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							                             Gutachten 366-0086-19-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                             ANLAGE: 8                                                            Radtyp: WF7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.04.2020
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                                                                                                                                        Seite: 1 von 7


                                             Fahrzeughersteller              AUDI, QUATTRO GmbH




                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 42
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             VK 66,45            WF7580/VK                  Ø66.45-SXA-Ø76          66,45        Kunststoff     715     2284    07/17
                             VK 66,45            WF7580/VK                  Ø66.45-SXA-Ø76          66,45        Kunststoff     725     2260    07/17
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§ 22 49740, Erweiterung 09




                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                          für Typ : 4G; B81; F2; 4G1; B8
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: SXA1


                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                                          Typ : FY
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: SXA5


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm für Typ : B8 erhöhtes Anzugsmoment; B81 erhöhtes
                                                                          Anzugsmoment; F2 erhöhtes Anzugsmoment; 4G erhöhtes
                                                                          Anzugsmoment; 4G1 erhöhtes Anzugsmoment
                                                                          180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0086-19-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: WF7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2020
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                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             B81          e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 225/45R18 91          52J                      erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                  100 - 245 235/45R18 94      52J; 54F                 140 Nm; AUDI A4 bis
                                                                                                                       MJ2015; Nicht A4
                                                                                                                       Allroad Quattro; AUDI
                                                                                                                       S4 bis MJ2016; Kombi;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                       721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 740; 75I; 76O;
                                                                                                                       76Z
                             B81            e13*2007/46*1084*..   88 - 195 235/45R18 94       52J; 54F                 erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                  100 - 195 225/45R18 91      52J                      140 Nm; AUDI A4 bis
                                                                                                                       MJ2015; Kombi;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                       729; 73C; 74A; 74P;
§ 22 49740, Erweiterung 09




                                                                                                                       740; 75I; 76O; 76Z

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 235/45R18 94  52J; 54F                          erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                  100 - 195 225/45R18 91      52J                      140 Nm; AUDI A4 bis
                                                                                                                       MJ2015; Kombi;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                       729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                                       740; 75I; 76O; 76Z
                             B8             e1*2001/116*0430*..   100 - 200 235/45R18 94      52J; 54F                 erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                  100 - 245 225/45R18         51G; 52J                 140 Nm; AUDI A4 bis
                                                                                                                       MJ2015; AUDI S4 bis
                                                                                                                       MJ2016; Limousine;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                       721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 740; 75I; 76O;
                                                                                                                       76Z




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0086-19-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: WF7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 3 von 7
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             B8           e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/45R18 91 52J                               erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                  100 - 245 235/45R18 94      52J; 54F                 140 Nm; AUDI A4 bis
                                                                                                                       MJ2015; Nicht A4
                                                                                                                       Allroad Quattro; AUDI
                                                                                                                       S4 bis MJ2016; Kombi;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12K; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                       721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 740; 75I; 76O;
                                                                                                                       76Z
                             B8             e1*2001/116*0430*..   88 - 195 225/45R18          51G; 52J                 erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                           235/45R18 94       52J; 54F                 140 Nm; AUDI A4 bis
                                                                                                                       MJ2015; Limousine;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                       729; 73C; 74A; 74P;
§ 22 49740, Erweiterung 09




                                                                                                                       740; 75I; 76O; 76Z

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6, S6, A7, S7
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             4G           e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 235/50R18 97           52J                      erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                             4G1            e13*2007/46*1147*..            235/55R18 100      52J                      140 Nm; Nur A6
                                                                           245/50R18 100      52J                      allroad quattro;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P; 740; 75I;
                                                                                                                       76O; 76Z; AFY; PDI

                             Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim./Avant, A6 allroad quattro
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             F2           e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 215/55R18 99                                    erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                           215/60R18 98                                140 Nm; A6;
                                                                           225/55R18 98                                Kombilimousine;
                                                                           235/50R18 101                               Limousine;
                                                                           235/50R18 101                               Allradantrieb;
                                                                           235/55R18 100                               Frontantrieb;
                                                                           245/50R18 100                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/50R18 102                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 740; 75I; 76O;
                                                                                                                       858; 860; AG0; BEN




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0086-19-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                             ANLAGE: 8                                                            Radtyp: WF7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 4 von 7
                             Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5, Q5 50 TFSI e, Q5 55 TFSI e
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                             FY           e1*2007/46*1550*.. 100 - 210 255/55R18 105                                      erhöhtes
                                                                                                                          Anzugsmoment
                                                                                                                          180 Nm; Q5;
                                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74P; 740; 75I; 76O;
                                                                                                                          AG0




                                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 49740, Erweiterung 09




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : QUATTRO GmbH
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Kit: SXA5


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     Q5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             FY           e1*2007/46*1685*..        100 - 210 255/55R18 105                               erhöhtes
                                                                                                                          Anzugsmoment
                                                                                                                          180 Nm; Q5;
                                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                          74P; 740; 75I; 76O;
                                                                                                                          AG0

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt


                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0086-19-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: WF7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 5 von 7
                                   ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                   den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                   bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                   dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                   der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
§ 22 49740, Erweiterung 09




                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                                  unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                                  Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                                  Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                                  Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                                  Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                                  Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                                  FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
                                  dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0086-19-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: WF7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 6 von 7
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
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                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.
                                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  nochmals zu überprüfen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
                             858) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 350mm
                                  an der Vorderachse zulässig.
                             860) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 349mm
                                  an der Vorderachse nicht zulässig.
                             AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
                                  (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                             AG0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x34mm an
                                  der Vorderrachse nicht zulässig.
                             BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
                                  (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0086-19-WIRD/N1
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49740
                             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: WF7580
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 7 von 7
                             PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
                                  der Vorderachse nicht zulässig.
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                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.