                                               Date
                     366-0179-14-MURD                                                  10.07.2014
                     366-0179-14-MURD/N1                                               29.09.2014
                     366-0179-14-MURD/N2                                               02.12.2014
                     366-0179-14-MURD/N3                                               16.11.2015
                     366-0179-14-MURD/N4                                               14.12.2015
§22 49846*10




                     366-0179-14-MURD/N5                                               20.04.2016
                     366-0179-14-MURD/N6                                               04.10.2017
                     366-0179-14-MURD/N7                                               23.08.2018
                     14-00273-CC-GBM-08                                                07.05.2019
                     14-00273-CC-GBM-09                                                02.04.2020
                     14-00273-CC-GBM-10                                                17.01.2022

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                     Information document No.:                                         Date
                     WF7070                                                            24.04.2014
                     WF7070                                                            12.01.2022

                     Liste der Änderungen:                                             Datum:
                     List of modifications:                                            Date
                     Siehe Punkt V.5. des Prüfberichtes
                     See point V.5. of the test report
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 49846*10

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 49846

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 49846*10




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 49846*10

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 49846*10




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.