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							Gutachten 366-0180-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 3                                                               Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                                  Stand: 17.09.2021
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                Fahrzeughersteller                 FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                          Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                    Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                         och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
               Kennzeichnung       Kennzeichnung                         in mm                    last       umf.      Fertig
               Rad                 Zentrierring                                                   in kg      in mm     datum
100548561/P4IX WF7570/P4IX PCD 100 ohne                                       56,1                     600      2178    04/14
100548561/P4IX WF7570/P4IX PCD 100 ohne                                       56,1                     610      2150    04/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller               : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                              : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                        : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile             : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SH; SHS
                                                 100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; GD/GG; GD/GGS; G3; G4; G5
                                                 120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; G5; SJ; ZC
 Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
 SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 215/55R17 94                                        Kombi; Allradantrieb;
 SHS          e1*2001/116*0485*..            215/60R17 96                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                 721; 725; 73C; 74D
 SJ            e13*2007/46*1305*.. 108 - 177 225/55R17 97                                        Kombi; Allradantrieb;
                                                    225/60R17   99                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    235/55R17   99                               12A; 51A; 573; 71C;
                                                    235/60R17   102                              71K; 721; 725; 73C;
                                         110        215/60R17   96                               74D; 76S
                                                    215/65R17   99




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 3                                                        Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 17.09.2021
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Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/50R17        91    12O; 52J                 Subaru XV;
                                         215/55R17        94    12O; 52J                 Allradantrieb;
                                         225/50R17        94    12R                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/55R17        97    12R                      51A; 573; 71C; 71K;
                                         235/50R17        96    11A; 12A; 27I            721; 725; 729; 73C;
                                         245/45R17        95    12A                      74D

Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 101 - 121   215/45R17   87W 5ET                        nicht Outback; Kombi;
             e1*2001/116*0256*.. 101 - 180    205/50R17       51G                        Stufenheck;
BL/BPS       e1*2001/116*0256*..              205/50R17   89W 5FE                        Allradantrieb;
                                              205/50R17   93                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17   91W                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/45R17   90W                            721; 725; 73C; 74D;
                                   180        215/50R17       11A; 22I; 24J; 24M;        76S
                                                              51G
BM/BR         e1*2007/46*0079*..  110 - 191 215/55R17     94                             nur Outback; Kombi;
BM/BRS        e13*2007/46*1074*..           215/60R17     96                             Allradantrieb;
                                              225/50R17   94                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/55R17   97                             12A; 51A; 573; 71C;
                                              225/60R17   99                             71K; 721; 725; 729;
                                              235/50R17   96                             73C; 74D; 76S
                                              235/55R17   99

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU G, IMPREZA, XV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
G5           e13*2007/46*1648*.. 84 - 115 205/50R17       89    11A; 26P                 IMPREZA;
                                          215/45R17       87    11A; 26P                 Allradantrieb;
                                          225/45R17       91    11A; 26P                 Frontantrieb; inkl.
                                          235/45R17       94    11A; 26N; 26P; 27I       Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         76S
G5            e13*2007/46*1648*.. 84 - 115    225/60R17   99    11A;   24J               XV; inkl. Hybrid;
                                              235/55R17   99    11A;   24J; 248          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/60R17   102   11A;   24J; 248          12A; 51A; 71C; 71K;
                                              245/55R17   102   11A;   24J; 248; 26P     721; 725; 73C; 74D;
                                              255/50R17   101   11A;   24C; 24M; 26P;    76S
                                                                27I
                                              255/55R17 104     11A;   24C; 24M; 26P;
                                                                27I




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 3                                                            Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 17.09.2021
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Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
GD/GG        e1*98/14*0145*..  160       205/45R17 84W                                       nur Limousine
GD/GGS       e1*98/14*0163*..  160 - 169 205/45R17 88                                        Allradantrieb;
                               160 - 195 205/50R17     11A; 22B; 51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/45R17     51G                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                         225/45R17 90  11A; 22B                              721; 725; 73C; 74D;
                                                                                             836
G3             e1*2001/116*0438*.. 79 - 169      205/50R17   89                              Schrägheck;
                                                 215/45R17   87                              Allradantrieb;
                                                 225/45R17   91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 235/45R17   94                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74D

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
BE/BH        e1*98/14*0108*.., 92 - 115 205/45R17 88               11A; 22B                  nicht Outback;
             e1*98/14*0149*..           215/40R17 87               11A; 22B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZC           e13*2007/46*1281*.. 147    205/50R17            89    122                       Coupe; Heckantrieb;
                                        215/40R17            83W   122                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                        215/45R17            87    122                       51A; 71C; 71K; 721;
                                        225/45R17            91    122                       725; 729; 73C; 74D;
                                                                                             84T

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                     Auflagen
GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  205/50R17 89   122                                    Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R17 83W 122                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R17 87   122                                    51A; 71C; 71K; 721;
                                       225/45R17 91   122                                    725; 729; 73C; 74D;
                                                                                             84T




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.09.2021
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
ZN           e13*2007/46*1287*.. 147   205/50R17          89  122                         Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R17          83W 122                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R17          87  122                         51A; 71C; 71K; 721;
                                       225/45R17          91  122                         725; 729; 73C; 74D;
                                                                                          84T


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.09.2021
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12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.09.2021
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       Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
       Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughers teller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
836) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 326mm
     (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
84T) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO Festsattel und
     Bremsscheibendurchmesser 326mm an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 3                                                        Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 17.09.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:      G5
       Genehm.Nr.:       e13*2007/46*1648*..
       Handelsbez.:      SUBARU G, IMPREZA, XV

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 200              y = 250                  VA
             27I                     x = 200              y = 250                  HA
             27B                     x = 250              y = 300                  HA
             26P                     x = 150              y = 200                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 250        y = 300             8                HA
             27F                  x = 250        y = 300            15                HA
             26N                  x = 200        y = 250             8                VA
             26J                  x = 200        y = 250            30                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 3                                                        Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 17.09.2021
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                                                                                                   Seite: 8 von 9

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:      G4
       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0597*..
       Handelsbez.:      IMPREZA, SUBARU XV

       Variante(n):      Allradantrieb, Subaru XV

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290              y = 280                 VA
             26P                      x = 240              y = 230                 VA
             27B                      x = 290              y = 430                 HA
             27I                      x = 240              y = 380                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 290        y = 280            5                VA
             27H                   x = 290        y = 430            8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 3                                                        Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 17.09.2021
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                                                                                                   Seite: 9 von 9

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:      G5
       Genehm.Nr.:       e13*2007/46*1648*..
       Handelsbez.:      SUBARU G, IMPREZA, XV

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 150              y = 200                  VA
             26B                     x = 200              y = 250                  VA
             27I                     x = 200              y = 200                  HA
             27B                     x = 250              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 250        y = 250             8                HA
             27F                  x = 250        y = 250            15                HA
             26N                  x = 200        y = 250             8                VA
             26J                  x = 200        y = 250            20                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.