Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) § 22 49846, Erweiterung 07 according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2 Genehmigungsnummer: 49846 Erweiterung: 07 Approval number: Extension: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: MAK S.p.A. IT-25013 Carpenedolo (BS) 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: entfällt not applicable 3. Typbezeichnung: Type: WF7070 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Genehmigungsnummer: 49846 Erweiterung: 07 Approval number: Extension: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) § 22 49846, Erweiterung 07 Genehmigungszeichen Approval identification Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: an der Innen- bzw. Außenseite des Rades on the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV SÜD Auto Service GmbH DE-80686 München 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 23.08.2018 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 366-0179-14-MURD/N7 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Genehmigungsnummer: 49846 Erweiterung: 07 Approval number: Extension: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1 - 20 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified § 22 49846, Erweiterung 07 conditions. 10. Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie 2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt. The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive 2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which are capable of posing a significant risk to the correct functioning of essential systems - are met. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: siehe Prüfbericht see test report 12. Die Genehmigung wird erweitert Approval extended Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Genehmigungsnummer: 49846 Erweiterung: 07 Approval number: Extension: 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Erweiterung des Verwendungsbereiches Extension of application range 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 29.08.2018 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: § 22 49846, Erweiterung 07 17. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage erhältlich ist. Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request. Anlagen: Enclosures: Gemäß Inhaltsverzeichnis According to index Gutachten 366-0179-14-MURD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: WF7070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 13 Fahrzeughersteller : HONDA, ROVER Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum WF7070/FF 64,1 FF Ø64.1-R-Ø76 64,1 Kunststoff 670 2254 10/14 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad § 22 49846, Erweiterung 07 Zubehör : R4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2; CU1; CU3; CW1; CW3; FC; FD3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3; FN4; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RU 110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; DC2; EP1; EP2; EP3; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RA1; RA3; RD1; RD3; RN1; RN3; ZF1 Verkaufsbezeichnung: ACCORD COUPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CG2 e6*95/54*0049*.. 147 205/50R17-89 11A; 22B; 22L; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 225/45R17-90 11A; 22B; 22L; 24C; 73C; 74A; 74P 24D Verkaufsbezeichnung: ACCORD SEDAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CL7 e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/45R17 90 11A; 22L; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; CL9 e6*2001/116*0092*.. 12A; 51A; 71K; 723; CN1 e6*2001/116*0096*.. 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: ACCORD TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CM1 e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/45R17 90 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; CM2 e6*2001/116*0094*.. 12A; 51A; 71K; 723; CN2 e6*2001/116*0097*.. 73C; 74A; 74P CW1 e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 215/50R17 91 11A; 24J; 51J Kombi; Frontantrieb; CW3 e6*2001/116*0122*.. 215/55R17 94 11A; 24J; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 723; 235/50R17 96 11A; 21P; 24J; 24M 73C; 74A; 74P; 76S; 76T Gutachten 366-0179-14-MURD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: WF7070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 13 Verkaufsbezeichnung: CIVIC 4DR, CIVIC 5DR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FC e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 205/50R17 89 CIVIC 4DR; CIVIC 5DR; 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 723; 225/45R17 91 11A; 26P 73C; 74A; 74P; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: CIVIC 4DR HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FD3 e11*2001/116*0271*.. 70 205/50R17 89 11A; 21P 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 12A; 51A; 71K; 723; 225/45R17 91 11A; 21P 73C; 74A; 74P; SC4 Verkaufsbezeichnung: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FK1 e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 205/50R17 89 11A; 26P ab FK2 e11*2001/116*0256*.. 215/45R17 87W 11A; 26P; 5ET e11*2001/116*0255*07; FK3 e11*2001/116*0257*.. 225/45R17 91 11A; 26P ab e11*2001/116*0256*07; ab § 22 49846, Erweiterung 07 e11*2001/116*0257*06; CIVIC TOURER; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76S FK1 e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/50R17 89 nur bis FK2 e11*2001/116*0256*.. 215/45R17 91 51J e11*2001/116*0255*06; FK3 e11*2001/116*0257*.. 225/45R17 90 nur bis e11*2001/116*0256*06; nur bis e11*2001/116*0257*05; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: CR-Z Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZF1 e11*2007/46*0100*.. 84 - 89 195/45R17 81 51J 2-türig; Frontantrieb; 205/45R17 84 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 83 11A; 21P 12A; 51A; 71K; 723; 215/45R17 87 11A; 21P 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: HONDA ACCORD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CL3 e11*98/14*0165*.. 113 205/45R17 88 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; CL4 e11*98/14*0166*.. 215/40R17 85 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 215/45R17 87 11A; 21P; 22B; 24J; 73C; 74A; 74P 24M; 54A Gutachten 366-0179-14-MURD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: WF7070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 13 Verkaufsbezeichnung: HONDA ACCORD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CU1 e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 215/50R17 91 11A; 24J; 24M; 51J Stufenheck; CU3 e6*2001/116*0115*.. 215/55R17 94 11A; 24J; 24M; 51J Frontantrieb; 225/50R17 94 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R17 96 11A; 21P; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EP1 e11*98/14*0173*.. 66 - 81 205/40R17 80 5DA 10B; 11B; 11G; 11H; EP2 e11*98/14*0174*.. 205/40R17 84 12A; 51A; 71K; 723; EP4 e11*98/14*0188*.. 66 - 118 205/45R17 84 73C; 74A; 74P EU5 e11*98/14*0158*.. 215/40R17 83 EU6 e11*98/14*0159*.. 215/45R17 51G EU7 e11*98/14*0160*.. EU8 e11*98/14*0161*.. EU9 e11*98/14*0189*.. EV1 e11*2001/116*0198*.. EP3 e11*98/14*0175*.. 147 205/45R17 84 10B; 11B; 11G; 11H; § 22 49846, Erweiterung 07 215/40R17 83 11A; 21P; 22I 12A; 51A; 71K; 723; 215/45R17 11A; 21P; 22I; 51G 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC 3DR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FN1 e11*2001/116*0297*.. 103 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; FN3 e11*2001/116*0298*.. 215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24M; 12A; 51A; 71K; 723; 51J 729; 73C; 74A; 74P; 225/45R17 91 11A; 21B; 22I; 24M 76S FN2 e11*2001/116*0306*.. 148 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24M; 12A; 51A; 71K; 723; 51J 729; 73C; 74A; 74P; 225/45R17 91 11A; 21B; 22I; 24M 76S FN4 e11*2001/116*0334*.. 73 225/45R17 11A; 21B; 22I; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 51G 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RD1 e6*95/54*0044*.. 94 - 108 225/50R17-94 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; RD3 e6*98/14*0076*.. 24D; 367 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P RD8 e11*98/14*0190*.. 110 225/55R17 97 11A; 22I; 24J ab e11*98/14*0190*02; 235/55R17 99 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P RD8 e11*98/14*0190*.. 110 225/50R17 94 11A; 22B; 24J; 24M nur bis 225/55R17 97 11A; 22B; 24J; 24M e11*98/14*0190*01; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Gutachten 366-0179-14-MURD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: WF7070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 13 Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RD9 e11*2001/116*0234*.. 103 225/55R17 97 11A; 22I; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 99 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P RE5 e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/65R17 102 ab RE6 e11*2001/116*0302*.. 235/55R17 99 11A; 24J e11*2001/116*0301*06; 235/60R17 102 11A; 24J; 27I ab 245/55R17 102 11A; 24J; 27I e11*2001/116*0302*06; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76S RE5 e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/65R17 102 bis RE6 e11*2001/116*0302*.. 235/55R17 99 11A; 24J e11*2001/116*0301*05; RE7 e11*2001/116*0322*.. 235/60R17 102 11A; 24J bis 245/55R17 102 11A; 24J e11*2001/116*0302*05; 255/50R17 101 11A; 24J; 24M Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; § 22 49846, Erweiterung 07 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: HONDA FR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BE1 e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 205/50R17 89 10B; 11B; 11G; 11H; BE3 e6*2001/116*0100*.. 215/45R17 87 5ET 12A; 51A; 71K; 723; BE5 e6*2001/116*0104*.. 215/45R17 91 73C; 74A; 74P 225/45R17 90 Verkaufsbezeichnung: HONDA HR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH1 e6*98/14*0062*.. 77 - 91 215/50R17-91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; GH2 e6*98/14*0063*.. 225/45R17 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; GH3 e6*98/14*0067*.. 73C; 74A; 74P GH4 e6*98/14*0068*.. Verkaufsbezeichnung: HONDA INTEGRA TYPE R Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DC2 e6*95/54*0052*.. 140 205/40R17-80 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 215/40R17-83 11A; 21B; 22B; 24J; 73C; 74A; 74P 24M; 367 225/35R17-82 11A; 21B; 22B; 24C; 24D; 66V Verkaufsbezeichnung: HONDA PRELUDE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BB6 e6*95/54*0037*.. 136 - 147 215/40R17 87 11A; 21J; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H; BB8 e6*95/54*0038*.. 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 215/45R17 87 11A; 21J; 22B; 22F; 73C; 74A; 74P 24C; 24D; 54A Gutachten 366-0179-14-MURD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: WF7070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 13 Verkaufsbezeichnung: HONDA SHUTTLE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RA1 e6*93/81*0002*.. 110 215/50R17 95 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; RA3 e6*95/54*0050*.. 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: HONDA STREAM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RN1 e6*98/14*0081*.. 92 - 115 215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; RN3 e6*98/14*0082*.. 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: HR-V Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RU e6*2007/46*0158*.. 88 - 96 215/50R17 91 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R17 94 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 723; 26N 73C; 74A; 74P; 76S 225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26B; 26N 235/50R17 96 11A; 24C; 244; 247; § 22 49846, Erweiterung 07 26B; 26J; 27I Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : R4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Verkaufsbezeichnung: FREELANDER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LN e11*96/79*0082*.. 72 - 130 225/55R17 11A; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; LND e1*98/14*0134*.. 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 75I; 76S Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Gutachten 366-0179-14-MURD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: WF7070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 13 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten § 22 49846, Erweiterung 07 Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, Gutachten 366-0179-14-MURD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: WF7070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 13 dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch § 22 49846, Erweiterung 07 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Gutachten 366-0179-14-MURD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: WF7070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 13 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 900kg. § 22 49846, Erweiterung 07 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 66V) Sofern Reifen der Größe 225/35 R 17 auf der Felge 7 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Gutachten 366-0179-14-MURD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: WF7070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 13 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO 3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen. § 22 49846, Erweiterung 07 Gutachten 366-0179-14-MURD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: WF7070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: RE5 Genehm.Nr.: e11*2001/116*0301*.. Handelsbez.: HONDA CR-V Variante(n): Allradantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 260 y = 270 VA 26P x = 210 y = 220 VA 27B x = 330 y = 450 HA 27I x = 280 y = 420 HA § 22 49846, Erweiterung 07 Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 260 y = 270 15 VA 26N x = 260 y = 270 8 VA 27F x = 330 y = 450 15 HA 27H x = 330 y = 450 8 HA Gutachten 366-0179-14-MURD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: WF7070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 13 Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: RU Genehm.Nr.: e6*2007/46*0158*.. Handelsbez.: HR-V Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 27I x = 225 y = 250 HA 27B x = 275 y = 300 HA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49846, Erweiterung 07 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 25 VA 27H x = 275 y = 300 8 HA 27F x = 275 y = 300 15 HA Gutachten 366-0179-14-MURD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: WF7070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 13 Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: FK1 Genehm.Nr.: e11*2001/116*0255*.. Handelsbez.: CIVIC 5DR, CIVIC TOURER Variante(n): ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06, Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 195 y = 320 VA 26B x = 245 y = 370 VA 27I x = 245 y = 360 HA 27B x = 295 y = 410 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: § 22 49846, Erweiterung 07 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 245 y = 370 8 VA 26J x = 245 y = 370 27 VA 27H x = 295 y = 410 8 HA 27F x = 295 y = 410 30 HA Gutachten 366-0179-14-MURD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846 zu V.1. ANLAGE: 13 Radtyp: WF7070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 23.08.2018 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 13 Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: FC Genehm.Nr.: e11*2007/46*3633*.. Handelsbez.: CIVIC 4DR, CIVIC 5DR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 300 VA 26B x = 300 y = 350 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49846, Erweiterung 07 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 350 8 VA 26J x = 300 y = 350 25 VA 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 15 HA