Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 7,5 J x 17 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object § 22 49847*04 special wheels for passenger cars 7,5 J x 17 H2 Nummer der Genehmigung: 49847 Erweiterung Nr.: 04 Approval No. Extension No.: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: MAK S.p.A. IT-25013 Carpenedolo (BS) 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: entfällt not applicable 3. Typbezeichnung: Type: WF7570 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der Genehmigung: 49847 Erweiterung Nr.: 04 Approval No. Extension No.: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Felgengröße Size of the wheel Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Einpresstiefe Inset/outset Typ und die Ausführung Type and version § 22 49847*04 Genehmigungszeichen Approval identification 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: an der Innen- bzw. Außenseite des Rades on the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH AT-1230 Wien 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 28.04.2017 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 366-0180-14-WIRD/N4 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Nummer der Genehmigung: 49847 Erweiterung Nr.: 04 Approval No. Extension No.: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Annex/es of the test report 1 - 36 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. § 22 49847*04 10. Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: siehe Prüfbericht see test report 12. Die Genehmigung wird erweitert Approval extended 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Erweiterung des Verwendungsbereiches Extension of application range Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Nummer der Genehmigung: 49847 Erweiterung Nr.: 04 Approval No. Extension No.: 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 18.05.2017 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: § 22 49847*04 17. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage erhältlich ist. Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request. - Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal - Beschreibungsunterlagen Information package Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 10 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 17 Fahrzeughersteller : CITROEN, PEUGEOT, VOLVO Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 108535651/G WF7570/G PCD 108 Ø65.1-G-Ø72 65,1 Kunststoff 705 2100 04/14 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: G20 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 3 135 Nm für Typ : R***** erhöhtes Anzugsmoment § 22 49847*04 Verkaufsbezeichnung: CITROEN C5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R***** e2*2001/116*0360*.. 80 - 155 235/50R17 96W erhöhtes Anzugsmoment 80 - 177 225/55R17 97 135 Nm; nicht Cross 235/50R17 96Y Tourer; Kombi; 235/55R17 99 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S R***** e2*2001/116*0360*.. 80 - 155 235/50R17 96W erhöhtes Anzugsmoment 80 - 177 225/55R17 97 135 Nm; nicht Cross 235/50R17 96Y Tourer; Limousine; 235/55R17 99 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 740; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 10 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 17 Verkaufsbezeichnung: C4 PICASSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3 e2*2007/46*0356*.. 68 - 121 205/50R17 93 11A; 241; 244; 246; kurzer Radstand; 247; 26B; 26N; 27H; langer Radstand; 27I 205/55R17 91 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb; 247; 26B; 26N; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H; 27I 215/50R17 91 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71C; 71K; 26B; 26J; 27H; 27I 721; 725; 73C; 74A; 215/55R17 94 11A; 24C; 244; 247; 74H; 74P; 76S; 77E 26B; 26J; 27H; 27I 225/50R17 94 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27H 235/45R17 94 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H; 27I 235/50R17 96 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27B; 27F Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. § 22 49847*04 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : L (SERIE Flachb. lose) Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: G20 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 6*UHZ*; 6*4HP*; 6*9HZ*; 6*RFJ*; 6*RFN*; 6*XFV*; 6*9HY*; 9; 6*****; 6*6FY*; 8; M; 6*RHR*; 6*3FY*; 6*4HT*; 6*3FZ*; 6*6FZ*; 6*RHL* Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: G20 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : 6*****; 6*RFJ*; 6*RFN*; 6*RHL*; 6*RHR*; 6*UHZ*; 6*XFV*; 6*3FY*; 6*3FZ*; 6*4HP*; 6*4HT*; 6*6FY*; 6*6FZ*; 6*9HY*; 6*9HZ*; 9 130 Nm für Typ : 8 erhöhtes Anzugsmoment 135 Nm für Typ : L erhöhtes Anzugsmoment; M erhöhtes Anzugsmoment Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 10 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 17 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 407 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6***** e2*2001/116*0369*.. 80 - 120 215/50R17 91 11A; 22P; 24J Kombi; Limousine; 6*RFJ* e2*2001/116*0331*.. 80 - 155 215/55R17 94 11A; 22P; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 6*RFN* e2*2001/116*0293*.. 225/50R17 94 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 6*RHL* e2*2001/116*0312*.. 235/45R17 93 11A; 22P; 24J 721; 725; 73C; 74A; 6*RHR* e2*2001/116*0297*.. 245/45R17 95 11A; 22P; 24J; 24M 74H; 74P; 76S 6*UHZ* e2*2001/116*0328*.. 6*XFV* e2*2001/116*0295*.. 6*3FY* e2*2001/116*0332*.. 6*3FZ* e2*2001/116*0294*.. 6*4HP* e2*2001/116*0352*.. 6*4HT* e2*2001/116*0346*.. 6*6FY* e2*2001/116*0330*.. 6*6FZ* e2*2001/116*0292*.. 6*9HY* e2*2001/116*0336*.. 6*9HZ* e2*2001/116*0296*.. 6***** e2*2001/116*0369*.. 100 - 120 215/55R17 94 Coupe; 6*3FY* e2*2001/116*0332*.. 225/50R17 94 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/50R17 96 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 607 § 22 49847*04 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9 e2*98/14*0199*.. 79 - 155 225/50R17 94 11A; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 93 11A; 22B; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 245/45R17 95 11A; 22B; 24M 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; FGC Verkaufsbezeichnung: 3008, 5008 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M e2*2007/46*0534*.. 73 - 133 215/60R17 96 11A; 245; 248; 26B; erhöhtes 26N Anzugsmoment 135 Nm; PEUGEOT 3008; 215/65R17 99 11A; 245; 248; 26B; Frontantrieb; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 225/60R17 99 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N 721; 725; 73C; 74A; 225/65R17 101 11A; 24J; 248; 26B; 74P; 740; 76S; 77E 26N 235/55R17 99 11A; 24J; 244; 26B; 26J 235/60R17 102 11A; 24J; 244; 26B; 26J 245/55R17 102 11A; 241; 244; 246; 247; 26B; 26J; 27I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 10 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 17 Verkaufsbezeichnung: 308 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen L e2*2007/46*0405*.. 68 - 133 205/45R17 88W 11A; 27I erhöhtes Anzugsmoment 205/50R17 89 11A; 245; 248; 26N; 135 Nm; Peugeot 308 26P; 27H; 27I SW; Kombi; 215/45R17 91 11A; 245; 26P; 27I Frontantrieb; 68 - 151 225/45R17 91 11A; 245; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P; 27H; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 94 11A; 245; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A; 26N; 27B; 27H 74H; 74P; 740; 76S; 77E L e2*2007/46*0405*.. 60 - 96 215/45R17 87 11A; 245; 26P; 27I erhöhtes Anzugsmoment 60 - 133 205/45R17 88 135 Nm; Schrägheck; 205/50R17 89 11A; 245; 248; 26N; Frontantrieb; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 60 - 151 225/45R17 91 11A; 245; 248; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K; 26P; 27I 721; 725; 73C; 74A; 235/45R17 94 11A; 245; 248; 26B; 74H; 74P; 740; 76S; 26N; 27B; 27H 77E 110 - 133 215/45R17 87W 11A; 245; 26P; 27I 115 215/45R17 87 11A; 245; 26P; 27I § 22 49847*04 Verkaufsbezeichnung: 508 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8 e2*2007/46*0080*.. 120 225/50R17 94 11A; 248; 26P; 27I erhöhtes Anzugsmoment 225/55R17 97 11A; 248; 26P; 27I 130 Nm; Nur 508 RXH 235/50R17 96 11A; 245; 248; 26P; (Allroad); 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 99 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 573; 71C; 27B 71K; 721; 725; 729; 245/45R17 95 11A; 248; 26P; 27I 73C; 74A; 74H; 74P; 245/50R17 99 11A; 24J; 244; 26B; 740; 76S 27B 255/50R17 101 11A; 24J; 244; 26B; 26N; 27B 8 e2*2007/46*0080*.. 82 - 150 215/55R17 98 11A; 22M; 244; 245 erhöhtes Anzugsmoment 225/50R17 98 11A; 22L; 241; 244; 130 Nm; Nicht 508 RXH 246; 27I (Allroad); Kombi; 225/55R17 97W 11A; 22L; 241; 244; Limousine; 246; 27I Frontantrieb; 235/50R17 96W 11A; 22L; 241; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 246; 26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 245/45R17 95W 11A; 22L; 241; 244; 721; 725; 73C; 74A; 246; 27I 74P; 740; 76S Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 10 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 17 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 9 Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: G2 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,75, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : N; L; LS; G; LW Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: G3 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JV; J; K; KV; R; S; T; H Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: G8 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : 9 100 Nm für Typ : L; LS 110 Nm für Typ : G; L; LW; N 140 Nm für Typ : J; JV; K; KV; S; T 170 Nm für Typ : H erhöhtes Anzugsmoment; R erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: S90 / V90, 940 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9 e4*95/54*0006*.. 125 - 150 205/50R17 11A; 21B; 22B; 51G nur für S90, V90 215/45R17 87 Limousine; 11A; 21B; (Serie ET43); nicht § 22 49847*04 22B; 24J; 24M; 5EK langer Radstand; 225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 367 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: VOLVO C70 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N e4*2001/116*0015*.., 120 - 180 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24M; Cabrio; Coupe; e4*96/27*0015*.., 51G 10B; 11B; 11G; 11H; e4*98/14*0015*.. 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H e9*2001/116*0044*.., 85 - 191 205/50R17 89Y 11A; 24J; 24M erhöhtes Anzugsmoment e9*98/14*0044*.. 225/45R17 90 11A; 22B; 24J; 24M 170 Nm; Allradantrieb; R e9*2001/116*0036*.., 235/40R17 90 11A; 22B; 24J; 24M; Frontantrieb; e9*98/14*0036*.. 66A 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 93 11A; 22B; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71C; 245/40R17 91 nicht Allradantrieb; 11A; 71K; 721; 725; 73C; 22B; 24D; 57F; 66B; 74A; 74H; 74P; 740 687 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 10 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 17 Verkaufsbezeichnung: VOLVO S70 / V70 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G e9*97/27*0029*.. 90 - 106 205/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; Frontantrieb; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M; 5ET; 53V 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P L e9*93/81P0002*.., 93 - 142 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24C; nicht für gepanzerte e9*93/81*0002*.. 24M; 5ET; 53V Fz; ab 93 - 184 205/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; e9*93/81*0002*05; 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K e9*2001/116*0043*.., 96 - 200 225/50R17 11A; 21B; 22B; 24C; nicht gepanzerte Fz; e9*98/14*0043*.. 24M; 51G Allradantrieb; KV e1*KS*0007*.. 235/45R17-93 11A; 22B; 24C; 24M Frontantrieb; T e9*2001/116P0028*.., 245/45R17-95 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; e9*2001/116*0028*.., 24D 12A; 51A; 573; 71C; e9*96/79*0028*.., 71K; 721; 725; 73C; § 22 49847*04 e9*98/14P0028*.., 74A; 74H; 74P e9*98/14*0028*.. Verkaufsbezeichnung: VOLVO V70 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J e4*2001/116*0061*.., 85 - 154 235/40R17 90W 11A; 21B; 22B; 22F; nicht Cross Country; e4*98/14*0061*.. 24J; 24M; 66A Allradantrieb; JV e1*KS*0006*.. 85 - 191 205/50R17 93 11A; 21B; 22B; 24J; Frontantrieb; S e4*2001/116*0040*.., 24M 10B; 11B; 11G; 11H; e4*98/14*0040*.. 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 573; 71C; 24M; 51G 71K; 721; 725; 73C; 225/50R17 11A; 21B; 21J; 22B; 74A; 74H; 74P; 76S 22F; 24C; 24D; 51G 235/40R17 90Y 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 24M; 66A S e4*2001/116*0040*.., 120 - 154 215/60R17 11A; 22B; 22G; 24J; Cross Country; e4*98/14*0040*.. 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R17 97 11A; 22B; 22G; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M 721; 725; 73C; 74A; 235/55R17 99 11A; 22B; 22G; 24C; 74H; 74P; 76S 24M Verkaufsbezeichnung: VOLVO 850 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen L e9*93/81*0002*.. 93 - 184 205/45R17 10N; 11A; 22B; 24J; nur bis 51G e9*93/81*0002*04; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 10 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 17 Verkaufsbezeichnung: VOLVO 850 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LS F787 93 - 184 205/45R17 10N; 11A; 22B; 24J; ab Nachtrag 3; Pkw 51G geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P LW G306 93 - 184 205/45R17 10N; 11A; 22B; 24J; Frontantrieb; 51G 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. § 22 49847*04 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 10 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 17 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. § 22 49847*04 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 10 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 17 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. § 22 49847*04 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 10 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 17 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 53V) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig mit dem Geschwindigkeitssymbol "W". 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit § 22 49847*04 Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5EK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1050kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 10 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 17 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle § 22 49847*04 Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 10 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: CITROEN Fahrzeugtyp: 3 Genehm.Nr.: e2*2007/46*0356*.. Handelsbez.: C4 PICASSO Variante(n): Frontantrieb, kurzer Radstand Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 280 y = 350 HA 27I x = 220 y = 300 HA 26B x = 280 y = 400 VA 26P x = 240 y = 400 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse § 22 49847*04 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 350 8 HA 27F x = 280 y = 350 20 HA 26N x = 280 y = 400 8 VA 26J x = 280 y = 400 25 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 10 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 17 Fahrzeug: Hersteller: PEUGEOT Fahrzeugtyp: M Genehm.Nr.: e2*2007/46*0534*.. Handelsbez.: 3008, 5008 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 350 15 HA § 22 49847*04 27H x = 300 y = 350 8 HA 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 10 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 17 Fahrzeug: Hersteller: PEUGEOT Fahrzeugtyp: 8 Genehm.Nr.: e2*2007/46*0080*.. Handelsbez.: 508 Variante(n): Kombi, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 370 VA 26P x = 200 y = 320 VA 27B x = 250 y = 360 HA 27I x = 200 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 370 20 VA § 22 49847*04 26N x = 250 y = 370 8 VA 27F x = 250 y = 360 25 HA 27H x = 250 y = 360 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 10 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 17 Fahrzeug: Hersteller: PEUGEOT Fahrzeugtyp: L Genehm.Nr.: e2*2007/46*0405*.. Handelsbez.: 308 Variante(n): Frontantrieb, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 270 y = 210 VA 26B x = 320 y = 260 VA 27B x = 290 y = 280 HA 27I x = 240 y = 230 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 260 23 VA § 22 49847*04 26N x = 320 y = 260 8 VA 27F x = 290 y = 280 21 HA 27H x = 290 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 10 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 17 Fahrzeug: Hersteller: PEUGEOT Fahrzeugtyp: L Genehm.Nr.: e2*2007/46*0405*.. Handelsbez.: 308 Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 290 y = 280 HA 27I x = 240 y = 230 HA 26B x = 320 y = 260 VA 26P x = 270 y = 210 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 290 y = 280 24 HA § 22 49847*04 27H x = 290 y = 280 8 HA 26J x = 320 y = 260 23 VA 26N x = 320 y = 260 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847 ANLAGE: 10 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 17 Fahrzeug: Hersteller: PEUGEOT Fahrzeugtyp: 8 Genehm.Nr.: e2*2007/46*0080*.. Handelsbez.: 508 Variante(n): Nur 508 RXH (Allroad) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 360 y = 410 VA 26P x = 310 y = 360 VA 27B y = 310 y = 420 HA 27I x = 260 y = 370 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 360 y = 410 11 VA § 22 49847*04 26N x = 360 y = 410 8 VA 27H x = 310 y = 420 7 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.