Gutachten 366-0180-14-WIRD/N2 zur Erteilung der ABE 49847 ANLAGE: 7 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.12.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 19 Fahrzeughersteller : FORD, FORD MOTOR, JAGUAR, LAND ROVER (GB), VOLVO Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 108535634/G WF7570/G PCD 108 Ø63.4-D-Ø72 63,4 Kunststoff 650 2288 04/14 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD, FORD MOTOR Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DYB; BA7; DB3; DM2; DYB-LPG; A3; DA3; DXA Zubehör : D4, D5 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6 Zubehör : D12 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : A3 130 Nm für Typ : DA3; DB3; DXA; DYB; DYB-LPG 130 Nm ( Nur Kuga ab Modeljahr 2013 ) für Typ : DM2 130 Nm ( Nur Kuga bis Modeljahr 2012 ) für Typ : DM2 140 Nm für Typ : BA7 160 Nm für Typ : WA6 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: FOCUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/50R17 89 11A; 22P; 24J; 24M Schrägheck; 215/45R17 87 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 90 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P DA3 e13*2001/116*0144*.. 59 - 107 205/50R17 89 11A; 22P; 24J; 24M Kombi; 215/45R17 87W 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 90 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P DB3 e13*2001/116*0157*.. 74 - 107 205/50R17 11A; 21P; 24J; 24M Ford Focus Coupe- 215/45R17 88 11A; 24M; 5EN Cabriolet; 225/45R17 91 11A; 21P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P DB3 e13*2001/116*0157*.. 59 - 107 205/50R17 89 11A; 22P; 24J; 24M Stufenheck; 215/45R17 87 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 90 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N2 zur Erteilung der ABE 49847 ANLAGE: 7 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.12.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 19 Verkaufsbezeichnung: FOCUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DYB e13*2007/46*1138*.. 63 - 184 215/50R17 91 11A; 24J; 248; 26P Kombi; Schrägheck; 225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26P Frontantrieb; 225/50R17 94 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 260; 270 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26P 721; 725; 729; 73C; 245/45R17 95 11A; 241; 244; 246; 74A; 74H; 74P; 76S; 26B; 260; 270 83L Verkaufsbezeichnung: FOCUS STH, FOCUS TURNIER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. 63 - 184 215/50R17 91 11A; 24J; 248; 26P Kombi; Schrägheck; 225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26P Frontantrieb; 225/50R17 94 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 260; 270 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26P 721; 725; 729; 73C; 245/45R17 95 11A; 241; 244; 246; 74A; 74H; 74P; 76S; 26B; 260; 270 83L Verkaufsbezeichnung: FORD C-MAX / KUGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DM2 e13*2001/116*0109*.. 85 - 134 215/60R17 96 11A; 245; 51J Nur Kuga ab Modeljahr 225/55R17 97 11A; 24J; 248; 51J 2013; Allradantrieb; 225/60R17 99 11A; 24J; 248; 26P; Frontantrieb; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 99 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26N 721; 725; 73C; 74A; 245/50R17 99 11A; 24C; 244; 26P 74H; 74P; 76S 245/55R17 102 11A; 24C; 244; 26B; 26N; 27I 255/50R17 101 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26N; 27I DM2 e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/55R17 99 11A; 21P; 24J; 24M Nur Kuga bis 245/50R17 99 11A; 21P; 22I; 24C; Modeljahr 2012; 24M Allradantrieb; 245/55R17 102 11A; 21P; 22I; 24C; Frontantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 255/50R17 101 11A; 21B; 22I; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K; 24D 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 92 205/50R17 91 11A; 24M; 51J bis 215/45R17 91 11A; 24M; 51J e13*2001/116*0249*25; 74 - 107 215/50R17 91 11A; 24D; 51J Kombi; Frontantrieb; 225/45R17 91 11A; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 176 215/50R17 95 11A; 24D; 51J 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 91Y 11A; 24M; 51J 721; 725; 73C; 74A; 235/45R17 94 11A; 24D 74H; 74P; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N2 zur Erteilung der ABE 49847 ANLAGE: 7 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.12.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 19 Verkaufsbezeichnung: FORD MONDEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA7 e13*2001/116*0249*.. 74 - 92 205/50R17 89W 11A; 24M; 5FM; 51J bis 215/45R17 91 11A; 24M; 51J e13*2001/116*0249*25; 74 - 107 215/50R17 91 11A; 24D; 51J Stufenheck; 225/45R17 91 11A; 24M; 51J Schrägheck; 74 - 176 215/50R17 95 11A; 24D; 51J Frontantrieb; 225/45R17 91Y 11A; 24M; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: FORD WINDSTAR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A3 e13*93/81*0004*.. 109 225/55R17-94 11A; 21B Pkw geschlossen; 245/45R17-95 11A; 21B; 24J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: GALAXY, S-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen WA6 e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 225/50R17 11A; 24J; 24M; 51G erhöhtes Anzugsmoment 225/50R17 94W 11A; 24J; 24M; 5HI 160 Nm; Ford S-MAX; 225/50R17 94Y 11A; 24J; 24M; 5HI Ford Galaxy; bis 225/50R17 98 11A; 24J; 24M e13*2001/116*0185*23; 235/45R17 94W 11A; 24J; 24M; 5HI 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94Y 11A; 24J; 24M; 5HI 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 97 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 235/50R17 96 11A; 24D; 24J 74H; 74P; 740; 75I; 245/45R17 95W 11A; 24J; 24M 76S Verkaufsbezeichnung: Grand C-MAX, C-MAX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DXA e13*2007/46*1103*.. 70 - 134 215/50R17 95 11A; 21P; 22I; 245; 248 Nur Grand C-MAX; MPV; Frontantrieb; 225/45R17 94 11A; 21P; 22I; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 245; 248 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 75I; 77 - 92 205/50R17 93 11A; 21P; 22I; 245; 76S 248; 51J DXA e13*2007/46*1103*.. 63 - 134 205/50R17 89W 11A; 21P; 22I; 245; Nur C-MAX; MPV; 248; 51J Frontantrieb; 215/45R17 91 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 11A; 21P; 22I; 245; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 245; 248 74A; 74H; 74P; 76S 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 245; 248 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N2 zur Erteilung der ABE 49847 ANLAGE: 7 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.12.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 19 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : D4, D5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 135 Nm für Typ : N*3 erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm für Typ : JA erhöhtes Anzugsmoment 165 Nm für Typ : CC9 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JA e11*2007/46*2150*.. 120 205/55R17 95 11A; 245; 26B; 26N erhöhtes Anzugsmoment 120 - 132 215/50R17 95 11A; 241; 246; 26B; 160 Nm; Heckantrieb; 26J; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 215/55R17 94 11A; 241; 246; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K; 26J; 27I 721; 725; 73C; 74A; 120 - 177 225/50R17 94 11A; 241; 246; 26B; 74P; 740; 76S 26J; 27I 235/45R17 94 11A; 241; 246; 26B; 26J; 27I 235/50R17 96 11A; 24M; 241; 246; 26B; 26J; 27B; 27H 245/45R17 95 11A; 241; 246; 26B; 26J; 27I Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CC9 e11*2001/116*0323*.. 120 - 202 235/50R17 96 11A; 24M erhöhtes Anzugsmoment 235/55R17 11A; 24M; 51G 165 Nm; 245/50R17 99 11A; 24M Kombilimousine; 255/50R17 101 11A; 21P; 21Q; 24J; Limousine; 24M Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 75I; 76S; 82U Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N2 zur Erteilung der ABE 49847 ANLAGE: 7 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.12.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 19 Verkaufsbezeichnung: JAGUAR XJ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N*3 e11*2001/116*0217*.. 152 - 291 235/55R17 99 erhöhtes Anzugsmoment 245/50R17 99 135 Nm; nur bis 255/50R17 101 11A; 22I; 24J e11*2001/116*0217*04; Heckantrieb; Luftfederung; nicht für gepanzerte Fz; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 75I; 76S Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : LAND ROVER (GB) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : D4, D5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LV e11*2007/46*0223*.. 110 - 177 225/60R17 99 erhöhtes Anzugsmoment 225/65R17 102 160 Nm; Kombi; Coupe; 235/60R17 102 2-türig; 4-türig; 235/65R17 104 Allradantrieb; 245/55R17 102 11A; 248 Frontantrieb; 255/55R17 104 11A; 245; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 255/60R17 106 11A; 245; 248; 26P 12A; 51A; 573; 71C; 265/60R17 108 11A; 24J; 248; 26B 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76S Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : M-2D; M Zubehör : D4, D5 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : A-2D; A; B; B-2D; F Zubehör : D10 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : F Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N2 zur Erteilung der ABE 49847 ANLAGE: 7 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.12.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 19 Zubehör : D10 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : M erhöhtes Anzugsmoment; M-2D erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm für Typ : A erhöhtes Anzugsmoment; A-2D erhöhtes Anzugsmoment; B erhöhtes Anzugsmoment; B-2D erhöhtes Anzugsmoment; F erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: C30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M-2D e1*2001/116*0427*.. 73 - 125 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M; 5ET erhöhtes Anzugsmoment 73 - 169 205/50R17 89W 11A; 21P; 22I; 24J; 120 Nm; VOLVO C30 24M (Coupe); Frontantrieb; 215/45R17 87Y 11A; 24J; 24M; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 11A; 21P; 22B; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K; 24D 721; 725; 73C; 74A; 225/45R17 91 11A; 22I; 24J; 24M 74P; 740; 76S 235/45R17 94 11A; 21P; 22B; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M e4*2001/116*0076*.. 84 - 157 205/50R17 89 11A; 22P; 245; 248; erhöhtes 26P Anzugsmoment 120 Nm; VOLVO V40; 84 - 187 205/50R17 89W 11A; 22P; 245; 248; Frontantrieb; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91W 12A; 51A; 71C; 71K; 215/50R17 91W 11A; 22P; 24J; 248; 721; 725; 73C; 74A; 26P 74P; 740; 76S 225/45R17 91W 11A; 22P; 245; 248; 26P 235/45R17 94 11A; 22P; 24J; 248; 26P M e4*2001/116*0076*.. 73 - 125 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M; 5ET erhöhtes Anzugsmoment 73 - 169 205/50R17 89W 11A; 21P; 22I; 24J; 120 Nm; VOLVO C30 24M (Coupe); Frontantrieb; 215/45R17 87Y 11A; 24J; 24M; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 11A; 21P; 22B; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K; 24D 721; 725; 73C; 74A; 225/45R17 91 11A; 22I; 24J; 24M 74P; 740; 76S 235/45R17 94 11A; 21P; 22B; 24C; 24D M e4*2001/116*0076*.. 100 - 169 215/50R17 91 11A; 22I erhöhtes Anzugsmoment 225/45R17 91 120 Nm; VOLVO C70 235/45R17 94 11A; 22I (Cabrio); 245/45R17 95 11A; 22I; 54A Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N2 zur Erteilung der ABE 49847 ANLAGE: 7 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.12.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 19 Verkaufsbezeichnung: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M e4*2001/116*0076*.. 84 - 157 205/50R17 89 11A; 22P; 24J; 248; erhöhtes 26P Anzugsmoment 120 Nm; VOLVO V40 84 - 187 205/50R17 89W 11A; 22P; 24J; 248; CrossCountry; 26P Allradantrieb; 205/55R17 91 11A; 22P; 24J; 248; Frontantrieb; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 11A; 22P; 24J; 248; 12A; 51A; 71C; 71K; 26P 721; 725; 73C; 74A; 215/55R17 94 11A; 22P; 24J; 248; 74P; 740; 76S 26P 225/50R17 94 11A; 22P; 241; 246; 248; 26P; 27H 235/45R17 94 11A; 22P; 24J; 248; 26P 235/50R17 96 11A; 22Q; 24C; 244; 26B; 26N; 27H 245/45R17 95 11A; 22P; 241; 246; 248; 26P; 27H M e4*2001/116*0076*.. 73 - 107 215/45R17 87W 11A; 22I; 24J; 24M; erhöhtes 5ET Anzugsmoment 120 Nm; VOLVO S40, 73 - 169 205/50R17 89W 11A; 21P; 22I; 24J; V50; Kombi; Limousine; 24M Frontantrieb; 215/45R17 91 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 90 11A; 21P; 22I; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M 721; 725; 73C; 74A; 235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24C; 74P; 740 24D Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 215/60R17 96 11A; 26P; 27I erhöhtes Anzugsmoment 225/55R17 97 11A; 24J; 248; 26P; 170 Nm; V60 Cross 27B Country; 235/55R17 99 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb; 26N; 27B Frontantrieb; 245/50R17 99 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27B 12A; 51A; 71C; 71K; 255/50R17 101 11A; 24C; 244; 26B; 721; 725; 73C; 74A; 26J; 27B 74P; 740; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N2 zur Erteilung der ABE 49847 ANLAGE: 7 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.12.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 19 Verkaufsbezeichnung: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e9*2007/46*0023*.. 84 - 224 215/50R17 95 11A; 21B; 22B; 24J; erhöhtes 248; 260 Anzugsmoment 170 Nm; nicht S60 225/45R17 94 11A; 21P; 22I Cross Country; nicht 225/50R17 94 11A; 21B; 22B; 24J; V60 Cross Country; 248; 260; 54A Kombi; Stufenheck; 235/45R17 94 11A; 21B; 22B; 24J; Allradantrieb; 248; 260 Frontantrieb; 245/45R17 95 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 248; 260 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76S Verkaufsbezeichnung: VOLVO S80 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A e9*2001/116*0057*.. 80 - 175 225/50R17 94W 11A; 22I; 24J; 24M erhöhtes Anzugsmoment A-2D e1*2001/116*0504*.. 235/45R17 94W 11A; 24J 170 Nm; Allradantrieb; 80 - 210 245/45R17 95 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb; 80 - 232 225/50R17 94Y 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 98 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 235/45R17 94Y 11A; 24J 721; 725; 73C; 74A; 245/45R17 95Y 11A; 22I; 24J; 24M 74P; 740; 76S 245/45R17 99 11A; 22I; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: V70, XC70 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e9*2001/116*0065*.. 120 - 224 225/55R17 97 11A; 24J; 51J erhöhtes Anzugsmoment B-2D e1*2001/116*0505*.. 225/60R17 99 11A; 22I; 24J; 51J 170 Nm; VOLVO XC70; 235/55R17 99 11A; 21P; 22I; 24J; Allradantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/50R17 99 11A; 21P; 22I; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M 721; 725; 729; 73C; 245/55R17 102 11A; 21P; 22B; 24C; 74A; 74P; 740; 76S 24M 255/50R17 101 11A; 21P; 22B; 24C; 24D B e9*2001/116*0065*.. 80 - 224 225/50R17 94 11A; 21P; 22B; 24J; erhöhtes B-2D e1*2001/116*0505*.. 24M Anzugsmoment 170 Nm; VOLVO V70; 235/45R17 94 11A; 22I; 24J Allradantrieb; 245/45R17 95 11A; 21P; 22B; 24J; Frontantrieb; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 740; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N2 zur Erteilung der ABE 49847 ANLAGE: 7 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.12.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 19 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N2 zur Erteilung der ABE 49847 ANLAGE: 7 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.12.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 19 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N2 zur Erteilung der ABE 49847 ANLAGE: 7 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.12.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 19 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N2 zur Erteilung der ABE 49847 ANLAGE: 7 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.12.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 19 Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1065kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N2 zur Erteilung der ABE 49847 ANLAGE: 7 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.12.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 19 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 82U) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 355x32mm an der Vorderachse nicht zulässig. 83L) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der Vorderachse nicht zulässig! Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N2 zur Erteilung der ABE 49847 ANLAGE: 7 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.12.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 19 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: DYB Genehm.Nr.: e13*2007/46*1138*.. Handelsbez.: FOCUS Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 270 y = 300 VA 26B x = 320 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 320 y = 350 15 VA 26N x = 320 y = 350 8 VA 27F x = 300 y = 350 25 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N2 zur Erteilung der ABE 49847 ANLAGE: 7 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.12.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 19 Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: DM2 Genehm.Nr.: e13*2001/116*0109*.. Handelsbez.: FORD C-MAX / KUGA Variante(n): Nur Kuga ab Modeljahr 2013 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 230 y = 360 VA 26B x = 300 y = 400 VA 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 400 8 VA 26J x = 300 y = 400 15 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N2 zur Erteilung der ABE 49847 ANLAGE: 7 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.12.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 19 Fahrzeug: Hersteller: JAGUAR Fahrzeugtyp: JA Genehm.Nr.: e11*2007/46*2150*.. Handelsbez.: JAGUAR XE Variante(n): Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 230 VA 27B x = 290 y = 300 HA 27I x = 240 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 30 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 290 y = 300 26 HA 27H x = 290 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N2 zur Erteilung der ABE 49847 ANLAGE: 7 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.12.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 19 Fahrzeug: Hersteller: LAND ROVER Fahrzeugtyp: LV Genehm.Nr.: e11*2007/46*0223*.. Handelsbez.: RANGE ROVER EVOQUE Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Kombi, 2-türig, 4-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 270 y = 250 HA 27B x = 320 y = 300 HA 26P x = 280 y = 330 VA 26B x = 330 y = 380 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N2 zur Erteilung der ABE 49847 ANLAGE: 7 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.12.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 19 Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: M Genehm.Nr.: e4*2001/116*0076*.. Handelsbez.: VOLVO S40, V50, C70, C30,V40 Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 370 y = 350 VA 26P x = 320 y = 300 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 210 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 370 y = 350 15 VA 26N x = 370 y = 350 8 VA 27F x = 250 y = 300 15 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0180-14-WIRD/N2 zur Erteilung der ABE 49847 ANLAGE: 7 Radtyp: WF7570 Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 14.12.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 19 Fahrzeug: Hersteller: VOLVO Fahrzeugtyp: F Genehm.Nr.: e9*2007/46*0023*.. Handelsbez.: VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 25 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27H x = 300 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.