Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 7,5 J x 17 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object § 22 49847*04 special wheels for passenger cars 7,5 J x 17 H2 Nummer der Genehmigung: 49847 Erweiterung Nr.: 04 Approval No. Extension No.: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: MAK S.p.A. IT-25013 Carpenedolo (BS) 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: entfällt not applicable 3. Typbezeichnung: Type: WF7570 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der Genehmigung: 49847 Erweiterung Nr.: 04 Approval No. Extension No.: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Felgengröße Size of the wheel Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Einpresstiefe Inset/outset Typ und die Ausführung Type and version § 22 49847*04 Genehmigungszeichen Approval identification 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: an der Innen- bzw. Außenseite des Rades on the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH AT-1230 Wien 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 28.04.2017 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 366-0180-14-WIRD/N4 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Nummer der Genehmigung: 49847 Erweiterung Nr.: 04 Approval No. Extension No.: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1 - 36 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. § 22 49847*04 10. Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: siehe Prüfbericht see test report 12. Die Genehmigung wird erweitert Approval extended 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Erweiterung des Verwendungsbereiches Extension of application range Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Nummer der Genehmigung: 49847 Erweiterung Nr.: 04 Approval No. Extension No.: 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 18.05.2017 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: § 22 49847*04 17. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage erhältlich ist. Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request. - Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal - Beschreibungsunterlagen Information package Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 12 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 18 Fahrzeughersteller : ALFA ROMEO S.p.A., CHRYSLER (USA), FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 110530651/LG WF7570/LG PCD 110 ohne 65,1 650 2290 04/14 110530651/LG WF7570/LG PCD 110 ohne 65,1 705 2100 04/14 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER (USA) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : BU Zubehör : Nabenkappe: MAK 60: Radbefestigung: B225L24517 § 22 49847*04 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : KL Zubehör : Nabenkappe: MAK 60: Radbefestigung: B225L27519 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : BU 135 Nm für Typ : KL Verkaufsbezeichnung: CHEROKEE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL e4*2007/46*0783*.. 103 - 200 225/60R17 99 11A; 241 Sport, Longitude, 225/65R17 102 11A; 241; 54A Limited; Modell "4x4"; 235/55R17 99 11A; 241 Allradantrieb; 235/60R17 102 11A; 241 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S KL e4*2007/46*0783*.. 200 245/65R17 51G Trailhawk; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 12 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 18 Verkaufsbezeichnung: JEEP RENEGADE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BU e3*2007/46*0300*.. 70 - 103 215/65R17 99 11A; 248 Allradantrieb; 225/60R17 99 11A; 244; 245; 27I Frontantrieb; 70 - 125 215/60R17 96 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R17 97 11A; 244; 245 12A; 51A; 71C; 71K; 225/65R17 102 11A; 244; 245; 27I; 54A 721; 725; 73C; 74A; 76S 125 215/65R17 99 11A; 248; 54A 225/60R17 99 11A; 244; 245; 27I; 54A Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ALFA ROMEO S.p.A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 952 (Kegelbund) Zubehör : Nabenkappe: MAK 60: Radbefestigung: B450L28517 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 949 § 22 49847*04 Zubehör : Nabenkappe: MAK 60: Radbefestigung: B450L28517 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 952 130 Nm für Typ : 949 Verkaufsbezeichnung: Giulia Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 952 e3*2007/46*0382*.. 100 - 147 205/50R17 93 12O Limousine; 215/50R17 92 12O Heckantrieb; 225/50R17 11A; 12A; 26P; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 12A 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S Verkaufsbezeichnung: STELVIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 949 e3*2007/46*0435*.. 154 - 206 225/65R17 124; 51G 10B; 11G; 11H; 51A; 235/65R17 104 12A 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 75I Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 940; 334 Zubehör : Nabenkappe: MAK 60: Radbefestigung: B225L24517 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 194 Zubehör : Nabenkappe: MAK 60: Radbefestigung: B250L27517 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 12 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 18 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 939 Zubehör : Nabenkappe: MAK 60: Radbefestigung: B450L28517 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 194; 939; 940 120 Nm für Typ : 334 Verkaufsbezeichnung: ALFA GIULIETTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 940 e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 205/50R17 89W 11A; 248; 51J Schrägheck 4-türig; 215/45R17 91 11A; 248; 51J Frontantrieb; 77 - 177 225/45R17 91 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 22I; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S Verkaufsbezeichnung: Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 939 e3*2001/116*0212*.. 120 - 147 215/50R17 95W 11A; 24J; 24M; 51J Alfa Brera (Coupe); 215/55R17 94W 11A; 22I; 24J; 24M; 51J Alfa Spider (Cabrio); 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 94W 11A; 24M 12A; 51A; 573; 71C; 225/50R17 94W 11A; 22I; 24D; 24J 71K; 721; 725; 73C; 235/45R17 94W 11A; 24J; 24M 74A; 74H; 76S § 22 49847*04 120 - 191 225/50R17 94Y 11A; 22I; 24D; 24J 235/45R17 94Y 11A; 24J; 24M 235/50R17 96 11A; 22B; 24D; 24J 939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 118 205/50R17 93 11A; 24M Alfa 159 (Limousine); 215/50R17 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 24M 12A; 51A; 573; 71C; 85 - 136 215/50R17 91W 11A; 24J; 24M 71K; 721; 725; 73C; 215/55R17 94 11A; 22I; 24J; 24M 74A; 74H; 76S 225/45R17 91W 11A; 24M 85 - 147 225/50R17 94 11A; 22I; 24D; 24J 235/45R17 94 11A; 24J; 24M 85 - 191 225/50R17 94Y 11A; 22I; 24D; 24J 235/45R17 94Y 11A; 24J; 24M 235/50R17 96 11A; 22B; 24D; 24J 939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 118 205/50R17 93 11A; 24J; 24M Alfa 159 Sportwagon 215/50R17 91 11A; 24J; 24M (Kombi); 225/45R17 91 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 136 215/50R17 91W 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71C; 215/55R17 94 11A; 22M; 24J; 24M 71K; 721; 725; 73C; 225/45R17 91W 11A; 24M 74A; 74H; 76S 85 - 147 225/50R17 94 11A; 24J; 24M 235/45R17 94 11A; 24J; 24M 85 - 191 225/50R17 94Y 11A; 24J; 24M 235/45R17 94Y 11A; 24J; 24M 235/50R17 96 11A; 22I; 22L; 24C; 24D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 12 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 18 Verkaufsbezeichnung: FIAT CROMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 194 e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/50R17 89W 5FM 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 147 215/50R17 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 90W 721; 725; 73C; 74A; 235/45R17 93 74H Verkaufsbezeichnung: FIAT 500X Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 334 e3*2007/46*0318*.. 100 - 125 235/45R17 94 11A; 244 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S 334 e3*2007/46*0318*.. 70 - 103 235/45R17 94 11A; 245; 248 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. § 22 49847*04 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60: Radbefestigung: B250L27517 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: ASTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 132 215/45R17 87 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; e1*2007/46*0344*.. 55 - 147 215/45R17 91 11A; 22I; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 90 11A; 22I; 24M 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 147 215/45R17 91 11A; 22I; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 90 11A; 22I; 24M 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 92 215/45R17 87 11A; 22I; 24M Cabrio; Coupe; 55 - 147 215/45R17 91 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 90 11A; 22I; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A A-H/C e4*2001/116*0094*.. 177 205/50R17 11A; 22I; 24M; 51G; Nur Astra OPC; Coupe; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 11A; 22I; 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 12 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 18 Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 132 215/45R17 87 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; e1*2007/46*0341*.. 55 - 147 215/45R17 91 11A; 22I; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 90 11A; 22I; 24M 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D e1*2001/116*0379*.. 141 205/45R17 M+S 11A; 21P; 22H; 22M; nur Opel Corsa D OPC; 24J; 24M; 52J bis 215/45R17 11A; 21B; 22F; 22L; e1*2001/116*0379*29; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74A S-D e1*2001/116*0379*.. 88 - 92 205/45R17 84 11A; 21P; 22H; 22M; Corsa D; bis 24J; 24M; 51J e1*2001/116*0379*29; 88 - 110 215/40R17 87 11A; 21P; 22H; 22L; 2-türig; 4-türig; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K; 24J; 24M; 51G 721; 725; 73C; 74A S-D e1*2001/116*0379*.. 110 205/40R17 80W 11A; 248; 26P; 27H; Adam-S; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R17 84 11A; 248; 26P; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 215/40R17 83 11A; 248; 26B; 26N; 721; 725; 73C; 74A; § 22 49847*04 27F 76S 215/45R17 87 11A; 248; 26B; 26N; 27F 225/35R17 82 11A; 24J; 244; 26B; 26N; 27F; 54A S-D e1*2001/116*0379*.. 110 195/45R17 85 11A; 248; 26B; 26N; Corsa-E; ab 27H e1*2001/116*0379*32; 110 - 152 205/45R17 84 11A; 248; 26B; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H 12A; 51A; 71C; 71K; 215/45R17 87 11A; 244; 245; 26B; 721; 725; 73C; 74A 26J; 27F 225/40R17 86 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27F 225/45R17 91 11A; 24J; 244; 247; 26B; 26J; 27F 152 215/40R17 83 11A; 244; 245; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: MERIVA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S- e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 205/50R17 89 10B; 11G; 11H; 12K; D/MONOCA 215/45R17 87 5ET 51A; 71C; 71K; 721; BB 215/45R17 91 725; 73C; 74A 225/45R17 91 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 12 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 18 Verkaufsbezeichnung: MERIVA VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D e4*2007/46*0271*.. 55 - 103 205/50R17 89 10B; 11G; 11H; 12K; MONOCAB 215/45R17 87 5ET 51A; 71C; 71K; 721; B/ V 215/45R17 91 725; 73C; 74A 225/45R17 91 Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132 205/45R17 11A; 21T; 22L; 22Q; Nur Meriva OPC; 24D; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 87W 11A; 22B; 22L; 22Q; 12A; 51A; 71C; 71K; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74A X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74 225/35R17 86 11A; 22B; 22L; 22Q; 10B; 11B; 11G; 11H; 24C; 24D; 5EM 12A; 51A; 71C; 71K; 51 - 92 205/45R17 11A; 21T; 22L; 22Q; 721; 725; 73C; 74A 24D; 24J; 51G 215/40R17 87 11A; 22B; 22L; 22Q; 24D; 24J Verkaufsbezeichnung: OMEGA-B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen OMEGA-B G684 74 - 100 225/45R17-90 11A; 21B nur bis V94 e1*96/79*0077*.., 235/40R17-90 11A; 21B; 66A e1*98/14*0077*04; § 22 49847*04 e1*98/14*0077*.. 245/40R17-91 11A; 22B; 24M; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H; 66E; 687 12A; 51A; 71C; 71K; 74 - 125 225/45R17-90W 11A; 21B 721; 725; 73C; 74A 235/40R17-90W 11A; 21B; 66A 74 - 155 225/45R17-90Y 11A; 21B 235/40R17-90Y 11A; 21B; 66A 235/45R17-93 11A; 21B; 22B; 24M 245/40R17-91W 11A; 22B; 24M; 57F; 66E; 687 OMEGA-B- G685 85 - 100 225/45R17-90 bis 1200kg 10B; 11B; 11G; 11H; CARAVAN zul.Achslast; 11A; 21B; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M 235/40R17-90 bis 1200kg 721; 725; 73C; 74A zul.Achslast; 11A; 21B; 24M; 66A 235/45R17-93 11A; 21B; 22B; 24M 245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 66E; 687 125 - 155 225/45R17-90 11A; 24M; 57E; 687 235/45R17 11A; 21B; 22B; 24M; 631 245/40R17 11A; 22B; 24D; 57F; 631; 66E; 687 V94 e1*98/14*0077*.. 74 - 106 225/45R17 91 11A; 21B ab e1*98/14*0077*05; 74 - 160 225/45R17 91W 11A; 21B 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 93 11A; 21B 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 12 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 18 Verkaufsbezeichnung: OMEGA-B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen V94/Kombi e1*96/79*0078*.., 74 - 100 235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24M nur bis e1*98/14*0078*.. 74 - 106 245/40R17 91 11A; 22B; 24D; 5GG; e1*98/14*0078*04; 57F; 66E; 687 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 155 225/45R17 91 11A; 24M; 57E; 68E; 12A; 51A; 71C; 71K; 687 721; 725; 73C; 74A 235/45R17 11A; 21B; 22B; 24M; 5GI; 631 V94/Kombi e1*98/14*0078*.. 74 - 160 235/45R17 94 11A; 21B ab e1*98/14*0078*05; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SIGNUM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17 91W 11A; 21B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; R, VECTRA 225/45R17 91W 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 93 11A; 21B; 24J; 24M 721; 725; 729; 73C; 74A Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 225/45R17 91W 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 184 215/50R17 91W 11A; 21B; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 93 11A; 21B; 24J; 24M 721; 725; 729; 73C; § 22 49847*04 169 - 184 225/45R17 11A; 24M; 51G 74A Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 90 215/45R17 87 11A; 22L; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; Z02 / e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17 91W 11A; 21B; 22L; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; Z18XE e11*2001/116*0235*.. 24M 721; 725; 729; 73C; 225/45R17 91W 11A; 22L 74A 235/45R17 93 11A; 21B; 22L; 24J; 24M Z-C e1*2001/116*0290*.. 74 - 90 215/45R17 87 11A; 22L; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 184 215/50R17 91W 11A; 21B; 22L; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M 721; 725; 729; 73C; 74 - 206 225/45R17 11A; 22L; 51G 74A 225/45R17 91W 11A; 22L 235/45R17 93 11A; 21B; 22L; 24J; 24M 235/45R17 93Y 11A; 21B; 22L; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17 91W 11A; 21B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91W 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 93 11A; 21B; 24J; 24M 721; 725; 729; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 12 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 18 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 155 225/45R17 91W 10B; 10S; 11B; 11G; 74 - 184 215/50R17 11A; 21B; 24J; 24M; 11H; 12A; 51A; 71C; 51G 71K; 721; 725; 729; 235/45R17 93W 11A; 21B; 24J; 24M 73C; 74A; 76S 74 - 206 225/45R17 51G 235/45R17 93Y 11A; 21B; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A- e1*2001/116*0325*.., 177 205/50R17 51G Nur Zafira OPC; H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A A- e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 205/50R17 89W QF1; 5FM 10B; 11B; 11G; 11H; H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 205/50R17 93 QF1 12A; 51A; 71C; 71K; 215/45R17 91W QF1; 5GG 721; 725; 73C; 74A 225/45R17 91 QF1; 5FI 225/45R17 94 QF1 A- e1*2001/116*0378*.. 69 - 110 205/50R17 93 10B; 11B; 11G; 11H; H/Monocab- 225/45R17 94 12A; 51A; 71C; 71K; CNG § 22 49847*04 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A- e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 205/50R17 89W QF1; 5FM 10B; 11B; 11G; 11H; H/Monocab/V 205/50R17 93 QF1 12A; 51A; 71C; 71K; 215/45R17 91W QF1; 5GG 721; 725; 73C; 74A 225/45R17 91 QF1; 5FI 225/45R17 94 QF1 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60: Radbefestigung: B250L27517 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3F e4*2001/116*0065*.. 88 - 154 215/50R17 11A; 22L; 51G Kombi; Limousine; YS3F???? e4*2001/116*0065*.. 88 - 184 205/50R17 11A; 22L; 51G Frontantrieb; 225/45R17 11A; 22L; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 93 11A; 22L 12A; 51A; 71C; 71K; 88 - 206 205/50R17 11A; 22L; 51G; 52J 721; 725; 73C; 74A 215/50R17 11A; 22L; 51G; 52J 235/45R17 11A; 22L; 51G Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 12 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 18 Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 (CABRIO) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3F?7?? e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 215/50R17 91W 11A; 22L Saab 9-3; Saab 9-3 110 - 184 205/50R17 11A; 22L; 51G Aero; 225/45R17 11A; 22L; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der § 22 49847*04 Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 12 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 18 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. § 22 49847*04 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 12 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 18 dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die § 22 49847*04 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 12 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 18 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. § 22 49847*04 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1060kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1140kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1240kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 12 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 18 66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 66E) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 § 22 49847*04 Hinterachse: 255/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 12 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 18 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder 225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben. § 22 49847*04 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 12 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: ALFA ROMEO Fahrzeugtyp: 952 Genehm.Nr.: e3*2007/46*0382*.. Handelsbez.: Giulia Variante(n): Heckantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 220 VA 26P x = 160 y = 170 VA 27P x = 170 y = 160 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] § 22 49847*04 26N x = 210 y = 220 8 VA 26J x = 210 y = 220 20 VA 27H x = 220 y = 210 8 HA 27F x = 220 y = 210 24 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 12 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 18 Fahrzeug: Hersteller: CHRYSLER Fahrzeugtyp: BU Genehm.Nr.: e3*2007/46*0300*.. Handelsbez.: JEEP RENEGADE Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 125 y = 170 HA 27B x = 170 y = 200 HA § 22 49847*04 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 12 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 18 Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: S-D Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*.. Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM Variante(n): Adam, Adam-S Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 400 VA 26P x = 230 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 240 y = 240 8 HA 27F x = 240 y = 240 25 HA 26J x = 280 y = 400 25 VA § 22 49847*04 26N x = 280 y = 400 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 12 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 18 Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: S-D Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*.. Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 300 25 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 300 30 VA § 22 49847*04 26N x = 300 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.