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							                             Gutachten 366-0180-14-WIRD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
                             ANLAGE: 31                                                           Radtyp: WF7570
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 02.04.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 8


                                             Fahrzeughersteller                          : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL,
                                             OPEL / VAUXHALL



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 115/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                           Kennzeichnung      Kennzeichnung                        (mm)                     last      umf.     Fertig
                                           Rad                Zentrierring                                                  (kg)      (mm)     datum
                             115540702/UHN WF7570/UHN PCD 115 ohne                                      70,2                    680     2178    04/14
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§ 22 49847, Erweiterung 06




                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
                             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             KL1J         e4*2001/116*0140*.. 81 - 120 205/50R17 91              51J                       Kombi; Stufenheck;
                                                                       205/55R17 91              51J                       Schrägheck;
                                                                       215/50R17 91              11A; 22P; 51J             Frontantrieb;
                                                                       225/50R17 94              11A; 22I; 22P; 24J; 248   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                235/45R17 94     11A; 22P                  721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                           74D

                             Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C100/ C140,CAPTIVA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             KLAC         e4*2001/116*0113*.. 93 - 123 225/60R17 99              51J                       Allradantrieb;
                                                              93 - 190 235/55R17 99                                        Frontantrieb;
                                                                       235/60R17                 51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                           76S




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0180-14-WIRD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
                             ANLAGE: 31                                                           Radtyp: WF7570
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 02.04.2019
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                             Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C105,CAPTIVA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             KLAD         e4*2001/116*0117*.. 93 - 123 225/60R17 99              51J                      Allradantrieb;
                                                              93 - 190 235/55R17 99                                       Frontantrieb;
                                                                       235/60R17                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                          76S

                             Verkaufsbezeichnung:     J309, ORLANDO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             CHIO         e50*2007/46*0050*.. 96 - 120 215/50R17 91                                       Frontantrieb;
                             KL1Y         e4*2007/46*0224*..           215/55R17 94                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                             KL1YN        e4*2007/46*0295*..           225/50R17 94                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       235/45R17 94                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                       235/50R17 96              11A; 22I                 74D; 76S
                                                                       245/45R17 95
§ 22 49847, Erweiterung 06




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
                             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/SW; P-J/V; Z-B
                                                                          140 Nm für Typ : GM 200 - GME; L-A; P-J/SW; P-J/SW/V
                             Verkaufsbezeichnung:     ANTARA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             L-A          e4*2001/116*0118*.. 93 - 123 225/60R17 99              51J                      Allradantrieb;
                                                              93 - 190 235/55R17 99                                       Frontantrieb;
                                                                       235/60R17                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                          76S

                             Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
                             P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 147 215/50R17 95 51J                Nur ZAFIRA TOURER;
                                                                      215/55R17 94 51J                Frontantrieb;
                                                                      225/50R17 94                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      235/45R17 94                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                      76S




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0180-14-WIRD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
                             ANLAGE: 31                                                        Radtyp: WF7570
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.04.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 8
                             Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
                             P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 132 205/50R17 89W 51J                Stufenheck;
                                                                      205/55R17 91  51J; 54F           Schrägheck;
                                                             81 - 143 215/50R17 91                     Frontantrieb;
                                                                      225/45R17 91                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      225/50R17     51G                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      235/45R17 94                     721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74D; 76S
                             P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 147 225/55R17 97                     ASTRA GTC;
                                                                                                       CASCADA;
                                                                      235/50R17 96                     Frontantrieb;
                                                                      235/55R17 99                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                       76S
                             P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 143 205/50R17 89W 5FM; 51J           Nur ASTRA SPORTS
                                                                      205/55R17 91  51J; 54F           TOURER; Kombi;
                                                                      215/50R17 91                     Frontantrieb;
                                                                      225/45R17 91                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      225/50R17     51G                12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49847, Erweiterung 06




                                                                      235/45R17 94                     721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74D; 76S

                             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             P-J          e1*2007/46*0141*.. 81 - 132 205/50R17 89W           51J                      Stufenheck;
                                                                      205/55R17 91            51J; 54F                 Schrägheck;
                                                             81 - 143 215/50R17 91                                     Frontantrieb;
                                                                      225/45R17 91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      225/50R17               51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      235/45R17 94                                     721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74D; 76S

                             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 74 - 143 205/50R17 89W 5FM; 51J                           Nur ASTRA SPORTS
                                                                      205/55R17 91  51J; 54F                           TOURER; Kombi;
                                                                      215/50R17 91                                     Frontantrieb;
                                                                      225/45R17 91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      225/50R17     51G                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      235/45R17 94                                     721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74D; 76S
                             P-J/SW/V       e4*2007/46*0308*..   81 - 147 215/50R17 95        51J                      Nur ZAFIRA TOURER;
                                                                          215/55R17 94        51J                      Frontantrieb;
                                                                          225/50R17 94                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          235/45R17 94                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       76S




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0180-14-WIRD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
                             ANLAGE: 31                                                        Radtyp: WF7570
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.04.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 8
                             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 81 - 132 205/50R17 89W           51J                       Stufenheck;
                                                                      205/55R17 91            51J; 54F                  Schrägheck;
                                                             81 - 143 215/50R17 91                                      Frontantrieb;
                                                                      225/45R17 91                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      225/50R17               51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      235/45R17 94                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                        74D; 76S

                             Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                             Z-B          e8*2007/46*0264*.. 81 - 154 215/50R17 91 124                                  GRAND SPORT;
                                                                      215/55R17 94 124                                  Allradantrieb;
                                                                      215/60R17 96 11A; 12A; 26P; 27I                   Frontantrieb;
                                                                      225/50R17 94 11A; 12A; 26P; 27I                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      225/55R17 97 11A; 12A; 26P; 27I                   51A; 71C; 71K; 721;
                                                                      235/50R17 96 11A; 12A; 248; 26P; 27I              725; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                                        837
                                                                           235/55R17 99       11A; 12A; 248; 26B;
                                                                                              26N; 27B
§ 22 49847, Erweiterung 06




                                                                           245/45R17 95       11A; 12A; 26P; 27I
                                                                           245/50R17 99       11A; 12A; 248; 26B;
                                                                                              26N; 27B
                             Z-B            e8*2007/46*0264*..   81 - 154 215/50R17 91        124                       SPORTS TOURER;
                                                                          215/55R17 94        124                       Allradantrieb;
                                                                          215/60R17 96        11A; 12A; 26P; 27I        Frontantrieb;
                                                                          225/50R17 94        11A; 12A; 26P; 27I        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          225/55R17 97        11A; 12A; 26P; 27I        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                          235/50R17 96        11A; 12A; 248; 26P; 27I   725; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                                        837
                                                                           235/55R17 99       11A; 12A; 248; 26B;
                                                                                              26N; 27B
                                                                           245/45R17 95       11A; 12A; 26P; 27I
                                                                           245/50R17 99       11A; 12A; 248; 26B;
                                                                                              26N; 27B

                             Verkaufsbezeichnung:     OPEL SINTRA, VAUXHALL SINTRA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                             GM 200 -     e13*95/54*0018*.., 85 - 148 225/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24C;                  10B; 11B; 11G; 11H;
                             GME          e13*98/14*0018*..                        24D                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24C;                  721; 725; 73C; 74D
                                                                                   24D

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0180-14-WIRD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
                             ANLAGE: 31                                                        Radtyp: WF7570
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.04.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 8
                                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                    FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                    lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§ 22 49847, Erweiterung 06




                             124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0180-14-WIRD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
                             ANLAGE: 31                                                        Radtyp: WF7570
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.04.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 8
                                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§ 22 49847, Erweiterung 06




                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0180-14-WIRD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
                             ANLAGE: 31                                                        Radtyp: WF7570
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.04.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 7 von 8
                                   oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                                   Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                                   FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                                   dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                             5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1160kg.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
§ 22 49847, Erweiterung 06




                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             837) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm
                                  (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
                                  zulässig.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0180-14-WIRD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
                             ANLAGE: 31                                                        Radtyp: WF7570
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.04.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       OPEL
                                    Fahrzeugtyp:      Z-B
                                    Genehm.Nr.:       e8*2007/46*0264*..
                                    Handelsbez.:      INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 200             y = 200                    VA
                                          26P                      x = 150             y = 150                    VA
                                          27B                      x = 200             y = 250                    HA
                                          27I                      x = 150             y = 200                    HA
§ 22 49847, Erweiterung 06




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 200       y = 200             30                VA
                                          26N                   x = 200       y = 200              8                VA
                                          27F                   x = 200       y = 250             25                HA
                                          27H                   x = 200       y = 250              8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.