Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) § 22 49846, Erweiterung 09 according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2 Genehmigungsnummer: 49846 Erweiterung: 09 Approval number: Extension: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: MAK S.p.A. IT-25013 Carpenedolo (BS) 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: Entfällt Not applicable 3. Typbezeichnung: Type: WF7070 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Genehmigungsnummer: 49846 Erweiterung: 09 Approval number: Extension: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) § 22 49846, Erweiterung 09 Genehmigungszeichen Approval identification Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: An der Innen- bzw. Außenseite des Rades On the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV SÜD Auto Service GmbH DE-80686 München 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 02.04.2020 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 14-00273-CC-GBM-09 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Genehmigungsnummer: 49846 Erweiterung: 09 Approval number: Extension: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1 - 25 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified § 22 49846, Erweiterung 09 conditions. 10. Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie 2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt. The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive 2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which are capable of posing a significant risk to the correct functioning of essential systems - are met. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: Siehe Prüfbericht See test report 12. Die Genehmigung wird erweitert Approval is extended Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Genehmigungsnummer: 49846 Erweiterung: 09 Approval number: Extension: 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Aktualisierung des Verwendungsbereiches Update of the range of application Aktualisierung der Ausführungen Update of the variants 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 07.05.2020 Date: § 22 49846, Erweiterung 09 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: Anlagen: Enclosures: Gemäß Inhaltsverzeichnis According to index Gutachten 14-00273-CC-GBM-09 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: WF7070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller : SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 54 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum WF7070/VW4X VW4X ohne 57,1 670 2254 02/14 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT § 22 49846, Erweiterung 09 Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm Zubehör : Serie, s. Aufl. 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 118 215/45R17 87W 5ET; 51J Nicht Altea Freetrack; 63 - 125 205/50R17 89 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 63 - 147 225/45R17 51G 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74D; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/45R17 87W 5ET; 51J Nicht Altea Freetrack; 63 - 125 205/50R17 89 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 63 - 147 225/45R17 51G 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74D; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 205/50R17 89 51J Schrägheck; 1PN e9*2007/46*0013*.. 215/45R17 87Y 5ET; 51J Frontantrieb; 215/45R17 91 51J 10B; 10S; 11B; 11G; 225/45R17 91 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76S; 77E; DEB Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Gutachten 14-00273-CC-GBM-09 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: WF7070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm Zubehör : Serie, s. Aufl. 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 5FM; 51J Nicht Octavia Scout; e11*2007/46*0012*.. 215/45R17 91 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 147 205/50R17 93 5FM; 51J; 52J 12A; 51A; 573; 71K; M+S 225/45R17 51G 723; 73C; 74D; 77E Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der § 22 49846, Erweiterung 09 Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm Zubehör : Serie, s. Aufl. 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 215/45R17 87W 5ET Cabrio; Frontantrieb; 77 - 155 205/50R17 93 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 12A; 51A; 71K; 723; 225/45R17 51G 729; 73C; 74D; 76S; 77E; DEB 1K e1*2001/116*0242*.. 195 215/45R17 91 51J Nur Golf R (6er); ab 225/45R17 51G e1*2001/116*0242*25; Cabrio; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 76S; 76T; 77E; DEB Gutachten 14-00273-CC-GBM-09 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: WF7070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Verkaufsbezeichnung: GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 205/50R17 89 51J Nur Golf 5; nur bis 55 - 147 215/45R17 87W 5ET; 51J e1*2001/116*0242*24; 55 - 169 205/50R17 89W 51J Allradantrieb; 215/45R17 91 51J Frontantrieb; 55 - 184 205/50R17 93 10B; 11B; 11G; 11H; M+S 225/45R17 90 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74D; 77E; DEB 1K e1*2001/116*0242*.., 103 215/45R17 91 51J Nur Golf 6; bis e1*2007/46*0490*.. 225/45R17 51G e1*2007/46*0490*04; ab e1*2001/116*0242*25; Schrägheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74D; 76S; 77E; DEB § 22 49846, Erweiterung 09 1K e1*2001/116*0242*.. 59 - 125 215/45R17 87W 5ET Nur Golf 6; ab 59 - 173 215/45R17 91 e1*2001/116*0242*25; 225/45R17 51G Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76S; 77E; DEB Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 225/45R17 91 Nur Golf Plus 6; Ab e1*2007/46*0491*.. e1*2001/116*0304*14; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76S; 77E 1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 125 225/45R17 51G Nur bis e1*2001/116*0304*13; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 77E 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/50R17 89 Nur CrossGolf 6; Ab 215/45R17 87 5ET e1*2001/116*0304*21; 215/45R17 91 Frontantrieb; 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 77E Gutachten 14-00273-CC-GBM-09 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: WF7070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/50R17 89 Nur CrossGolf; Nur 215/45R17 87 5ET bis 215/45R17 91 e1*2001/116*0304*13; 225/45R17 91 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 77E Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 205/50R17 89 Nur Jetta 215/45R17 91 (Stufenheck); 225/45R17 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 76S; 77E Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF § 22 49846, Erweiterung 09 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KM e1*2001/116*0328*.. 77 205/50R17 89 51J GOLF 6 (Variant); ab 215/45R17 87W 5ET; 51J e1*2001/116*0328*15; 215/45R17 91 51J Allradantrieb; 225/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 77E 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/50R17 89 JETTA (Limousine); 215/45R17 87W 51J Frontantrieb; 225/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 77E 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/50R17 89 GOLF (Variant); nur 215/45R17 87W 51J bis 225/45R17 51G e1*2001/116*0328*14; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 77E 1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 118 205/50R17 89 51J GOLF 6 (Variant); ab 215/45R17 87W 5ET; 51J e1*2001/116*0328*15; 215/45R17 91 51J Frontantrieb; 225/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74D; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache Gutachten 14-00273-CC-GBM-09 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: WF7070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. § 22 49846, Erweiterung 09 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser Gutachten 14-00273-CC-GBM-09 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846 zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: WF7070 Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.04.2020 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an der Vorderachse nicht zulässig § 22 49846, Erweiterung 09