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							               Gutachten 366-0180-14-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
               ANLAGE: 31                                                           Radtyp: WF7570
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 25.09.2023
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                               Fahrzeughersteller              GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK), OPEL, OPEL /
                                                               VAUXHALL




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 115/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung      Kennzeichnung                  in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                Zentrierring                                            in kg      in mm     datum
               115540702/UHN       WF7570/UHN PCD 115 ohne                                70,2                     680      2178    04/14
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 49847*08




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                KL1J         e4*2001/116*0140*.. 81 - 120 205/50R17         91      51J                      Kombi; Stufenheck;
                                                          205/55R17         91      51J                      Schrägheck;
                                                          215/50R17         91      11A; 22P; 51J            Frontantrieb;
                                                          225/50R17         94      11A; 22I; 22P; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    248                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  235/45R17 94      11A; 22P                 721; 725; 729; 73C;
                                                                                                             74D

                Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C100/           C140,CAPTIVA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                KLAC         e4*2001/116*0113*.. 93 - 123       225/60R17 99        51J                      Allradantrieb;
                                                 93 - 190       235/55R17 99                                 Frontantrieb;
                                                                235/60R17           51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                             76S




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0180-14-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
               ANLAGE: 31                                                           Radtyp: WF7570
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 25.09.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     DAEWOO C105,CAPTIVA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               KLAD         e4*2001/116*0117*.. 93 - 123 225/60R17 99               51J                     Allradantrieb;
                                                93 - 190 235/55R17 99                                       Frontantrieb;
                                                         235/60R17                  51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                            76S

               Verkaufsbezeichnung:     J309, ORLANDO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CHIO         e50*2007/46*0050*.. 96 - 120        215/50R17   91                              Frontantrieb;
               KL1Y         e4*2007/46*0224*..                  215/55R17   94                              10B; 11B; 11G; 11H;
               KL1YN        e4*2007/46*0295*..                  225/50R17   94                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                235/45R17   94                              721; 725; 729; 73C;
                                                                235/50R17   96      11A; 22I                74D; 76S
                                                                245/45R17   95




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
§22 49847*08




               Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/SW; P-J/V; Z-B
                                                            140 Nm für Typ : GM 200 - GME; L-A; P-J/SW; P-J/SW/V
               Verkaufsbezeichnung:     ANTARA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               L-A          e4*2001/116*0118*.. 93 - 123 225/60R17 99               51J                     Allradantrieb;
                                                93 - 190 235/55R17 99                                       Frontantrieb;
                                                         235/60R17                  51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                            76S

               Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA                       NOTCHBACK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
               P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 143 205/50R17 89W 5FM; 51J                              Nur ASTRA SPORTS
                                                        205/55R17 91  51J; 54F                              TOURER; Kombi;
                                                        215/50R17 91                                        Frontantrieb;
                                                        225/45R17 91                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/50R17     51G                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        235/45R17 94                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                                            74D; 76S




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0180-14-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
               ANLAGE: 31                                                       Radtyp: WF7570
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 25.09.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA                   NOTCHBACK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
               P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 132 205/50R17 89W 51J                               Stufenheck;
                                                        205/55R17 91  51J; 54F                          Schrägheck;
                                               81 - 143 215/50R17 91                                    Frontantrieb;
                                                        225/45R17 91                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/50R17     51G                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        235/45R17 94                                    721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 76S
               P-J/SW        e4*2007/46*0204*..   81 - 147 215/50R17    95      51J                     Nur ZAFIRA TOURER;
                                                           215/55R17    94      51J                     Frontantrieb;
                                                           225/50R17    94                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           235/45R17    94                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        76S
               P-J/SW        e4*2007/46*0204*..   74 - 147 225/55R17 97                                 ASTRA GTC;
                                                                                                        CASCADA;
                                                            235/50R17 96                                Frontantrieb;
                                                            235/55R17 99                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        76S

               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
§22 49847*08




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               P-J          e1*2007/46*0141*.. 81 - 132 205/50R17 89W           51J                     Stufenheck;
                                                        205/55R17 91            51J; 54F                Schrägheck;
                                               81 - 143 215/50R17 91                                    Frontantrieb;
                                                        225/45R17 91                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/50R17               51G                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        235/45R17 94                                    721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 76S

               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFI RA             TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 81 - 147 215/50R17 95            51J                     Nur ZAFIRA TOURER;
                                                        215/55R17 94            51J                     Frontantrieb;
                                                        225/50R17 94                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        235/45R17 94                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        76S
               P-J/SW/V      e4*2007/46*0308*..   74 - 143 205/50R17    89W     5FM; 51J                Nur ASTRA SPORTS
                                                           205/55R17    91      51J; 54F                TOURER; Kombi;
                                                           215/50R17    91                              Frontantrieb;
                                                           225/45R17    91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/50R17            51G                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           235/45R17    94                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 76S




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0180-14-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
               ANLAGE: 31                                                       Radtyp: WF7570
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 25.09.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 81 - 132 205/50R17       89W     51J                     Stufenheck;
                                                        205/55R17       91      51J; 54F                Schrägheck;
                                               81 - 143 215/50R17       91                              Frontantrieb;
                                                        225/45R17       91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/50R17               51G                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        235/45R17       94                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74D; 76S

               Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
               Z-B          e8*2007/46*0264*.. 81 - 154 215/50R17 91  124                               SPORTS TOURER;
                                                        215/55R17 94  124                               Allradantrieb;
                                                        215/60R17 96  11A; 12A; 26P; 27I                Frontantrieb;
                                                        225/50R17 94  11A; 12A; 26P; 27I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/55R17 97  11A; 12A; 26P; 27I                51A; 71C; 71K; 721;
                                                        235/50R17 96  11A; 12A; 248; 26P;               725; 73C; 74D; 76S;
                                                                      27I                               837
                                                        235/55R17 99  11A; 12A; 248; 26B;
                                                                      26N; 27B
                                                        245/45R17 95  11A; 12A; 26P; 27I
                                                        245/50R17 99  11A; 12A; 248; 26B;
§22 49847*08




                                                                      26N; 27B
               Z-B          e8*2007/46*0264*.. 81 - 154 215/50R17 91  124                               GRAND SPORT;
                                                        215/55R17 94  124                               Allradantrieb;
                                                        215/60R17 96  11A; 12A; 26P; 27I                Frontantrieb;
                                                        225/50R17 94  11A; 12A; 26P; 27I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/55R17 97  11A; 12A; 26P; 27I                51A; 71C; 71K; 721;
                                                        235/50R17 96  11A; 12A; 248; 26P;               725; 73C; 74D; 76S;
                                                                      27I                               837
                                                        235/55R17 99  11A; 12A; 248; 26B;
                                                                      26N; 27B
                                                        245/45R17 95  11A; 12A; 26P; 27I
                                                        245/50R17 99  11A; 12A; 248; 26B;
                                                                      26N; 27B

               Verkaufsbezeichnung:     OPEL SINTRA, VAUXHALL SINTRA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               GM 200 -     e13*95/54*0018*.., 85 - 148 225/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24C;                10B; 11B; 11G; 11H;
               GME          e13*98/14*0018*..                        24D                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24C;                721; 725; 73C; 74D
                                                                     24D


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0180-14-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
               ANLAGE: 31                                                        Radtyp: WF7570
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.09.2023
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                                                                                                                   Seite: 5 von 8
                      es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                      wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§22 49847*08




                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0180-14-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
               ANLAGE: 31                                                        Radtyp: WF7570
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.09.2023
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                      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügel s oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 49847*08




               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser is t die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimens ion in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0180-14-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
               ANLAGE: 31                                                       Radtyp: WF7570
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 25.09.2023
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               54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                    unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                    Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                    Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                    Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amt lich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                    Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                    FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                    dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1160kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
§22 49847*08




                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeugherst eller verwendet werden.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               837) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345mm
                    (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
                    zulässig.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0180-14-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
               ANLAGE: 31                                                       Radtyp: WF7570
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 25.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 8


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       OPEL
                      Fahrzeugtyp:      Z-B
                      Genehm.Nr.:       e8*2007/46*0264*..
                      Handelsbez.:      INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 200              y = 200                  VA
                            26P                     x = 150              y = 150                  VA
                            27B                     x = 200              y = 250                  HA
                            27I                     x = 150              y = 200                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 49847*08




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 200        y = 250            25                HA
                            27H                  x = 200        y = 250             8                HA
                            26J                  x = 200        y = 200            30                VA
                            26N                  x = 200        y = 200             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 7½ J x 17 H2

                     issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 49847*08




                                        special wheels for passenger cars 7½ J x 17 H2


               Genehmigungsnummer: 49847*08
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     WF7570
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 49847*08
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 49847*08




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                     AT-1230 Wien

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     25.09.2023

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     366-0180-14-WIRD/N8
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 49847*08
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1 - 39

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 49847*08




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das
                      einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des
                      Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung
                      sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die
                      Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der
                      VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt.
                      National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the
                      proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle
                      or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU)
                      2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1
                      to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 49847*08
               Approval number:

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung der Radausführungen
                     Update of the wheel designs

                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       13.10.2023
                     Date:
§22 49847*08




               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 49847*08
               Approval No.


               Ausgabedatum:        04.08.2014                 letztes Änderungsdatum: 13.10.2023
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                     Test report(s) No.:                                               Date
                     366-0180-14-MURD                                                  30.06.2014
                     366-0180-14-MURD/1                                                25.02.2015
                     366-0180-14-WIRD/N2                                               14.12.2015
                     366-0180-14-WIRD/N3                                               04.10.2016
                     366-0180-14-WIRD/N4                                               28.04.2017
§22 49847*08




                     366-0180-14-WIRD/N5                                               05.07.2017
                     366-0180-14-WIRD/N6                                               02.04.2019
                     366-0180-14-WIRD/N7                                               17.09.2021
                     366-0180-14-WIRD/N8                                               25.09.2023

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                     Information document No.:                                         Date
                     WF7570                                                            28.04.2014
                     WF7570                                                            21.09.2023

                     Liste der Änderungen:                                             Datum:
                     List of modifications:                                            Date
                     Siehe Punkt V.4. des Prüfberichtes
                     See point V.4. of the test report
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 49847*08

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 49847

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 49847*08




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 49847*08

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 49847*08




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.