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							                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                             National Type Approval

                                   ausgestellt von:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                            Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2

                                   issued by:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                                   of the following approval object

                                                      special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2


                             Genehmigungsnummer: 49846                        Erweiterung: 07
                             Approval number:                                 Extension:

                             1.    Genehmigungsinhaber:
                                   Holder of the approval:
                                   MAK S.p.A.
                                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

                             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                                   If applicable, name and address of representative:
                                   entfällt
                                   not applicable

                             3.    Typbezeichnung:
                                   Type:
                                   WF7070
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                         2

                             Genehmigungsnummer: 49846                         Erweiterung: 07
                             Approval number:                                  Extension:

                             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                                   Identification markings:
                                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                                   Felgengröße
                                   Size of the wheel

                                   Typ und die Ausführung
                                   Type and version

                                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                                   Date of manufacture (month and year)
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                   Genehmigungszeichen
                                   Approval identification

                                   Einpresstiefe
                                   Inset/outset



                             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                                   Position of the identification markings:
                                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                                   on the inside/outside of the wheel

                             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                                   Responsible Technical Service:
                                   TÜV SÜD Auto Service GmbH
                                   DE-80686 München

                             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Date of test report issued by the Technical Service:
                                   23.08.2018

                             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Number of test report issued by that Technical Service:
                                   366-0179-14-MURD/N7
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                        3

                             Genehmigungsnummer: 49846                        Erweiterung: 07
                             Approval number:                                 Extension:

                             9.    Verwendungsbereich:
                                   Range of application:
                                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                                   gemäß:
                                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                                   restricted to the application listed:

                                   Anlage/n zum Prüfbericht
                                   Annex/es of the test report
                                   1 - 20

                                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                   conditions.

                             10.   Bemerkungen:
                                   Remarks:
                                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                                    The indications given in the above mentioned test report including its
                                    annexes shall apply.

                                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                                    essential systems - are met.

                             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                                   siehe Prüfbericht
                                   see test report

                             12.   Die Genehmigung wird erweitert
                                   Approval extended
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                       4

                             Genehmigungsnummer: 49846                       Erweiterung: 07
                             Approval number:                                Extension:

                             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                                   Erweiterung des Verwendungsbereiches
                                   Extension of application range

                             14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                                   Place:

                             15.   Datum:       29.08.2018
                                   Date:

                             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                                   Signature:
§ 22 49846, Erweiterung 07




                             17.   Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                                   Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                                   erhältlich ist.
                                   Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                                   competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.

                                   Anlagen:
                                   Enclosures:
                                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                                   According to index
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 1 von 19

                             Fahrzeughersteller                      : SUZUKI, TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                            Kennzeichnung                Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                                            Rad                          Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
                             WF7070/FF 60,1 FF                           Ø60.1-P-Ø76                 60,1    Kunststoff     670     2254     10/14
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SUZUKI
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                                                       für Typ : JT; GY; FR
                             Zubehör                                 : P12
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : JY; (Kegelbund)
                             Zubehör                                 : P14
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : NZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
                             Zubehör                                 : P14
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                                       Typ : MZ; JY; LY; FY; EY
                             Zubehör                                 : P14
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY; MZ
                                                                       100 Nm für Typ : JY; NZ
                                                                       110 Nm für Typ : JT
                                                                       140 Nm für Typ : FR
                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 88        205/50R17 89                               Allradantrieb;
                                                                             205/55R17 91                               Frontantrieb;
                                                                             215/45R17 87                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             215/50R17 91                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                             225/45R17 91                               723; 73C; 74A; 74P
                                                                             225/50R17 94
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 2 von 19
                             Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R17 99                                    2-türig; 4-türig;
                                                                       225/65R17 102                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       235/55R17 99                                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                       245/55R17 102 11A; 24J                          73C; 74A; 74P
                                                                       255/50R17 101 11A; 24J; 24M

                             Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             FR           e4*2007/46*0142*.. 131            215/50R17 91                               Allradantrieb;
                                                                            215/55R17 94                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            225/50R17 94                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                       723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 76S

                             Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             MZ           e4*2001/116*0090*.. 92   195/40R17 81                                        Frontantrieb;
                                                                   195/45R17 81                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   205/40R17 80              11A; 24M                  12A; 51A; 71K; 723;
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                                                   215/35R17 79              11A; 22I; 24M             73C; 74A; 74P
                                                                   215/40R17 83              11A; 22I; 24M
                             NZ           e4*2007/46*0155*..  100  195/40R17 81              11A; 22I                  Frontantrieb;
                                                                   195/45R17 81              11A; 22I                  Radschrauben;
                                                                   205/40R17 80              11A; 22I; 245; 270        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   215/40R17 83              11A; 22B; 24J; 270        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                       729; 73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99       205/50R17 89                               Allradantrieb;
                                                                            205/55R17 91                               Frontantrieb;
                                                                            215/45R17 87                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            215/50R17 91                               12A; 51A; 573; 71K;
                                                                            225/45R17 91                               723; 73C; 74A; 74P
                                                                            225/50R17 94
                             GY             e4*2001/116*0124*..   79 - 88   205/45R17 84     11A; 24J                  Stufenheck;
                                                                            205/50R17 89     11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
                                                                            215/45R17 87     11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            225/45R17 91     11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                       73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             JY           e4*2007/46*0779*.. 88      205/50R17 89            11A; 246; 26N; 27H        bis
                                                                     205/55R17 91            11A; 246; 26N; 27H        e4*2007/46*0779*03;
                                                                     215/45R17 87            11A; 26N; 27H             Schräghecklimousine;
                                                                     215/50R17 91            11A; 24J; 248; 26J;       Allradantrieb;
                                                                                             27H                       Frontantrieb;
                                                                            225/45R17 91     11A; 24J; 26N; 27H        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            225/50R17 94     11A; 24J; 248; 26J; 27F   12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                       73C; 74A; 74P
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 19
                             Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             JY           e4*2007/46*0779*.. 82 - 103 215/50R17 91                                    ab
                                                                                                                      e4*2007/46*0779*04;
                                                                            215/55R17 94     11A; 27B; 27F            Schräghecklimousine;
                                                                            225/50R17 94     11A; 246; 248; 27B       Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     VITARA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             LY           e4*2007/46*0928*.. 88 - 103 205/55R17 91           12R                      Allradantrieb;
                                                                      215/50R17 91           12Q                      Frontantrieb;
                                                                      215/55R17 94           12Q                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      225/50R17 94           11A; 24J; 248; 27I       51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                                      74A; 74P

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 49846, Erweiterung 07




                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : XE2(a) (Flachbund Lose)
                             Zubehör                                 : P8
                             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : A2; XA4(EU,M); AR2; HE15U(a); M2; XA3(a); XW4(a);
                                                                       E15UT(a); T25; XA1; XW3(a); AX1T(EU,M)-TMG; AX1T(EU,M);
                                                                       E15UTN(a); R3; XE1; XA; E15J(a); E15UT(a)MS1; R1; XE2(a); T27;
                                                                       V3
                             Zubehör                                 : P8
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 103 Nm für Typ : A2; R1; T25; XA; XA1; XA3(a)
                                                                       104 Nm für Typ : V3
                                                                       110 Nm für Typ : M2; R3
                                                                       115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                                                       erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
                                                                       E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment; HE15U(a) erhöhtes
                                                                       Anzugsmoment
                                                                       135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes
                                                                       Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XA4(EU,M)
                                                                       erhöhtes Anzugsmoment; XE1 erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a)
                                                                       erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW4(a)
                                                                       erhöhtes Anzugsmoment
                                                                       140 Nm für Typ : AX1T(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
                                                                       AX1T(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 19
                             Verkaufsbezeichnung:     AURIS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/45R17 91                                 erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                             E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..                                                          115 Nm; bis
                             E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                           e11*2001/116*0305*13;
                             1
                                                                                                                      2-türig; 4-türig;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 740
                             E15J(a)        e11*2001/116*0299*.. 66 - 97   205/50R17 89                               erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                             E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..               215/45R17 87      5ET                      115 Nm; bis
                             E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                225/45R17 91                               e11*2001/116*0305*13;
                             1
                             E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..                                                            2-türig; 4-türig;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 740
                             E15UT(a)       e11*2001/116*0305*.. 66 - 97   215/45R17 87                               erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
§ 22 49846, Erweiterung 07




                             HE15U(a)       e11*2007/46*0018*..                                                       115 Nm; ab
                                                                                                                      e11*2007/46*0018*05;
                                                                                                                      ab
                                                                                                                      e11*2001/116*0305*14;
                                                                                                                      Schrägheck;
                                                                                                                      10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                                      51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                                      74A; 74P; 740
                             E15UT(a)       e11*2001/116*0305*.. 66 - 73   205/50R17 89      11A; 26P                 erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                           215/45R17 87                               115 Nm; AURIS
                                                                                                                      TOURING
                                                                           225/45R17 91      11A; 26P                 SPORTS; ab
                                                                                                                      e11*2001/116*0305*14;
                                                                                                                      Kombi; Schrägheck;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      Verbundlenkerhinterach
                                                                                                                      se;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 740
                             E15UT(a)       e11*2001/116*0305*.. 82 - 97   205/50R17 89      11A; 26P                 erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                           215/45R17 87                               115 Nm; AURIS
                                                                                                                      TOURING
                                                                           225/45R17 91      11A; 26P                 SPORTS; ab
                                                                                                                      e11*2001/116*0305*14;
                                                                                                                      Kombi; Schrägheck;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 740
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 5 von 19
                             Verkaufsbezeichnung:     AURIS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             HE15U(a)     e11*2007/46*0018*.. 73           215/45R17 87                               erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                                      115 Nm; bis
                                                                                                                      e11*2007/46*0018*04;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 740
                             HE15U(a)       e11*2007/46*0018*..   73       225/45R17 91                               erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                                      115 Nm; ab
                                                                                                                      e11*2007/46*0018*05;
                                                                                                                      4-türig; Hybrid; nur
                                                                                                                      Verbundlenker-
                                                                                                                      Hinterachse;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 740
                             HE15U(a)       e11*2007/46*0018*..   73       225/45R17         11A; 26P; 51G            erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                                      115 Nm; AURIS
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                                                                                                      TOURING
                                                                                                                      SPORTS; ab
                                                                                                                      e11*2007/46*0018*05;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 740

                             Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS 200, IS 300
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             XE1          e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 215/45R17 87W 11A; 24M; 5ET                 erhöhtes
                                            e11*98/14*0110*..                                                         Anzugsmoment
                                                                           225/45R17 90W 11A; 21B; 24J; 24M           135 Nm; Kombi;
                                                                                                                      Limousine;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 740

                             Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS300H, IS200T
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                             XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 205/50R17 89W                                erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                           225/45R17 90W                              135 Nm; bis
                                                                                                                      e11*2001/116*0206*09;
                                                                                                                      Cabrio; Limousine;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12M; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                                                      76S; 76T
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 6 von 19
                             Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS300H, IS200T
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 133 - 153 225/45R17 94                                 erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                                      135 Nm; ab
                                                                                                                      e11*2001/116*0206*10;
                                                                                                                      Limousine;
                                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                                                      76S

                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                             T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R17 87W                                nur bis
                                                                         225/45R17 90                                 e11*2001/116*0196*04;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P
                             T25            e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/50R17 91                               ab
                                                                           225/45R17 91                               e11*2001/116*0196*05;
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P
                             T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 215/50R17 91                                erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                          225/45R17 91                                135 Nm; Limousine;
                                                                 91 - 130 215/50R17 91W                               Frontantrieb;
                                                                          215/55R17 94                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          225/45R17 91W                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                          225/50R17 94                                729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                      740; 76S
                             T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 215/50R17 91                                erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                           215/55R17 94                               135 Nm; Kombi;
                                                                           225/45R17 91                               Frontantrieb;
                                                                           225/50R17 94                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                      740; 76S

                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS VERSO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             M2           e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 205/50R17 93                                  Frontantrieb;
                                          e6*98/14*0083*..              225/45R17 91                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                             V3           e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 215/50R17 91W 11A; 22B                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          e6*98/14*0085*..               225/50R17 94  11A; 21B; 22B; 24J             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 7 von 19
                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA C-HR
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             AX1T(EU,     e11*2007/46*3641*.. 72 - 85      205/65R17 96      11A; 26P                 erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                             M)                                            215/55R17 94  11A; 26N; 26P; 27I           140 Nm; Allradantrieb;
                             AX1T(EU,       e13*2007/46*1765*..            215/60R17 96  11A; 26N; 26P; 27I           Frontantrieb;
                             M)-TMG                                        225/55R17 97  11A; 245; 26B; 26N;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         27I                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                           235/50R17 96  11A; 24J; 248; 26B;          73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                         26N; 27H; 27I                76S
                                                                           235/55R17 99  11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                         26N; 27H; 27I
                                                                           245/50R17 99  11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                         26J; 27B; 27H
                                                                           255/50R17 101 11A; 24M; 241; 246;
                                                                                         26B; 26J; 27B; 27F

                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 205/50R17 89                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        215/45R17 91                                  12A; 51A; 71K; 723;
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                                                        215/50R17 91                                  73C; 74A; 74P
                                                                        225/45R17 90

                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PREVIA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             R3           e6*98/14*0069*..  85 - 115 225/45R17 94            11A; 21B; 5HI            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius Plus
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             XW4(a)       e11*2007/46*0157*.. 73     215/50R17 91                                     erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                                      135 Nm; Prius Plus;
                                                                                                                      Kombi; Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 740

                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73    215/50R17 91                                     erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                                      135 Nm; Prius Plus;
                                                                                                                      Kombi; Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P; 740
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 8 von 19
                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             A2           e6*2001/116*0070*.., 85 - 110 225/55R17 97                                  2-türig; 4-türig;
                                            e6*98/14*0070*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P
                             XA             G703                  94 - 95   225/55R17-94     Schaltgetriebe; 11A;     3-türig;
                             XA1            e4*93/81*0001*..                                 24K                      Allradantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74A; 74P
                             XA3(a)         e6*2001/116*0105*..   100 - 130 225/60R17 99                              bis
                                                                            225/65R17 101                             e6*2001/116*0105*08;
                                                                            235/55R17 99                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            235/65R17 104 11A; 54A                    12A; 51A; 71K; 723;
                                                                            245/55R17 102 11A; 24O                    73C; 74A; 74P; 76S
                             XA3(a)         e6*2001/116*0105*..   91 - 114 215/60R17 96   12M                         erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                             XA4(EU,        e6*2007/46*0166*..              215/65R17 99     12M                      135 Nm; ab
                             M)                                             225/60R17 99     12M                      e6*2001/116*0105*09;
                                                                            225/65R17 102    12M                      Allradantrieb;
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                                                            235/55R17 99     12A                      Frontantrieb;
                                                                            235/60R17 102    12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            245/55R17 102    12A                      51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                                      74A; 74P; 740; 76S

                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             AR2          e11*2001/116*0350*.. 82 - 108 205/50R17 93         51J                      erhöhtes
                                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                           205/55R17 91      5GG; 51J                 135 Nm; Frontantrieb;
                                                                           215/50R17 91      5GG                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  82 - 130 215/50R17 95                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                           215/55R17 94                               729; 73C; 74A; 74P;
                                                                           225/45R17 94                               740; MAO
                                                                           225/50R17 94

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 9 von 19
                                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                    der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
§ 22 49846, Erweiterung 07




                             12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 10 von 19
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                                  durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
§ 22 49846, Erweiterung 07




                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                                  Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1090kg.
                             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1230kg.
                             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                                  10% nach ETRTO zulässig.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
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                                   Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                   Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.
                                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  nochmals zu überprüfen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                                  mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                             MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
                                  der Vorderachse nicht zulässig.
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 13 von 19


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     SUZUKI
                                    Fahrzeugtyp:    JY
                                    Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
                                    Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4

                                    Variante(n):    Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine


                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 300            26                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 300            24                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
§ 22 49846, Erweiterung 07
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     SUZUKI
                                    Fahrzeugtyp:    LY
                                    Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0928*..
                                    Handelsbez.:    VITARA

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 300                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 250                   VA
                                          27B                      x = 300             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 250                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 300            10                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                                          27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     SUZUKI
                                    Fahrzeugtyp:    JY
                                    Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
                                    Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4

                                    Variante(n):    ab e4*2007/46*0779*04, Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 260                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 210                   VA
                                          27B                      x = 330             y = 400                   HA
                                          27I                      x = 280             y = 360                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 300       y = 260             5                 VA
                                          26J                   x = 300       y = 260             5                 VA
                                          27H                   x = 330       y = 400             8                 HA
                                          27F                   x = 330       y = 400            25                 HA
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     TOYOTA
                                    Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)-TMG
                                    Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1765*..
                                    Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                                          27B                      x = 300             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 250                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 250            30                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 250             8                 HA
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 17 von 19

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     TOYOTA
                                    Fahrzeugtyp:    E15UT(a)
                                    Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0305*..
                                    Handelsbez.:    AURIS

                                    Variante(n):    AURIS TOURING SPORTS, Frontantrieb, Mehrlenkerhinterachse

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 330                   VA
                                          27I                      x = 300             y = 350                   HA
                                          26P                      x = 250             y = 280                   VA
                                          27B                      x = 350             y = 400                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 300       y = 330             8                 VA
                                          26J                   x = 300       y = 330            25                 VA
                                          27H                   x = 350       y = 400             8                 HA
                                          27F                   x = 350       y = 400            10                 HA
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     TOYOTA
                                    Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)
                                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3641*..
                                    Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                                          27B                      x = 300             y = 300                   HA
                                          27I                      x = 250             y = 250                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
                                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                                          27F                   x = 300       y = 250            30                 HA
                                          27H                   x = 300       y = 250             8                 HA
                             Gutachten 366-0179-14-MURD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 10                                               Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 23.08.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 19 von 19

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     TOYOTA
                                    Fahrzeugtyp:    HE15U(a)
                                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0018*..
                                    Handelsbez.:    AURIS

                                    Variante(n):    ab e11*2007/46*0018*05, AURIS TOURING SPORTS, Mehrlenkerhinterachse,
                             Schrägheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 300             y = 330                   VA
                                          27I                      x = 300             y = 350                   HA
                                          26P                      x = 250             y = 280                   VA
                                          27B                      x = 350             y = 400                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49846, Erweiterung 07




                                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          26N                   x = 300       y = 330             8                 VA
                                          26J                   x = 300       y = 330            25                 VA
                                          27H                   x = 350       y = 400             8                 HA
                                          27F                   x = 350       y = 400            10                 HA