Gutachten 366-0180-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 12 Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.09.2021
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Fahrzeughersteller ALFA ROMEO S.p.A., CHRYSLER, CHRYSLER (USA), FCA,
FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
110530651/LG WF7570/LG PCD 110 ohne 65,1 650 2290 04/14
110530651/LG WF7570/LG PCD 110 ohne 65,1 660 2251 04/14
110530651/LG WF7570/LG PCD 110 ohne 65,1 705 2100 04/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : BU
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: B225L24517
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : KL; MX
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: B225L27519
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : BU
135 Nm für Typ : KL; MX
Verkaufsbezeichnung: CHEROKEE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL e4*2007/46*0783*.. 200 245/65R17 51G Trailhawk;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76S
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 12 Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.09.2021
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Verkaufsbezeichnung: CHEROKEE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL e4*2007/46*0783*.. 103 - 200 225/60R17 99 11A; 241 Sport, Longitude,
225/65R17 102 11A; 241; 54A Limited; Modell "4x4";
235/55R17 99 11A; 241 Allradantrieb;
235/60R17 102 11A; 241 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76S
Verkaufsbezeichnung: Compass
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MX e11*2007/46*4037*.., 88 - 125 205/60R17 93 11A; 245; 248 Allradantrieb;
e4*2007/46*1410*.. 205/65R17 96 11A; 245; 248 Frontantrieb; nicht
215/60R17 96 11A; 245; 248 Hybrid;
215/65R17 99 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R17 97 11A; 244; 245 12A; 51A; 71C; 71K;
225/60R17 99 11A; 244; 245 721; 725; 73C; 74A;
235/55R17 99 11A; 241; 244 76S
235/60R17 102 11A; 241; 244
Verkaufsbezeichnung: JEEP RENEGADE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BU e3*2007/46*0300*.. 70 - 132 215/60R17 96 11A; 248 Allradantrieb;
215/65R17 99 11A; 248 Frontantrieb;
225/55R17 97 11A; 244; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R17 99 11A; 244; 245; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
225/65R17 102 11A; 244; 245; 27I; 54A 721; 725; 73C; 74A;
76S
125 - 132 215/65R17 99 11A; 248; 54A
225/60R17 99 11A; 244; 245; 27I; 54A
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ALFA ROMEO S.p.A., FCA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : MP
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: B225L27519
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 952 (Kegelbund)
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: B450L28517
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 949
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: B450L28517
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 12 Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.09.2021
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 952
130 Nm für Typ : 949
135 Nm für Typ : MP
Verkaufsbezeichnung: Giulia
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
952 e3*2007/46*0382*.. 100 - 206 205/50R17 93 12O Limousine;
215/50R17 91W 12O Allradantrieb;
225/50R17 93V 11A; 12A; 26P Heckantrieb;
235/45R17 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: JEEP COMPASS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MP e3*2007/46*0508*.. 96 - 132 225/60R17 99 Allradantrieb; nur
225/65R17 101 Hybrid;
235/60R17 102 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R17 99 11A; 245; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
245/55R17 102 11A; 245; 248 721; 725; 73C; 74A;
76S
MP e3*2007/46*0508*.. 88 - 125 205/60R17 93 11A; 245; 248 Allradantrieb;
205/65R17 96 11A; 245; 248 Frontantrieb; nicht
215/60R17 96 11A; 245; 248 Hybrid;
215/65R17 99 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R17 97 11A; 244; 245 12A; 51A; 71C; 71K;
225/60R17 99 11A; 244; 245 721; 725; 73C; 74A;
235/55R17 99 11A; 241; 244 76S
235/60R17 102 11A; 241; 244
Verkaufsbezeichnung: STELVIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
949 e3*2007/46*0435*.. 110 - 206 225/65R17 124; 51G Allradantrieb;
235/65R17 104 12A Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 75I
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 940; 334
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: B225L24517
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 194
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: B250L27517
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 12 Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.09.2021
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Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 939
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: B450L28517
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 194; 939; 940
120 Nm für Typ : 334
Verkaufsbezeichnung: ALFA GIULIETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
940 e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 205/50R17 89W 11A; 248; 51J Schrägheck 4-türig;
215/45R17 91 11A; 248; 51J Frontantrieb;
77 - 177 225/45R17 91 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 22I; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 118 205/50R17 93 11A; 24J; 24M Alfa 159 Sportwagon
215/50R17 91 11A; 24J; 24M (Kombi);
225/45R17 91 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 136 215/50R17 91W 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71C;
215/55R17 94 11A; 22M; 24J; 24M 71K; 721; 725; 73C;
225/45R17 91W 11A; 24M 74A; 74H; 76S
85 - 147 225/50R17 94 11A; 24J; 24M
235/45R17 94 11A; 24J; 24M
85 - 191 225/50R17 94Y 11A; 24J; 24M
235/45R17 94Y 11A; 24J; 24M
235/50R17 96 11A; 22I; 22L; 24C;
24D
939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 118 205/50R17 93 11A; 24M Alfa 159 (Limousine);
215/50R17 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 24M 12A; 51A; 573; 71C;
85 - 136 215/50R17 91W 11A; 24J; 24M 71K; 721; 725; 73C;
215/55R17 94 11A; 22I; 24J; 24M 74A; 74H; 76S
225/45R17 91W 11A; 24M
85 - 147 225/50R17 94 11A; 22I; 24D; 24J
235/45R17 94 11A; 24J; 24M
85 - 191 225/50R17 94Y 11A; 22I; 24D; 24J
235/45R17 94Y 11A; 24J; 24M
235/50R17 96 11A; 22B; 24D; 24J
939 e3*2001/116*0212*.. 120 - 147 215/50R17 95W 11A; 24J; 24M; 51J Alfa Brera (Coupe);
215/55R17 94W 11A; 22I; 24J; 24M; 51J Alfa Spider (Cabrio);
10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 94W 11A; 24M 12A; 51A; 573; 71C;
225/50R17 94W 11A; 22I; 24D; 24J 71K; 721; 725; 73C;
235/45R17 94W 11A; 24J; 24M 74A; 74H; 76S
120 - 191 225/50R17 94Y 11A; 22I; 24D; 24J
235/45R17 94Y 11A; 24J; 24M
235/50R17 96 11A; 22B; 24D; 24J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 12 Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.09.2021
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Verkaufsbezeichnung: FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
194 e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/50R17 89W 5FM 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 147 215/50R17 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17 90W 721; 725; 73C; 74A;
235/45R17 93 74H
Verkaufsbezeichnung: FIAT 500X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
334 e3*2007/46*0318*.. 70 - 103 235/45R17 94 11A; 245; 248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76S
334 e3*2007/46*0318*.. 100 - 125 235/45R17 94 11A; 244 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76S
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: B250L27517
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 132 215/45R17 87 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0344*.. 55 - 147 215/45R17 91 11A; 22I; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17 90 11A; 22I; 24M 721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 147 215/45R17 91 11A; 22I; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17 90 11A; 22I; 24M 721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 92 215/45R17 87 11A; 22I; 24M Cabrio; Coupe;
55 - 147 215/45R17 91 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 90 11A; 22I; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
A-H/C e4*2001/116*0094*.. 177 205/50R17 11A; 22I; 24M; 51G; Nur Astra OPC; Coupe;
52J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 11A; 22I; 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 12 Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.09.2021
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Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 132 215/45R17 87 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0341*.. 55 - 147 215/45R17 91 11A; 22I; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17 90 11A; 22I; 24M 721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 110 205/40R17 80W 11A; 248; 26P; 27H; Adam-S;
54A 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R17 84 11A; 248; 26P; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R17 83 11A; 248; 26B; 26N; 721; 725; 73C; 74A;
27F 76S
215/45R17 87 11A; 248; 26B; 26N;
27F
225/35R17 82 11A; 24J; 244; 26B;
26N; 27F; 54A
S-D e1*2001/116*0379*.. 110 195/45R17 85 11A; 248; 26B; 26N; Corsa-E; ab
27H e1*2001/116*0379*32;
110 - 152 205/45R17 84 11A; 248; 26B; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R17 87 11A; 244; 245; 26B; 721; 725; 73C; 74A
26J; 27F
225/40R17 86 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27F
225/45R17 91 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27F
152 215/40R17 83 11A; 244; 245; 26B;
26J; 27F
S-D e1*2001/116*0379*.. 88 - 92 205/45R17 84 11A; 21P; 22H; 22M; Corsa D; bis
24J; 24M; 51J e1*2001/116*0379*29;
88 - 110 215/40R17 87 11A; 21P; 22H; 22L; 2-türig; 4-türig;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 24M; 51G 721; 725; 73C; 74A
S-D e1*2001/116*0379*.. 141 205/45R17 M+S 11A; 21P; 22H; 22M; nur Opel Corsa D OPC;
24J; 24M; 52J bis
215/45R17 11A; 21B; 22F; 22L; e1*2001/116*0379*29;
24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
24D; 24J 721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S- e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 205/50R17 89 10B; 11G; 11H; 12K;
D/MONOCA 215/45R17 87 5ET 51A; 71C; 71K; 721;
BB
215/45R17 91 725; 73C; 74A
225/45R17 91
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 12 Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.09.2021
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Seite: 7 von 19
Verkaufsbezeichnung: MERIVA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e4*2007/46*0271*.. 55 - 103 205/50R17 89 10B; 11G; 11H; 12K;
MONOCAB 215/45R17 87 5ET 51A; 71C; 71K; 721;
B/ V 215/45R17 91 725; 73C; 74A
225/45R17 91
Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132 205/45R17 11A; 21T; 22L; 22Q; Nur Meriva OPC;
24D; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 87W 11A; 22B; 22L; 22Q; 12A; 51A; 71C; 71K;
24D; 24J 721; 725; 73C; 74A
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74 225/35R17 86 11A; 22B; 22L; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D; 5EM 12A; 51A; 71C; 71K;
51 - 92 205/45R17 11A; 21T; 22L; 22Q; 721; 725; 73C; 74A
24D; 24J; 51G
215/40R17 87 11A; 22B; 22L; 22Q;
24D; 24J
Verkaufsbezeichnung: OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
OMEGA-B G684 74 - 100 225/45R17-90 11A; 21B nur bis
V94 e1*96/79*0077*.., 235/40R17-90 11A; 21B; 66A e1*98/14*0077*04;
e1*98/14*0077*.. 245/40R17-91 11A; 22B; 24M; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
66E; 687 12A; 51A; 71C; 71K;
74 - 125 225/45R17-90W 11A; 21B 721; 725; 73C; 74A
235/40R17-90W 11A; 21B; 66A
74 - 155 225/45R17-90Y 11A; 21B
235/40R17-90Y 11A; 21B; 66A
235/45R17-93 11A; 21B; 22B; 24M
245/40R17-91W 11A; 22B; 24M; 57F;
66E; 687
OMEGA-B- G685 85 - 100 225/45R17-90 bis 1200kg 10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN zul.Achslast; 11A; 21B; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M
235/40R17-90 bis 1200kg 721; 725; 73C; 74A
zul.Achslast; 11A; 21B;
24M; 66A
235/45R17-93 11A; 21B; 22B; 24M
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
66E; 687
125 - 155 225/45R17-90 11A; 24M; 57E; 687
235/45R17 11A; 21B; 22B; 24M;
631
245/40R17 11A; 22B; 24D; 57F;
631; 66E; 687
V94 e1*98/14*0077*.. 74 - 106 225/45R17 91 11A; 21B ab e1*98/14*0077*05;
74 - 160 225/45R17 91W 11A; 21B 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 11A; 21B 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 12 Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.09.2021
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Verkaufsbezeichnung: OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V94/Kombi e1*96/79*0078*.., 74 - 100 235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24M nur bis
e1*98/14*0078*.. 74 - 106 245/40R17 91 11A; 22B; 24D; 5GG; e1*98/14*0078*04;
57F; 66E; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 155 225/45R17 91 11A; 24M; 57E; 68E; 12A; 51A; 71C; 71K;
687 721; 725; 73C; 74A
235/45R17 11A; 21B; 22B; 24M;
5GI; 631
V94/Kombi e1*98/14*0078*.. 74 - 160 235/45R17 94 11A; 21B ab e1*98/14*0078*05;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17 91W 11A; 21B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
225/45R17 91W 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R17 93 11A; 21B; 24J; 24M 721; 725; 729; 73C;
74A
Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 225/45R17 91W 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 184 215/50R17 91W 11A; 21B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R17 93 11A; 21B; 24J; 24M 721; 725; 729; 73C;
169 - 184 225/45R17 11A; 24M; 51G 74A
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 90 215/45R17 87 11A; 22L; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 / e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17 91W 11A; 21B; 22L; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
Z18XE e11*2001/116*0235*.. 24M 721; 725; 729; 73C;
225/45R17 91W 11A; 22L 74A
235/45R17 93 11A; 21B; 22L; 24J;
24M
Z-C e1*2001/116*0290*.. 74 - 90 215/45R17 87 11A; 22L; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 184 215/50R17 91W 11A; 21B; 22L; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M 721; 725; 729; 73C;
74 - 206 225/45R17 11A; 22L; 51G 74A
225/45R17 91W 11A; 22L
235/45R17 93 11A; 21B; 22L; 24J;
24M
235/45R17 93Y 11A; 21B; 22L; 24J;
24M
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17 91W 11A; 21B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91W 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R17 93 11A; 21B; 24J; 24M 721; 725; 729; 73C;
74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 12 Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.09.2021
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Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 155 225/45R17 91W 10B; 10S; 11B; 11G;
74 - 184 215/50R17 11A; 21B; 24J; 24M; 11H; 12A; 51A; 71C;
51G 71K; 721; 725; 729;
235/45R17 93W 11A; 21B; 24J; 24M 73C; 74A; 76S
74 - 206 225/45R17 51G
235/45R17 93Y 11A; 21B; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A- e1*2001/116*0325*.., 177 205/50R17 51G Nur Zafira OPC;
H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
A- e1*2001/116*0325*.., 74 - 147205/50R17 89W QF1; 5FM 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 205/50R17 93 QF1 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R17 91W QF1; 5GG 721; 725; 73C; 74A
225/45R17 91 QF1; 5FI
225/45R17 94 QF1
A- e1*2001/116*0378*.. 69 - 110 205/50R17 93 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab- 225/45R17 94 12A; 51A; 71C; 71K;
CNG
721; 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A- e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 205/50R17 89W QF1; 5FM 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab/V 205/50R17 93 QF1 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R17 91W QF1; 5GG 721; 725; 73C; 74A
225/45R17 91 QF1; 5FI
225/45R17 94 QF1
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: B250L27517
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3F e4*2001/116*0065*.. 88 - 154 215/50R17 11A; 22L; 51G Kombi; Limousine;
YS3F???? e4*2001/116*0065*.. 88 - 184 205/50R17 11A; 22L; 51G Frontantrieb;
225/45R17 11A; 22L; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 11A; 22L 12A; 51A; 71C; 71K;
88 - 206 205/50R17 11A; 22L; 51G; 52J 721; 725; 73C; 74A
215/50R17 11A; 22L; 51G; 52J
235/45R17 11A; 22L; 51G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 12 Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.09.2021
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Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3F?7?? e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 215/50R17 91W 11A; 22L Saab 9-3; Saab 9-3
110 - 184 205/50R17 11A; 22L; 51G Aero;
225/45R17 11A; 22L; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 12 Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.09.2021
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12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens ), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 12 Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.09.2021
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegu ng,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N7
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche s ind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
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von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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5FI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1140kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1240kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66E) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bz w. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
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Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad ka nn
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: ALFA ROMEO
Fahrzeugtyp: 952
Genehm.Nr.: e3*2007/46*0382*..
Handelsbez.: Giulia
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 220 VA
26P x = 160 y = 170 VA
27P x = 170 y = 160 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 210 y = 220 8 VA
26J x = 210 y = 220 20 VA
27H x = 220 y = 210 8 HA
27F x = 220 y = 210 24 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: CHRYSLER
Fahrzeugtyp: BU
Genehm.Nr.: e3*2007/46*0300*..
Handelsbez.: JEEP RENEGADE
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 125 y = 170 HA
27B x = 170 y = 200 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: S-D
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*..
Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 30 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 300 25 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 12 Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 17.09.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: S-D
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*..
Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM
Variante(n): Adam, Adam-S
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 400 VA
26P x = 230 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 400 25 VA
26N x = 280 y = 400 8 VA
27F x = 240 y = 240 25 HA
27H x = 240 y = 240 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.