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							Gutachten 366-0180-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 31                                                           Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 17.09.2021
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                Fahrzeughersteller              GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL /
                                                VAUXHALL




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 115/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung      Kennzeichnung                  in mm                    last       umf.      Fertig
                    Rad                Zentrierring                                            in kg      in mm     datum
115540702/UHN       WF7570/UHN PCD 115 ohne                                70,2                     680      2178    04/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
 KL1J         e4*2001/116*0140*.. 81 - 120 205/50R17         91    51J                        Kombi; Stufenheck;
                                           205/55R17         91    51J                        Schrägheck;
                                           215/50R17         91    11A; 22P; 51J              Frontantrieb;
                                           225/50R17         94    11A; 22I; 22P; 24J; 248    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   235/45R17 94    11A; 22P                   721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74D

 Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C100/           C140,CAPTIVA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
 KLAC         e4*2001/116*0113*.. 93 - 123       225/60R17 99      51J                        Allradantrieb;
                                  93 - 190       235/55R17 99                                 Frontantrieb;
                                                 235/60R17         51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74D;
                                                                                              76S




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 31                                                           Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 17.09.2021
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Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C105,CAPTIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
KLAD         e4*2001/116*0117*.. 93 - 123 225/60R17 99             51J                       Allradantrieb;
                                 93 - 190 235/55R17 99                                       Frontantrieb;
                                          235/60R17                51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74D;
                                                                                             76S

Verkaufsbezeichnung:     J309, ORLANDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
CHIO         e50*2007/46*0050*.. 96 - 120        215/50R17   91                              Frontantrieb;
KL1Y         e4*2007/46*0224*..                  215/55R17   94                              10B; 11B; 11G; 11H;
KL1YN        e4*2007/46*0295*..                  225/50R17   94                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 235/45R17   94                              721; 725; 729; 73C;
                                                 235/50R17   96    11A; 22I                  74D; 76S
                                                 245/45R17   95




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/SW; P-J/V; Z-B
                                             140 Nm für Typ : GM 200 - GME; L-A; P-J/SW; P-J/SW/V
Verkaufsbezeichnung:     ANTARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
L-A          e4*2001/116*0118*.. 93 - 123 225/60R17 99             51J                       Allradantrieb;
                                 93 - 190 235/55R17 99                                       Frontantrieb;
                                          235/60R17                51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74D;
                                                                                             76S

Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA                       NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 143 205/50R17 89W 5FM; 51J                              Nur ASTRA SPORTS
                                         205/55R17 91  51J; 54F                              TOURER; Kombi;
                                         215/50R17 91                                        Frontantrieb;
                                         225/45R17 91                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R17     51G                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                         235/45R17 94                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74D; 76S




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 31                                                       Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 17.09.2021
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Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA                   NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 132 205/50R17 89W 51J                               Stufenheck;
                                         205/55R17 91  51J; 54F                          Schrägheck;
                                81 - 143 215/50R17 91                                    Frontantrieb;
                                         225/45R17 91                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R17     51G                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                         235/45R17 94                                    721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74D; 76S
P-J/SW        e4*2007/46*0204*..   81 - 147 215/50R17    95    51J                       Nur ZAFIRA TOURER;
                                            215/55R17    94    51J                       Frontantrieb;
                                            225/50R17    94                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/45R17    94                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         76S
P-J/SW        e4*2007/46*0204*..   74 - 147 225/55R17 97                                 ASTRA GTC;
                                                                                         CASCADA;
                                             235/50R17 96                                Frontantrieb;
                                             235/55R17 99                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         76S

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J          e1*2007/46*0141*.. 81 - 132 205/50R17 89W         51J                       Stufenheck;
                                         205/55R17 91          51J; 54F                  Schrägheck;
                                81 - 143 215/50R17 91                                    Frontantrieb;
                                         225/45R17 91                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R17             51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                         235/45R17 94                                    721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74D; 76S

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFI RA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 81 - 147 215/50R17 95 51J                                Nur ZAFIRA TOURER;
                                         215/55R17 94 51J                                Frontantrieb;
                                         225/50R17 94                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/45R17 94                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         76S
P-J/SW/V      e4*2007/46*0308*..   74 - 143 205/50R17    89W 5FM; 51J                    Nur ASTRA SPORTS
                                            205/55R17    91  51J; 54F                    TOURER; Kombi;
                                            215/50R17    91                              Frontantrieb;
                                            225/45R17    91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/50R17        51G                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                            235/45R17    94                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74D; 76S




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 31                                                       Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 17.09.2021
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                                                                                                       Seite: 4 von 8
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen              Auflagen zu Reifen             Auflagen
P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 81 - 132 205/50R17       89W 51J                            Stufenheck;
                                         205/55R17       91  51J; 54F                       Schrägheck;
                                81 - 143 215/50R17       91                                 Frontantrieb;
                                         225/45R17       91                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/50R17           51G                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                         235/45R17       94                                 721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74D; 76S

Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
Z-B          e8*2007/46*0264*.. 81 - 154 215/50R17 91 124                                   SPORTS TOURER;
                                         215/55R17 94 124                                   Allradantrieb;
                                         215/60R17 96 11A; 12A; 26P; 27I                    Frontantrieb;
                                         225/50R17 94 11A; 12A; 26P; 27I                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/55R17 97 11A; 12A; 26P; 27I                    51A; 71C; 71K; 721;
                                         235/50R17 96 11A; 12A; 248; 26P; 27I               725; 73C; 74D; 76S;
                                                                                            837
                                             235/55R17 99      11A;   12A; 248; 26B;
                                                               26N;   27B
                                             245/45R17 95      11A;   12A; 26P; 27I
                                             245/50R17 99      11A;   12A; 248; 26B;
                                                               26N;   27B
Z-B           e8*2007/46*0264*..   81 - 154 215/50R17    91    124                           GRAND SPORT;
                                            215/55R17    94    124                           Allradantrieb;
                                            215/60R17    96    11A;   12A;   26P; 27I        Frontantrieb;
                                            225/50R17    94    11A;   12A;   26P; 27I        10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/55R17    97    11A;   12A;   26P; 27I        51A; 71C; 71K; 721;
                                            235/50R17    96    11A;   12A;   248; 26P;   27I 725; 73C; 74D; 76S;
                                                                                             837
                                             235/55R17 99      11A;   12A; 248; 26B;
                                                               26N;   27B
                                             245/45R17 95      11A;   12A; 26P; 27I
                                             245/50R17 99      11A;   12A; 248; 26B;
                                                               26N;   27B

Verkaufsbezeichnung:     OPEL SINTRA, VAUXHALL SINTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
GM 200 -     e13*95/54*0018*.., 85 - 148 225/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24C;                   10B; 11B; 11G; 11H;
GME          e13*98/14*0018*..                        24D                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                         235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24C;                   721; 725; 73C; 74D
                                                      24D


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 31                                                        Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.09.2021
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 31                                                        Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.09.2021
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24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügel s oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser is t die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimens ion in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 31                                                       Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 17.09.2021
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      Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
      Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
      Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amt lich anerkannten Sachverständigen
      oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
      Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeugherst eller verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
837) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm
     (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
     zulässig.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 31                                                       Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 17.09.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       OPEL
       Fahrzeugtyp:      Z-B
       Genehm.Nr.:       e8*2007/46*0264*..
       Handelsbez.:      INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 200              y = 200                  VA
             26P                     x = 150              y = 150                  VA
             27B                     x = 200              y = 250                  HA
             27I                     x = 150              y = 200                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 200        y = 250            25                HA
             27H                  x = 200        y = 250             8                HA
             26J                  x = 200        y = 200            30                VA
             26N                  x = 200        y = 200             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.