Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 49846*02 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 7 J x 17 H2 Typ: WF7070 Inhaber der ABE MAK S.p.A. und Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS) Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 49846*02 Die ABE-Nr. 49846 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 17 H2 , Typ WF7070, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0179-14-MURD/N2 vom 02.12.2014 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 9 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV SÜD Auto Service GmbH, München, vom 02.12.2014 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 15.12.2014 Im Auftrag Frederik Maß Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 366-0179-14-MURD/N2, zur Genehmigung vorgelegt am: 03.12.2014 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 49846*02 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Gutachten 366-0179-14-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: WF7070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller : SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 54 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 112557154 VW4X ohne 57,1 670 2254 04/14 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 215/45R17 87W 5ET; 51J Nicht Altea Freetrack; 63 - 125 205/50R17 89 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 63 - 147 225/45R17 51G 12A; 51A; 573; 71C; 723; 73C; 74D; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/45R17 87W 5ET; 51J Nicht Altea Freetrack; 63 - 125 205/50R17 89 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 63 - 147 225/45R17 51G 12A; 51A; 573; 71C; 723; 73C; 74D; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 205/50R17 89 51J Schrägheck; 215/45R17 87Y 5ET; 51J Frontantrieb; 215/45R17 91 51J 10B; 10S; 11B; 11G; 225/45R17 91 11H; 12A; 51A; 71C; 723; 73C; 74D; 76S; 77E Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Gutachten 366-0179-14-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: WF7070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 5FM; 51J Nicht Octavia Scout; e11*2007/46*0012*.. 215/45R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 147 205/50R17 93 5FM; 51J; 52J 12A; 51A; 573; 71C; M+S 225/45R17 51G 723; 73C; 74D; 77E Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K e1*2001/116*0242*.. 103 215/45R17 91 51J Nur Golf 6; ab 225/45R17 51G e1*2001/116*0242*25; Schrägheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 723; 73C; 74D; 76S; 77E 1K e1*2001/116*0242*.. 195 215/45R17 91 51J Nur Golf R (6er); ab 225/45R17 51G e1*2001/116*0242*25; Cabrio; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 723; 729; 73C; 74D; 76S; 76T; 77E 1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 205/50R17 89 51J Nur Golf 5; nur bis 55 - 147 215/45R17 87W 5ET; 51J e1*2001/116*0242*24; 55 - 169 205/50R17 89W 51J Allradantrieb; 215/45R17 91 51J Frontantrieb; 55 - 184 205/50R17 93 10B; 11B; 11G; 11H; M+S 225/45R17 90 12A; 51A; 573; 71C; 723; 73C; 74D; 77E 1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 215/45R17 87W 5ET Cabrio; Frontantrieb; 77 - 155 205/50R17 93 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 12A; 51A; 71C; 723; 225/45R17 51G 729; 73C; 74D; 76S; 77E 1K e1*2001/116*0242*.. 59 - 125 215/45R17 87W 5ET Nur Golf 6; ab 59 - 173 215/45R17 91 e1*2001/116*0242*25; 225/45R17 51G Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 723; 73C; 74D; 76S; 77E Gutachten 366-0179-14-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: WF7070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/50R17 89 Nur CrossGolf; Nur 215/45R17 87 5ET bis 215/45R17 91 e1*2001/116*0304*13; 225/45R17 91 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 723; 73C; 74D; 77E 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/50R17 89 Nur CrossGolf 6; Ab 215/45R17 87 5ET e1*2001/116*0304*21; 215/45R17 91 Frontantrieb; 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 723; 73C; 74D; 77E 1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 125 225/45R17 51G Nur bis e1*2001/116*0304*13; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 723; 73C; 74D; 77E 1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 225/45R17 91 Nur Golf Plus 6; Ab e1*2007/46*0491*.. e1*2001/116*0304*14; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 723; 73C; 74D; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 205/50R17 89 Nur Jetta 215/45R17 91 (Stufenheck); 225/45R17 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 723; 729; 73C; 74D; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KM e1*2001/116*0328*.. 77 205/50R17 89 51J GOLF 6 (Variant); ab 215/45R17 87W 5ET; 51J e1*2001/116*0328*15; 215/45R17 91 51J Allradantrieb; 225/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 723; 729; 73C; 74D; 77E 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/50R17 89 JETTA (Limousine); 215/45R17 87W 51J Frontantrieb; 225/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 723; 73C; 74D; 77E Gutachten 366-0179-14-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: WF7070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 118 205/50R17 89 51J GOLF 6 (Variant); ab 215/45R17 87W 5ET; 51J e1*2001/116*0328*15; 215/45R17 91 51J Frontantrieb; 225/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 723; 729; 73C; 74D; 77E 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/50R17 89 GOLF (Variant); nur 215/45R17 87W 51J bis 225/45R17 51G e1*2001/116*0328*14; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 723; 73C; 74D; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Gutachten 366-0179-14-MURD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846 zu V.1. ANLAGE: 4 Radtyp: WF7070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.12.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten.