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							                             Gutachten 366-0086-19-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                             ANLAGE: 31                                                           Radtyp: WF7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 13


                                             Fahrzeughersteller              HONDA, ROVER




                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
                             F 64,1              WF7580/F                   Ø64.1-R-Ø76                 64,1     Kunststoff     715     2284     08/19
                             F 64,1              WF7580/F                   Ø64.1-R-Ø76                 64,1     Kunststoff     725     2260     08/19
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§ 22 49740, Erweiterung 09




                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: R4


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CU1; CU3; CW1; CW3; FC; FD3;
                                                                          FK; FK1; FK2; FK3; RD8; RD9; RE5; RE6; RE7; RW
                                                                          110 Nm für Typ : EP1; EP2; EP3; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9;
                                                                          EV1; ZF1
                              Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
                              Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                              CW1          e6*2001/116*0120*.. 110 - 115 225/45R18 91            11A; 24J                  Kombi; Frontantrieb;
                              CW3          e6*2001/116*0122*..           235/45R18 94            11A; 21P; 21S; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 24M                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                           74H; 74P

                              Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR, CIVIC 5DR
                              Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                              FC           e11*2007/46*3633*.. 88 - 134 225/40R18 88             11A; 26N; 26P             CIVIC 4DR; CIVIC 5DR;
                              FK           e6*2007/46*0256*..                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                           74H; 74P; 77E




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0086-19-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                             ANLAGE: 31                                                        Radtyp: WF7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 4DR HYBRID
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             FD3          e11*2001/116*0271*.. 70   205/45R18 86              11A; 21B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    215/40R18 85              11A; 21B                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    225/40R18 88              11A; 21B; 22I; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74H; 74P; SC4

                             Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             FK1          e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 215/40R18 89  11A; 24J; 26B; 26N; 27I          ab
                             FK2          e11*2001/116*0256*..                                                         e11*2001/116*0255*07;
                             FK3          e11*2001/116*0257*..          225/35R18 87W 11A; 24J; 26B; 26N;              ab
                                                                                      27H; 27I; 5ET                    e11*2001/116*0256*07;
                                                                        225/40R18 88W 11A; 24J; 26B; 26N;              ab
                                                                                      27H; 27I                         e11*2001/116*0257*06;
                                                                                                                       CIVIC TOURER;
                                                                                                                       Schrägheck;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
§ 22 49740, Erweiterung 09




                                                                                                                       74A; 74H; 74P; 77E

                             Verkaufsbezeichnung:     CR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             RW           e6*2007/46*0265*..     107 - 142 235/60R18 103      11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           245/55R18 103      11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           255/55R18 105      11A; 24C; 24M; 26N;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              27I                      74H; 74P; 76O; 77E
                                                                           265/55R18 108      11A; 24C; 24M; 26N;
                                                                                              27I
                                                                           275/50R18 107      11A; 24C; 244; 247;
                                                                                              26J; 27B; 27H

                             Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             ZF1          e11*2007/46*0100*..    84 - 89   205/40R18 82       11A; 21P; 245            2-türig; Frontantrieb;
                                                                           215/35R18 80       11A; 21B; 22I; 24J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           215/40R18 85       11A; 21B; 22I; 24J       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           225/35R18 83       11A; 21B; 22I; 24J;      721; 725; 729; 73C;
                                                                                              248; 260                 74A; 74H; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             CU1          e6*2001/116*0113*.. 110 - 115 225/45R18 91          11A; 24J; 24M            Stufenheck;
                             CU3          e6*2001/116*0115*..           235/45R18 94          11A; 21P; 21S; 24J;      Frontantrieb;
                                                                                              24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74H; 74P




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0086-19-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                             ANLAGE: 31                                                        Radtyp: WF7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 3 von 13
                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             EP1          e11*98/14*0173*..    66 - 118    215/35R18 84       11A; 21P; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                             EP2          e11*98/14*0174*..                                   24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                             EP4          e11*98/14*0188*..                215/40R18 85       11A; 21P; 22B; 24J;      721; 725; 73C; 74A;
                             EU5          e11*98/14*0158*..                                   24M                      74H; 74P
                             EU6          e11*98/14*0159*..                225/35R18 83       11A; 21B; 22B; 24J;
                             EU7          e11*98/14*0160*..                                   24M
                             EU8          e11*98/14*0161*..                225/40R18 88       11A; 21B; 22B; 24J;
                             EU9          e11*98/14*0189*..                                   24M; 54F
                             EV1          e11*2001/116*0198*..
                             EP3          e11*98/14*0175*..    147         215/35R18 84       11A; 21B; 22B; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           225/35R18 83       11A; 21B; 21J; 22B;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              22F; 24C; 24D            74H; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             RD8          e11*98/14*0190*.. 110            225/50R18 95       11A; 22B; 22H; 24C;      ab e11*98/14*0190*02;
                                                                                              24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           235/45R18 94       11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49740, Erweiterung 09




                                                                           235/50R18 97       11A; 22B; 22F; 24C;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              24D                      74H; 74P
                             RD8            e11*98/14*0190*..    110       225/45R18 95       11A; 22B; 24C; 24M       nur bis
                                                                           235/45R18 94       11A; 22B; 24C; 24D       e11*98/14*0190*01;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74H; 74P
                             RD9            e11*2001/116*0234*.. 103       225/50R18 95       11A; 22B; 22H; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              24D                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           235/45R18 94       11A; 22B; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                                                           235/50R18 97       11A; 22B; 22F; 24C;      74H; 74P
                                                                                              24D
                             RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/60R18 100      11A; 24J                 bis
                             RE6            e11*2001/116*0302*..           235/50R18 97       11A; 24J; 24M            e11*2001/116*0301*05;
                             RE7            e11*2001/116*0322*..           235/55R18 100      11A; 22I; 24J; 24M       bis
                                                                           245/50R18 100      11A; 22I; 24C; 24M       e11*2001/116*0302*05;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74H; 74P; 76O
                             RE5            e11*2001/116*0301*.. 88 - 118 225/60R18 100       11A; 24J; 26P; 27I       ab
                             RE6            e11*2001/116*0302*..          235/50R18 97        11A; 24C; 24M; 27I       e11*2001/116*0301*06;
                                                                           235/55R18 100      11A; 24C; 24M; 26P;      ab
                                                                                              27B                      e11*2001/116*0302*06;
                                                                           245/50R18 100      11A; 24C; 24M; 27B       Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74H; 74P; 76O



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0086-19-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                             ANLAGE: 31                                                           Radtyp: WF7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 4 von 13
                             Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110        205/45R18 86       5EM                      10B; 11B; 11G; 11H;
                             BE3          e6*2001/116*0100*..                 205/45R18 90                                12A; 51A; 71C; 71K;
                             BE5          e6*2001/116*0104*..                 215/40R18 85       11A; 24J; 24M; 5EG       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              215/40R18 89       11A; 24J; 24M            74H; 74P
                                                                              225/40R18 88       11A; 21P; 24J; 24M;
                                                                                                 5FE
                                                                              225/40R18 92       11A; 21P; 24J; 24M




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
§ 22 49740, Erweiterung 09




                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: R4


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     FREELANDER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             LN           e11*96/79*0082*.. 72 - 130 235/50R18                   11A; 24C; 24D; 51G       ab e11*96/79*0082*11;
                                                                     245/45R18 100               11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     245/45R18 96                11A; 24J; 24M; 5IE       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74H; 74P; 75I

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit


                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0086-19-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                             ANLAGE: 31                                                         Radtyp: WF7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 16.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 5 von 13
                                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                    der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§ 22 49740, Erweiterung 09




                             21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.




                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0086-19-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                             ANLAGE: 31                                                        Radtyp: WF7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 6 von 13
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§ 22 49740, Erweiterung 09




                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0086-19-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                             ANLAGE: 31                                                        Radtyp: WF7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 7 von 13
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§ 22 49740, Erweiterung 09




                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1030kg.
                             5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1060kg.
                             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1090kg.
                             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1120kg.


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0086-19-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                             ANLAGE: 31                                                        Radtyp: WF7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
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                             5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                    Achslast von 1420kg.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§ 22 49740, Erweiterung 09




                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
                                  Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
                                  3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
                                  eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
                                  B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0086-19-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                             ANLAGE: 31                                                         Radtyp: WF7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 16.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 9 von 13


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       HONDA
                                    Fahrzeugtyp:      RE5
                                    Genehm.Nr.:       e11*2001/116*0301*..
                                    Handelsbez.:      HONDA CR-V

                                    Variante(n):      Allradantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                    Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                                      von [mm]            bis [mm]
                                          27B                          x = 330            y = 450                 HA
                                          27I                          x = 280            y = 420                 HA
                                          26B                          x = 260            y = 270                 VA
                                          26P                          x = 210            y = 220                 VA
§ 22 49740, Erweiterung 09




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                          27F                    x = 330       y = 450            15                HA
                                          27H                    x = 330       y = 450             8                HA
                                          26J                    x = 260       y = 270            15                VA
                                          26N                    x = 260       y = 270             8                VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0086-19-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                             ANLAGE: 31                                                        Radtyp: WF7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 10 von 13

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       HONDA
                                    Fahrzeugtyp:      RW
                                    Genehm.Nr.:       e6*2007/46*0265*..
                                    Handelsbez.:      CR-V

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          27B                      x = 300            y = 300                     HA
                                          27I                      x = 250            y = 250                     HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 300             20                VA
§ 22 49740, Erweiterung 09




                                          26N                   x = 300        y300                8                VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0086-19-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                             ANLAGE: 31                                                        Radtyp: WF7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 11 von 13

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       HONDA
                                    Fahrzeugtyp:      FC
                                    Genehm.Nr.:       e11*2007/46*3633*..
                                    Handelsbez.:      CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          27I                      x = 200            y = 250                     HA
                                          27B                      x = 250            y = 300                     HA
                                          26P                      x = 250            y = 300                     VA
                                          26B                      x = 300            y = 350                     VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 49740, Erweiterung 09




                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          27H                   x = 250       y = 300              8                HA
                                          27F                   x = 250       y = 300             15                HA
                                          26N                   x = 300       y = 350              8                VA
                                          26J                   x = 300       y = 350             25                VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0086-19-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                             ANLAGE: 31                                                        Radtyp: WF7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 12 von 13

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       HONDA
                                    Fahrzeugtyp:      FK1
                                    Genehm.Nr.:       e11*2001/116*0255*..
                                    Handelsbez.:      CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

                                    Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
                             Frontantrieb, Schrägheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          27I                      x = 245            y = 360                     HA
                                          27B                      x = 295            y = 410                     HA
                                          26P                      x = 195            y = 320                     VA
                                          26B                      x = 245            y = 370                     VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 49740, Erweiterung 09




                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          27H                   x = 295       y = 410              8                HA
                                          27F                   x = 295       y = 410             30                HA
                                          26N                   x = 245       y = 370              8                VA
                                          26J                   x = 245       y = 370             27                VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0086-19-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                             ANLAGE: 31                                                        Radtyp: WF7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 13 von 13

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:       HONDA
                                    Fahrzeugtyp:      FK
                                    Genehm.Nr.:       e6*2007/46*0256*..
                                    Handelsbez.:      CIVIC 4DR, CIVIC 5DR

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          27I                      x = 200            y = 250                     HA
                                          27B                      x = 250            y = 300                     HA
                                          26P                      x = 250            y = 300                     VA
                                          26B                      x = 300            y = 350                     VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 49740, Erweiterung 09




                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          27H                   x = 250       y = 300              8                HA
                                          27F                   x = 250       y = 300             15                HA
                                          26N                   x = 300       y = 350              8                VA
                                          26J                   x = 300       y = 350             25                VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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