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							                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg




                            Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                         National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                Sonderräder für Pkw 7,5 J x 17 H2

                      issued by:

                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 49847*04




                                special wheels for passenger cars 7,5 J x 17 H2


                Nummer der Genehmigung: 49847                  Erweiterung Nr.: 04
                Approval No.                                   Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      WF7570
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 49847                     Erweiterung Nr.: 04
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Einpresstiefe
                      Inset/outset

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version
§ 22 49847*04




                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                      AT-1230 Wien

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      28.04.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0180-14-WIRD/N4
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 49847                    Erweiterung Nr.: 04
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 36

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 49847*04




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



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                Nummer der Genehmigung: 49847                      Erweiterung Nr.: 04
                Approval No.                                       Extension No.:

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        18.05.2017
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 49847*04




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
                ANLAGE: 2                                                            Radtyp: WF7570
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 30.06.2014
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeughersteller                         : FUJI HEAVY IND.(J), ROVER, TOYOTA
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                100535561/P         WF7570/P PCD 100           Ø56.1-I-Ø72                 56,1     Kunststoff     610     2150    04/14
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I4
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                                             100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; GC/GF; G3; G4
                                                             120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; SJ; ZC
§ 22 49847*04




                Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 215/55R17 94            11A; 22I; 24J; 24M        Kombi; Allradantrieb;
                SHS          e1*2001/116*0485*..            215/60R17 96            11A; 22I; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/50R17 94            11A; 22I; 24J; 24M        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            225/55R17 97            11A; 22I; 24J; 24M        721; 725; 73C; 74A;
                                                            235/50R17 96            11A; 22B; 24C; 24M        74P
                                                            235/55R17 99            11A; 22B; 24C; 24M
                                                            245/45R17 95            11A; 22I; 24J; 24M
                SJ           e13*2007/46*1305*.. 108 - 177 225/55R17 97             11A; 24J; 24M             Kombi; Allradantrieb;
                                                            225/60R17 99            11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  110       215/60R17 96            11A; 24J                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                            215/65R17 99            11A; 24J                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                              74A; 74P; 76S

                Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
                G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/50R17 91               11A; 24J; 248; 26P;       Subaru XV;
                                                                                    27I; 52J                  Allradantrieb;
                                                                   215/55R17 94     11A; 24J; 248; 26P;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    27I; 52J                  12A; 51A; 573; 71C;
                                                                   225/50R17 94     11A; 24J; 24M; 26P;       71K; 721; 725; 729;
                                                                                    27B                       73C; 74A; 74P
                                                                   225/55R17 97     11A; 24J; 24M; 26P;
                                                                                    27B
                                                                   235/50R17 96     11A; 24C; 24M; 26B;
                                                                                    27B; 27H
                                                                   245/45R17 95     11A; 24J; 24M; 26P;
                                                                                    27B



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: WF7570
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.06.2014
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 2 von 8

                Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 205/50R17            51G                      nur Outback;
                             e1*2001/116*0256*..            215/55R17 94         11A; 22I; 24J            Allradantrieb;
                BL/BPS       e1*2001/116*0256*..            225/45R17            51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/50R17 94         11A; 22I; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            235/50R17 96         11A; 22B; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P
                BM/BR          e1*2007/46*0079*..    110 - 191 215/55R17 94      11A; 22I                 nur Outback; Kombi;
                BM/BRS         e13*2007/46*1074*..             215/60R17 96      11A; 22I                 Allradantrieb;
                                                               225/50R17 94      11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               225/55R17 97      11A; 22I                 12A; 51A; 573; 71C;
                                                               225/60R17 99      11A; 22I                 71K; 721; 725; 729;
                                                               235/50R17 96      11A; 22B; 248            73C; 74A; 74P; 76S
                                                               235/55R17 99      11A; 22B; 248

                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 215/50R17 91         11A; 24C; 24M            ab e13*98/14*0087*03;
                             e13*98/14*0087*..              215/55R17            11A; 21P; 22I; 24C;      ab
                                                                                 24M; 51G                 e1*2001/116*0209*07;
                                                               225/50R17 94      11A; 21B; 22B; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49847*04




                                                                                 24D                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               245/45R17 95      11A; 21B; 22B; 24C;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                 24D                      74P
                SG             e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 215/50R17 91        11A; 24J; 24M            nur bis
                               e13*98/14*0087*..             225/50R17 94        11A; 21B; 22B; 24J;      e13*98/14*0087*02;
                                                                                 24M                      nur bis
                                                               245/45R17 95      11A; 21B; 22B; 24J;      e1*2001/116*0209*06;
                                                                                 24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P

                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                GC/GF        e13*95/54*0026*.., 66 - 70 205/45R17 84             11A; 21B; 21J; 22B;      Allradantrieb;
                               e13*96/79*0026*..,                                22F; 24J; 24M; 54A       10B; 11B; 11G; 11H;
                               e13*98/14*0026*..     66 - 92   205/40R17 80      11A; 21B; 21J; 22B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 22F; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                                               215/40R17 83      11A; 21B; 21J; 22B;      74P
                                                                                 22F; 24J; 24M
                                                     85 - 92   205/45R17 84      11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                                 22F; 24J; 24M
                G3             e1*2001/116*0438*..   79 - 169 205/50R17 89       11A; 22I; 24J; 24M       Schrägheck;
                                                              215/45R17 87       11A; 22I; 24J; 24M       Allradantrieb;
                                                              225/45R17 91       11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              235/45R17 94       11A; 21P; 22B; 24C;      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                 24M                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 74P




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
                ANLAGE: 2                                                            Radtyp: WF7570
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 30.06.2014
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                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                BE/BH        e1*98/14*0108*.., 92 - 115 205/45R17 88                11A; 21B; 22B; 24J;      nicht Outback;
                               e1*98/14*0149*..                                     24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 215/40R17 87       11A; 21B; 22B; 22F;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    24J; 24M                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P

                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
                ZC           e13*2007/46*1281*.. 147   205/50R17 89                 11A; 245                 Coupe; Heckantrieb;
                                                       215/40R17 83W                11A; 245                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       215/45R17 87                 11A; 245                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       225/45R17 91                 11A; 245                 721; 725; 729; 73C;
                                                                                                             74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                     Auflagen
                GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  205/50R17 89   11A; 245                               Coupe; Heckantrieb;
                                                       215/40R17 83W 11A; 245                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       215/45R17 87   11A; 245                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       225/45R17 91   11A; 245                               721; 725; 729; 73C;
                                                                                                             74A; 74P
§ 22 49847*04




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I5
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     ROVER 75, MG ZT, MG ZT-T
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                J            e11*98/14*0111*.. 85 - 130 215/50R17                   11A; 22B; 24C; 24D;      Kombi; Limousine;
                RJ           e11*98/14*0111*..                                      51G                      Frontantrieb;
                                                        225/45R17-90                11A; 22B; 24C; 24D       10B; 10S; 11B; 11G;
                                                        235/40R17-90                11A; 22B; 24C; 24D;      11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                    66A                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74A; 74P; 76S

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: I4
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: WF7570
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.06.2014
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                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Z (GT86)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                ZN           e13*2007/46*1287*.. 147   205/50R17 89              11A; 245                 Coupe; Heckantrieb;
                                                       215/40R17 83W             11A; 245                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       215/45R17 87              11A; 245                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       225/45R17 91              11A; 245                 721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 74P

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
§ 22 49847*04




                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: WF7570
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.06.2014
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§ 22 49847*04




                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: WF7570
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.06.2014
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                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
§ 22 49847*04




                52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                     mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: WF7570
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.06.2014
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                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
§ 22 49847*04




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: WF7570
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.06.2014
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:       FUJI HEAVY
                       Fahrzeugtyp:      G4
                       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0597*..
                       Handelsbez.:      IMPREZA, SUBARU XV

                       Variante(n):      Allradantrieb, Subaru XV

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 290             y = 280                    VA
                             26P                      x = 240             y = 230                    VA
                             27B                      x = 290             y = 430                    HA
                             27I                      x = 240             y = 380                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 49847*04




                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 290       y = 280              5                VA
                             27H                   x = 290       y = 430              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.