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							                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                             National Type Approval

                                   ausgestellt von:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                            Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2

                                   issued by:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                                   of the following approval object

                                                      special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2


                             Genehmigungsnummer: 49846                        Erweiterung: 07
                             Approval number:                                 Extension:

                             1.    Genehmigungsinhaber:
                                   Holder of the approval:
                                   MAK S.p.A.
                                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

                             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                                   If applicable, name and address of representative:
                                   entfällt
                                   not applicable

                             3.    Typbezeichnung:
                                   Type:
                                   WF7070
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                         2

                             Genehmigungsnummer: 49846                         Erweiterung: 07
                             Approval number:                                  Extension:

                             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                                   Identification markings:
                                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                                   Felgengröße
                                   Size of the wheel

                                   Typ und die Ausführung
                                   Type and version

                                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                                   Date of manufacture (month and year)
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                   Genehmigungszeichen
                                   Approval identification

                                   Einpresstiefe
                                   Inset/outset



                             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                                   Position of the identification markings:
                                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                                   on the inside/outside of the wheel

                             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                                   Responsible Technical Service:
                                   TÜV SÜD Auto Service GmbH
                                   DE-80686 München

                             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Date of test report issued by the Technical Service:
                                   23.08.2018

                             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Number of test report issued by that Technical Service:
                                   366-0179-14-MURD/N7
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                        3

                             Genehmigungsnummer: 49846                        Erweiterung: 07
                             Approval number:                                 Extension:

                             9.    Verwendungsbereich:
                                   Range of application:
                                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                                   gemäß:
                                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                                   restricted to the application listed:

                                   Anlage/n zum Prüfbericht
                                   Annex/es of the test report
                                   1 - 20

                                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                   conditions.

                             10.   Bemerkungen:
                                   Remarks:
                                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                                    The indications given in the above mentioned test report including its
                                    annexes shall apply.

                                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                                    essential systems - are met.

                             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                                   siehe Prüfbericht
                                   see test report

                             12.   Die Genehmigung wird erweitert
                                   Approval extended
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                       4

                             Genehmigungsnummer: 49846                       Erweiterung: 07
                             Approval number:                                Extension:

                             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                                   Erweiterung des Verwendungsbereiches
                                   Extension of application range

                             14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                                   Place:

                             15.   Datum:       29.08.2018
                                   Date:

                             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                                   Signature:
§ 22 49846, Erweiterung 07




                             17.   Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                                   Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                                   erhältlich ist.
                                   Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                                   competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.

                                   Anlagen:
                                   Enclosures:
                                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                                   According to index
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 1 von 13

                             Fahrzeughersteller                      : HONDA, ROVER
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                            Kennzeichnung                Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                                            Rad                          Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
                             WF7070/FF 64,1 FF                           Ø64.1-R-Ø76                 64,1    Kunststoff     670     2254     10/14
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : HONDA
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
§ 22 49846, Erweiterung 07




                             Zubehör                                 : R4
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                                                       CU1; CU3; CW1; CW3; FC; FD3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3;
                                                                       FN4; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RU
                                                                       110 Nm für Typ : BB6; BB8; CG2; CL3; CL4; DC2; EP1; EP2; EP3;
                                                                       EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; EV1; GH1; GH2; GH3; GH4; RA1;
                                                                       RA3; RD1; RD3; RN1; RN3; ZF1
                             Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             CG2          e6*95/54*0049*.. 147    205/50R17-89               11A; 22B; 22L; 24C;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             24D                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                            225/45R17-90     11A; 22B; 22L; 24C;        73C; 74A; 74P
                                                                                             24D

                             Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/45R17 90         11A; 22L; 24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
                             CL9          e6*2001/116*0092*..                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                             CN1          e6*2001/116*0096*..                                                           73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/45R17 90         11A; 22B; 24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
                             CM2          e6*2001/116*0094*..                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                             CN2          e6*2001/116*0097*..                                                           73C; 74A; 74P
                             CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 215/50R17 91         11A; 24J; 51J              Kombi; Frontantrieb;
                             CW3          e6*2001/116*0122*..           215/55R17 94         11A; 24J; 51J              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        225/50R17 94         11A; 24J                   12A; 51A; 71K; 723;
                                                                        235/50R17 96         11A; 21P; 24J; 24M         73C; 74A; 74P; 76S;
                                                                                                                        76T
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 2 von 13
                             Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 205/50R17 89                                   CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
                                                                       215/45R17 87                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       215/50R17 91          11A; 26P                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                       225/45R17 91          11A; 26P                 73C; 74A; 74P; 76S;
                                                                                                                      77E

                             Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   205/50R17 89             11A; 21P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    215/45R17 87                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                    225/45R17 91             11A; 21P                 73C; 74A; 74P; SC4

                             Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 205/50R17 89         11A; 26P                 ab
                             FK2          e11*2001/116*0256*..          215/45R17 87W        11A; 26P; 5ET            e11*2001/116*0255*07;
                             FK3          e11*2001/116*0257*..          225/45R17 91         11A; 26P                 ab
                                                                                                                      e11*2001/116*0256*07;
                                                                                                                      ab
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                                                                                                      e11*2001/116*0257*06;
                                                                                                                      CIVIC TOURER;
                                                                                                                      Schrägheck;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                      76S
                             FK1            e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/50R17 89                                nur bis
                             FK2            e11*2001/116*0256*..          215/45R17 91       51J                      e11*2001/116*0255*06;
                             FK3            e11*2001/116*0257*..          225/45R17 90                                nur bis
                                                                                                                      e11*2001/116*0256*06;
                                                                                                                      nur bis
                                                                                                                      e11*2001/116*0257*05;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                      76S

                             Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             ZF1          e11*2007/46*0100*..    84 - 89   195/45R17 81      51J                      2-türig; Frontantrieb;
                                                                           205/45R17 84                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           215/40R17 83      11A; 21P                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                           215/45R17 87      11A; 21P                 729; 73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             CL3          e11*98/14*0165*.. 113   205/45R17 88               11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                             CL4          e11*98/14*0166*..       215/40R17 85               11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                  215/45R17 87               11A; 21P; 22B; 24J;      73C; 74A; 74P
                                                                                             24M; 54A
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 13
                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 215/50R17 91         11A; 24J; 24M; 51J       Stufenheck;
                             CU3          e6*2001/116*0115*..           215/55R17 94         11A; 24J; 24M; 51J       Frontantrieb;
                                                                        225/50R17 94         11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        235/50R17 96         11A; 21P; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 76S;
                                                                                                                      76T

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             EP1          e11*98/14*0173*..    66 - 81     205/40R17 80      5DA                      10B; 11B; 11G; 11H;
                             EP2          e11*98/14*0174*..                205/40R17 84                               12A; 51A; 71K; 723;
                             EP4          e11*98/14*0188*..    66 - 118    205/45R17 84                               73C; 74A; 74P
                             EU5          e11*98/14*0158*..                215/40R17 83
                             EU6          e11*98/14*0159*..                215/45R17         51G
                             EU7          e11*98/14*0160*..
                             EU8          e11*98/14*0161*..
                             EU9          e11*98/14*0189*..
                             EV1          e11*2001/116*0198*..
                             EP3          e11*98/14*0175*..    147         205/45R17 84                               10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                                                           215/40R17 83      11A; 21P; 22I            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                           215/45R17         11A; 21P; 22I; 51G       73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  205/50R17 89             11A; 21P; 22I; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                             FN3          e11*2001/116*0298*..      215/45R17 91             11A; 21P; 22I; 24M;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             51J                      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                           225/45R17 91      11A; 21B; 22I; 24M       76S
                             FN2            e11*2001/116*0306*.. 148       205/50R17 89      11A; 21P; 22I; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           215/45R17 91      11A; 21P; 22I; 24M;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             51J                      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                           225/45R17 91      11A; 21B; 22I; 24M       76S
                             FN4            e11*2001/116*0334*.. 73        225/45R17         11A; 21B; 22I; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             51G                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                      76S

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             RD1          e6*95/54*0044*..  94 - 108 225/50R17-94            11A; 22B; 22F; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                             RD3          e6*98/14*0076*..                                   24D; 367                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P
                             RD8            e11*98/14*0190*..    110       225/55R17 97      11A; 22I; 24J            ab e11*98/14*0190*02;
                                                                           235/55R17 99      11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P
                             RD8            e11*98/14*0190*..    110       225/50R17 94      11A; 22B; 24J; 24M       nur bis
                                                                           225/55R17 97      11A; 22B; 24J; 24M       e11*98/14*0190*01;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 13
                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             RD9          e11*2001/116*0234*.. 103         225/55R17 97      11A; 22I; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           235/55R17 99      11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P
                             RE5            e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/65R17 102                               ab
                             RE6            e11*2001/116*0302*..          235/55R17 99   11A; 24J                     e11*2001/116*0301*06;
                                                                           235/60R17 102 11A; 24J; 27I                ab
                                                                           245/55R17 102 11A; 24J; 27I                e11*2001/116*0302*06;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 76S
                             RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/65R17 102                              bis
                             RE6            e11*2001/116*0302*..           235/55R17 99  11A; 24J                     e11*2001/116*0301*05;
                             RE7            e11*2001/116*0322*..           235/60R17 102 11A; 24J                     bis
                                                                           245/55R17 102 11A; 24J                     e11*2001/116*0302*05;
                                                                           255/50R17 101 11A; 24J; 24M                Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 76S

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     205/50R17 89                               10B; 11B; 11G; 11H;
                             BE3          e6*2001/116*0100*..              215/45R17 87      5ET                      12A; 51A; 71K; 723;
                             BE5          e6*2001/116*0104*..              215/45R17 91                               73C; 74A; 74P
                                                                           225/45R17 90

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA HR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             GH1          e6*98/14*0062*..  77 - 91        215/50R17-91      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                             GH2          e6*98/14*0063*..                 225/45R17 91      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 723;
                             GH3          e6*98/14*0067*..                                                            73C; 74A; 74P
                             GH4          e6*98/14*0068*..

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA INTEGRA TYPE R
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             DC2          e6*95/54*0052*..  140    205/40R17-80              11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             24M                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                           215/40R17-83      11A; 21B; 22B; 24J;      73C; 74A; 74P
                                                                                             24M; 367
                                                                           225/35R17-82      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                                                             24D; 66V

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA PRELUDE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             BB6          e6*95/54*0037*..  136 - 147 215/40R17 87           11A; 21J; 22B; 22F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                             BB8          e6*95/54*0038*..                                   24C; 24D                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                      215/45R17 87           11A; 21J; 22B; 22F;      73C; 74A; 74P
                                                                                             24C; 24D; 54A
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 5 von 13
                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA SHUTTLE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             RA1          e6*93/81*0002*..  110   215/50R17 95               11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                             RA3          e6*95/54*0050*..                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA STREAM
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             RN1          e6*98/14*0081*..  92 - 115 215/45R17 91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                             RN3          e6*98/14*0082*..                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     HR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW         Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             RU           e6*2007/46*0158*..     88 - 96    215/50R17 91     11A; 24J; 248; 26B;      Frontantrieb;
                                                                                             26N                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            215/55R17 94     11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             26N                      73C; 74A; 74P; 76S
                                                                            225/50R17 94     11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                             26N
                                                                            235/50R17 96     11A; 24C; 244; 247;
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                                                                             26B; 26J; 27I

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : ROVER
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : R4
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     FREELANDER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             LN           e11*96/79*0082*.. 72 - 130 225/55R17               11A; 24J; 24M; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                             LND          e1*98/14*0134*..                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                                                      76S

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 6 von 13
                                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                    lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
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                                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 8 von 13
                             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
                             5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 900kg.
§ 22 49846, Erweiterung 07




                             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1090kg.
                             66V) Sofern Reifen der Größe 225/35 R 17 auf der Felge 7 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                                  Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                                  mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                                  mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
                                  Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
                                  3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
                                  eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
                                  B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.
§ 22 49846, Erweiterung 07
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 13                                                Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     HONDA
                                    Fahrzeugtyp:    RE5
                                    Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0301*..
                                    Handelsbez.:    HONDA CR-V

                                    Variante(n):    Allradantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                                    von [mm]             bis [mm]
                                          26B                        x = 260             y = 270                 VA
                                          26P                        x = 210             y = 220                 VA
                                          27B                        x = 330             y = 450                 HA
                                          27I                        x = 280             y = 420                 HA
§ 22 49846, Erweiterung 07




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 260       y = 270            15                 VA
                                          26N                   x = 260       y = 270             8                 VA
                                          27F                   x = 330       y = 450            15                 HA
                                          27H                   x = 330       y = 450             8                 HA
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 11 von 13

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     HONDA
                                    Fahrzeugtyp:    RU
                                    Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0158*..
                                    Handelsbez.:    HR-V

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 300                   VA
                                          27I                      x = 225             y = 250                   HA
                                          27B                      x = 275             y = 300                   HA
                                          26P                      x = 250             y = 250                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                                          26J                   x = 300       y = 300            25                 VA
                                          27H                   x = 275       y = 300             8                 HA
                                          27F                   x = 275       y = 300            15                 HA
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 12 von 13

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     HONDA
                                    Fahrzeugtyp:    FK1
                                    Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0255*..
                                    Handelsbez.:    CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                                    Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
                             Frontantrieb, Schrägheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 195             y = 320                   VA
                                          26B                      x = 245             y = 370                   VA
                                          27I                      x = 245             y = 360                   HA
                                          27B                      x = 295             y = 410                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 245       y = 370             8                 VA
                                          26J                   x = 245       y = 370            27                 VA
                                          27H                   x = 295       y = 410             8                 HA
                                          27F                   x = 295       y = 410            30                 HA
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 13                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 13 von 13

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     HONDA
                                    Fahrzeugtyp:    FC
                                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3633*..
                                    Handelsbez.:    CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 250             y = 300                   VA
                                          26B                      x = 300             y = 350                   VA
                                          27I                      x = 200             y = 250                   HA
                                          27B                      x = 250             y = 300                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
                                          26J                   x = 300       y = 350            25                 VA
                                          27H                   x = 250       y = 300             8                 HA
                                          27F                   x = 250       y = 300            15                 HA