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							                             Gutachten 366-0180-14-WIRD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
                             ANLAGE: 3                                                            Radtyp: WF7570
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 30.06.2014
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 9


                                             Fahrzeughersteller                          : FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 48
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                            Kennzeichnung                   Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                            Rad                             Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             100548561/P4IX WF7570/P4IX PCD 100             ohne                        56,1                    600     2178    04/14
                             100548561/P4IX WF7570/P4IX PCD 100             ohne                        56,1                    610     2150    04/14
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§ 22 49847, Erweiterung 06




                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : FUJI HEAVY IND.(J)
                             Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                     : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SH; SHS
                                                                           100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; GD/GG; GD/GGS; G3; G4; G5
                                                                           120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; G5; SJ; ZC
                             Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 215/55R17 94                                      Kombi; Allradantrieb;
                             SHS          e1*2001/116*0485*..            215/60R17 96                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74D
                             SJ             e13*2007/46*1305*..       108 - 177 225/55R17 97                               Kombi; Allradantrieb;
                                                                                225/60R17 99                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                235/55R17 99                               12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                235/60R17 102                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                      110       215/60R17 96                               74D; 76S
                                                                                215/65R17 99

                             Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/50R17 91               12O; 52J                  Subaru XV;
                                                                      215/55R17 94               12O; 52J                  Allradantrieb;
                                                                      225/50R17 94               12R                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      225/55R17 97               12R                       51A; 573; 71C; 71K;
                                                                      235/50R17 96               11A; 12A; 27I             721; 725; 729; 73C;
                                                                      245/45R17 95               12A                       74D



                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0180-14-WIRD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
                             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: WF7570
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.06.2014
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                                                                                                                                   Seite: 2 von 9

                             Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 101 - 121   215/45R17 87W      5ET                      nicht Outback; Kombi;
                                          e1*2001/116*0256*.. 101 - 180    205/50R17          51G                      Stufenheck;
                             BL/BPS       e1*2001/116*0256*..              205/50R17 89W      5FE                      Allradantrieb;
                                                                           205/50R17 93                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           215/45R17 91W                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           225/45R17 90W                               721; 725; 73C; 74D;
                                                                  180      215/50R17          11A; 22I; 24J; 24M;      76S
                                                                                              51G
                             BM/BR          e1*2007/46*0079*..    110 - 191 215/55R17 94                               nur Outback; Kombi;
                             BM/BRS         e13*2007/46*1074*..             215/60R17 96                               Allradantrieb;
                                                                            225/50R17 94                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            225/55R17 97                               12A; 51A; 573; 71C;
                                                                            225/60R17 99                               71K; 721; 725; 729;
                                                                            235/50R17 96                               73C; 74D; 76S
                                                                            235/55R17 99

                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU G, IMPREZA, XV
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
§ 22 49847, Erweiterung 06




                             G5           e13*2007/46*1648*.. 84 - 115 225/60R17 99      11A; 24J                      XV;
                                                                       235/55R17 99      11A; 24J; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       235/60R17 102     11A; 24J; 248                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                       245/55R17 102     11A; 24J; 248; 26P            721; 725; 73C; 74D;
                                                                       255/50R17 101     11A; 24C; 24M; 26P;           76S
                                                                                         27I
                                                                           255/55R17 104 11A; 24C; 24M; 26P;
                                                                                         27I
                             G5             e13*2007/46*1648*..   84 - 115 205/50R17 89  11A; 26P                      IMPREZA;
                                                                           215/45R17 87  11A; 26P                      Allradantrieb;
                                                                           225/45R17 91  11A; 26P                      Frontantrieb;
                                                                           235/45R17 94  11A; 26N; 26P; 27I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       76S

                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             GD/GG        e1*98/14*0145*.. 160       205/45R17 84W                                     nur Limousine
                             GD/GGS       e1*98/14*0163*.. 160 - 169 205/45R17 88                                      Allradantrieb;
                                                           160 - 195 205/50R17                11A; 22B; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     215/45R17                51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                     225/45R17 90             11A; 22B                 721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       836
                             G3             e1*2001/116*0438*..   79 - 169 205/50R17 89                                Schrägheck;
                                                                           215/45R17 87                                Allradantrieb;
                                                                           225/45R17 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           235/45R17 94                                12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                       74D




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0180-14-WIRD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
                             ANLAGE: 3                                                            Radtyp: WF7570
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 30.06.2014
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 3 von 9
                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             BE/BH        e1*98/14*0108*.., 92 - 115 205/45R17 88                11A; 22B                 nicht Outback;
                                          e1*98/14*0149*..           215/40R17 87                11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74D

                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             ZC           e13*2007/46*1281*.. 147   205/50R17 89                 122                      Coupe; Heckantrieb;
                                                                    215/40R17 83W                122                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    215/45R17 87                 122                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                    225/45R17 91                 122                      725; 729; 73C; 74D

                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                     Auflagen
                             GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  205/50R17 89   122                                    Coupe; Heckantrieb;
                                                                    215/40R17 83W 122                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    215/45R17 87   122                                    51A; 71C; 71K; 721;
                                                                    225/45R17 91   122                                    725; 729; 73C; 74D
§ 22 49847, Erweiterung 06




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
                             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Z (GT86)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             ZN           e13*2007/46*1287*.. 147   205/50R17 89                 122                      Coupe; Heckantrieb;
                                                                    215/40R17 83W                122                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    215/45R17 87                 122                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                    225/45R17 91                 122                      725; 729; 73C; 74D

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0180-14-WIRD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
                             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: WF7570
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.06.2014
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 9
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§ 22 49847, Erweiterung 06




                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0180-14-WIRD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
                             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: WF7570
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.06.2014
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 9
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§ 22 49847, Erweiterung 06




                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1090kg.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0180-14-WIRD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
                             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: WF7570
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.06.2014
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 9
                             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1120kg.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§ 22 49847, Erweiterung 06




                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             836) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 326mm
                                  (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0180-14-WIRD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
                             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: WF7570
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.06.2014
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 7 von 9


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       FUJI HEAVY
                                    Fahrzeugtyp:      G4
                                    Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0597*..
                                    Handelsbez.:      IMPREZA, SUBARU XV

                                    Variante(n):      Allradantrieb, Subaru XV

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 290             y = 280                    VA
                                          26P                      x = 240             y = 230                    VA
                                          27B                      x = 290             y = 430                    HA
                                          27I                      x = 240             y = 380                    HA
§ 22 49847, Erweiterung 06




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26N                   x = 290       y = 280              5                VA
                                          27H                   x = 290       y = 430              8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0180-14-WIRD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
                             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: WF7570
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.06.2014
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 8 von 9

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       FUJI HEAVY
                                    Fahrzeugtyp:      G5
                                    Genehm.Nr.:       e13*2007/46*1648*..
                                    Handelsbez.:      SUBARU G, IMPREZA, XV

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26P                      x = 150             y = 200                    VA
                                          26B                      x = 200             y = 250                    VA
                                          27I                      x = 200             y = 200                    HA
                                          27B                      x = 250             y = 250                    HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 49847, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26N                   x = 200       y = 250              8                VA
                                          26J                   x = 200       y = 250             20                VA
                                          27H                   x = 250       y = 250              8                HA
                                          27F                   x = 250       y = 250             15                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0180-14-WIRD/N6
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
                             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: WF7570
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 30.06.2014
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 9 von 9

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       FUJI HEAVY
                                    Fahrzeugtyp:      G5
                                    Genehm.Nr.:       e13*2007/46*1648*..
                                    Handelsbez.:      SUBARU G, IMPREZA, XV

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                          26B                      x = 200             y = 250                    VA
                                          27I                      x = 200             y = 250                    HA
                                          27B                      x = 250             y = 300                    HA
                                          26P                      x = 150             y = 200                    VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 49847, Erweiterung 06




                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26N                   x = 200       y = 250              8                VA
                                          26J                   x = 200       y = 250             30                VA
                                          27H                   x = 250       y = 300              8                HA
                                          27F                   x = 250       y = 300             15                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.