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							                             Gutachten 366-0086-19-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                             ANLAGE: 4                                                            Radtyp: WF7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.04.2020
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                                                                                                                                        Seite: 1 von 6


                                             Fahrzeughersteller              FIAT, OPEL / VAUXHALL




                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 42
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             VK 65,1/LKS         WF7580/VK                  Ø65,1-GG-Ø76                65,1     Kunststoff     725     2260    07/17
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 49740, Erweiterung 09




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
                             Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 24,5 mm, Kegelw. 60
                                                                          Grad,
                                                                          für Typ : 940
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: GG10


                             Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60
                                                                          Grad,
                                                                          für Typ : 194
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: GG1


                             Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60
                                                                          Grad, für Typ : 939
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: GG11


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
                             940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 215/40R18 89W 51J                                    Schrägheck 4-türig;
                                                             77 - 177 225/40R18 92                                         Frontantrieb;
                                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71K; 729;
                                                                                                                           73C; 74A; 74P; FH0;
                                                                                                                           VE8




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0086-19-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                             ANLAGE: 4                                                            Radtyp: WF7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.04.2020
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                             Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                             939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W                                      Alfa 159 Sportwagon
                                                              85 - 191 235/45R18       51G                                (Kombi);
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                          74A; 74H; 74I; 74P;
                                                                                                                          75I; 76T; 83B; FGC
                             939            e3*2001/116*0212*..     85 - 136 225/40R18 92W                                Alfa 159 (Limousine);
                                                                    85 - 191 235/45R18     51G                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                          74A; 74H; 74I; 74P;
                                                                                                                          75I; 76T; 83B; FGC
                             939            e3*2001/116*0212*..     120 - 136 225/40R18 92W 5GM                           Alfa Brera (Coupe);
                                                                    120 - 147 225/40R18 92Y 5GM                           Alfa Spider (Cabrio);
                                                                    120 - 191 235/45R18     51G                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                          73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                                          75I; 83B; FGC
§ 22 49740, Erweiterung 09




                             939            e3*2001/116*0212*..     85 - 136 225/40R18 92W                                Alfa 159 Sportwagon
                                                                             235/45R18     51G                            (Kombi);
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                          74A; 74H; 74I; 74P;
                                                                                                                          76U; FGC

                             Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                             194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 215/45R18 89W 5FM                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              85 - 147 215/45R18 93                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74H; 74I; 74P




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL / VAUXHALL
                             Befestigungsteile                          : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60
                                                                          Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: GG1




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0086-19-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: WF7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 3 von 6
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                             S-D          e1*2001/116*0379*.. 110  215/35R18 80W                                       Adam-S;
                                                                   215/40R18 85                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71K; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P
                             S-D            e1*2001/116*0379*..   141      215/35R18 84W 11A; 22H; 22M                 nur Opel Corsa D OPC;
                                                                           215/40R18 85W 11A; 21P; 22H; 22M            bis
                                                                           225/35R18 87  11A; 21P; 22H; 22M;           e1*2001/116*0379*29;
                                                                                         24M                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71K; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P; 75I; FGC;
                                                                                                                       FH0; VE8

                             Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                             T98MONOC e1*98/14*0110*..      63 - 147 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 22N                  Nur Zafira A OPC und
                             AB
                                                                                                                       Edition;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49740, Erweiterung 09




                                                                                                                       12A; 51A; 71K; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0086-19-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: WF7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 4 von 6
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
§ 22 49740, Erweiterung 09




                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0086-19-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: WF7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 5 von 6
                                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1160kg.
                             5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1260kg.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
§ 22 49740, Erweiterung 09




                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                             74I)   Es sind Lochkreisveränderungsschrauben zu verwenden. Diese Befestigungsmittel werden vom
                                    Radhersteller mitgeliefert.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             83B) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
                                  (Dicke 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                             FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der
                                  Vorderachse nicht zulässig.
                             FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
                                  der Vorderachse nicht zulässig.


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0086-19-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                             ANLAGE: 4                                                         Radtyp: WF7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 6 von 6
                             VE8) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben
                                  (Durchmesser 280mm bzw. 281mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 49740, Erweiterung 09




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.